3696/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und
Genossinnen haben am
10. April 2002 unter der Nr. 3719/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Stabstelle Regierungsinformation gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
Stabstelle bestand bereits im Bundesministerium für Finanzen und wurde im
Zu-
ge der Neuordnung der Ressorts nach der Regierungsbildung am 4. Februar 2000 in
das
Bundeskanzleramt übergeführt.
Zu Frage 3:
Stabstellen
sind grundsätzlich nicht in die Ministerbüros einzugliedern, sondern
sind
“sonstige organisatorische Einrichtungen" im Sinne von § 7 Abs.
3 Bundesministeri-
engesetz 1986.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die
Stabstelle war zum Zeitpunkt ihrer Eingliederung schwerpunktmäßig
mit der
Informationsarbeit zur Einführung des Euro-Bargeldes betraut. Dieser
Aufgaben-
bereich wurde um andere ressortübergreifende Informationsprojekte
erweitert.
In diesem Sinne erfolgte die erfolgreiche
Informationsarbeit zur Euro-Einführung, die
mit März 2002 abgeschlossen wurde. Die Stabstelle betreut weiters die
Themen EU-
Erweiterung und Verwaltungsreform. Dies erfolgt in permanenter Abstimmung mit
den jeweils zuständigen
Ressorts.
Zu Frage 6:
Derzeit sind vier Akademiker und zwei
Sekretariatskräfte der Stabstelle dienstzuge-
teilt.
Zu Frage 7:
Folgende Personalkosten sind für Bedienstete des Bundeskanzleramtes in den
Jahren 2000 und 2001 angefallen bzw. werden im Jahr 2002 voraussichtlich anfallen:
01.04.2000 bis 31.12.2000 ca. € 278.085,--
Jänner 2001 bis Dezember 2001 ca. € 340.384,--
Jänner 2002 bis Dezember 2002 ca. € 320.798,--.
Zu den Fragen 8 und 9:
Seitens der Stabstelle wurden weder Werkverträge abgeschlossen, noch andere
Leistungen von Dritten bestellt.
Für die technische, budgetäre und rechtliche
Abwicklung der Agenden der Stabstelle
ist die Abteilung “Budget, Recht" des Bundespressedienstes fachlich
zuständig, d.h.
Werkvertragsabschlüsse und das Eingehen sonstiger Verpflichtungen
erfolgten
durch
diese Organisationseinheit.
Zu Frage 10:
Aufträge an die Stabstelle konnten erst nach ihrer
Eingliederung ins Bundeskanzler-
amt erfolgen, da die Stabstelle vorher im Bundesministerium für Finanzen
dem
Finanzminister unterstellt war. Diese Aufträge umfassen Konzeption,
Koordinierung
und Umsetzung der Informationsarbeit der Bundesregierung zu den Themen Euro-
Einführung, EU-Erweiterung sowie Verwaltungsreform.
Zu Frage 11:
Entsprechend der
Geschäftseinteilung wird die Dienstaufsicht von mir wahrgenom-
men.
Zu Frage 12:
Ja.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Es bestehen derzeit keine Überlegungen dazu.