3687/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.06.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die
Förderung von
frauenspezifischen
Projekten" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Vom Bundesministerium für Justiz wurden generelle Kriterien oder Richtlinien für die
Förderung frauenspezifischer Projekte nicht festgelegt.
Zu 3 und 4:
Nein.
Zu 5 bis 9:
Das Bundesministerium für Justiz unterstützt
grundsätzlich Projekte, die Zuständig-
keitsbereiche des Justizressorts betreffen und die sonstigen Aspekte der
Förde-
rungswürdigkeit erfüllen. Im vorliegenden Zusammenhang ist etwa
darauf hinzuwei-
sen, dass einige der geförderten Einrichtungen der Opferhilfe
ausschließlich weibli-
che Opfer von Gewaltdelikten betreuen.
Die
Qualifikation eines Projektes als "frauenspezifisch" allein
führt vor dem Hinter-
grund des Aufgabenbereiches des Bundesministeriums für Justiz in aller
Regel nicht
zur Bejahung der Förderungswürdigkeit durch das Bundesministerium
für Justiz.
Daher sind in den Bundesvoranschlägen
für die Jahre 2000 und 2001 für die Förde-
rung von frauenspezifischen
Projekten keine Fördermittel gesondert veranschlagt.