3678/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.05.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3709/J der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Einleitend möchte ich dazu grundsätzlich feststellen, dass die Subventionsvergabe
für frauenspezifische Maßnahmen mit der Fördervergabe im Familien- und Jugend-
bereich in keiner Weise vergleichbar ist, weder hinsichtlich der gesetzlichen Grund-
lagen noch hinsichtlich der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Die primäre Verantwortlichkeit für die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen für
Frauen liegt auch bei jenen Gemeinden und Ländern, in denen die frauenspezifi-
schen Leistungen erbracht werden.

Die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung einer Förderung aus Mitteln der
Frauenprojektförderung sind mittlerweile bereits auf der Homepage des Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen unter dem Begriff “Formulare"
zum “downloaden" verfügbar; ebenso finden sich Informationen zur Frauenprojekt-
förderung.

Fragen 5 und 6:

Ich bitte um Verständnis, dass zu den Fragen 5 bis 9 detaillierte Begründungen hin-
sichtlich der Ermessensentscheidungen bei jedem einzelnen Förderantrag nicht
möglich sind, da dies einen extrem hohen und zeitaufwendigen Verwaltungsaufwand
bedeuten und damit zu einem Stillstand der laufenden Fördervergabe führen würde.


Frage 7:

Spezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen für Frauen und Mädchen:

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern,

Maßnahmen zur Hilfestellung von Migrantinnen,

Maßnahmen zur Chancengleichheit und Gender Mainstreaming,

Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Bereich der Neuen Technologien,

Maßnahmen zur Förderung der Frauengesundheit.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die neuen Errungenschaften im Frauen-
bereich, die ich bereits umgesetzt habe:

•   Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer mit Betreuungs-
pflichten: Kindergeld und Berufstätigkeit sind erstmals möglich

•   Gezielte berufliche Qualifikation von Frauen in neuen und atypischen Berufen

•   Verbesserte, pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten

•   Mit dem von der Regierung nunmehr beschlossenen Antrag zur Umsetzung der
Gender-Mainstreaming-Strategie wurde in Österreich ein entscheidender Durch-
bruch in der Frauenpolitik erreicht. In Zukunft werden alle politischen Ideen und
Konzeptionen bereits von Anfang an dahingehend geprüft, in welcher Art und
Weise Frauen und Männer davon betroffen sind.

•   2001 wurden auch in Graz und Klagenfurt Gleichbehandlungsanwaltschaften,
die bis dato nur in Wien und Innsbruck vorhanden waren, eröffnet.

•    Durch die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ist erstmals ist die Vorsitzen-
de der Gleichbehandlungskommission für diese Tätigkeit dienstfrei gestellt, und
nunmehr wird auch bei einem Verlangen der Anwältin für Gleichbehandlungsfra-
gen oder bei einem amtswegigen Tätigwerden der Kommission zur Prüfung der
Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes die Fristen zur gerichtlichen Gel-
tendmachung gehemmt.

•   Im Mai 2001 haben die Mitglieder der Bundesregierung einem Ministerratsvor-
trag zugestimmt, in dem sie sich verpflichten haben, in ihren Ressorts dem ge-
schlechtergerechten Sprachgebrauch besonderes Augenmerk zu schenken.

•   Förderung von Projekten, die sich auch mit der Problematik des Wiedereinstiegs
von Frauen in das Berufsleben befassen.

•   Frauenförderungsprojekt "Mentoring für Frauen" als innovative Personalentwick-
lungsmaßnahme für Frauen durch individuelle Begleitung und Betreuung. Frau-
en in Führungspositionen (Mentorinnen) unterstützen, motivieren und fördern
Einsteigerinnen, Wiedereinsteigerinnen oder Aufsteigerinnen - die Mentees.

•   In Kooperation mit dem BMVIT läuft ein umfassendes “Frauen- Technologie-
Projekt" zur Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des
Frauenanteils im Bereich der neuen Technologien (IT-Bereich) in Form von Pi-
lotprojekten mit ausgewählten Unternehmen. Ziel der Maßnahmen ist es, Frauen
die Chancen, welche der IT - Bereich in Bezug auf Einkommen, Aufstiegchan-
cen und Gestaltungsmöglichkeiten bietet, zu eröffnen.

•    Förderung zahlreicher Fraueninitiativen und -projekte, insbesondere werden die
33 Frauenservicestellen in Österreich, von denen die meisten einen Be-
ratungsschwerpunkt im Aus- und Weiterbildungsbereich haben, finanziell unter-
stützt.

•   In Ausarbeitung ist ein Bundesgesetz zur erstmaligen Errichtung eines
Frauenpolitischen Beirats.


