3687/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.06.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die Förderung von
frauenspezifischen Projekten" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Vom Bundesministerium für Justiz wurden generelle Kriterien oder Richtlinien für die

Förderung frauenspezifischer Projekte nicht festgelegt.

Zu 3 und 4:
Nein.

Zu 5 bis 9:

Das Bundesministerium für Justiz unterstützt grundsätzlich Projekte, die Zuständig-
keitsbereiche des Justizressorts betreffen und die sonstigen Aspekte der Förde-
rungswürdigkeit erfüllen. Im vorliegenden Zusammenhang ist etwa darauf hinzuwei-
sen, dass einige der geförderten Einrichtungen der Opferhilfe ausschließlich weibli-
che Opfer von Gewaltdelikten betreuen.

Die Qualifikation eines Projektes als "frauenspezifisch" allein führt vor dem Hinter-
grund des Aufgabenbereiches des Bundesministeriums für Justiz in aller Regel nicht
zur Bejahung der Förderungswürdigkeit durch das Bundesministerium für Justiz.


Daher sind in den Bundesvoranschlägen für die Jahre 2000 und 2001 für die Förde-
rung von frauenspezifischen Projekten keine Fördermittel gesondert veranschlagt.