3691/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2002
Bundesminister für Inneres
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17.04.2002 unter der Nummer 3726/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Abhören/Auswerten von
Telefonaten"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Konkrete Anhaltspunkte für die
Richtigkeit dieser Behauptungen liegen jedoch
nicht vor.
Zu Frage 2:
Innerhalb
des Ressorts bestehen noch insgesamt 13 Aufzeichnungsmaschinen der
Fa COMVERSE (vormals EFRTA, nunmehr VERINT). Diese Anlagen entsprechen
allerdings nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und werden seit der
Errichtung eines neuen zentralen Überwachungssystems im Jahr 2001 nur noch
fallweise für
Festnetzüberwachungen herangezogen.
Es ist geplant, die noch bestehenden Systeme der genannten
Firma bis Ende 2002
auszusondern und jegliche Telekommunikationsüberwachung zentral
durchzuführen, wobei ein einheitliches, dem letzten Stand der Technik
entsprechendes System angestrebt wird.
Zu Frage 3:
Im
Fall von Telekommunikationsüberwachung wird der zu überwachende
Teilnehmer vom Netzbetreiber direkt an die Standorte der
Überwachungsanlagen
herangeführt. Die hiebei getroffenen Maßnahmen lassen keine
Einsichtnahme oder
Zuschaltung von unbeteiligten Dritten zu.
Die
Aufzeichnungsmaschinen selbst können über die Verbindung vom
Netzbetreiber nicht beeinflusst werden. Darüber hinaus ist der lokale
Zugriff auf
gespeicherte Daten durch ein hierarchisches Passwortsystem gesichert.
Ein Missbrauch
durch Dritte kann daher mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
A