Frage 8:

Grundsätzlich erfolgen die Entscheidungsfindungen im Förderbereich, indem die für
das jeweilige Projekt vorgelegten Informationen mit den Förderschwerpunkten und
den vorhandenen budgetären Ressourcen in Relation gebracht werden. Wie auch in
den Vorjahren werden die Fördermittel vorrangig an die österreichweiten Frauenser-
vicestellen und an die Notrufe vergeben.

Frage 9:

Das Vorhandensein des frauenspezifischen Bezugs stellt die inhaltliche Grundvor-
aussetzung für die Vergabe der Fördermittel für Frauenprojekte dar. Dies gilt auch
für die angeführten Einrichtungen und Organisationen, wobei die jeweiligen frauen-
und mädchenspezifischen Teilbereiche gefördert werden. Ist kein frauen- und/oder
mädchenspezifischer Bezug gegeben, erfolgt eine Ablehnung des Antrags.

Frage 10:

Der Antragsteller erhielt die Förderung in Höhe von € 3.633,64 für das Projekt “Frau-
enberatungsstelle" mit den Zielgruppen Alleinerzieherinnen, langzeit- und arbeitslose
Frauen. Die seinerzeitige Frauenministerin Prammer förderte beispielsweise den
Verein BABSI, dessen stellvertretende Obfrau sie gleichzeitig war, in der Höhe von
€ 43.603,7.

Frage 11:

Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 9 und 10.

Frage 12:

Die Überweisung der Fördergelder kann erst nach Übermittlung des von den jeweili-
gen Förderungswerber/innen unterschriebenen Fördervertrages erfolgen.
Der Zeitpunkt der Anweisung orientierte sich an den haushaltsrechtlichen Vorschrif-
ten.

Frage 13:

Das Unabhängige FrauenForum (UFF) hat den Betrag von € 7.267,28 am 31. De-
zember 2001 zurückgezahlt. Der Betrag wurde entsprechend dem haushaltsrechtli-
chen Grundsatz der Gesamtbedeckung (§ 38 BHG) als Einnahme verbucht. Eine
Weiterleitung des Betrages an eine andere Förderungsnehmerin, noch dazu ohne
entsprechendes Förderungsverfahren, ist nicht erfolgt, da eine derartige Vorgangs-
weise eine Verletzung der Vorschriften des Bundeshaushaltsrechtes bedeuten wür-
de,.

Frage 14:

Ein Förderungsansuchen des Unabhängigen FrauenForums für das Jahr 2002 liegt
nicht vor.


Frage 15:

Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 19 und 20.

Frage 16:

Der Verein CheckART hat für 2002 um Subvention in der Höhe von € 21.801,85 an-
gesucht; dieses Ansuchen wurde im Sinne der bereits erläuterten Schwerpunktset-
zung abgelehnt.

Fragen 17 und 18:

Die Vergabe von Fördermitteln für Frauenprojekte unterliegen seit jeher den seitens
des Bundesministeriums für Finanzen festgelegten “Rahmenrichtlinien für die Ge-
währung von Förderungen aus Bundesmitteln". Diese legen vor allem jene Vorgaben
fest, welche von den fördergebenden Stellen verbindlich bei der Vergabe von För-
dermitteln einzuhalten sind. Um diese Verpflichtungen auch den Förderungswer-
ber/innen zugänglich zu machen, wurden sie entsprechend aufbereitet, bzw. in eine
möglichst einfache und verständliche Form gebracht. Nach Einarbeitung diverser
Stellungnahmen wird diese Orientierungshilfe für eine Antragstellung ehestmöglich
über Internet abrufbar sein.

Fragen 19 und 20:

Die Mittel für Jugendförderung, Elternbildung und Familienberatung in den Jahren
2000 und 2001 beliefen sich wie folgt:

2000:_______________________                        Ausgaben in Euro
Jugendförderung                                                  6.079.641,32
Elternbildung                                                                   724.039,45
Familienberatung                                                        9.089.595,11

2001:_________________________                     Ausgaben in Euro
Jugendförderung                                                  6.931.457,85
Elternbildung                                                                    734,577,01
Familienberatung                                                        10.165.549,37


Die für Jugendförderung, Elternbildung und Familienberatung im Jahr 2002 vorgese-
henen Mittel gliedern sich wie folgt auf:

BVA in Büro

 

Jugendförderung

 

abzügl. 3 % Bindung

 

6.760.000
202.800

 

= Rahmen für Jugendförderung
Elternbildung
Familienberatung

 

6.537.200
727.000
10.901.000

 

Zum Bereich Frauenprojektförderung:

Überblick Gesamtfrauenbudget (Frauenprojektförderung zuzüglich Budget für
Aufwendungen) - Entwicklung:

 

 

Bundesvoranschlag

 

Erhöhung durch spätere Umschichtung
mittels Budgetüberschreitungsgesetz

 

1995

 

€ 3,302.544,28

 

€ 436.037,01

 

1996

 

€ 3,052.259,04

 

€436.037,01

 

1997

 

€ 3,224.711,67

 

€ 145.345,67

 

1998

 

€ 3,588.075,84

 

€ 908.410,43

 

1999

 

€4,290.386,11

 

€ 2,348.131,34
aus Konsumentenschutzmitteln, davon
€ 363.364,17 für PR-Maßnahmen!

