3665/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3674/J betreffend
“Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme II", welche
die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 21. März
2002
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Eine Mindestmengregelung wurde in technischen
Arbeitsgruppen der European
Cooperation in Legal Metrology (WELMEC) sowie im Rahmen des SLIM - Projektes
(Simpler Legislation for the Internal Market) der Europäischen Kommission
diskutiert.
Da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, kann noch nicht gesagt werden,
wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Antwort zu den Punkten 4 bis 5.2 der Anfrage:
Es wurde je eine Überprüfung von Eichamt
Klagenfurt und vom Eichamt Linz durch-
geführt. Beim Eichamt Klagenfurt war die Beanstandung durch den
Verbraucher be-
rechtigt.
Antwort zu Punkt 5.3 der Anfrage:
Eine Überprüfung der Abfüllbetriebe wurde in allen Fällen durchgeführt.
Antwort zu Punkt 5.4 der Anfrage:
Die Beschwerden betrafen nur
österreichische Produkte.
Antwort
zu Punkt 6 der Anfrage:
Wie bereits bei der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage 2690/J ausgeführt,
werde ich mich für eine geeignete Veröffentlichung der vorliegenden
Daten einset-
zen, wobei der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit nicht
außer Acht gelassen werden soll.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Der Strafrahmen für Übertretungen der Bestimmungen
des MEG und der Fertigpa-
ckungsverordnung ist gemäß § 63 MEG ausreichend hoch bemessen.
Eine Zweck-
bindung von Einnahmen widerspricht dem Gesamtbedeckungsgrundsatz.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Nein. Es liegt an den Bezirksverwaltungsbehörden,
anstelle von Verwarnungen oder
geringen Geldstrafen entsprechend der Schwere der Übertretung und dem
unlauter
erzielten Gewinn höhere Geldstrafen zu verhängen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Derzeit
besteht kein harmonisiertes Berichtswesen innerhalb der Europäischen Ge-
meinschaft. Daten von anderen Mitgliedstaaten werden nur in Ausnahmefällen
be-
kannt. Allfällige veröffentlichte Daten sind derzeit noch nicht
vergleichbar.
Eine Überarbeitung der Fertigpackungsrichtlinien ist von der
Europäischen Kommis-
sion beabsichtigt (SLIM - follow up). Die Novellen sollen auch Bestimmungen
über
die gegenseitige Information
beinhalten. Eine jährliche Berichtspflicht, die bereits auf
anderen Gebieten in Richtlinien vorgesehen ist, wäre auch für
Fertigpackungskon-
trollen
denkbar.
Im Rahmen der WELMEC werden Anstrengungen unternommen, um
eine einheitli-
che Vorgangsweise hinsichtlich der gegenseitigen Information der
Mitgliedstaaten -
unter Einbeziehung der Beitrittskandidaten und der Schweiz - zu
ermöglichen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ein Informations- und Warnsystem würde die Wirksamkeit
der Kontrollen auf dem
gemeinsamen Markt verbessern, die gegenseitige Information und das gemeinsame
Setzen von Maßnahmen erleichtern. Es müsste (wie RAPEX) von der
Kommission
initiiert werden. Im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe der WELMEC wird von
den Vertretern der Mitgliedstaaten an einer Lösung gearbeitet.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Im Jahr 2001 waren 9 Personen und 2002 9,5 Personen mit der Kontrolle betraut.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
|
|
Anzahl
der 2001
|
||
|
Eichamt
|
|
gesamt
|
davon flüssig
|
|
Eisenstadt
|
10
|
23
|
2
|
|
Klagenfurt
|
156
|
318
|
110
|
|
Krems
|
146
|
377
|
103
|
|
Linz
|
178
|
415
|
61
|
|
Salzburg
|
160
|
413
|
108
|
|
Graz
|
150
|
317
|
54
|
|
Innsbruck
|
166
|
623
|
246
|
|
Wien
|
181
|
415
|
68
|
|
Summe
|
1147
|
2901
|
752
|
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Nachdem
zwei Mitarbeiter 2001 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnte dies
im Jahreskontrollplan 2002 berücksichtigt werden. Gegenüber 2001
ergibt sich eine
erhebliche Steigerung der
Kontrollen:
|
Jahreskontrollplan 2002
|
veranschlagte
Anzahl der 2002
|
|
|
Eisenstadt
|
200
|
350
|
|
Klagenfurt
|
200
|
350
|
|
Krems
|
200
|
350
|
|
Linz
|
200
|
350
|
|
Salzburg
|
200
|
350
|
|
Graz
|
200
|
350
|
|
Innsbruck
|
200
|
350
|
|
Wien
|
400
|
700
|
|
Summe 2002
|
1800
|
3150
|
|
zum Vergleich 2001: |
|
Summe 2001 |
|
1580 |
|
2170 |
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
2001 wurden insgesamt 108.657 Packungen einer
Inhaltskontrolle durch die Eichbe-
hörden unterzogen.
Die
Anzahl der Produktprüfungen ist unter Punkt 13 angeführt. Jede
Produktprüfung
umfasst die Prüfung der
Inhalte von 20 - 80 Packungen; im Mittel etwa 40 Packun-
gen. Werden weniger Packungen
geprüft, kann nur festgestellt werden, ob die Pa-
ckung(en) überhaupt verkehrsfähig ist (sind).
