3688/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.06.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3714/J betreffend
“Sozialistischer Politiker-Privilegien-Stadl", welche die Abgeordneten Kiss und
Kollegen am 4. April 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Im folgenden findet sich eine Aufstellung der jeweils pro Jahr ausbezahlten Förder-
mittel.

1995             € 33.731,82

1996             € 35.062,75

1997             € 52.533,53

1998             € 42.321,75

1999             € 48.883,27

2000              € 45.804,82

 2001            € 49.199,51

Bis zum 31.3.1997 erfolgte die Beihilfengewährung in Form einer Mitteilung im Ein-
zelfall. Seit dem 1.4.1997 wird jährlich eine Fördervereinbarung für die gesamte Bei-
hilfe abgeschlossen.


In den Jahren 1997 und 1998 beschäftigte der Verein zuerst 66, dann 76 Tages-
mütter sowie 2 Organisationskräfte mit gesamt 70 Wochenstunden. Davon entfielen
35 Wochenstunden auf die Projektleitung (Frau Salamon) und 35 Wochenstunden
auf eine administrative Organisationskraft.

1997 führte der Verein eine Ausbildungsmaßnahme für Tagesmütter durch (Weiter-
bildung beschäftigter Tagesmütter und Ausbildung arbeitsloser Interessentinnen zu
Tagesmüttern), welche mit 10.876,08 € gefördert wurde.

1998 wurde aus administrativen Gründen der Förderungszeitraum abgeändert (1.1.
bis 31.12. eines Jahres statt 1.4. bis 31.3. des Folgejahres). Daher wurde 1998
lediglich eine Vereinbarung für 9 Monate (1.4.1998 bis 31.12.1998) abgeschlossen.
Die Vereinbarung und die Änderung des Auszahlungsmodus ergibt eine Verzerrung
in den Beträgen für 1998 und 1999. Dies lässt sich durch die Bewilligungsbeträge der
einzelnen Jahre belegen: wird der Beihilfenbetrag für die 9 Monate der Vereinbarung
1998 auf 12 Monate hochgerechnet, ergibt sich ein Betrag von € 47.706,81. Die
bewilligte Beihilfe für 1999 (1.1.- 31.12.) belief sich auf € 49.747,46.

Ab dem Jahr 1999 blieb die Wochenarbeitszeit von 70 Stunden der Organisations-
kräfte dieses Vereins zwar gleich, aber es gab durch die Wahl von Frau Salamon
zum Bürgermeister von Mattersburg personelle Verschiebungen. So beschränkte die
Projektleiterin ihre Tätigkeit auf 20 Wochenstunden. Dafür übernahm Frau Arnberger
10 Stunden als administrative Bürokraft; die 2. Bürokraft stockte auf 40 Stunden auf.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

€ 52.408,08.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Sie erhält für 10 Wochenstunden als administrative Bürokraft ein förderbares monat-
liches Bruttoentgelt von € 386.


Alle Gehälter orientieren sich am Gehaltsschema für Beschäftigungsprojekte und
Kinderbetreuungseinrichtungen des AMS Burgenland.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Das förderbare monatliche Bruttoentgelt von Frau Salamon beträgt: € 949 für 20
Wochenstunden.