3697/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.06.2002
BUNDES MINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Trinkl, Amon und Kollegen, Nr. 3720/J wie folgt:
Ich darf zunächst vorausschicken, dass ich hiezu
Stellungnahmen des Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger und der
Steiermärkischen Gebiets-
krankenkasse eingeholt habe. Die Stellungnahme der Kasse liegt zur Information
in
Kopie bei. Soweit ich im Folgenden zu den
einzelnen Fragen nicht gesondert
Stellung nehme, verweise ich auf die darin
enthaltenen Ausführungen. Der Haupt-
verband hat lediglich mitgeteilt, dass es aufgrund der bestehenden Diskussionen
und
Reviews bzw. Überprüfungen nicht zweckdienlich erscheint, eine weiter
Stellung-
nahme zur gegenständlichen Anfrage abzugeben.
Weiters darf ich festhalten, dass ich im
Hinblick auf die in der parlamentarischen
Anfrage thematisierten Ereignisse Bedienstete meines Ressorts beauftragt habe,
in
der Zeit vom 21. bis 24.5.2002 die Steiermärkische Gebietskrankenkasse
einer
Sondereinschau zu unterziehen. Dazu liegt mir bereits ein Bericht der Einschau-
organe vor. Inhaltlich deckt sich dieser im Wesentlichen mit den
Ausführungen in der
Stellungnahme der Kasse.
Zu den einzelnen Fragen führe ich Folgendes aus:
Zur Frage 1:
Als wesentliche Gründe für die
Überschreitung der zeitlichen Vorgaben und des
Kostenrahmens haben meine Einschauorgane folgende Umstände erhoben:
- Keine der
bisherigen Termin- und damit auch Kostenschätzungen wurden
realistisch
durchgeführt.
- Von Beginn an wurden zu geringe personelle Ressourcen bereitgestellt.
- Es fehlte die
Erfahrung und Ausbildung der Mitarbeiter mit den neuen
Dokumentations-, Entwicklungs-, Programmier-
und Analysewerkzeugen.
- Zeit- und
kostenintensive Schulung und Ausbildung der Projektmitarbeiter war
erforderlich, aber von Anfang an nicht im notwendigen Ausmaß möglich
(“Learning by
doing").
- Durch die dezentrale Entwicklung war und ist ein sehr zeitaufwendiger
Integrations- und Konsolidierungsaufwand zwischen den Teilprojekten gegeben.
- Es bestand ein hoher
Abstimmungsaufwand durch die gleichzeitige Entwicklung
mehrerer
Standardprodukte (LGKK, PKV, ZV, KGG, KBG).
- Im Projekt MVB war die Entwicklung von
“Querliegern" inbegriffen. Das ist die
Entwicklung von Bereichen, die von anderen Standardprodukten übernommen
und eingesetzt werden können; dies sind z.B. Partnerverwaltung,
Terminverwal-
tung, Aktenverwaltung, Postwesen und Verzeichnisverwaltung.
- Die Abstimmung fachlicher
und organisatorischer Unterschiede zwischen den
Gebietskrankenkassen war nur teilweise und das mit einem immensen Aufwand
möglich.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ich gehe davon aus, dass bei rechtzeitiger Fertigstellung
des Projektes MVB
Umstellungskosten, die jedem einzelnen
Krankenversicherungsträger im Zuge der
Jahr-2000- und der Euro-Umstellung erwachsen sind, vermieden hätten werden
können. Wenngleich weder vom Hauptverband noch von der
Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse Angaben dazu gemacht wurden, bin ich doch der Auffassung,
dass diese Umstellungskosten in einem nicht unerheblichen Betrag in mehrfacher
€-Millionenhöhe zu Buche stehen.
Zur Frage 8:
Die
Errichtung des Standardproduktes “Melde-, Versicherungs- und
Beitragswesen"
wurde von der
Verbandskonferenz des Hauptverbandes am 12.9.1995 beschlossen.
Der diesbezügliche Beschluss lautet wie folgt:
“Es ist ein Standardprodukt für die
EDV-Unterstützung im Aufgabenbereich Melde-,
Versicherungs- und Beitragswesen (siehe Beilage) einzurichten. Mit der
Einrichtung
des Standardproduktes wird die Steiermärkische Gebietskrankenkasse
betraut. Der
geschätzte Personalaufwand von etwa 32 Millionen Schilling wird mit der
Auflage zur
Kenntnis genommen, dass nach jeder abgeschlossenen Projektphase eine Abrech-
nung gemeinsam mit einer aktualisierten Schätzung für die noch
offenen Abschnitte
vorgelegt wird.
Die tatsächlichen Kosten werden nach
deren Abrechnung auf die in Betracht
kommenden Versicherungsträger im Verhältnis ihres Verbandsbeitrages
aufgeteilt.
Von zwei noch zu benennenden Mitgliedern
der Verbandskonferenz wird im Projekt-
lenkungsausschuss eine begleitende Kontrolle wahrgenommen. Ein hauptamtlicher
Projektleiter ist von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse dem
Projekt-
lenkungsausschuss vorzuschlagen. Über eine allfällige Inanspruchnahme
Externer
entscheidet das Präsidium des Hauptverbandes über Vorschlag des
Projekt-
lenkungsausschusses."
In den vom Hauptverband in
der Folge beschlossenen EDV-Handbuch, welches
mehrmals geändert wurde und derzeit in der Version 4.3 vom 20.7.1999
vorliegt sind
unter anderem die Aufgaben der Verbandskonferenz als Auftraggeber im Zusam-
menhang mit der Einrichtung eines Standardproduktes (Punkt 3.1) festgehalten.
Einleitend heißt es dazu:
“Der Auftraggeber steuert aufgrund
seiner Beschlüsse die Einrichtung der Standard-
produkte. Durch die Vorgabe von Terminen und eines Budgetrahmens sowie durch
die Einsetzung des Projekt-Lenkungsausschusses werden die wesentlichen Eck-
daten der Projekte vom Auftraggeber vorgegeben und ihre Einhaltung
kontrolliert."
Im Weiteren werden Aufgaben detailliert
genannt. Von diesen sind folgende (stich-
wortartig dargestellt) besonders hervorzuheben:
-
Einsetzung eines Projekt-Lenkungsausschusses (Nennung der darin vertretenen
Versicherungsträger
- Festlegung des Auftragsumfanges
- Vorgabe des geplanten Fertigstellungstermins für das Standardprodukt
- Festlegung eines Budgetrahmens für die
Projektdefinition und/oder die Projekt-
abwicklung
- Vorgabe der Berichtstermine an den Auftraggeber.
Dieser Aufgabenbeschreibung
ist zu entnehmen, dass die Beschlussfassung über
Projektumfang, Terminvorgaben und Kostenrahmen der Verbandskonferenz des
Hauptverbandes in seiner seinerzeitigen Struktur oblag.
Zur Frage 9:
Nach den mir jüngst zugegangenen
Informationen werden für das in Rede stehende
Projekt mindestens noch Mittel in der Höhe von 10 Millionen €
bereitzustellen sein,
wobei die endgültige Höhe der Kosten erst nach Ausschreibung einer
externen
Projektleitung und eines externen Projektcontrollings, welche von Experten als
unab-
dingbare Voraussetzung für die Fortsetzung dieses Projektes angesehen
werden,
und des diesbezüglichen Vertragsabschlusses genannt werden kann.
Zur Frage 11:
Aufgrund des Fertigstellungsgrades dieses
Projektes von 72,8 % gehe ich davon
aus, dass dieses unter einen präzisen Projektleitung nunmehr zügig
fertiggestellt
wird. Am 24.5.2002
hat der Projektlenkungsausschuss jedenfalls beschlossen, die
Fortführung des
Projektes zu empfehlen, und einen Vorschlag einer strategischen
Teilung des Gesamtprojektes unterbreitet, welcher derzeit in die
Gebietskranken-
kassen zur Begutachtung und Ergänzung ausgesendet wurde. Sodann wird von
der
Geschäftsführung des Hauptverbandes ein entsprechender Beschluss zu
fassen
sein.
Zur Frage 12;
Wie ich bereits in Beantwortung der Fragen
4 und 5 ausgeführt habe, bin ich anders
als die Steiermärkische Gebietskrankenkasse der Meinung, dass durch die
nicht
mögliche gemeinsame Jahr-2000- und Euro-Umstellungen und dem daraus resul-
tierenden Entwicklungsaufwand
der einzelnen Krankenversicherungsträger für ihre
EDV-Anwendungen der gesetzlichen Sozialversicherung durchaus ein Schaden
entstanden ist. Getrennt davon sind allerdings die Fragen zu behandeln, ob
dieser
Schaden vermeidbar war und ob ein Verschulden daran einzelnen Entscheidungs-
trägern
zugeordnet werden kann.
