3691/AB XXI.GP

 

Eingelangt am: 07.06.2002

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17.04.2002 unter der Nummer 3726/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Abhören/Auswerten von Telefonaten"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja. Konkrete Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptungen liegen jedoch
nicht vor.

Zu Frage 2:

Innerhalb des Ressorts bestehen noch insgesamt 13 Aufzeichnungsmaschinen der
Fa COMVERSE (vormals EFRTA, nunmehr VERINT). Diese Anlagen entsprechen
allerdings nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und werden seit der
Errichtung eines neuen zentralen Überwachungssystems im Jahr 2001 nur noch
fallweise für Festnetzüberwachungen herangezogen.

Es ist geplant, die noch bestehenden Systeme der genannten Firma bis Ende 2002
auszusondern und jegliche Telekommunikationsüberwachung zentral
durchzuführen, wobei ein einheitliches, dem letzten Stand der Technik
entsprechendes System angestrebt wird.


Zu Frage 3:

Im Fall von Telekommunikationsüberwachung wird der zu überwachende
Teilnehmer vom Netzbetreiber direkt an die Standorte der Überwachungsanlagen
herangeführt. Die hiebei getroffenen Maßnahmen lassen keine Einsichtnahme oder
Zuschaltung von unbeteiligten Dritten zu.

Die Aufzeichnungsmaschinen selbst können über die Verbindung vom
Netzbetreiber nicht beeinflusst werden. Darüber hinaus ist der lokale Zugriff auf
gespeicherte Daten durch ein hierarchisches Passwortsystem gesichert.

Ein Missbrauch durch Dritte kann daher mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

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