3689/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.06.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3765/J betreffend
BIG-Liegenschaften in den Bezirken Amstetten, Melk, Scheibbs und Waidho-
fen/Ybbs, welche die Abgeordneten Günter Kiermaier, Genossinnen und Genossen
am 18. April 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 2, 3, 5 bis 8 der Anfrage:

Derzeit sind nur bei jenen Liegenschaften, die in der Beiläge 1 mit der Fußnote ,,5)"
gekennzeichnet sind, Verwertungsüberlegungen angestellt. Erst wenn das Objekt
bestandsfrei ist und es keinen angemeldeten Bundesbedarf gibt, wird durch gericht-
lich zertifizierte Sachverständige der Verkehrswert ermittelt und die Veräußerung im
Wege einer öffentlichen Feilbietung eingeleitet.

Zur weiteren Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beilage 1 “Liegenschaften"
verwiesen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Mit 31. Dezember 2000 wurde die Auftragsverwaltung der Länder beendet. Die Auf-
gaben der Bundesgebäudeverwaltung Österreich wurden der Immobilien Manage


ment Gesellschaft des Bundes mbH. übertragen, sodass nur mehr die Burghaupt-
mannschaft Österreich und die Bundesmobilienverwaltung als Dienststellen dem
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verblieben sind.

Die Antwort zu Frage 4 kann der Beilage 2 “Bauausgaben" entnommen werden und
diese enthält die Bauausgaben der Republik Österreich bis zum 31. Dezember 2000.