Die von mir zur Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse entsandten Einschauorgane
haben dazu im Wesentlichen Folgendes festgestellt: “Nach den vorliegenden
Informationen wird im konkreten Anlassfall der Nachweis eines Verschuldens als
Voraussetzung für die Haftung von Mitgliedern der
Selbstverwaltungskörper auf
erhebliche Schwierigkeiten stoßen, zumal eine entschuldbare Fehlleistung
keine
Haftung begründet, die Selbstverwaltung seitens der
Projektverantwortlichen offen-
sichtlich keineswegs rechtzeitig, umfassend und den Tatsachen entsprechend
infor-
miert worden ist und das Unterlassen des Einholens weiterer Informationen
aufgrund
des von den Projektverantwortlichen geförderten Eindruckes, dass ohnehin
“alles in
Ordnung" sei, vermutlich nicht vorwerfbar im Sinne eines eine Haftung
begründen-
den Verhaltens sein wird. Es ist davon auszugehen, dass sich im Falle der
Relevie-
rung der Haftung der/die Betroffene/Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse
durch Ergreifung rechtlicher Schritte zur Wehr setzen wird/werden und der
Ausgang
eines diesbezüglichen Verfahrens - nicht zuletzt mangels
einschlägiger Judikatur -
keinesfalls vorausgesagt werden kann.
Diese grundsätzliche
Schlussfolgerungen gelten im Übrigen auch für eine allfällige
Enthebung eines Versicherungsvertreters gemäß § 423 Abs.1 Z 2
ASVG aus
Gründen einer behaupteten Pflichtverletzung."
Anders beurteilen die
Einschauorgane das Verhalten des Büros der Kasse und
stellen dazu fest, “dass die elementarsten Regeln eines funktionierenden,
für das
rechtzeitige Treffen der richtigen Entscheidungen (besonders in problematischen
Situationen) unumgänglichen Berichtswesens außer Acht gelassen
wurden." Und
weiter: “Das, was den Informationsfluss bzw. das Berichtswesen anlangt,
offenbar
gestörte Verhältnis zwischen Büro und Selbstverwaltung der Kasse
wurde auch
bereits anlässlich der im Herbst des Vorjahres bei der Kasse
gemäß § 449 Abs.4
ASVG stattgefundenen Gesamteinschau des BMSG kritisch thematisiert. ...... Es
liegt
somit nach Auffassung der
Einschauorgane im gegenständlichen Fall eine Ver-
letzung der Berichtspflicht jener Mitglieder des Büros der Kasse (bzw.
deren Vor-
gesetzten) vor, die für die Entwicklung
von MVB verantwortlich waren. Diese hätten
rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen der Selbstverwaltungskörper der
Kasse
einzuholen gehabt."
Aufgrund dieser Ausführungen habe ich in einem
persönlichen Gespräch mit dem
Obmann der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse am 29.5.2002 diesen dringend
ersucht, die notwendigen dienstrechtlichen Konsequenzen zu veranlassen und mir
sodann darüber schriftlich zu berichten.
Zur Frage 13:
Den Prüfbericht der Firma Compass lege ich bei.
Zur Frage 14:
Im Bericht über die vom 11.9 bis 25.10.2001
durchgeführte routinemäßige Gesamt-
einschau bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse ist zum
Standardprodukt
MVB zusammenfassend bereits Folgendes ausgeführt. “ Die
Einschauorgane be-
mängeln das Fehlen einer Isterhebung
über vorhandene EDV-Lösungen in diesem
Bereich. Die Aufteilung der Entwicklung eines Produktes auf mehrere Versiche-
rungsträger hat sich ebenso nicht als vorteilhaft erwiesen. Da bei der
Planung dieses
Standardproduktes von idealen bzw. unrealistischen (best-case) Voraussetzungen
(ohne Berücksichtigung von Reserven) ausgegangen wurde, musste es
praktisch zu
zeitlichen und finanziellen Abweichungen kommen, die zum Teil auf die
unterschied-
lichen Lösungsansätze bzw.
-vorschlage der einzelnen Kassen zurückzuführen sind."
Zur Frage 15:
In Ergänzung zu den Ausführungen der Kasse in
ihrer Stellungnahme verweise ich
an dieser Stelle auf die Beantwortung der Frage 12.
Zur Frage 17:
Dazu haben meine Einschauorgane Folgendes festgestellt:
“Die Durchsicht von über 20 Protokollen (im
Wesentlichen des Vorstandes, des
Verwaltungsausschusses und der
Kontrollversammlung) hat Nachstehendes
ergeben:
- In der 15.
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 20. September 1995 (TOP
18: Antrag auf Einrichtung des Projektes MVB) wurden der Gesamtverantwort-
liche, der Gesamtprojektleiter sowie der Projektleiter für das der Stmk.
GKK zuge-
ordnete Teilprojekt bestellt und beschlossen: “Der Obmann und seine
Stellver-
treter sind über die Projektarbeiten laufend zu informieren.
- In den weiteren
Sitzungen des Verwaltungsausschusses in den Folgejahren bis
zum Jahr 2000 hat sich dieser in Bezug auf das
MVB-Projekt lediglich mit
Personalfragen befasst und die notwendigen Aufnahmen bzw. Verlängerungen
von Dienstverhältnissen für
Projektmitarbeiter beschlossen. Erstmals in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 20.
Dezember 2001 wurde unter TOP
4 ein konkreter Antrag auf Genehmigung der Kosten für die
Standardprodukt-
abwicklung und Weiterbetreuung für 2002 und 2003 der Selbstverwaltung
der
Kasse vorgelegt und auch beschlossen.
- In einer (im
Beobachtungszeitraum) am 16. Jänner 1998 stattgefundenen Sitzung
des Automationskomitees der Kasse wurde allgemein über die gemeinsame EDV-
Entwicklung in der Sozialversicherung, die EDV-Einsätze in der Kasse und
die
EDV-Entwicklungsplanung berichtet, wobei bezüglich MVB damals noch von
einem Fertigstellungs- bzw. Einsatztermin Ende 1999 ausgegangen wurde.
- Solch ein
allgemeiner Bericht wurde auch in der Sitzung der Kontrollversammlung
der Kasse am 7. April 1999 erstattet, wobei der damalige Berichterstatter
(Anm.:
und Gesamtverantwortliche für das Projekt MVB) zur Kostensituation
ausführte,
“dass die Kasse über genügend EDV-Personal verfügt, um
diese Neuentwicklung
im Wesentlichen selbst machen zu
können".
- Der Vorstand der
Kasse wurde erstmals in seiner Sitzung am 15. Februar 2001
zur Standardproduktentwicklung sowie über den Stand der geplanten
Einführung
der Chipkarte und auch über den Stand der geplanten Einführung des
MVB-Pro-
jektes (TOP 3a, b und 4) informiert. Der damals für das MVB-Projekt
gesamt-
verantwortliche Ressortdirektor berichtete unter anderem über Zielsetzung,
Pro-
jektumfang, Projektablauf und Einsatz dieses
ersten Großprojektes und ergänzte,
“ zur immer wieder kritisierten, langen Entwicklungsdauer, dass es
keinerlei Vor-
aussetzungen gegeben hat, keine Werkzeuge, keine Datenbank und alle Beteilig-
ten erst geschult werden mussten." Bezüglich des Einsatzplanes von
MVB-
Gesamt in der Steiermark wurde als geplanter Umstieg August 2001 angegeben.
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen."
Zu den Fragen 18 und 19:
Wie ich bereits zur Frage 12 ausgeführt
habe, vertreten meine Einschauorgane, dass
dem Obmann sowie der gesamten Selbstverwaltung der Steiermärkischen
Gebiets-
krankenkasse aufgrund der ihnen vorenthaltenen entscheidungsrelevanten Informa-
tionen zumindest kein rechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann. Dennoch
bin ich der Meinung, dass eine aktive
Selbstverwaltung durchaus von sich aus initia-
tiv hätte werden können.
Zur Frage 20:
Zur Frage allfälliger Konsequenzen
für den leitenden Angestellten hat die Steier-
märkische Gebietskrankenkasse verweise ich auf § 105 DO. A,
demzufolge bei
begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die zur
vorläufigen Klärung des
Sachverhaltes notwendigen Erhebungen zu veranlassen sind, wobei die Erhebungen
der leitende Angestellte (bei Verdacht gegen diesen der Obmann) oder ein von
ihm
betrauter, womöglich rechtskundiger
Bediensteter zu führen hat.
Dienstpflichtverletzungen werden nach §
107 Abs. 1 DO. A werden mit den
Ordnungsstrafen der Rüge oder des Verweises, der in schwereren Fällen
mit einer
Geldbuße im Ausmaß von höchstens 25 % des im Zeitpunkt der
Begehung der
Dienstpflichtverletzung gebührenden
Monatsbezuges verbunden werden kann.
Ordnungsstrafen verhängt nach Abs. 2 leg.cit. der leitende Angestellte,
bei Dienst-
pflichtverletzungen des leitenden Angestellten der Obmann.
Im Übrigen darf ich dazu wiederum auf die Beantwortung der Frage 12 verweisen.
Hinsichtlich des Obmannes ist
festzuhalten, dass dieser gemäß § 423 Abs.1 und 2
ASVG von mir als Aufsichtsbehörde seines Amtes zu entheben ist, wenn er
seine
Pflichten verletzt hat.