 

2000

 

€ 5,031.285,66

 

 

 

2001

 

€4,863.193,39

 

 

 

2002

 

€4,954.979,18

 

 

 

Förderungen für Frauenvereine und -organisationen 2000:

Subventioniert wurden zahlreiche bestehende Einrichtungen und Projekte gegen
Gewalt an Frauen und Kindern, wie beispielsweise die Interventionsstellen und
Notrufe. Insgesamt wurde für diesen Bereich ein Betrag von rund € 1,627.871,49
(d.s. 42,5% der Gesamtfördermittel) aufgewendet.

Ein zweiter Schwerpunkt der Subventionsvergabe war Einrichtungen zur Informa-
tion, Beratung und Betreuung von Frauen und Mädchen
gewidmet, wobei hier
insbesondere die ganzheitlich orientierten österreichweiten Frauenservicestellen an-
zuführen sind. 49 % der Gesamtfördermittel (rund € 1,874.959,12) sind in diesem
Bereich eingeflossen.

Mit den restlichen Fördermitteln (€ 327.027,75), d.s. 8,5% des Gesamtfördervolu-
mens, wurden Projekte im Bereich der Chancengleichheit und Bildung finanziell
unterstützt.


2001:

Laut den Bundesvoranschlägen 2000 und 2001 standen für die Förderung von Frau-
enprojekten finanzielle Mittel in Höhe von jeweils € 3,83 Mio. zur Verfügung, d.h. die
Kürzungen 2001 fallen nicht zu Lasten der Förderungen, sondern betreffen nur den
Aufwand, d.h. Projekte und Studien.

Schwerpunktsetzung des Jahres 2001:

Spezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen für Frauen und Mädchen:

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern,

Maßnahmen zur Hilfestellung von Migrantinnen,

Maßnahmen zur Chancengleichheit und Gender Mainstreaming,

Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Bereich der Neuen Technologien.

Hinsichtlich der Schwerpunktsetzung des Jahres 2002 gehe ich von einer grundsätz-
lichen Weiterführung der Subventionierung dieser Bereiche aus, vorbehaltlich ent-
sprechender Adaptierungen bzw. Erweiterungen, die sich aus dem frauenpolitischen
Gesamtkontext heraus als notwendig erweisen.

2002:

Die Reduktion der Fördermittel im Jahr 2002 auf Büro 3,030.000 ergibt sich aus der
erfreulichen Tatsache, dass mit den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
nun mehrjährige Auftragsverträge abgeschlossen wurden.

Die Mittel für diese Interventionsstellen sind daher im Jahr 2002 bei den Aufwendun-
gen veranschlagt; dieser Posten erhöht sich daher gegenüber dem Vorjahr von Euro
1,033.000 auf Euro 1,922.000,--.

Überblick in Euro:

 

 

Förderungen

 

Aufwendungen

 

Gesamtsumme

 

2000

 

3,83 Mio.

 

1,20 Mio.

 

5,03 Mio.

 

2001

 

3,83 Mio.

 

1,03 Mio.

 

4,86 Mio.

 

2002

 

3,03 Mio.

 

1,92 Mio.

 

4,95 Mio.

 

Frage 21:

Es entspricht meiner Überzeugung, dass frauenspezifische Beratungs- und Service-
einrichtungen wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten und diese Einrichtun-
gen haben daher auch einen besonderen Stellenwert innerhalb der Frauenprojekt-
förderung.

Hinsichtlich der Frauenprojektförderung meines Ressorts, also der Vergabe der Er-
messensausgaben für frauenspezifische Serviceleistungen, wurden in meinem Auf-
trag bereits Überlegungen betreffend bestimmte Standards der Qualitätssicherung
erarbeitet und diese auch den Vertreterinnen der Länder und der Frauenorganisatio-
nen zur Kenntnis gebracht. Die eingelangten Stellungnahmen wurden nunmehr weit-


gehend eingearbeitet und auf Grundlage dieser Ergebnisse werden derzeit Vor-
schläge für längerfristige, eventuell auch gesetzliche Regelungen der Frauenbera-
tungsförderung im Rahmen der budgetären Gegebenheiten erarbeitet.