3665/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3674/J betreffend
“Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme
II", welche
die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 21. März 2002
an mich richteten, stelle ich fest:


Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Eine Mindestmengregelung wurde in technischen Arbeitsgruppen der European
Cooperation in Legal Metrology (WELMEC) sowie im Rahmen des SLIM - Projektes
(Simpler Legislation for the Internal Market) der Europäischen Kommission diskutiert.
Da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, kann noch nicht gesagt werden,
wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Antwort zu den Punkten 4 bis 5.2 der Anfrage:

Es wurde je eine Überprüfung von Eichamt Klagenfurt und vom Eichamt Linz durch-
geführt. Beim Eichamt Klagenfurt war die Beanstandung durch den Verbraucher be-
rechtigt.

Antwort zu Punkt 5.3 der Anfrage:

Eine Überprüfung der Abfüllbetriebe wurde in allen Fällen durchgeführt.


Antwort zu Punkt 5.4 der Anfrage:

Die Beschwerden betrafen nur österreichische Produkte.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Wie bereits bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2690/J ausgeführt,
werde ich mich für eine geeignete Veröffentlichung der vorliegenden Daten einset-
zen, wobei der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nicht
außer Acht gelassen werden soll.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Der Strafrahmen für Übertretungen der Bestimmungen des MEG und der Fertigpa-
ckungsverordnung ist gemäß § 63 MEG ausreichend hoch bemessen. Eine Zweck-
bindung von Einnahmen widerspricht dem Gesamtbedeckungsgrundsatz.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Nein. Es liegt an den Bezirksverwaltungsbehörden, anstelle von Verwarnungen oder
geringen Geldstrafen entsprechend der Schwere der Übertretung und dem unlauter
erzielten Gewinn höhere Geldstrafen zu verhängen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Derzeit besteht kein harmonisiertes Berichtswesen innerhalb der Europäischen Ge-
meinschaft. Daten von anderen Mitgliedstaaten werden nur in Ausnahmefällen be-
kannt. Allfällige veröffentlichte Daten sind derzeit noch nicht vergleichbar.
Eine Überarbeitung der Fertigpackungsrichtlinien ist von der Europäischen Kommis-
sion beabsichtigt (SLIM - follow up). Die Novellen sollen auch Bestimmungen über
die gegenseitige Information beinhalten. Eine jährliche Berichtspflicht, die bereits auf
anderen Gebieten in Richtlinien vorgesehen ist, wäre auch für Fertigpackungskon-
trollen denkbar.


Im Rahmen der WELMEC werden Anstrengungen unternommen, um eine einheitli-
che Vorgangsweise hinsichtlich der gegenseitigen Information der Mitgliedstaaten -
unter Einbeziehung der Beitrittskandidaten und der Schweiz - zu ermöglichen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Ein Informations- und Warnsystem würde die Wirksamkeit der Kontrollen auf dem
gemeinsamen Markt verbessern, die gegenseitige Information und das gemeinsame
Setzen von Maßnahmen erleichtern. Es müsste (wie RAPEX) von der Kommission
initiiert werden. Im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe der WELMEC wird von
den Vertretern der Mitgliedstaaten an einer Lösung gearbeitet.

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

Im Jahr 2001 waren 9 Personen und 2002 9,5 Personen mit der Kontrolle betraut.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

 

                        Anzahl der 2001
geprüften Betriebe      Produktprüfungen

 

Eichamt

 

 

 

gesamt

 

davon flüssig

 

Eisenstadt

 

10

 

23

 

2

 

Klagenfurt

 

156

 

318

 

110

 

Krems

 

146

 

377

 

103

 

Linz

 

178

 

415

 

61

 

Salzburg

 

160

 

413

 

108

 

Graz

 

150

 

317

 

54

 

Innsbruck

 

166

 

623

 

246

 

Wien

 

181

 

415

 

68

 

Summe

 

1147

 

2901

 

752

 


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Nachdem zwei Mitarbeiter 2001 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnte dies
im Jahreskontrollplan 2002 berücksichtigt werden. Gegenüber 2001 ergibt sich eine
erhebliche Steigerung der Kontrollen:

Jahreskontrollplan 2002
                Eichamt

 

                veranschlagte Anzahl der 2002
zu prüfenden Betriebe     vorgesehenen Produkt-
                                                    
prüfungen

 

Eisenstadt

 

200

 

350

 

Klagenfurt

 

200

 

350

 

Krems

 

200

 

350

 

Linz

 

200

 

350

 

Salzburg

 

200

 

350

 

Graz

 

200

 

350

 

Innsbruck

 

200

 

350

 

Wien

 

400

 

700

 

Summe 2002

 

1800

 

3150

 

zum Vergleich 2001:



 


Summe 2001


1580


2170


 


 


 


Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

2001 wurden insgesamt 108.657 Packungen einer Inhaltskontrolle durch die Eichbe-
hörden unterzogen.