Zu den Frage 21 bis 23:
Wie bereits ausgeführt, habe ich
Bedienstete meines Ressorts mit einer Prüfung der
Verantwortlichkeiten der Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem
Standard-
produkt MVB beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt bereits vor.
Weiters habe
ich den Rechnungshof um eine Prüfung der Vorgänge rund um dieses
Standard-
produkt ersucht. Der Rechnungshof wird seine diesbezügliche
Prüftätigkeit dem-
nächst
aufnehmen.
Zur Frage 24:
“Köpferollen" ist kein von
mir verwendeter Terminus. Ich habe in Beantwortung der
Frage 12 die weitere
Vorgangsweise in dieser Angelegenheit dargelegt.
Zu den Fragen 25 bis 27:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 12 und 20.
Zu den Fragen 28 bis 30:
Ich habe bereits in Beantwortung der Frage
8 die Entscheidungsstruktur für das
Standardprodukt MVB insoweit dargestellt, als ich die primäre
Verantwortlich des von
der Verbandskonferenz eingesetzten Projektlenkungsausschusses für dieses
Projekt
hervorgehoben habe. Meine Einschauorgane haben anlässlich der bei der
Kasse
durchgeführten Prüfungen keine Hinweise auf eine an den Obmann der
Kasse
gelangte und von diesem zurückgehaltene Information feststellen
können. Aus der-
zeitiger Sicht sehe ich keinen Grund für eine Enthebung des Obmannes. Eine
solche
ist immer als
schwerwiegendste Maßnahme zu betrachten, weicher auch eine ent-
sprechend schwerwiegende Pflichtverletzung gegenüber zu stehen hat.
Allerdings
sind für eine
abschließende Beurteilung die Ergebnisse der Überprüfung der
Kasse
durch den Rechnungshof abzuwarten.
Zu den Fragen 31 und 32:
Ich sehe gegenwärtig keinerlei
Anhaltspunkt dafür, dass der Obmann oder der
leitende Angestellte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse die
Überprüfung und
Aufklärung der Vorgänge betreffend das Standardprodukt MVB behindern
würden.
Zu den Fragen 33 bis 38:
Ich möchte darauf hinweisen, dass dem in
den Medien kolportierten Beschluss der
sozialdemokratischen Fraktion der
Versicherungsvertreter der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse, den leitenden Angestellten außer Dienst zu stellen,
keinerlei
rechtliche Verbindlichkeit zukommt. Hiezu entscheidungsbefugtes Organ wäre
der
Vorstand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse.
Zur Frage 40:
Auch hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 12.
Zur Frage 41:
Alle Ermittlungen richten sich nicht “gegen"
eine oder mehrer Person(en), vielmehr ist
deren Ziel die lückenlose Aufklärung
der Vorgänge im Zusammenhang mit dem
genannten Projekt. Die möglichst objektive Darstellung des Sachverhaltes
ist Vor-
aussetzung und Grundlage für die Beantwortung allfälliger
Verschuldensfragen.
Zur Frage 42:
Ja. Diese meine Absicht zeigen bereits die von mir
vorgenommenen Veran-
lassungen.
Mit freundlichen
Grüßen
Der Bundesminister:

Parlamentarische Anfrage (Nr.3720/J)
Sehr geehrte Damen und Herren !
In
Entsprechung Ihres Ersuchens gestatten wir uns, zu den einzelnen Fragen der
parlamentarischen Anfrage die nachfolgende
Stellungnahme abzugeben. Zu be-
stimmten, persönliche Wertungen und Einschätzungen des Herrn
Bundesministers
oder dessen Verantwortlichkeit ansprechende Fragen konnten
naturgemäß keine
Erklärungen abgegeben werden. Wir haben die Stellungnahme nach der
Numerie-
rung der Anfrage gereiht.
Eine
Kopie der Stellungnahme haben wir mit gleicher Post an den Hauptverband der
österreichischen
Sozialversicherungsträger übermittelt.
zu 1) Grundsätzlich ja, es war aber bereits nach der
Abnahme der Anforderungs-
analyse durch die Qualitätssicherung im
August 1997 aufgrund des Projekt-
umfanges bekannt, dass der Einsatztermin verschoben werden muss. Die
Größe des Projektes betrug laut Unisys-Bericht zum Zeitpunkt der
Projektbe-
auftragung im September 1995 ungefähr 8.800 Function Points. Aufgrund
verschiedenere Änderungsanforderungen durch die Träger aber auch den
Gesetzgeber war der Projektumfang im Jahr 1997 laut Unisys-Bericht ca.
12.000 Function Points gestiegen und beträgt zum heutigen Zeitpunkt ge-
schätzte 24.887 Function Points.
Als
Unterstützung für die Projektleitung war in den ersten Phasen eine
externe
Firma eingebunden.
zu 2) In den ersten Überlegungen ja. Nach Beginn des
Anwendungsentwurfes wur-
de bereits im 5. PLA (22.1.1998) berichtet, dass der Fertigstellungstermin nur
mit größter Anstrengung und bei Zutreffen optimaler Bedingungen vor
Ende
1999 liegen wird, da die Fertigstellung eines Teilprojektes zu diesem Zeitpunkt
sogar erst für Mitte 2000 geplant war. Es wurde damals beschlossen, alles
zu
versuchen, den Fertigstellungstermin mit Ende 1999 zu erreichen, es mußte
aber allen Beteiligten klar sein, dass ein Einsatz der neuen MVB-Applikation
für die Jahr-2000-Umstellung nicht mehr in Frage kam. Seit Anfang 2001
(10.
PLA am 13.3.2001) war bekannt, dass der Einsatz für die €-Umstellung
bes-
tenfalls für die STGKK, aber sonst für keine Kasse möglich war.
In der Ver-
bandskonferenz vom 13.6.2000 wurde das Thema
Euro-Umstellung behan-
delt.
zu 3) Aufgrund der Projektgröße konnten die
geplanten Ziele nicht erreicht werden.
Laut Bericht der Fa. Unisys ist das Projekt heute dreimal größer als
zu Pro-
jektbeginn.
zu 4) Dies trifft nicht zu, da die Information, dass die
erforderlichen Umstellungster-
mine aufgrund der Projektgröße nicht haltbar sind, den Trägern
zeitgerecht
übermittelt wurde. Siehe auch Antwort zu Frage 2).
zu 5) Nicht bekannt
zu 6) Aufgrund des 1995 üblichen internen
Stundensatzes (ATS 237,--) wurden €
2,326 Mio. veranschlagt, die 1996 nach dem Wirksamwerden des EDV-
Handbuches entsprechend angepasst wurden (neuer Verrechnungssatz pro
Stunde ATS 675,--). Somit sind die ursprünglich veranschlagten
Projektkosten
mit € 7,849 Mio.
anzusetzen.
zu 7) und 8) Budgeterhöhungen mit Beschluss durch die
Verbandskonferenz bzw.
die Geschäftsführung des HVB im Juni 2000 - € 2,616 Mio.; im
März 2001 - €
1,202 Mio. und im Dezember 2001 - € 0,703 Mio. Die bewilligten Gesamt-
kosten betragen sohin € 12,370 Mio.
zu 9) Dieses Thema wird noch durch die externe Firma
behandelt und kann somit
derzeit nicht beantwortet werden.
zu 10) Es wurde für 2002 ein Budget grundsätzlich
genehmigt. Weitere Genehmi-
gungen müssen nach der noch zu erstellenden detaillierten Zeit- und Auf-
wandsschätzung eingeholt werden.
zu 11) Bis jetzt wurde noch kein einziger € "in
den Sand gesetzt". Nur wenn das
Projekt trotz des hohen Fertigstellungsgrades von 72,8 % und der Tatsache,
dass 6 Gebietskrankenkassen Teile bereits in Produktion haben, nicht weiter-
geführt wird, setzt man die bisherigen Aufwände aufs Spiel.
zu 12) Aus den oben - in den Punkten 2)
und 3) - dargestellten Gründen und im Hin-
blick auf die heutige Größe des Projektes ist aus unserer Sicht kein
Schaden
entstanden.
zu 13) Der Prüfbericht der Fa.
Compass GmbH, sowie der Detailreview der Fa. Uni-
sys wurden dem Herrn Bundesminister bereits zur Verfügung gestellt. Wir
ver-
zichten daher auf die Wiedergabe dieser Gutachten.
Der zuständige Geschäftsführer des
Hauptverbandes wurde am 26.2.2002
vom leitenden Angestellten
der Kasse und dem Projektverantwortlichen der
Kasse im Beisein eines Vertreters der Fa. Compass GmbH, mündlich über
den Inhalt dieses Gutachtens informiert. Bei diesem Gespräch wurde der
Termin für die
PLA-Sitzung fixiert. In dieser 12. Sitzung des PLA am 6.3.2002
wurde das Gutachten der Fa. Compass GmbH dargelegt. Aufgrund der im
Gutachten selbst angesprochenen Unscharfen desselben - dieses wurde in
nur eineinhalb Tagen erstellt
- wurde vom PLA an die Fa. Unisys der Auftrag
erteilt, ein detailliertes Gutachten über das Projekt zu erstatten, zumal
ja der
Kurzreview der Fa. Compass selbst eine solche Vorgangsweise vorgeschla-
gen hatte.
