3688/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.06.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3714/J betreffend
“Sozialistischer Politiker-Privilegien-Stadl", welche die
Abgeordneten Kiss und
Kollegen am 4. April 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im folgenden findet sich eine Aufstellung der jeweils pro
Jahr ausbezahlten Förder-
mittel.
1995 € 33.731,82
1996 € 35.062,75
1997 € 52.533,53
1998 € 42.321,75
1999 € 48.883,27
2000 € 45.804,82
2001 € 49.199,51
Bis
zum 31.3.1997 erfolgte die Beihilfengewährung in Form einer Mitteilung im
Ein-
zelfall. Seit dem 1.4.1997 wird jährlich eine Fördervereinbarung
für die gesamte Bei-
hilfe abgeschlossen.
In den Jahren 1997 und 1998 beschäftigte der Verein
zuerst 66, dann 76 Tages-
mütter sowie 2
Organisationskräfte mit gesamt 70 Wochenstunden. Davon entfielen
35 Wochenstunden auf die Projektleitung (Frau Salamon) und 35 Wochenstunden
auf eine administrative Organisationskraft.
1997 führte der Verein eine Ausbildungsmaßnahme
für Tagesmütter durch (Weiter-
bildung beschäftigter Tagesmütter und Ausbildung arbeitsloser
Interessentinnen zu
Tagesmüttern),
welche mit 10.876,08 € gefördert wurde.
1998 wurde aus administrativen Gründen der
Förderungszeitraum abgeändert (1.1.
bis 31.12. eines Jahres statt 1.4. bis 31.3. des Folgejahres). Daher wurde 1998
lediglich eine Vereinbarung für 9 Monate (1.4.1998 bis 31.12.1998)
abgeschlossen.
Die Vereinbarung und die
Änderung des Auszahlungsmodus ergibt eine Verzerrung
in den Beträgen für 1998 und 1999. Dies lässt sich durch die
Bewilligungsbeträge der
einzelnen Jahre belegen: wird der Beihilfenbetrag für die 9 Monate der
Vereinbarung
1998 auf 12 Monate
hochgerechnet, ergibt sich ein Betrag von € 47.706,81. Die
bewilligte
Beihilfe für 1999 (1.1.- 31.12.) belief sich auf € 49.747,46.
Ab dem Jahr 1999 blieb die Wochenarbeitszeit von 70 Stunden
der Organisations-
kräfte dieses Vereins zwar gleich, aber es gab durch die Wahl von Frau
Salamon
zum Bürgermeister von Mattersburg personelle Verschiebungen. So
beschränkte die
Projektleiterin ihre Tätigkeit auf 20 Wochenstunden. Dafür
übernahm Frau Arnberger
10 Stunden als administrative Bürokraft; die 2. Bürokraft stockte auf
40 Stunden auf.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
€ 52.408,08.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Sie
erhält für 10 Wochenstunden als administrative Bürokraft ein
förderbares monat-
liches Bruttoentgelt von € 386.
Alle Gehälter
orientieren sich am Gehaltsschema für Beschäftigungsprojekte und
Kinderbetreuungseinrichtungen des AMS Burgenland.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das förderbare monatliche
Bruttoentgelt von Frau Salamon beträgt: € 949 für 20
Wochenstunden.