Die Anzahl der Produktprüfungen ist unter Punkt 13 angeführt. Jede Produktprüfung
umfasst die Prüfung der Inhalte von 20 - 80 Packungen; im Mittel etwa 40 Packun-
gen. Werden weniger Packungen geprüft, kann nur festgestellt werden, ob die Pa-
ckung(en) überhaupt verkehrsfähig ist (sind).

Die in der Richtlinie geforderte Anzahl zu prüfender Packungen ist unbedingt erfor-
derlich, um Mittelwertsunterschreitungen nachzuweisen. Gerade letzteres ist für den
Verbraucher besonders wichtig, da er eine geringfügige, aber systematische Unter-
füllung selbst nicht feststellen kann, während eine einzelne, halbvolle Packung je-
dem auffällt.


Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

Die gesetzliche Grundlage wird durch die bereits von Nationalrat und Bundesrat be-
schlossene und kurz vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stehende No-
velle des MEG geschaffen. Es ist sinnvoll, die entsprechenden Zahlenwerte für das
Jahr 2002 erst nach Inkrafttreten der Novelle festzulegen.

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

Der Inhalt offener Packungen kann sich verändern oder teilweise verloren gehen,
weshalb diese Packungen von den Bestimmungen für Fertigpackungen nicht erfasst
werden. Der Verbraucher sollte daher bei offenen Packungen das Gewicht immer
mittels einer geeichten Waage, die der Verkäufer zur Verfügung stellen muss, kon-
trollieren.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Die Strafen gemäß § 63 MEG werden ausschließlich durch die Bezirksverwaltungs-
behörden ausgesprochen. Es besteht für diese Behörden keine Informationspflicht
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gegenüber. Daher liegen kein
umfassenden Daten vor.

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Anzeigen

 

 

 

Eichamt

 

2001

 

Eisenstadt

 

0

 

Klagenfurt

 

0

 

Krems

 

2

 

Linz

 

9

 

Salzburg

 

20

 

Graz

 

3

 

Innsbruck

 

0

 

Wien

 

0

 

Summe

 

34

 


Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit steht dem Entwurf einer Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte sehr positiv gegen-
über.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Ein Zeitpunkt der Erlassung dieser Richtlinie kann derzeit nicht abgeschätzt werden,
da die Beratungen in der zuständigen Rats-Arbeitsgruppe noch andauern. Die Rats-
Arbeitsgruppe wird ihre Arbeiten voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres
2002 abschließen.

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

In Deutschland existieren detaillierte gesetzliche Bestimmungen. In Gesprächen
konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass die deutschen Behörden negative
Erfahrungen mit der Vollziehung dieser Bestimmungen gemacht haben. Vor Erlas-
sung einer solchen Verordnung in Österreich wäre daher jedenfalls die Vollziehbar-
keit zu prüfen.
Auf europäischer Ebene gibt es derzeit keine entsprechenden Einigungen.

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

Ausführliche Ergebnisse liegen derzeit nur für das Jahr 2001 vor.
Die wichtigsten Produktbereiche nach Fehlerquellen ausgewertet:


2001

 

Stichproben

 

 

 

geprüft

 

Mittelwertsunter-
schreitung

 

nicht Verkehrsfähig (<TU2)

 

messtechnisch fehlerhaft
(generell)

 

 

 

Anzahl

 

Anzahl

 

%

 

Anzahl

 

%

 

Anzahl

 

%

 

flüssige Lebens-

 

477

 

44

 

9,2

 

7

 

1,5

 

51

 

11

 

mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sonst. Lebens-

 

1757

 

65

 

3,7

 

115

 

6,5

 

171

 

9,7

 

mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht-Lebens-

 

625

 

54

 

8,6

 

31

 

5

 

75

 

12

 

mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sonstiges

 

50

 

2

 

4

 

0

 

0

 

2

 

4

 

gesamt 2001

 

2909

 

165

 

5,7

 

153

 

5,3

 

299

 

10

 

Die Produktgruppen mit den höchsten Anteilen messtechnisch fehlerhaften Prüflo-
sen sind:

Statistikzahl

 

Produkt

 

Prüflose

 

schlecht

 

%

 

306

 

Lacke, Farben

 

180

 

33

 

18,3

 

314

 

Chemikalien, sonstige ehem. Er-
zeugnisse

 

47

 

7

 

14,9

 

216

 

Backwaren

 

149

 

21

 

14,1

 

107

 

Milch, flüssige Milcherzeugnisse

 

132

 

18

 

13,6

 

209

 

Feinkost

 

132

 

18

 

13,6

 

104

 

Spirituosen

 

109

 

14

 

12,8

 

218

 

Obst/Kartoffeln/Gemüse/Nüsse

 

431

 

55

 

12,8

 

212

 

Genussmittel

 

96

 

10

 

10,4

 

303

 

Körperpfl., Kosmetika, Luftverbes-
serungsmittel

 

117

 

12

 

10,3

 

207

 

Wursterzeugnisse

 

127

 

13

 

10,2

 

217

 

Süßwaren/Zucker/Schokolade

 

127

 

12

 

9,4