In der Arbeitstagung der Obmänner der STGKK am 13. und
14.3.2002 wurde
das Gutachten der Firma Compass behandelt. Am 18.4.2002 wurde in einer
gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und der Kontrollversammlung der Kas-
se der Inhalt des Gutachtens der Firma Unisys, mit dessen Verfassern erör-
tert. In Ansehung des ohnedies relativ kurzfristig vorliegenden Detailgutach-
tens der Fa. Unisys war die Einberufung einer Sitzung des Vorstandes zwecks
Behandlung des Kurzreviews der Fa. Compass einvernehmlich als verzichtbar
erachtet
worden.
zu 14) Neben der laufenden
Berichterstattung an den Projektlenkungsausschuss und
somit auch an den Auftraggeber, wurde das Projekt extern durch das BMSG
im Rahmen einer Einschau,
welche vom 11.9. bis 25.10.2001 dauerte, über-
prüft (Kopien des auf
das Projekt MVB bezugnehmenden Teiles des Ein-
schauberichtes liegen bei).
Die Stunden- und Kostenabrechnungen wurden
überdies jährlich von der Innenrevision der Kasse
überprüft.
zu 15) Gemäß § 4 (2) der
Büroordnung der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse
haben die Stellvertreter des leitenden Angestellten für ihren
Aufgabenkreis die
Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortlichkeit des leitenden Angestellten.
Mit Beschluss des Verwaltungausschusses der Kasse vom
20.9.1995 wurde
der zuständige Ressortdirektor als Gesamtprojektverantwortlicher und Ver-
treter der Kasse im PLA für dieses EDV-Projekt eingesetzt. Dieser war
sowohl
für die Prüfung des
Projektfortschrittes als auch für die internen Berichte allei-
ne und letztverantwortlich
zuständig. Mit 31.8.2001 ist der Ressortdirektor in
Pension gegangen. Seine Nachfolge als Projektverantwortlicher trat der Ab-
teilungsleiter der OE Automation an.
Der
Ressortdirektor war somit bis zu seiner Pensionierung innerhalb des Pro-
jektes Vertreter der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse als Auftragneh-
merin und hat in dieser Funktion im Rahmen der
regelmäßigen Sitzungen des
Projektlenkungsausschusses (PLA) diesem Organ berichtet. Die Protokolle
des PLA waren Grundlage für die Berichte an die Verbandskonferenz und
zuletzt an die Geschäftsführung des
Hauptverbandes als Auftraggeber.
Dem
Vorstand der Kasse wurde demnach vom Ressortdirektor im Rahmen
einer Präsentation des Projektes am 15.2.2001 über den Stand des
Projektes
berichtet. Bereits zuvor wurden im Rahmen von Präsentationen und zwar am
12.7.1999 im HV und am 5.6.2000 in der
OÖGKK den Entscheidungsträgern
der Selbstverwaltung ausführliche Informationen zur Verfügung
gestellt. Der
Kontrollversammlung der Kasse wurde in
diversen Sitzungen, im Rahmen von
Informationen über EDV-Angelegenheiten, allgemein über das Projektes
be-
richtet.
Eine
"begleitende Kontrolle" des Auftraggebers mittels zweier Mitglieder
der
Selbstverwaltung wurde in der Sitzung der Verbandskonferenz über die Ein-
richtung des gegenständlichen Projekts am 12.9.1995 beschlossen, vom
Hauptverband in der Folge jedoch nicht eingerichtet.
zu 16) In der Beilage werden Kopien der Berichte (Folien)
des zuständigen Ressort-
direktors und des Projektleiters im Vorstand der Kasse sowie das Protokoll
dieser Vorstandssitzung
übermittelt.
zu 17) Das Projekt MVB ist ein Projekt des Hauptverbandes
(Auftraggeber). Die
Steiermärkische Gebietskrankenkasse war
Auftragnehmerin. Aufgrund der
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Verbandskonferenz - siehe Punkte 7) und
8) - war der Vorstand nicht unmittelbar zuständig.
zu 18) und 19) Vorauszuschicken ist in diesem Punkt, dass
sowohl die Proto-
kolle des PLA als auch die Berichte tendenziell positive Darstellungen des
Projektes enthielten.
Erst
als dem leitenden Angestellten von den Projektverantwortlichen am
24.1.2002 über Probleme bezüglich
des Fertigstellungstermins berichtet wur-
de, konnten vom ihm Maßnahmen und zwar
in concreto die unverzügliche
Einholung eines Reviews der Fa. Compass gesetzt werden. Weitere Maß-
nahmen konnten seriöserweise erst nach Vorliegen dieses Gutachtens ge-
troffen werden. Insbesondere wurde umgehend
der Hauptverband informiert
(siehe im Übrigen die Beantwortung der
Frage 13). Mangels Informationen
über Schwierigkeiten waren daher weder Obmann noch leitender Angestellter
in der Lage, vor Vorliegen des Kurzgutachtens
Maßnahmen einzuleiten.
Aufgrund
der Berichte des leitenden Angestellten - im Anschluss an die vor-
hin erwähnte Arbeitstagung der Obmänner am 13. und 14.3.2002 wurden
die
Projektleitung und der Projektverantwortliche aufgefordert, innerhalb einer
Woche zum Bericht der Fa. Compass Stellung zu
nehmen - und des Gutach-
tens der Firma Compass haben der Obmann, dessen Stellvertreter und der
Vorsitzende der Kontrollversammlung der
Kasse am 28. und 29. März 2002
im Beisein des Leiters der Abteilung für Personal und Recht nach vorherge-
hendem Studium des Gutachtens der Firma Compass und weiterer Unterla-
gen ausführliche Gespräche über das Projekt mit zwei, in
leitender Funktion
am Projekt beteiligten Mitarbeitern und zwei am Projekt bis zur Pensionierung
in leitender Funktion beteiligt gewesenen Mitarbeitern geführt. Ohne
Beisein
des Leiters der OE Personal und Recht wurde mit dem leitenden Angestellten
die Angelegenheit erörtert. Nach diesen Gesprächen haben die
genannten
Mitglieder der Selbstverwaltung den Vorgang beraten. Am Abend des
29.3.2002 wurde
schließlich der Leiter der OE Personal und Recht gem. § 105
Abs.2 der Dienstordnung für die Angestellten bei den
Sozialversicherungsträ-
gern Österreichs vom leitenden Angestellten mit der Durchführung von
Erhe-
bungen mittels Befragung der zuvor genannten, am Projekt beteiligten Mitar-
beiter, zur Klarstellung des Sachverhaltes betraut.
zu 20) Der leitende Angestellte kann vom
Vorstand mit Zustimmung der Kontrollver-
sammlung und Zustimmung des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen entlassen werden. Die Entlassungsgründe sind in § 31 der
Dienstordnung für die
Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Öster-
reichs angeführt. Eine Kündigung ist auf Grund seines Dienstvertrages
nicht
möglich. Der als Vertreter des leitenden Angestellten bis Ende August 2001
verantwortliche Ressortdirektor befindet sich seit 1. September 2001 im Ru-
hestand.
zu 24) Der Begriff
"Köpferollen" ist ein Medienschlagwort und wurde in dieser Form
intern nie diskutiert.
zu 25), 26) und 27) Nochmals darf darauf
hingewiesen werden, dass der leitende
Angestellte hausintern nicht für
das Projekt zuständig war. Sofort nachdem
dem leitenden Angestellten von Schwierigkeiten berichtet wurde, hat der lei-
tende Angestellte einen externen Prüfbericht in Auftrag gegeben. Es geht
hier
nicht um die Frage, ob jemand
Aufdecker oder Mitverantwortlicher war, son-
dern darum, dass unverzüglich die erforderlichen Schritte gesetzt wurden.
Der leitende Angestellte war wie ausgeführt weder
Aufdecker noch Verant-
wortlicher. Er hat aus Sicht der STGKK unverzüglich auf ihm bekanntgewor-
dene Schwierigkeiten reagiert. Die Frage einer Außerdienststellung stellt
sich
daher
nicht.
zu 33) Die SPÖ-Fraktion besitzt
keinerlei Befugnisse in diesem Zusammenhang. Die
interne Willensbildung gleich welcher Fraktion in den
Selbstverwaltungskör-
pern der Kasse hat rechtlich keinerlei unmittelbare Relevanz.
zu 34) Dem Obmann kommt im Rahmen des
Vorstandes die Rolle des Vorsitzenden
zu. Die dortige
Willensbildung ist letztlich entscheidend.
zu 35) Der Vorstand wurde mit den
Ergebnissen des Gutachtens befasst und hat in
einer gemeinsamen Sitzung mit der Kontrollversammlung und im Beisein des
Vertreters der Aufsichtsbehörde mit dem Vertreter der, auf Grund Beschlus-
ses des PLA, mit der Verfassung eines Detailreviews
beauftragten Fa. Unisys
ausführlich das Projekt diskutiert. Eine frühere Befassung der
Selbstverwal-
tungskörper war angesichts der schon erwähnten, vom PLA und der Firma
Compass als notwendig empfundenen Auftragsvergabe zur Erstellung eines
Detailreviews, bis zu dessen Vorliegen entbehrlich. Den Mitgliedern der
Selbstverwaltungskörper wurde freilich das erste Gutachten bereits vorher
zur
Verfügung
gestellt.
zu 36) Über die Vorgänge in der
SPÖ-Fraktion respektive die dort stattgefundene
Willensbildung kann von unserer Seite mangels konkreter, über den
Charakter
von Gerüchten hinausgehender Informationen keine Aussage getroffen wer-
den. Woher die Tagespresse die zur Berichterstattung erforderlichen Kennt-
nisse über die Willensbildung der SPÖ-Fraktion hatte, ist uns nicht bekannt.
zu 37) und 38) Die Kasse ist zufolge ihres
Status als Körperschaft öffentlichen
Rechts
niemandes (Privat-)Eigentum.
zu 39) Es ist richtig, dass gegen 5
Projektmitarbeiter interne - nach der Dienstord-
nung für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern
Österreichs vor-
gesehene - (Vor-)erhebungen eingeleitet wurden.
