3680/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.05.2002

BUNDESMINISTERIUM  FÜR INNERES

Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 3. April 2002 unter der Zahl
3710/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Außerkraftsetzung des
Schengener Abkommens" gerichtet.

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Mit Verordnung vom 5. März 2002, BGBI. II Nr. 109/2002 wurde verfügt, dass in der Zeit vom
7. März 2002, 00.00 Uhr bis 13.März 2002, 12.00 Uhr die Binnengrenzen zu Italien und
Deutschland sowie die Binnengrenzen an den Flughäfen Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt
und Innsbruck nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen.

Neben einer Verstärkung der Kontrollen an den Schengener Außengrenzen wurden an
folgenden Grenzstellen zu Italien und Deutschland Kontrollen eingerichtet:

Vorarlberg                Autobahn Hörbranz/Lindau.

Tirol                          Brenner-Autobahn und Brenner-Bundesstraße, Kiefersfelden-Autobahn
und Kiefersfelden Bundesstraße, Scharnitz, Niederndorf, Ehrwald,
Musau, Achenwald, Sillian, Reschenpass.

Salzburg                  Bahnhof Salzburg, Saalbrücke, Walserberg-Autobahn, Walserberg-
Bundesstraße, Oberndorf, Steinpass, Hangendenstein, Großgmain;

Oberösterreich       Schwarzenberg, Breitenberg, Wegscheid, Oberkappel, Neustift,

Achleiten, Halbach, Saming, Mariahilf, Passau-Voglau, Neuhaus am Inn,
Schärding, Suben-Autobahn, Passau-Bahnhof, Obernberg, Simbach-
Innbrücke, Simbach-Bahn, Braunau am Inn, Burghausen-Alte Brücke,
Burghausen-Neue Brücke, Ettenau.

Kärnten                    Arnoldstein-Autobahn, Thörl-Maglern-Bundesstraße, Arnoldstein-Bahn,
Nassfeldpass, Plöckenpass.


An allen anderen Grenzstellen sowie an der grünen Grenze wurden Kontrollen im mobilen
Streifendienst durchgeführt.

Zu Frage 2:

In der Überwachungszeit wurden in den einzelnen Bundesländern zur Durchführung der
Kontrollen insgesamt 1.259 Gendarmeriebeamte zusätzlich eingesetzt.

Bei den Kontrollen auf den genannten Flughäfen konnte mit dem vorhandenen Personal das
Auslangen gefunden werden. Es fielen jedoch insgesamt 1.429 Mehrdienstleistungsstunden
an.

Zu den Fragen 3-5:

Es wurden an den betroffenen Binnengrenzen folgende Amtshandlungen verzeichnet:

Vorarlberg                8 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG, 1 Anzeige gem. § 5 StVO; keine
Festnahmen

Tirol                          62 Festnahmen nach erfolgter illegaler Einreise (drei Schlepper, eine

Person mit gefälschten Ausweisdokumenten, 58 Übertretungen nach dem
Fremdengesetz), 107 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG

Salzburg                   12 Festnahmen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des
Fremdengesetzes, 42 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG.

Oberösterreich        116 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG, 9 SIS-Treffer, 17 Aufent-
haltsermittlungen für das Gericht wegen Verbrechens, 1 Festnahme, 4
Anzeigen wegen Übertretungen nach dem Führerscheingesetz,
11 Anzeigen wegen Übertretungen nach dem KFG, 6 Strafanzeigen nach §
223 StGB, 2 Strafanzeigen wegen 231 StGB, 1 Haftbefehl wg. § 128 StGB,
4 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, 3 Anzeigen nach dem
Passgesetz, 4 Anzeigen nach dem Fremdengesetz

Niederösterreich     1 Festnahme wegen des Verdachts des Gebrauches fremder Ausweise, 5
Festnahmen wegen des Verdachts der Fälschung besonders geschützter
Urkunden, 1 Festnahme wegen des Fehlens eines Reisedokuments, 2
Festnahmen wegen unrechtmäßigem Aufenthalt, 1 Festnahme wegen einer
Ausschreibung für Gericht, 1 SIS-Treffer, 8 Zurückweisungen

Steiermark                1 Festnahme

Kärnten                    88 SIS- und EKlS-Treffer, 130 Zurückweisungen gemäß § 52 FrG, 16
Aufenthaltsverbote, 4 Anzeigen nach dem Fremdengesetz, 5 Anzeigen
nach dem StGB und 12 sonstige Anzeigen, 2 Festnahmen nach dem
Suchtmittelgesetz, 3 festgestellte Dokumenten(ver)fälschungen.

Zu Frage 6:

Die mit der vorübergehenden Einrichtung von Binnengrenzkontrollen verbundenen
Erwartungen wurden - wie diese Beantwortung ergibt - erfüllt. Auf weitere Fragen nach
konkreten Ergebnissen werde ich jederzeit Auskunft erteilen.