3681/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.05.2001

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben am 17. April 2002 unter der Nummer 3749/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend “Schließung der Polizei-Wachzimmer Nonntal und Maxglan in Salzburg"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1.:

Nach dem von der Bundespolizeidirektion Salzburg ausgearbeiteten Wachzimmer-
strukturkonzept ist eine Fusion der Wachzimmer Nonntal und Polizeidirektion vorge-
sehen. Der Wirksamkeitsbeginn dieser Maßnahme wurde auf Grund des Projektsta-
diums bis dato noch nicht terminisiert.

Zu Frage 2.:

Die vorgesehene Fusion sowie flankierende Maßnahmen ermöglichen die Erreichung
der Projektziele, die in einer Erhöhung der Außendienstpräsenz von Sicherheitswa-
chebeamtInnen, einer Verflachung der Kommandostrukturen und einer Intensivie-
rung der Kriminalitätsbekämpfung bestehen.

Das Konzept sieht eine nachhaltige Anpassung einzelner Überwachungsbereiche an
die Wahlsprengelgliederung der Stadt Salzburg vor, wodurch zukünftig auf Verände-


rungen und tendenzielle Entwicklungen der Stadt, die sich aus statistischem Material
erkennen lassen, welches unter Zugrundelegung dieser Gliederung gesammelt und
ausgewertet wird, rascher als bisher reagiert werden kann. Ferner sieht das Konzept
eine besondere Akzentuierung der Kriminalitätsbekämpfung durch die Sicherheits-
wache und eine ausgeprägte Bürgerbetreuung - vor allem im Hinblick auf besonders
schutzbedürftige Personengruppen, wie z.B. Senioren, Kinder und Jugendliche vor.

Zu Frage 3.:

Die Reihung des Wachzimmers Nonntal in einem bundesweiten Ranking kann für die
vorgesehene Fusion auf Grund der in Verfolgung der vorgenannten Projektziele pri-
mär zu berücksichtigenden lokalen Gegebenheiten - beispielsweise der derzeitigen
Situierung von drei Wachzimmern auf einer kurzen geraden Wegstrecke von rd. drei
Kilometern im Nahebereich zur Polizeidirektion - nicht primär entscheidungsrelevant
sein.

Zu Frage 4.:

Die im Falle einer Aufkündigung der benützten Flächen durch Entfall des zu entrich-
tenden Hauptmietzinses wirksam werdende Einsparung ergibt sich aus der Anlage
II
des auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes, BGBI. l Nr. 141/2000, zwischen der
Republik Österreich und der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. abgeschlossenen
Mietvertrages.

Zu den Fragen 5. und 6.:

Der derzeitige systemisierte und tatsächliche Personalstand des Wachzimmers
Nonntal beträgt 6 E2a- und 18 E2b-Beamtlnnen. Das Konzept sieht die Implementie-
rung von Kriminalsachbearbeitern der Sicherheitswache sowie die personelle Ver-
stärkung der Wachzimmer Polizeidirektion und Lehen vor. Gespräche mit der Perso-
nalvertretung werden ausführlich geführt.

Zu den Fragen 7., 8. und 9.:

Eine Schließung des Wachzimmers Maxglan steht derzeit nicht zur Diskussion. Die
Notwendigkeit, im Zusammenhang mit diesem Wachzimmer Strukturüberlegungen
anzustellen, wird von der künftigen Entwicklung des Salzburger Flughafens und des
sonstigen Überwachungsbereiches und einem sich daraus allenfalls ergebenden
Handlungsbedarf bestimmt. Eine Garantie kann folglich nur dem Bemühen gelten,
diese Entwicklung zu beobachten und die jeweils geboten erscheinenden Maßnah-
men zu setzen.