Bei den betroffenen Projektmitarbeitern handelt es sich um
-
den bis Juli 2000 bestellten und seither in Pension befindlichen Projektlei-
ter (Einreihung F III),
- den seither bestellten Projektleiter (F III)
den Vertreter der Kasse als
Auftragnehmerin und somit Projektgesamtver-
antwortlichen bis Ende August 2001 (Einreihung G) und
-
dessen Nachfolger (Einreihung F III) sowie
einen Teilprojektleiter
(Einreihung E III).
•
Die Aufgaben der Betroffenen sind im EDV-Handbuch des
Hauptverbandes
beschrieben (siehe Beilagen A-D).
Die zuletzt erstellten Dienstbeschreibungen für diese
Mitarbeiter lauten
durchwegs
auf "sehr gut".
zu 40) In den zu Frage 18) und 19) letzter
Absatz dargestellten Gesprächen wurden
Erhebungen gegen den leitenden Angestellten nicht eingeleitet.

|
PMK |
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
3 rollen
Nicht alle nachfolgend angeführten Rollen müssen
in jedem Projekt zur Einrichtung
eines Standardproduktes tatsächlich vorkommen. Es ist stets
projektspezifisch zu
entscheiden, welche Rollen für die Bearbeitung der jeweiligen
Aufgabenstellung von
Relevanz sind. Allerdings ist ein Verzicht auf bestimmte Rollen nicht
gleichbedeu-
tend mit einem Verzicht der entsprechenden Aufgaben. Wenn z.B. in einem Projekt
die Rolle Projektassistenz nicht explizit ausgeübt wird, so
bedeutet dies natürlich
nicht, daß die entsprechenden Aufgaben plötzlich nicht mehr
existieren, sondern
bloß, daß sie von einer anderen Rolle mitübernommen werden.
Auf jeden Fall müssen folgende Rollen in einem Projekt
zur Einrichtung eines Stan-
dardproduktes besetzt
werden:
• PR01 Auftraggeber (Verbandskonferenz)
• PR02 Auftragnehmer
• PR04 Projekt-Lenkungsausschuß
• PRO5 Projektleitung/Teilprojektleitung
• PR07 Projektteam/Teilprojektteam
Weiters ist zu beachten, daß die Anzahl
der aufgelisteten Aufgaben keinen unmittel-
baren Schluß auf den Arbeitsumfang des mit der Rolle betrauten
Mitarbeiters zuläßt.
In einem relativ kleinen und einfach strukturierten Projekt ist z.B. die Vorbereitung,
Moderation und
Nachbereitung von Projektmeetings mehr oder weniger “nebenbei"
seitens der Projektleitung zu erledigen,
während in Großprojekten diese Aufgabe ei-
nen Mitarbeiter bereits erheblich in Anspruch nimmt.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über das
Zusammenspiel der einzelnen
Rollen, wobei zu beachten ist, daß die Verbandskonferenz bei der
Auftragserteilung
diese Festlegungen projektspezifisch modifizieren kann:

© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
Ergibt
sich durch die Größe der Aufgabe die Notwendigkeit ein Projekt in
Teilprojekte
zu unterteilen, so ist das Berichtswesen innerhalb des Teilprojekt gleich mit
dem Be-
richtswesen, wie es für Projekte beschrieben ist.
In
der Außensicht der Teilprojekte fungiert der Gesamtprojektleiter als
Projektleiter
eines Projektteams, das aus Teilprojektleitern besteht und dessen
Berichtswesen,
daher ebenfalls analog dem Berichtswesen für Projekte funktioniert.

© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
3.1 PR01 Auftraggeber (Verbandskonferenz)
Beschreibung
Der Auftraggeber (AG) steuert aufgrund seiner
Beschlüsse die Einrichtung der
Standardprodukte. Durch die Vorgabe von Terminen und eines Budgetrahmens so-
wie durch die Einsetzung des Projekt-Lenkungsausschusses werden die wesent-
lichsten Eckdaten der Projekte vom Auftraggeber vorgegeben und ihre Einhaltung
kontrolliert.
Aufgaben
• Den Auftrag zur
Einrichtung (Entwicklung oder Beschaffung) eines Standardpro-
duktes geben (Entscheiden über die
Durchführung von beantragten Projekten)
• Den für die
Einrichtung des Standardproduktes zuständigen Sozialversicherungs-
träger festlegen, wobei dieser
Sozialversicherungsträger vorher zugestimmt ha-
ben muß
• Die für die
Anwendung des Standardprodukts in Betracht kommenden Sozialver-
sicherungsträger festlegen
• Den für die
Wartung des Standardproduktes zuständigen Sozialversicherungsträ-
ger festlegen, wobei dieser Sozialversicherungsträger vorher zugestimmt
haben
muß
• Einen
Projekt-Lenkungsausschuß einsetzen, der die Einrichtung des Standard-
produktes betreut (das heißt, es werden jene
Sozialversicherungsträger genannt,
die im Lenkungsausschuß vertreten sein werden)
• Den Auftragsumfang
(wie z.B. Erstellung der Projektdefinition oder Abwicklung
des Projektes bis inklusive Anforderungsanalyse) festlegen
• Den geplanten
Fertigstellungstermin für das Standardprodukt vorgeben
(Wunschtermin)
• Einen
Budgetrahmen für die Projektdefinition und/oder die Projektabwicklung
festlegen sowie für die nachfolgende Wartung (spätestens im Rahmen
der Frei-
gabe) festlegen
• Die Berichtstermine an den Auftraggeber vorgeben
• Budgetüberschreitungen genehmigen
• Terminüberschreitungen genehmigen
• Das Projekt
gegebenenfalls (z.B. weil sich die gesetzliche Grundlagen geändert
haben, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen usw.) abbrechen
• Das Standardprodukt für die Anwendung freigeben
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 30
.
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
3.2 PR02 Auftragnehmer
Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) ist der für die Einrichtung des
Standardproduktes zuständi-
ge Versicherungsträger. Er übernimmt die dispositive und strategische
Projektsteue-
rung. Der Auftragnehmer kann in den Entwicklungs- oder Beschaffungsvorgang bei
Bedarf weitere Sozialversicherungsträger oder Fremdfirmen einbeziehen und
ist
auch für die spätere Programmpflege verantwortlich.
Aufgaben
• Bei der Entwicklung
oder Beschaffung des Standardproduktes darauf achten, daß
das Standardprodukt auf den kompatiblen EDV-Anlagen gemäß § 2
Abs. 1 Z 1
der EDV-Richtlinien ohne wesentlichen Anpassungsaufwand ablauffähig ist
• Bei der
Entwicklung oder Beschaffung und bei der Programmpflege die im EDV-
Handbuch festgelegten Regeln einhalten
• Den Projektauftrag gemeinsam mit dem Lenkungsausschuß im Detail abstimmen
• Gemeinsam mit dem Projekt-Lenkungsausschuß das Projektteam nominieren
• Die Projektleitung mit der Projektdurchführung beauftragen
• Die Projektstrategien und die Projektziele mit der Projektleitung vereinbaren
• Die Projektablaufplanung von der Projektleitung abnehmen
• Von der PL in
regelmäßigen Abständen einen schriftlichen Managementbericht
betreffend den Projektfortschritt anfordern
• Mit der Projektleitung regelmäßig den Projektfortschritt besprechen
• Rechtzeitig auf
Meldungen der Projektleitung reagieren und über Änderungen der
Projektaktivitäten, Termine, Ressourcen
und Kosten unter Beibehaltung des Pro-
jektinhaltes (dispositive Steuerung) mit dem Projekt-Lenkungsausschuß
beraten,
darüber entscheiden und entsprechende Empfehlungen an den Auftraggeber
erstellen
• Änderungen des
Projektauftrags oder den Projektabbruch (strategische Steue-
rung) empfehlen
• Über inhaltliche
Änderungen, die im Rahmen des Einrichtungsauftrages liegen,
aber zu einer Budgetüberschreitungen führen können, entscheiden
und mit dem
PLA abstimmen
• Über
aufwandsneutrale Änderungswünsche entscheiden und mit dem PLA ab-
stimmen
• Über
aufwandswirksame Änderungswünsche, die innerhalb des im Einrichtungs-
auftrag festgelegten Budgetrahmens liegen, entscheiden und mit dem PLA ab-
stimmen
• Die qualitätsgesicherten
Entwicklungsergebnisse am Ende jeder Phase abneh-
men
• Die Projektleitung aufgrund erfolgreicher Abnahmen entlasten
PMK.DOC 20. Juli 1999 • Seite 31
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
•
Die Managementberichte an den Auftraggeber erstellen (kann an die Projektlei-
tung delegiert werden), dem Projekt-Lenkungsausschuß zur Kenntnis bringen
und
über die EDV-Koordination an den Auftraggeber weiterleiten
•
Die Managementberichte betreffend den Projektfortschritt für den Projekt-
Lenkungsausschuß erstellen (kann an die Projektleitung delegiert werden)
•
Die Managementberichte betreffend den Projektfortschritt vor dem Projekt-
Lenkungsausschuß präsentieren (kann an die Projektleitung delegiert
werden)
•
Vorbereitung, Moderation und Nachbearbeitung von Sitzungen des Projekt-
Lenkungsausschusses (kann an die Projektleitung delegiert werden)
• Die
Ergebnisse der Sitzungen der Projektlenkung an alle für die Anwendung des
Standardproduktes in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger
berichten
• Nach
erfolgter Abnahme aller Entwicklungsergebnisse einen Abschlußbericht an
die
EDV-Koordination erstellen.
