3681/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.05.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Prähauser,
Kolleginnen und Kollegen ha-
ben am 17. April 2002 unter der Nummer 3749/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend “Schließung der Polizei-Wachzimmer Nonntal und Maxglan
in Salzburg"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:
Nach dem von der Bundespolizeidirektion Salzburg
ausgearbeiteten Wachzimmer-
strukturkonzept ist eine Fusion der Wachzimmer Nonntal und Polizeidirektion
vorge-
sehen. Der Wirksamkeitsbeginn dieser Maßnahme wurde auf Grund des
Projektsta-
diums bis dato noch nicht terminisiert.
Zu Frage 2.:
Die
vorgesehene Fusion sowie flankierende Maßnahmen ermöglichen die
Erreichung
der Projektziele, die in einer Erhöhung der Außendienstpräsenz
von Sicherheitswa-
chebeamtInnen, einer Verflachung der Kommandostrukturen und einer Intensivie-
rung der Kriminalitätsbekämpfung bestehen.
Das
Konzept sieht eine nachhaltige Anpassung einzelner Überwachungsbereiche an
die Wahlsprengelgliederung der Stadt Salzburg vor, wodurch zukünftig auf
Verände-
rungen und tendenzielle Entwicklungen der Stadt, die sich
aus statistischem Material
erkennen lassen, welches unter Zugrundelegung dieser Gliederung gesammelt und
ausgewertet wird, rascher als bisher reagiert werden kann. Ferner sieht das
Konzept
eine besondere Akzentuierung der Kriminalitätsbekämpfung durch die
Sicherheits-
wache und eine ausgeprägte Bürgerbetreuung - vor allem im Hinblick
auf besonders
schutzbedürftige Personengruppen, wie z.B. Senioren, Kinder und
Jugendliche vor.
Zu Frage 3.:
Die Reihung des Wachzimmers Nonntal in einem bundesweiten
Ranking kann für die
vorgesehene Fusion auf Grund der in Verfolgung der vorgenannten Projektziele
pri-
mär zu berücksichtigenden lokalen Gegebenheiten - beispielsweise der
derzeitigen
Situierung von drei Wachzimmern auf einer kurzen geraden Wegstrecke von rd.
drei
Kilometern im Nahebereich zur Polizeidirektion - nicht primär
entscheidungsrelevant
sein.
Zu Frage 4.:
Die im Falle einer Aufkündigung der benützten
Flächen durch Entfall des zu entrich-
tenden Hauptmietzinses wirksam werdende Einsparung ergibt sich aus der Anlage II
des auf Grund des
Bundesimmobiliengesetzes, BGBI. l Nr. 141/2000, zwischen der
Republik Österreich und der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
abgeschlossenen
Mietvertrages.
Zu den Fragen 5. und 6.:
Der derzeitige systemisierte und tatsächliche
Personalstand des Wachzimmers
Nonntal beträgt 6 E2a- und 18 E2b-Beamtlnnen. Das Konzept sieht die
Implementie-
rung von Kriminalsachbearbeitern der Sicherheitswache sowie die personelle Ver-
stärkung der Wachzimmer Polizeidirektion und Lehen vor. Gespräche mit
der Perso-
nalvertretung werden ausführlich geführt.
Zu den Fragen 7., 8. und 9.:
Eine
Schließung des Wachzimmers Maxglan steht derzeit nicht zur Diskussion.
Die
Notwendigkeit, im Zusammenhang mit diesem Wachzimmer Strukturüberlegungen
anzustellen, wird von der künftigen Entwicklung des Salzburger Flughafens
und des
sonstigen Überwachungsbereiches und einem sich daraus allenfalls
ergebenden
Handlungsbedarf bestimmt. Eine Garantie kann folglich nur dem Bemühen
gelten,
diese Entwicklung zu beobachten und die jeweils geboten erscheinenden
Maßnah-
men zu setzen.