3690/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.06.2002
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3716/J-NR/2002 betreffend Ausbildungskosten der
Pressesprecherin von Bundesministerin a.D. DI Dr. Monika Forstinger, die die
Abgeordneten Dr.
Krauter und GenossInnen am 5. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2, 9 und 10:
Welche Aus- und
Weiterbildungsveranstaltungen wurden von Dr. Monika Närr besucht, geordnet
nach Datum und Anwesenheit der Referentin, und welche Kosten wurden durch diese
Dienstleistungen hervorgerufen?
Durch welche Unternehmen bzw.
Einzelpersonen wurden die unter 1. angefragten Dienstleistungen
zur Weiterbildung der Pressereferentin erbracht und in welcher Höhe wurden
Zahlungen an diese
Unternehmen bzw. Einzelpersonen geleistet?
In welcher Form werden Sie
Rückforderungsansprüche gegen Dr. Närr bzw. gegen Dr. Monika
Forstinger geltend machen?
Welche Kritikpunkte wurden explizit im
Bericht der Innenrevision vom 15.2.2002 hinsichtlich der
Amtsführung von Dr. Monika Forstinger sowie deren Kabinettschef DI Miko
und deren
Pressesprecherin Dr. Närr geäußert?
Antwort:
Die Interne Revision befasst sich derzeit
mit der Prüfung der in diesen Fragen angesprochenen
Vergaben; da der Endbericht noch nicht vorliegt, ist eine Beantwortung nicht
möglich. Es kann aber
jedenfalls festgehalten werden, dass der in den Medienberichten verwendete
Begriff “Coaching" sich
nicht mit Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen deckt.
Fragen 3 und 4:
Aufgrund welcher dienstrechtlichen Regelung
(Vertragsbedienstetengesetz, Beamtendienstrechts-
gesetz, Arbeitsleihvertrag) war Dr. Närr im Büro des BMVIT
beschäftigt und wie hoch war ihr
monatliches Gesamteinkommen?
Sollte das
Dienstverhältnis von Dr. Närr auf einem Arbeitsleihvertrag beruhen, welche
Institution
stellte die Referentin entgeltlich dem BMVIT zur Verfügung und in welcher
Höhe erfolgten Zahlungen
aus diesem Arbeitsleihverhältnis an das verleihende Institut?
Antwort:
Frau Dr. Monika Närr war
auf Grund eines Arbeitsleihvertrages zwischen der Firma Reifen
Bruckmüller GesmbH und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie im
Kabinett meines Ressorts beschäftigt. Über die Höhe des
Einkommens können aus
datenschutzrechlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.
Fragen 5, 6 und 8:
Welche Vereinbarungen beinhaltet der
Dienstvertrag von Dr. Monika Närr betreffend der Rückzahlung
von Ausbildungskosten bei Beendigung des Dienstverhältnisses?
Wurden ausserhalb des Dienstvertrages
Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten bei
(vorzeitiger) Beendigung des Dienstverhältnisses mit Dr. Närr
abgeschlossen?
Wurden durch den neuen Dienstgeber von Dr.
Närr Abschlagszahlungen für die Ausbildungskosten
von Dr. Närr an das
BMVIT rückerstattet?
Antwort:
Das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie hat weder mit dem Leihgeber noch
mit der Arbeitnehmerin eine derartige Vereinbarung getroffen.
Die im vertraglichen Verhältnis
zwischen der Firma Reifen Bruckmüller GesmbH und Frau Dr. Monika
Närr getroffenen Vereinbarungen über die Rückerstattung von
Ausbildungskosten sind dem bmvit
nicht bekannt und stellen auch keinen Gegenstand der Vollziehung dar.
Frage 7:
Wann und mit welchem Beendigungsmodus
wurde das Dienstverhältnis mit Dr. Närr aufgelöst und
welche Zahlungen erfolgten beendigungsbedingt?
Antwort:
Der zwischen dem bmvit und der Firma
Reifen Bruckmüller GesmbH geschlossene Arbeitsleihvertrag
wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit
Wirksamkeit vom
30. April 2002 beendet. Neben einer Urlaubsersatzleistung für noch nicht
aufgebrauchten
Urlaubsanspruch von Frau Dr. Monika Närr entstanden keine Kosten aus der
Beendigung des
Vertrages.