3692/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2002

Bundesminister für Inneres

 

 

 

Vom Abgeordneten Bgdr. Jung wurde am 23. November 2001 bei der mündlichen Anfrage
Nr. 122/M betreffend “Bedenklichkeit des bei der BPD Wien zu leistenden 24-stündigen
Permanenzdienstes im Hinblick auf einen möglichen Schusswaffengebrauch" eine
Zusatzfrage an mich gerichtet. Die Beantwortung dieser Frage erfolgte in schriftlicher Form.
Dazu haben die Abgeordneten Bgdr. Jung und Kollegen unter Präzisierung ihres
Auskunftsverlangens neuerlich eine Anfrage an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Dienste in diesem Ausmaß sind auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt. Positiv wirkte
sich zudem eine neue flexible Dienstzeitregelung aus.

Zu Frage 2:

Notwendige Ruhezeiten werden im Rahmen der Dienstaufsicht durch den Vorgesetzten
individuell und situationsbedingt gewährleistet.


Zu Frage 3:

Wie aus der Beantwortung der Frage 2 ersichtlich ist eine “Sicherheitsgefährdung" nicht
gegeben. Die Beamten sind während ihres Dienstes nicht ununterbrochen im Außendienst.
Während des Tagdienstes versieht der Sicherheitswachebeamte 8 Stunden Außendienst, im
Nachtdienst 7 Stunden. Es ist geübte Praxis, einen Beamten während seines Dienstes 3
Stunden als Lenker und 3 Stunden als Beifahrer eines Dienstkraftwagens einzusetzen.
Diese Intervalle geben ausreichend Möglichkeit zur körperlichen Regeneration.