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 32
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3.3 PR03 EDV-Koordination
Beschreibung
Die unten angeführten Aufgaben werden
grundsätzlich von der EDV-Koordination im
HVB wahrgenommen. Bei Bedarf kann die EDV-Koordination im HVB unter Vorgabe
einer konkreten Zielsetzung für ein bestimmtes Themengebiet alle oder
einen Teil
dieser Aufgaben an die betroffenen Sozialversicherungsträger delegieren.
Die Form
der Delegation kann dabei von der Einholung einer schriftlichen Stellungnahme
bis
zur Konstituierung eines Projekt-Planungsausschusses (Rolle PRO3a) reichen.
Aufgaben
• Die Planung zur Umstellung auf
Standardprodukte durchführen (Priorisierung von
Aufgabenbereichen der Sozialversicherung, für die Standardprodukte
eingerichtet
werden sollen)
• Die Gesamtplanung der Projekte wahrnehmen und
deren Vernetzung koordinie-
ren
• Die
Anforderungsbeschreibungen der Sozialversicherungsträger entgegenneh-
men und bewerten (diese Aufgabe ist nach der
Umstellung auf Standardprodukte
von besonderer Bedeutung)
• Die Weiterentwicklung von Standardprodukten koordinieren
• Die Planung zur Umstellung auf Standardprodukte aktualisieren
• Die Planung der Verbandskonferenz berichten (mindestens einmal pro Jahr)
• Die Sozialversicherungsträger über den Generalplan informieren
• Bei Erreichen eines im Generalplan
vorgesehenen Termins zur Einrichtung eines
Standardproduktes die Vorüberlegungen und die Abstimmung mit den Sozialver-
sicherungsträgern durchführen
• Den Antrag zur Einrichtung eines
Standardproduktes an die Verbandskonferenz
stellen, sowie die Bezeichnung und Abkürzung eines Standardproduktes
verge-
ben
• Die
Sozialversicherungsträger über die Beschlüsse der
Verbandskonferenz in
Kenntnis setzen
• Die an den Auftraggeber gerichteten
Informationen (Managementberichte usw.)
zur Kenntnis nehmen
• Die vom Auftraggeber
kommenden Informationen (Aufträge an Sozialversiche-
rungsträger usw.) zur Kenntnis nehmen
• Die Spezialisten und Experten (siehe PRO8
Zusätzliche Mitarbeiter) projektüber-
greifend vermitteln
• Den Interessensausgleich bei Uneinigkeiten im
Projekt-Lenkungsausschuß her-
beiführen
• Bei kritischen
Projektsituationen den für die Einrichtung zuständigen Sozialversi-
cherungsträger unterstützen (Vermittlung von Ressourcen,
Herbeiführung von
Entscheidungen usw.)
• Das EDV-Handbuch administrieren, warten und weiterentwickeln
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 33
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• Koordination der Auslieferung von Standardprodukten
• Zentrale Verwaltung
von wiederverwendbaren Objekten, die in mehreren Stan-
dardprodukten verwendet
werden.
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 34
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
3.4 PRO3a Projekt-Planungsausschuß
Beschreibung
Ein
Projekt-Planungsausschuß (PPA) dient der sozialversicherungsträger-
und pro-
jektübergreifenden Kapazitäts- und Prioritätenplanung und wird
vom Hauptverband
bei Bedarf eingesetzt. Ein PPA setzt sich themenspezifisch unterschiedlich
zusam-
men. Die jeweils in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger werden
auf-
grund der Sparten in der Sozialversicherung und der gesetzlichen Grundlagen vom
Hauptverband einberufen. Ein PPA dient dem Abstimmungsprozeß auf
Büroebene.
Ein Projekt-Planungsausschuß wird von der
EDV-Koordination im HVB nach Bear-
beitung der entsprechenden Aufgabenstellung wieder aufgelöst.
Aufgaben
Die Aufgaben eines Projekt-Planungsausschusses entsprechen
im wesentlichen den
Aufgaben der Rolle PRO3 EDV-Koordination,
jedoch eingeschränkt auf das The-
mengebiet für das der PPA eingesetzt wurde.
Der PPA beschäftigt sich nicht mit der Wartung und
Administration des EDV-
Handbuchs.
Zusätzlich
übernimmt der Projekt-Planungsauschuß im Rahmen der Wartung und
Weiterentwicklung von in der Sozialversicherung entwickelten Standardprodukten
folgende Aufgaben:
• Den Wartungsfall
gemäß den zur Entscheidung mitgelieferten Grundlagen prüfen
und endgültig als Wartung oder Weiterentwicklung deklarieren
• Die betroffenen Versicherungsträger über Entscheidungen informieren
• Das im Rahmen der
Wartung bearbeitete Standardprodukt zur Verteilung freige-
ben
Zur Abkürzung der Projektbeauftragung ist der
Projekt-Planungsauschuß ermächtigt,
im Falle von dringenden, unaufschiebbaren Weiterentwicklungsarbeiten den
zustän-
digen Versicherungsträger mit den Aufgaben zu betrauen.
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 35
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
3.5 PR04 Projekt-Lenkungsausschuß
Beschreibung
Der Projekt-Lenkungsausschuß (PLA) übernimmt die
inhaltliche Projektsteuerung
und das laufende Projektcontrolling. Bei der Beauftragung des Standardproduktes
legt der Auftraggeber fest, welche Sozialversicherungsträger ein Mandat im
Len-
kungsausschuß haben. Die “Beschickung" seitens der einzelnen
Sozialversiche-
rungsträger muß nicht bei jeder Sitzung erfolgen.
Der Lenkungsausschuß sollte sich aus
Personen mit fachlicher Kompetenz und aus
Personen, die aufgrund ihrer
Entscheidungskompetenz tatsächlich Steuerungsmaß-
nahmen bei auftretenden Projektschwierigkeiten veranlassen können,
zusammen-
setzen. Das heißt, die in die Sitzungen entsandten Mitarbeiter
müssen die Kompe-
tenz besitzen, im Namen des Büros des jeweiligen SV-Trägers zu
sprechen.
Ein Vertreter des für die Einrichtung des
Standardproduktes zuständigen Sozialver-
sicherungsträgers führt den Vorsitz im
Projekt-Lenkungsausschuß.
Der Projekt-Lenkungsausschuß wird vom Auftraggeber
eingesetzt und wird bei Pro-
jektabschluß aufgelöst.
Im Rahmen des Change Managements fungiert der
Projekt-Lenkungsausschuß als
Change Control Board (CCB). Der PLA ist damit ein zentrales Entscheidungsgremi-
um für die Genehmigung,
Zurückstellung oder Ablehnung von Änderungswünschen.
Auf der Basis von entscheidungsreifen Vorschlägen entscheidet der PLA:
• welche
Änderungswünsche in den laufenden oder in den zukünftigen Ent-
wicklungsprozeß
eingebracht werden,
• welche Mängelmeldungen nicht mehr in den
laufenden Entwicklungsprozeß be-
rücksichtigt werden sollen, wenn die geforderte Funktionalität ohne
deren Behe-
bung trotzdem gewährleistet ist,
• welche Konfigurationen zur Integration oder nach
erfolgreichem Systemtest zur
Auslieferung freigegeben werden.
