3667/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3689/J betreffend
Lkw-LenkerInnen-Tagung am 10.
Oktober 2000, welche die Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 21. März 2002 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Von den Vertretern des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurde das
Problem der Transitfahrten und der Tätigkeit ausländischer
Unternehmen in Öster-
reich insbesondere im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht nach dem Aus-
länderbeschäftigungsgesetz und dem EU-Recht angesprochen.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass der Frachtbrief maßgeblich für
die Beurteilung
ist, welche Art der Güterbeförderung vorliegt und wem diese als
Arbeitgeber zuzu-
rechnen ist.
Darüber
hinaus wurde auch die Ausnahme von der Bewilligungspflicht, im Fall kurz-
fristiger Betriebsentsendungen nach Österreich, und allfällige
Mißbrauchs-
möglichkeiten durch Gründung ausländischer Tochterunternehmen
seitens öster-
reichischer Unternehmen behandelt. In der Mehrzahl dieser Fälle kann ent-
sprechend der Beurteilung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der
Tätigkeit
von einer Beschäftigung durch ein inländisches Unternehmen
ausgegangen werden.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Als konkretes Ergebnis wurde mit dem Bundesministerium
für Inneres und dem
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie die Ausarbeitung einer
Check-Liste für Kontrollorgane vereinbart, um ein einheitliches Vorgehen
sicher-
stellen zu können.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Probleme im Vollzug, von
“Rechtsunsicherheiten" kann wohl nicht gesprochen
werden, aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
bestanden
darin, eine optimale Vorgangsweise gegen Scheinverträge und Umgehungsver-
suche, insbesondere in Zusammenhang mit ausländischen Tochterunternehmen
österreichischer Frachter und der Vermietungen von Lkw, zu finden.
Eine Beseitigung dieser Problematik kann nur durch noch genauere Sachverhalts-
ermittlungen bei Kontrollen erfolgen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die gemeinsame Vorgangsweise erfolgte in Zusammenarbeit mit
dem Zoll sowie der
Verkehrspolizei durch Kontrollen an den Grenzübergangsstellen und auch auf
Binnenstraßen. Diese wurden und werden in regelmäßigen
Abständen in ganz Öster-
reich mehrmals monatlich durchgeführt.
Hinweisen
darf ich auch auf die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres
durchgeführte Schwerpunktaktion (Straßen- und Betriebskontrollen) am
7.
Februar 2002.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Alle
Interessenvertretungen waren der Ansicht, dass die Missstände im Bereich
ille-
galer Lkw-Lenker verstärkt zu bekämpfen sind.