3669/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3694/J betreffend
Reduzierung des Leistungsangebotes bei arbeitsmarktpolitischen Beratungsstellen
ab 2003 in Wien, welche die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen am
21. März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich dazu verpflichtet,
die Mittel der aktiven
Arbeitsmarktpolitik effizient und zielführend einzusetzen. Aus diesem
Grund wird
auch die Förderpraxis für bestehende Instrumente und Einrichtungen
laufend auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft. Bei den Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen war die
Frage, inwieweit der geleistete Kostenanteil des AMS auch mit dem Anteil der
arbeitsmarktpolitischen Unterstützung dieser Einrichtungen konform geht.
Es stehen
nicht die Einrichtungen an
sich in Frage und auch nicht die erhöhten Erfordernisse
bei steigender Arbeitslosigkeit, sondern die Anpassung des adäquaten
Anteils der
Arbeitsmarktpolitik an die
tatsächlich erbrachten Leistungen.
Entsprechend den Arbeitsmarkterfordernissen besteht in Wien
eine große Anzahl
von Einrichtungen für eine Vielzahl von Fragestellungen, die in der Regel
durch
Kostenteilung der angesprochenen und verantwortlichen Stellen finanziert
werden.
Das Arbeitsmarktservice in der Bundeshauptstadt trägt ca. 70 % der
Gesamtkosten
der genannten Einrichtungen. Dieses Ausmaß an Kostenbeteiligung ist nur
dann
vertretbar, wenn dem ein
annähernd gleicher Anteil an Leistungen für arbeitsmarkt-
politische Probleme gegenübersteht.
Das
nunmehr ausgearbeitete Kooperationsmodell zielt nun darauf ab, die von den
Beratungsstellen für das Arbeitsmarktservice zu erbringenden Leistungen
klarer zu
definieren und die mit diesem Maßnahmenangebot ermöglichte
Integrationsunter-
stützung auch sichtbarer und somit nachvollziehbarer zu machen.
Dabei werden selbstverständlich all jene Personengruppen, die sich ohne
Ein-
schaltung des AMS mit arbeitsmarktpolitischen Problemen an die Beratungsstellen
wenden, im Gegensatz zur
Annahme, die offensichtlich der gegenständlichen parla-
mentarischen Anfrage zu
Grunde liegt, nach wie vor vom Arbeitsmarktservice aner-
kannt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Das AMS ist mit der Durchführung der
Arbeitsmarktpolitik betraut und seit 1994 aus
der unmittelbaren
Bundesverwaltung ausgegliedert. Eine Abstimmung in jedem
Einzelfall ist weder erforderlich noch gesetzlich vorgesehen. Das AMS hat in
Eigen-
verantwortung zu entscheiden, ob die Leistungen der Beratungs- und Betreuungs-
einrichtungen dem finanziellen Aufwand entsprechen oder ob andere
Maßnahmen
oder
Instrumente zielführender wären.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die
arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Wirtschaft
und
Arbeit an das Arbeitsmarktservice enthalten den Auftrag, für die
unterschiedlichen
arbeitsmarktrelevanten Problemlagen bestmögliche
Lösungsmöglichkeiten bzw. ent-
sprechende Integrationsmaßnahmen zu entwickeln und anzuwenden. Dabei sind
Personengruppen wie Frauen, Jugendliche, Ältere sowie Ausländerinnen
und Aus-
länder in Abstimmung auf ihre jeweilige Arbeitsmarktsituation besonders zu
berück-
sichtigen und es sind ihnen
nach Möglichkeit geeignete Unterstützungsangebote an-
zubieten. Bei der
Realisierung seiner Maßnahmenpalette ist das Arbeitsmarktservice
zu höchstmöglicher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Ein
im Hinblick auf
die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen optimierter
Mitteleinsatz liegt nicht zuletzt
im Interesse der Versichertengemeinschaft, aus deren Beiträgen die
Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik gespeist
werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Dem
Prinzip der Eigeninitiative wird in der österreichischen
Arbeitsmarktpolitik ent-
sprechend den gesetzlichen Vorgaben im Arbeitslosenversicherungsgesetz ein sehr
hoher Stellenwert beigemessen. Unterstützt wird diese Vorgabe seitens des
AMS
durch den massiv forcierten Einsatz von Selbstbedienungsmöglichkeiten und
mo-
dernen Informationstechnologien. Das neue Kooperationsmodell zwischen Bera-
tungs- und Betreuungseinrichtungen und dem Arbeitsmarktservice steht auch - wie
bereits erläutert - in keinem Widerspruch zur selbständigen
Kontaktnahme mit den
diversen Einrichtungen.