Aufgaben
• Die Interessen der zukünftigen Anwender vertreten
• Die fachlichen Inhalte einbringen und untereinander konzeptionell abstimmen
• Gemeinsam mit dem Auftragnehmer das
Projektteam nominieren (d.h. dem Auf-
tragnehmer die Mitwirkung von entsprechenden Ressourcen vorschlagen)
•
Entscheidungen über organisatorische Maßnahmen zur Aufbau- und/oder
Ablauf-
organisation treffen
• Ressourcenvorschläge unterbreiten
(Vorschläge der einzelnen Sozialversiche-
rungsträger hinsichtlich der einzusetzenden Ressourcen an den
Auftragnehmer)
• Vom
Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen einen schriftlichen
Management-
bericht betreffend den Projektfortschritt anfordern
• Den Auftragnehmer zum Projektfortschritt im Rahmen der Sitzungen befragen
• Den Projektfortschritt besprechen und bewerten
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 36
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
•
In schwierigen Projektsituationen (z.B. keine Projektplanung vorhanden,
absehba-
re Überschreitung des
Budgetrahmens) kann aufgrund eines Mehrheitsbeschlus-
ses ein Bericht (der vom Auftragnehmer erstellt wird) an den Auftraggeber
einge-
fordert werden, mit der Möglichkeit, eine oder mehrere
sozialversicherungsträger-
spezifische Meinungen anzuschließen
• Die
Managementberichte des Auftragnehmers an den Auftraggeber zur Kenntnis
nehmen, gegebenenfalls mit sozialversicherungsträgerspezifischen Meinungen
ergänzen
•
Den für die Generierung des Standardproduktes für eine andere
Plattform zustän-
digen
Sozialversicherungsträger festlegen, wobei dieser
Sozialversicherungsträ-
ger vorher zugestimmt haben
muß
• Am Projektmarketing aktiv mitwirken
•
Schaffung einer positiven Grundeinstellung zum Projekt bei den betroffenen
Sozialversicherungsträgern (“positive Außenvertretung des
Projektes")
•
Unaufgeforderte Weitergabe von Informationen über das Projekt in Form von
Präsentationen,
Rundschreiben, Gesprächen usw., nach vorhergehender
Abstimmung mit der
Projektleitung
• Unterstützung der Projektleitung bei der Akquisition von Ansprechpartnern
• usw.
• Über die inhaltliche Ausgestaltung des Einrichtungsauftrages entscheiden
•
Entscheidungen über organisatorische Maßnahmen zur Aufbau- und/oder
Ablauf-
organisation treffen
• Als
Change Control Board (CCB) zentrale Entscheidungen für das Konfigurati-
onsmanagement zu treffen, insbesonders
•
Genehmigung oder Ablehnung von Änderungsanträgen sowie Entscheidung,
welche Änderungswünsche in den laufenden oder in den zukünftigen
Ent-
wicklungsprozeß eingebracht werden
• Erteilung eines Änderungsauftrages
•
Entscheidung, welche Mängelmeldungen nicht mehr im laufenden Ent-
wicklungsprozeß berücksichtigt werden sollen, wenn die geforderte
Funktio-
nalität ohne deren Behebung trotzdem gewährleistet ist
•
Entscheidung, welche Konfigurationen zur Integration oder nach erfolgrei-
chem Systemtest zur Auslieferung freigegeben werden
Aufgaben im Rahmen des Change Managements
• Genehmigung, Zurückstellung oder Ablehnung des Änderungsantrags
• Erteilung eines Änderungsauftrags
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 37
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3.6 PRO5 Projektleitung/Teilprojektleitung
Beschreibung
Die Projektleitung (PL) dient der operativen Leitung und
Steuerung von Projekten
gemäß den Richtlinien des EDV-Handbuches. Sie untersteht und
berichtet unmittel-
bar dem Auftragnehmer. Die Projektleitung wird
vom Auftragnehmer eingesetzt.
Sie hat den Projektauftrag in ausführbare
Handlungsanweisungen (Arbeitspakete)
für das Projektteam umzusetzen. Die Projektleitung ist auch der zentrale
Ansprech-
partner für das Projektteam. Weiters muß sie bei Störungen des
Projektverlaufs kor-
rigierende Maßnahmen innerhalb der Grenzen des vorgegebenen Auftrags
ergreifen.
Um die Synchronisation zwischen operativer und dispositiver sowie strategischer
Projektsteuerung jederzeit zu gewährleisten, unterrichtet sie in
regelmäßigen Ab-
ständen an den Auftragnehmer über den Projektfortschritt.
Nach Projektabschluß wird die Projektleitung wieder aufgelöst.
Abhängig von der Projektgröße
bietet es sich an, neben der Projektleitung auch Teil-
projektleitungen zu ernennen. Zwischen Projektleitung und Teilprojektleitung
emp-
fiehlt sich die folgende Arbeitsteilung:
Die Projektleitung konzentriert sich auf:
• die Gesamtprojektleitung, das heißt die Koordination der Teilprojekte
• die gesamte Außenvertretung des Projektes
• das gesamte Ressourcenmanagement
• die Projektorganisation
• das grobe Termin- und Budgetmanagement
Die Teilprojektleitung konzentriert sich auf:
• die Verfeinerung der Teilprojektplanung
• die Durchführung und Überwachung des Teilprojektes
• die umfassende Information der Projektleitung
• die inhaltliche und methodische Projektführung
• das Schnittstellenmanagement zwischen den Teilprojekten
• das detaillierte Termin- und Budgetmanagement
Aufgaben
• Den Projektauftrag gemeinsam mit dem Auftragnehmer im Detail abstimmen
• Das Projekt
bis auf die Ebene von Arbeitspaketen planen (operative Steuerung);
(“Planung der Arbeit")
• Die Projektorganisation einrichten
• Die
Beschaffung der für die Projektabwicklung erforderlichen Sachmittel und
Räumlichkeiten durchführen
• Die Arbeitspakete zuweisen und besprechen
• Die Erfüllung
der Arbeitspakete (Termin-, Aufwands- und Ergebniskontrolle) über-
wachen
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 38
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• Die interne Qualitätssicherung veranlassen oder durchführen
• Änderungsmaßnahmen
zur Ablauf- und/oder Aufbauorganisation in den betref-
fenden Fachabteilungen vorschlagen
•
Die projektteaminterne Abnahme der Entwicklungsergebnisse unter Bezugnahme
auf die jeweiligen Arbeitspakete durchführen (die endgültige, formale
Abnahme
der qualitätsgesicherten Ergebnisse erfolgt durch den Auftragnehmer)
• Die Managementberichte an den Auftragnehmer erstellen und weiterleiten
•
Die Managementberichte an den Auftraggeber erstellen und an den Auftragneh-
mer weiterleiten (falls dies vom Auftragnehmer an die Projektleitung delegiert
wurde)
•
Die Managementberichte betreffend den Projektfortschritt für den Projekt-
Lenkungsausschuß erstellen (falls dies vom Auftragnehmer an die
Projektleitung
delegiert wurde)
• Präsentation der
Managementberichte betreffend den Projektfortschritt vor dem
Projekt-Lenkungsausschuß (falls dies vom Auftragnehmer an die
Projektleitung
delegiert wurde)
• Das Berichtswesens in Form der Projektnachkalkulation abschließen
• Aufwandsschätzungen für Änderungswünsche erstellen
• Aufwandswirksame und aufwandsneutrale Änderungswünsche unterscheiden
•
Eine Entscheidungsgrundlage für die Projektlenkung bezüglich
aufwandswirksa-
mer Änderungswünsche erarbeiten und an den Auftragnehmer weiterleiten
• Die Projektkorrespondenz führen
• Vorbereitung, Moderation und Nachbearbeitung von Projektmeetings und Reviews
•
Vorbereitung, Moderation und Nachbearbeitung von Sitzungen des Projekt-
Lenkungsausschusses (falls dies vom Auftragnehmer an die Projektleitung dele-
giert wurde)
•
Vorbereitung, Moderation und Nachbearbeitung der Abnahme von Entwicklungs-
ergebnissen (die formale Abnahme selbst obliegt dem Auftraggeber)
• Die Projektergebnisse vor
dem Projekt-Lenkungsausschuß, den Fachbereichen
usw. präsentieren (Vertretung des Projektes “nach außen")
•
Aufgrund des EDV-Handbuches vorgehen und die Einhaltung der Richtlinien des
EDV-Handbuches innerhalb des Projektteams sicherstellen
• Das Projektteam motivieren
• Projektinterne Konflikte erkennen und ansprechen
• Innerhalb des Projektteams Entscheidungen treffen
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 39
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3.7 PR06 Projektassistenz
Beschreibung
In sehr großen Projekten kann es
erforderlich sein, die Projektleitung von einem Teil
ihrer Aufgaben zu entbinden und diese an die Projektassistenz zu delegieren.
Die
Projektassistenz übernimmt hauptsächlich administrative
Tätigkeiten.
Aufgaben
• Verwalten der zentralen Projektdokumentation
• Führen eines Projektordners
•
Ablage von Projektergebnissen, Protokollen, Tätigkeitsberichten und sons-
tigen Projektplanungsunterlagen
• Verwalten von Benutzerdokumentationen
• Vor- und Nachbereiten von Projektmeetings, Reviews und Schulungen etc.
• Terminkoordination
• Zimmerreservierung
• Erstellen und Versenden von Einladungen für Meetings, Schulungen etc.
• Verfassen und Verteilen von Protokollen
•
Vorbereiten der Räumlichkeiten (Ausstattung mit Medien wie Pinwand,
Flipchart, Overhead etc.)
