3680/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.05.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé
und Kollegen haben am 3. April 2002 unter der Zahl
3710/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Außerkraftsetzung des
Schengener
Abkommens" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Verordnung vom 5. März 2002,
BGBI. II Nr. 109/2002 wurde verfügt, dass in
der Zeit vom
7. März 2002, 00.00 Uhr bis 13.März 2002, 12.00 Uhr die Binnengrenzen
zu Italien und
Deutschland sowie die Binnengrenzen an den Flughäfen Wien, Linz, Salzburg,
Klagenfurt
und Innsbruck nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden
dürfen.
Neben einer Verstärkung der
Kontrollen an den Schengener Außengrenzen wurden an
folgenden Grenzstellen zu Italien und Deutschland Kontrollen eingerichtet:
Vorarlberg Autobahn Hörbranz/Lindau.
Tirol Brenner-Autobahn
und Brenner-Bundesstraße, Kiefersfelden-Autobahn
und Kiefersfelden Bundesstraße, Scharnitz, Niederndorf, Ehrwald,
Musau,
Achenwald, Sillian, Reschenpass.
Salzburg Bahnhof
Salzburg, Saalbrücke, Walserberg-Autobahn, Walserberg-
Bundesstraße, Oberndorf, Steinpass, Hangendenstein, Großgmain;
Oberösterreich Schwarzenberg, Breitenberg, Wegscheid, Oberkappel, Neustift,
Achleiten,
Halbach, Saming, Mariahilf, Passau-Voglau, Neuhaus am Inn,
Schärding, Suben-Autobahn, Passau-Bahnhof, Obernberg, Simbach-
Innbrücke, Simbach-Bahn, Braunau am Inn, Burghausen-Alte Brücke,
Burghausen-Neue Brücke,
Ettenau.
Kärnten Arnoldstein-Autobahn,
Thörl-Maglern-Bundesstraße, Arnoldstein-Bahn,
Nassfeldpass,
Plöckenpass.
An allen anderen Grenzstellen
sowie an der grünen Grenze wurden Kontrollen im mobilen
Streifendienst
durchgeführt.
Zu Frage 2:
In der Überwachungszeit wurden in den
einzelnen Bundesländern zur Durchführung der
Kontrollen insgesamt 1.259 Gendarmeriebeamte zusätzlich eingesetzt.
Bei den Kontrollen auf den genannten Flughäfen konnte
mit dem vorhandenen Personal das
Auslangen gefunden werden. Es
fielen jedoch insgesamt 1.429 Mehrdienstleistungsstunden
an.
Zu den Fragen 3-5:
Es wurden an den betroffenen Binnengrenzen folgende Amtshandlungen verzeichnet:
Vorarlberg 8
Zurückweisungen gemäß § 52 FrG, 1 Anzeige gem. § 5
StVO; keine
Festnahmen
Tirol 62 Festnahmen nach erfolgter illegaler Einreise (drei Schlepper, eine
Person mit gefälschten
Ausweisdokumenten, 58 Übertretungen nach dem
Fremdengesetz), 107 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG
Salzburg 12
Festnahmen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des
Fremdengesetzes, 42
Zurückweisungen gemäß § 52 FrG.
Oberösterreich
116 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG, 9 SIS-Treffer, 17
Aufent-
haltsermittlungen für das Gericht wegen Verbrechens, 1 Festnahme, 4
Anzeigen wegen Übertretungen nach dem Führerscheingesetz,
11 Anzeigen wegen
Übertretungen nach dem KFG, 6 Strafanzeigen nach §
223 StGB, 2 Strafanzeigen wegen 231 StGB, 1 Haftbefehl wg. § 128 StGB,
4 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, 3 Anzeigen nach dem
Passgesetz, 4 Anzeigen nach dem Fremdengesetz
Niederösterreich
1 Festnahme wegen des Verdachts des Gebrauches fremder Ausweise, 5
Festnahmen wegen des Verdachts der Fälschung besonders geschützter
Urkunden, 1 Festnahme wegen des Fehlens eines Reisedokuments, 2
Festnahmen wegen unrechtmäßigem Aufenthalt, 1 Festnahme wegen einer
Ausschreibung für Gericht, 1 SIS-Treffer, 8 Zurückweisungen
Steiermark 1 Festnahme
Kärnten 88
SIS- und EKlS-Treffer, 130 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG,
16
Aufenthaltsverbote, 4 Anzeigen nach dem Fremdengesetz, 5 Anzeigen
nach dem StGB und 12 sonstige
Anzeigen, 2 Festnahmen nach dem
Suchtmittelgesetz,
3 festgestellte Dokumenten(ver)fälschungen.
Zu Frage 6:
Die mit der vorübergehenden
Einrichtung von Binnengrenzkontrollen verbundenen
Erwartungen wurden - wie diese Beantwortung ergibt - erfüllt. Auf weitere
Fragen nach
konkreten Ergebnissen werde ich jederzeit Auskunft erteilen.