3670/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3699/J betreffend
Schloss Waidhofen, welche die Abgeordneten MMag. Madeleine Petrovic, Kollegin-
nen und Kollegen am 21. März 2002 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1a der Anfrage:
Bis Ende 2000
oblag die Verwaltung und bautechnische Betreuung der gegenständ-
lichen Liegenschaft der Bundesgebäudeverwaltung I-NÖ im Rahmen der
Auftrags-
verwaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Für die
bauliche Er-
haltung und Instandhaltung wurden von 1992 bis Ende 2000 vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit zu Lasten des VA-Ansatzes 1/64748 rd. 629.000
€ aufge-
wendet. Auf Grund des Wunsches des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde mit
dem Verwaltungsübereinkommen
vom 22./29. November 2000 die gegenständliche Liegenschaft mit Wirkung 1.
De-
zember 2000 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(Verwaltungszweig
Bundesgebäudeverwaltung I) dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft übergeben. Die Erhaltung oblag seit diesem
Zeitpunkt
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirt-
schaft.
Antwort zu Punkt 1b der Anfrage:
Für die Lehrwerkstätten wurden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu
Lasten des VA-Ansatzes 1/64743 Baukosten in Höhe von rd. 1,166.000 €
aufge-
wendet.
Antwort zu Punkt 1c der Anfrage:
Die Abwicklung des Verkaufes wurde vom Bundesministerium
für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im gesetzlich vorgesehenen Einvernehmen
mit dem BMF durchgeführt. Die Beantwortung dieser Frage fällt daher
in die Zustän-
digkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Was-
serwirtschaft und des Herrn Bundesministers für Finanzen.
Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt, oblag die Verwaltung und
bautechnische Betreuung der ge-
genständlichen Liegenschaft bis 30. November 2000 dem Bundesministerium
für
Wirtschaft und Arbeit, Verwaltungszweig Bundesgebäudeverwaltung l.
Die Übertragung von der Liegenschaft “Waidhofen/Ybbs" in die
Anlage C des Bun-
desimmobiliengesetzes war auf Grund des genannten
Verwaltungsübereinkommens
erforderlich.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Grundlage
für die Festlegung der Hauptmietzinse und der Wertermittlung des Basis-
kaufpreises für die der BIG zu übertragenden Liegenschaften und
Objekte bildete
eine “marktorientierte Bewertung von Objekten des
Bundesimmobilienvermögens"
des Institutes für Stadt- und Regionalforschung der Technischen
Universität Wien.
Die Wertermittlung erfolgte als “Ertragswert" unter
ausschließlicher Zugrundelegung
der
für die Bundesnutzungen festgelegten, marktorientierten Hauptmietzinse,
wobei
Abschläge auf Grund der “Transaktions- und Risikokosten"
vorgenommen wurden.
Die derartige Wertermittlung ist als Vergleichswert nicht unmittelbar heranziehbar,
da
sie nur den Anteil am Basiskaufpreis unter Zugrundelegung der bestehenden Bun-
desnutzung berücksichtigt und für den Fall der
Weiterveräußerung an Dritte die mit
der BIG vereinbarte Nachbesserung zum Tragen kommt. Da die gegenständliche
Liegenschaft nicht an die BIG
übertragen wurde und damit auch keine Mietenfestle-
gung für die Bundesnutzung erfolgte, liegt kein “anteiliger"
Wertansatz beim Basis-
kaufpreis
vor.