3685/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.06.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3713/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die Entlohnung von Dr. Hrabcik erfolgte nach den
gesetzlichen Bestimmungen. An-
gaben über den konkreten Monatsbezug können aus
Datenschutzgründen nicht ge-
macht
werden.
Fragen 3 und 4:
Die Ordinationstätigkeit von Dr.
Hrabcik, die keine in der Anfrage genannte “Neben-
tätigkeit" darstellt, wurde von ihm bereits zu Beginn seines
Dienstverhältnisses im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gemeldet.
Die Notwendigkeit der Genehmigung einer
Nebenbeschäftigung seitens des Dienst-
gebers ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur in ganz bestimmten Fällen
vor-
gesehen und war bzw. ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die
Nebenbeschäftigung
wurde von Frau Bundesministerin a.D. Dr. Sickl bzw. dem Herrn
Staatssekretär
Dr.
Waneck zur Kenntnis genommen.
Die Nebenbeschäftigung wurde mit der
Meldung im Februar 2000 unter der Voraus-
setzung (und in dem Ausmaß) zur Kenntnis genommen, dass durch diese
Tätigkeit
weder eine Behinderung der dienstlichen Aufgabenerfüllung eintritt, noch
die Vermu-
tung der Befangenheit hervorgerufen wird und auch keine wesentlichen
dienstlichen
Interessen
gefährdet werden.
Die Gutachtertätigkeit
von Dr. Hrabcik ist keine eigene Tätigkeit, sondern bezieht
sich auf die Tätigkeit in der Ordination.
In Beantwortung einer hierzu ergangenen
Anfrage der Printmedien seitens des
Pressesprechers des Staatssekretariates für Gesundheit sollte mit dieser -
missver-
ständlichen - Formulierung zum Ausdruck gebracht werden, dass Dr. Hrabcik
als
Vertragsbediensteter, analog zu den einschlägigen Bestimmungen des
Beamten-
Dienstrechtsgesetzes (BDG) und sohin unter Zugrundelegung der ihn betreffenden
Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes, einer gemeldeten und zur
Kenntnis genommenen Nebenbeschäftigung nachgeht.
Beim Einvernehmen zwischen Dr. Hrabcik und
der Wiener Gebietskrankenkasse
handelt es sich um privatrechtliche Vereinbarungen, deren näherer Inhalt
dem Bun-
desministerium für soziale Sicherheit und Generationen nicht bekannt ist
und diesem
darüber auch keine Informationen zustehen. In welchem Umfang und wann die
Kas-
senverträge gekündigt wurden, ist kein Gegenstand eines
Meldeverfahrens an das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen.
Dr. Hrabcik hat der
Personalabteilung mit Schreiben vom 27. März 2002 mitgeteilt,
dass er mit Wirksamkeit vom 1. April 2002 seine Ordinationstätigkeit
beendet.
Frage 5:
Dr. Hrabcik ist laut seiner Auskunft als
Wohnsitzarzt in der Ärzteliste eingetragen.
Darüber hinaus hat er dem Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generatio-
nen gemeldet, dass er als Konsiliararzt und Gutachter weiter tätig bleibt.
Frage 6:
In Armenien wurden folgende Projekte
gefördert (die in den Folgefragen vorgenom-
men Bezüge ad 1) und ad 2) beziehen sich jeweils auf diese Aufzählung):
1. Dem “Verein zur
Unterstützung des Österreichischen Kinderspitals in Goumry/
Armenien"
wurde für den Förderzeitraum 1.10.2000 bis 31.1.2002 eine Förde-
rung im Ausmaß von € 155.519,87 bewilligt, die zur Sicherung des
Fortbestan-
des und der Weiterentwicklung
dieses Kinderkrankenhauses gedacht war.
2.
Für das Kinderspital Goumry wurde aufgrund des Beschlusses des
Ministerrates
in seiner 43. Sitzung am 16. Jänner
2001, ZI. 351.460/0-IV/8/01, eine Förderung
zu Anschaffung von Geräten und Reagentien in Höhe von €
86.029,77 gewährt.
