3669/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3694/J betreffend
Reduzierung des Leistungsangebotes bei arbeitsmarktpolitischen Beratungsstellen
ab 2003 in Wien, welche die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen am
21. März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mittel der aktiven
Arbeitsmarktpolitik effizient und zielführend einzusetzen. Aus diesem Grund wird
auch die Förderpraxis für bestehende Instrumente und Einrichtungen laufend auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft. Bei den Beratungs- und Betreuungseinrichtungen war die
Frage, inwieweit der geleistete Kostenanteil des AMS auch mit dem Anteil der
arbeitsmarktpolitischen Unterstützung dieser Einrichtungen konform geht. Es stehen
nicht die Einrichtungen an sich in Frage und auch nicht die erhöhten Erfordernisse
bei steigender Arbeitslosigkeit, sondern die Anpassung des adäquaten Anteils der
Arbeitsmarktpolitik an die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Entsprechend den Arbeitsmarkterfordernissen besteht in Wien eine große Anzahl
von Einrichtungen für eine Vielzahl von Fragestellungen, die in der Regel durch
Kostenteilung der angesprochenen und verantwortlichen Stellen finanziert werden.
Das Arbeitsmarktservice in der Bundeshauptstadt trägt ca. 70 % der Gesamtkosten
der genannten Einrichtungen. Dieses Ausmaß an Kostenbeteiligung ist nur dann


vertretbar, wenn dem ein annähernd gleicher Anteil an Leistungen für arbeitsmarkt-
politische Probleme gegenübersteht.

Das nunmehr ausgearbeitete Kooperationsmodell zielt nun darauf ab, die von den
Beratungsstellen für das Arbeitsmarktservice zu erbringenden Leistungen klarer zu
definieren und die mit diesem Maßnahmenangebot ermöglichte Integrationsunter-
stützung auch sichtbarer und somit nachvollziehbarer zu machen.
Dabei werden selbstverständlich all jene Personengruppen, die sich ohne Ein-
schaltung des AMS mit arbeitsmarktpolitischen Problemen an die Beratungsstellen
wenden, im Gegensatz zur Annahme, die offensichtlich der gegenständlichen parla-
mentarischen Anfrage zu Grunde liegt, nach wie vor vom Arbeitsmarktservice aner-
kannt.

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

Das AMS ist mit der Durchführung der Arbeitsmarktpolitik betraut und seit 1994 aus
der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert. Eine Abstimmung in jedem
Einzelfall ist weder erforderlich noch gesetzlich vorgesehen. Das AMS hat in Eigen-
verantwortung zu entscheiden, ob die Leistungen der Beratungs- und Betreuungs-
einrichtungen dem finanziellen Aufwand entsprechen oder ob andere Maßnahmen
oder Instrumente zielführender wären.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit an das Arbeitsmarktservice enthalten den Auftrag, für die unterschiedlichen
arbeitsmarktrelevanten Problemlagen bestmögliche Lösungsmöglichkeiten bzw. ent-
sprechende Integrationsmaßnahmen zu entwickeln und anzuwenden. Dabei sind
Personengruppen wie Frauen, Jugendliche, Ältere sowie Ausländerinnen und Aus-
länder in Abstimmung auf ihre jeweilige Arbeitsmarktsituation besonders zu berück-
sichtigen und es sind ihnen nach Möglichkeit geeignete Unterstützungsangebote an-
zubieten. Bei der Realisierung seiner Maßnahmenpalette ist das Arbeitsmarktservice
zu höchstmöglicher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Ein im Hinblick auf


die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen optimierter Mitteleinsatz liegt nicht zuletzt
im Interesse der Versichertengemeinschaft, aus deren Beiträgen die Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik gespeist werden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Dem Prinzip der Eigeninitiative wird in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ent-
sprechend den gesetzlichen Vorgaben im Arbeitslosenversicherungsgesetz ein sehr
hoher Stellenwert beigemessen. Unterstützt wird diese Vorgabe seitens des AMS
durch den massiv forcierten Einsatz von Selbstbedienungsmöglichkeiten und mo-
dernen Informationstechnologien. Das neue Kooperationsmodell zwischen Bera-
tungs- und Betreuungseinrichtungen und dem Arbeitsmarktservice steht auch - wie
bereits erläutert - in keinem Widerspruch zur selbständigen Kontaktnahme mit den
diversen Einrichtungen.