3692/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2002
Bundesminister für Inneres
Vom Abgeordneten Bgdr. Jung wurde am 23. November 2001 bei
der mündlichen Anfrage
Nr. 122/M betreffend “Bedenklichkeit des bei der BPD Wien zu
leistenden 24-stündigen
Permanenzdienstes im Hinblick auf einen möglichen
Schusswaffengebrauch" eine
Zusatzfrage an mich gerichtet. Die Beantwortung dieser Frage erfolgte in
schriftlicher Form.
Dazu haben die Abgeordneten Bgdr. Jung und Kollegen unter Präzisierung
ihres
Auskunftsverlangens neuerlich eine Anfrage an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Dienste in diesem Ausmaß sind auf
ein absolut notwendiges Maß beschränkt. Positiv wirkte
sich zudem eine neue flexible Dienstzeitregelung aus.
Zu Frage 2:
Notwendige Ruhezeiten werden im Rahmen der
Dienstaufsicht durch den Vorgesetzten
individuell und situationsbedingt gewährleistet.
Zu Frage 3:
Wie
aus der Beantwortung der Frage 2 ersichtlich ist eine
“Sicherheitsgefährdung" nicht
gegeben. Die Beamten sind während ihres Dienstes nicht ununterbrochen im
Außendienst.
Während des Tagdienstes versieht der Sicherheitswachebeamte 8 Stunden
Außendienst, im
Nachtdienst 7 Stunden. Es ist geübte Praxis, einen Beamten während
seines Dienstes 3
Stunden als Lenker und 3 Stunden als Beifahrer eines Dienstkraftwagens
einzusetzen.
Diese Intervalle geben ausreichend Möglichkeit zur körperlichen
Regeneration.