Die in der Richtlinie geforderte Anzahl zu prüfender
Packungen ist unbedingt erfor-
derlich, um Mittelwertsunterschreitungen nachzuweisen. Gerade letzteres ist
für den
Verbraucher besonders wichtig, da er eine geringfügige, aber systematische
Unter-
füllung selbst nicht feststellen kann, während eine einzelne,
halbvolle Packung je-
dem
auffällt.
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
Die gesetzliche Grundlage wird durch die bereits von
Nationalrat und Bundesrat be-
schlossene und kurz vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stehende
No-
velle des MEG geschaffen. Es ist sinnvoll, die entsprechenden Zahlenwerte
für das
Jahr 2002 erst nach Inkrafttreten der Novelle festzulegen.
Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Der Inhalt offener Packungen kann sich verändern oder
teilweise verloren gehen,
weshalb diese Packungen von den Bestimmungen für Fertigpackungen nicht
erfasst
werden. Der Verbraucher sollte daher bei offenen Packungen das Gewicht immer
mittels einer geeichten Waage, die der Verkäufer zur Verfügung stellen
muss, kon-
trollieren.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Die Strafen gemäß § 63 MEG werden
ausschließlich durch die Bezirksverwaltungs-
behörden ausgesprochen. Es besteht für diese Behörden keine
Informationspflicht
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gegenüber. Daher
liegen kein
umfassenden Daten vor.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
|
Anzeigen
|
|
|
Eichamt
|
2001
|
|
Eisenstadt
|
0
|
|
Klagenfurt
|
0
|
|
Krems
|
2
|
|
Linz
|
9
|
|
Salzburg
|
20
|
|
Graz
|
3
|
|
Innsbruck
|
0
|
|
Wien
|
0
|
|
Summe
|
34
|
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit steht
dem Entwurf einer Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte sehr
positiv gegen-
über.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Ein Zeitpunkt der Erlassung dieser Richtlinie kann derzeit
nicht abgeschätzt werden,
da die Beratungen in der zuständigen Rats-Arbeitsgruppe noch andauern. Die
Rats-
Arbeitsgruppe wird ihre Arbeiten voraussichtlich in der zweiten Hälfte des
Jahres
2002
abschließen.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
In Deutschland
existieren detaillierte gesetzliche Bestimmungen. In Gesprächen
konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass die deutschen Behörden
negative
Erfahrungen mit der Vollziehung dieser Bestimmungen gemacht haben. Vor Erlas-
sung einer solchen Verordnung in Österreich wäre daher jedenfalls die
Vollziehbar-
keit zu prüfen.
Auf europäischer Ebene gibt es derzeit keine entsprechenden Einigungen.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Ausführliche Ergebnisse liegen
derzeit nur für das Jahr 2001 vor.
Die wichtigsten Produktbereiche nach Fehlerquellen ausgewertet:
|
2001
|
Stichproben
|
||||||
|
|
geprüft
|
Mittelwertsunter-
|
nicht Verkehrsfähig (<TU2)
|
messtechnisch
fehlerhaft
|
|||
|
|
Anzahl
|
Anzahl
|
%
|
Anzahl
|
%
|
Anzahl
|
%
|
|
flüssige Lebens-
|
477
|
44
|
9,2
|
7
|
1,5
|
51
|
11
|
|
mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
sonst. Lebens-
|
1757
|
65
|
3,7
|
115
|
6,5
|
171
|
9,7
|
|
mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
nicht-Lebens-
|
625
|
54
|
8,6
|
31
|
5
|
75
|
12
|
|
mittel
|
|
|
|
|
|
|
|
|
sonstiges
|
50
|
2
|
4
|
0
|
0
|
2
|
4
|
|
gesamt 2001
|
2909
|
165
|
5,7
|
153
|
5,3
|
299
|
10
|
Die Produktgruppen mit den höchsten Anteilen
messtechnisch fehlerhaften Prüflo-
sen sind:
|
Statistikzahl
|
Produkt
|
Prüflose
|
schlecht
|
%
|
|
306
|
Lacke, Farben
|
180
|
33
|
18,3
|
|
314
|
Chemikalien,
sonstige ehem. Er-
|
47
|
7
|
14,9
|
|
216
|
Backwaren
|
149
|
21
|
14,1
|
|
107
|
Milch, flüssige Milcherzeugnisse
|
132
|
18
|
13,6
|
|
209
|
Feinkost
|
132
|
18
|
13,6
|
|
104
|
Spirituosen
|
109
|
14
|
12,8
|
|
218
|
Obst/Kartoffeln/Gemüse/Nüsse
|
431
|
55
|
12,8
|
|
212
|
Genussmittel
|
96
|
10
|
10,4
|
|
303
|
Körperpfl.,
Kosmetika, Luftverbes-
|
117
|
12
|
10,3
|
|
207
|
Wursterzeugnisse
|
127
|
13
|
10,2
|
|
217
|
Süßwaren/Zucker/Schokolade
|
127
|
12
|
9,4
|