3667/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3689/J betreffend
Lkw-LenkerInnen-Tagung am 10. Oktober 2000, welche die Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 21. März 2002 an mich richteten, stelle
ich fest:


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Von den Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde das
Problem der Transitfahrten und der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in Öster-
reich insbesondere im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht nach dem Aus-
länderbeschäftigungsgesetz und dem EU-Recht angesprochen.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass der Frachtbrief maßgeblich für die Beurteilung
ist, welche Art der Güterbeförderung vorliegt und wem diese als Arbeitgeber zuzu-
rechnen ist.

Darüber hinaus wurde auch die Ausnahme von der Bewilligungspflicht, im Fall kurz-
fristiger Betriebsentsendungen nach Österreich, und allfällige Mißbrauchs-
möglichkeiten durch Gründung ausländischer Tochterunternehmen seitens öster-
reichischer Unternehmen behandelt. In der Mehrzahl dieser Fälle kann ent-
sprechend der Beurteilung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeit
von einer Beschäftigung durch ein inländisches Unternehmen ausgegangen werden.


Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Als konkretes Ergebnis wurde mit dem Bundesministerium für Inneres und dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Ausarbeitung einer
Check-Liste für Kontrollorgane vereinbart, um ein einheitliches Vorgehen sicher-
stellen zu können.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Die Probleme im Vollzug, von “Rechtsunsicherheiten" kann wohl nicht gesprochen
werden, aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bestanden
darin, eine optimale Vorgangsweise gegen Scheinverträge und Umgehungsver-
suche, insbesondere in Zusammenhang mit ausländischen Tochterunternehmen
österreichischer Frachter und der Vermietungen von Lkw, zu finden.
Eine Beseitigung dieser Problematik kann nur durch noch genauere Sachverhalts-
ermittlungen bei Kontrollen erfolgen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die gemeinsame Vorgangsweise erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Zoll sowie der
Verkehrspolizei durch Kontrollen an den Grenzübergangsstellen und auch auf
Binnenstraßen. Diese wurden und werden in regelmäßigen Abständen in ganz Öster-
reich mehrmals monatlich durchgeführt.

Hinweisen darf ich auch auf die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres
durchgeführte Schwerpunktaktion (Straßen- und Betriebskontrollen) am
7. Februar 2002.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Alle Interessenvertretungen waren der Ansicht, dass die Missstände im Bereich ille-
galer Lkw-Lenker verstärkt zu bekämpfen sind.