Mit diesem Betrag wurden
folgende Geräte und Reagentien in Österreich ge-
kauft: ein Hematology
Analyzer, ein Kinder HNO-lnstrumentarium, ein BM
Hitachi 902 E, ein Miditron junior II, ein
Start 4 Kugelcoagulometer sowie Rea-
gentien im Wert von insgesamt € 21.079,85. Die Unterstützung wurde
in Höhe
von € 36.329,98 zu Lasten 2001 und in Höhe von € 49.699,79 zu
Lasten des
Jahres 2002 ausbezahlt.
|
Vergleichsweise wurden
vordem seit der Amtszeit von Bundesminister Hesoun (seit |

*) In Zusammenarbeit mit dem armenischen Sozialministerium und dem armenischen Roten Kreuz.
Weitere Förderungen sind
den Informationen zufolge auch durch das damalige Bun-
deskanzleramt
vergeben worden.
Frage 7:
ad 1) Nach den vorliegenden
Unterlagen ist auszuschließen, dass der “Hilfsverein
des armenischen Hilfskreuzes" in einem
Zusammenhang mit dem in der Beantwor-
tung der Frage 6 genannten subventionierten Armenien-Projekt steht.
ad 2) Der
Hilfsverein des Armenischen Hilfskreuzes hat keinerlei Antrage auf Sub-
ventionen von Armenien-Projekten
gestellt. Es liegen keine Förderansuchen vor!
Aufgrund eines Lokalaugenscheines von Bundesminister Haupt erfolgte der Kauf
von medizinischem Gerät
zur Fortführung der seit 1989 durch die Republik Öster-
reich immer wieder laufend erfolgten Unterstützung des
Österreichischen Kinderspi-
tals in
Armenien.
Fragen 8 und 9:
ad 1) Nein, das in Frage 6 erwähnte
Förderprojekt wurde von Dr. Hrabcik nicht bear-
beitet. Die im Zusammenhang mit der gewährten Förderung vorgelegten
Unterlagen
des Vereines zur Unterstützung des österreichischen Kinderspitals in
Goumry tragen
keine Unterschrift von Herrn Dr. Hrabcik.
ad 2) Nein. Ein
Förderansuchen liegt nicht vor, sodass ein solches weder von
Dr. Hrabcik bearbeitet wurde, noch seine Unterschrift trägt.
Frage 10:
ad 1) Der “Verein zur
Unterstützung des Österreichischen Kinderspitals in Goum-
ry/Armenien" schöpfte die gewährte Subvention zu einem
Großteil aus und erbrachte
den Nachweis für die vereinbarungskonforme Verwendung der Mittel.
Die Nichtausschöpfung
des vereinbarten Fördervolumens ist mit der immer noch
ausstehenden Umsetzung eines von armenischer Seite konzipierten Optimierungs-
programmes des Gesundheitswesens in der betroffenen Region und einer damit
verbundenen strategischen Neuausrichtung des österreichischen
Kinderspitals zu
erklären, sodass vorgesehene Mittel für den Aufbau einer
verwaltungstechnischen
Infrastruktur nicht abgerufen werden konnten.
Der (ohne Verschulden des Vereins) nicht
in Anspruch genommene Teil der Förde-
rung wird vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
zurückge-
fordert.
ad 2) Die Anschaffung der Geräte und
Reagentien erfolgte in Österreich. Die Güter
wurden den Verantwortlichen des Kinderspitals Goumry direkt durch eine österrei-
chische Delegation überbracht. Die technisch aufwändigeren
Geräte wurden von
österreichischen Experten vor Ort in Betrieb genommen. Darüber hinaus
ist die Vor-
lage eines Berichtes des Kinderspitals über die Verwendung der Geräte
vorgesehen,
der jedoch noch nicht vorliegt.