• Anfertigen von Folien
• Pflege der Projektkorrespondenz
• Erstellung und Verwaltung der Korrespondenz (Fax-Korrespondenz)
• Wartung der Verteiler für Berichte und Protokolle
• Entwicklung und Pflege von Projektmanagement-Formularen
•
Entwurf von EDV-gestützten Formularen (Projektmanagementwerkzeug)
zur Projektüberwachung und Kontrolle
• Unterstützung der Projektleitung bei der Projektüberwachung
•
Wartung des Projektplans im Projektmanagementtool nach den Angaben
der Projektleitung (Hinweise auf Planungsungereimtheiten)
• Erstellen und Verteilen der Rückmeldeformulare
• Sammeln und Erfassen der Rückmeldungen
• Hinweise auf Über- oder Unterlastung an die Projektleitung
• Verwaltung der Ressourcen im Projektmanagementtool
•
Erstellen von Projektmanagementberichten mit dem Projektmanagement-
tool zur Aufwandskontrolle
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 40
© Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PMK
3.8 PRO7 Projektteam/Teilprojektteam
Beschreibung
Ein Projekt durchläuft in der Regel mehrere
Abstraktionsebenen von der Anforde-
rungsanalyse über den Anwendungsentwurf, die
Anwendungsentwicklung bis zur
Betriebsaufnahme eines Anwendungssystems.
Deshalb wird sich im Laufe der Pro-
jektabwicklung auch die Zusammensetzung des Projektteams/Teilprojektteams
än-
dern, und zwar von einer anfänglichen Dominanz des Fachbereichs
während der
Anforderungsanalyse hin zu einem Übergewicht der DV-Seite
während der Anwen-
dungsentwicklung. Während der Schulung und Nachbetreuung des
lauffähigen
Systems werden die Fachbereiche wieder stärker in das Team eingebunden.
Aufgaben
• Die
Entwicklungsergebnisse (Lösungen) nach Maßgabe der im
Einrichtungsauf-
trag festgelegten Ziele und unter Beachtung der Richtlinien des EDV-Handbuchs
erstellen
• Eigenprüfung der Entwicklungsergebnisse
auf Qualität und Akzeptanz durchfüh-
ren
• Die Entwicklungsergebnisse entsprechend den
Anforderungen der Softwareengi-
neering-Methoden und des EDV-Handbuches dokumentieren
• Die Entwicklungsergebnisse im Rahmen der Qualitätssicherung präsentieren
• Die Team- und Arbeitsgrundsätze
(Stichwort Kommunikation, Verantwortung, hie-
rarchiefreies Arbeiten etc.) einhalten
• Regelmäßig an den Projektmeetings teilnehmen
• Regelmäßig über den Arbeitsfortschritt an die PL/TPL berichten
PMK.DOC 20. Juli 1999 Seite 41

Ort: Sitzungssaal, Südtrakt, 3. Stock
Dauer; 10.25 Uhr bis 12.10 Uhr
Anwesend: Von der Aufsichtsbehörde: ORat Dr. Günter Porsch
Vom Vorstand: Obmann Erwin Spindelberger, 1. Obm.Stv. BSO KoR Erich
Lemler,
2. Obm.Stv. Josef Pesserl, Ing. Erich Amerer, Bernhard Ederer,
LAbg. Kurt Gennaro, Mag.
Sabine Kahr, V.Präs. KoR Ing. Ambros Lackner
(bis TOP 7), BRV Josef Löffler, Vize-Bgm. Josef Muchitsch, L.Sekr. Hugo
Schell, L.Sekr. Heidi Wiener, BRV Walter
Zöhrer
Von der Kontrollversammlung: Vors.Stv. Franz Sauer, KoR Franz Kollmann
Vom Beirat: Vors. LR a.D. Erich Tschernitz, Vors.Stv.
LAbg. a.D. Altbgm.
Josef Lind
Vom Büro: Gen.Dir. Herbert Gritzner, Dir. Fritz Riegler, Dir. Dr. Gerhard
Plentner, AL Werner Gasser
(bis TOP 3b), AL DI Wilfried Wulz (bis TOP 4),
Brigitte Bauer
Vom ärztlichen Dienst: Prim. Dr. Gert Klima
Von der Betriebsvertretung: BRV Rene Jones
Entschuldigt: KAD Dr. Ingo-Jörg Kühnfels, KoR Mag. Jochen Plldner-
Steinburg;
von der Kontrollversammlung: Vors. o.Univ.Prof. Dr. Franz
Schrank
Vorsitz: Obmann Erwin Spindelberger
Protokollführerin: Brigitte Bauer
l
-2- »
Tagesordnung:
1.
Verifizierung des Protokolls der 40. Sitzung des Vor-
standes vom 19.1.2001
2. Stellungnahme
zu den Beschlüssen der 67. Sitzung
des Verwaltungsausschusses vom 19.12.2000
3a. Allgemeine Information
zur Standardproduktentwick-
lung
3b. Bericht über den
Stand der geplanten Einführung des
MVB-Projektes mit Demo
4. Bericht
über den Stand der geplanten Einführung der
Chipkarte
5. Bericht
über eine mögliche Altersteilzeit für Bediens-
tete der Kasse
6.
Bericht über die Zielvereinbarungen
gemäß § 32a
ASVG
7. Antrag auf Änderung der Dienstpostenpläne
8. Allfälliges
Spindelberger
begrüßt die Anwesenden, insbesondere den Vertreter der
Aufsichtsbehörde,
Herrn ORat Dr. Porsch, eröffnet die Sitzung und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die Tagesordnung und deren nachstehend
angeführte Änderung wird kein Einwand
erhoben: Tagesordnungspunkt 4) wird zu
Tagesordnungspunkt 3), der sich in
3a) “Allgemeine Information zur Standardproduktentwicklung" und 3b)
“Bericht über den
Stand der geplanten Einführung des MVB-Projektes mit Demo" gliedert.
Tagesordnungs-
punkt 4) lautet demnach “Bericht
über den Stand der geplanten Einführung der Chipkarte".
Punkt 1) Auf Antrag von Lemler
wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das Protokoll der 40. Sitzung des Vorstandes vom 19.1.2001 wird verifiziert.
Punkt 2) Auf Antrag von Spindelberger wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die
Beschlüsse der 67. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.12.2000
werden zur
Kenntnis genommen und - soweit diese
Beschlüsse Anträge an den Vorstand beinhalten -
wird ihnen beigetreten.
Punkt 3a) bis 4) Riegler berichtet
einleitend, dass es die Standardproduktentwicklung
aufgrund der vom Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger erlassenen
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-3-
und
seit Oktober 1994 verbindlichen Richtlinien für die Zusammenarbeit der
Sozialversiche-
rungsträger untereinander und mit dem Hautverband auf dem Gebiet der
automationsunter-
stützten Datenverarbeitung gibt. Im Bereich der Gebietskrankenkassen
wurden diese Richt-
linien sehr ernst genommen, schon allein aus dem Grund, weil Fachleute zu der
Meinung
gekommen sind, dass einer allein die vielen
Aufgaben, die auf eine Kasse im EDV-organi-
satorischen Bereich immer wieder zukommen, nicht bewältigen kann.
Natürlich hat man sich
auch schon früher kooperativ gezeigt, aber nur auf freiwilliger Basis und
je nach Bedürfnis
des einzelnen Trägers. Nie aber hat es eine Zusammenarbeit gegeben, wo alle
Kassen ge-
meinsam ein Produkt erzeugt haben. Am besten werden diese Produkte von eigenen
Fach-
leuten entwickelt, weil sich die fachliche Umsetzung durch externe Firmen
langwierig ge-
staltet. Am freien Markt gibt es für diese Anforderungen keine Software,
die man anpassen
und einsetzen könnte.
Unter
Hinweis auf die ausführliche schriftliche Beilage, die diesem Protokoll
beigelegt wird,
gibt Riegler weiters einen Überblick über die einzelnen
Standardprodukte sowie deren Fer-
tigstellungs- bzw. Einsatztermine. Näher
geht Riegler auf das “Datensammelsystem - DSS"
ein und führt aus, dass über die
zentralisierte Abwicklung bei der Oberösterreichischen Ge-
bietskrankenkasse alle Meldungen laufen, die elektronisch an die Kassen
übermittelt wer-
den. Im Vorjahr wurden über diese Schiene bereits 8,5 Mio. Meldungen
übermittelt und auf
die zuständigen Kassen aufgeteilt. Auf die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse entfallen
1,2 Mio. Meldungen, was einen großen Rationalisierungseffekt darstellt,
nachdem diese
Meldungen elektronisch vorhanden sind und weiterverarbeitet werden können.
Das heißt,
dass eine Datenerfassung nicht mehr erforderlich ist.
Die
Annahme von Wiener, dass alle Daten nach Oberösterreich gehen und
dort verteilt wer-
den, bestätigt Riegler und ergänzt, dass die Dienstgeber unter
Anwendungen von DSS die
Meldungen nach wie vor an ihren Träger
senden und es für sie unerheblich ist, wie der Ab-
lauf im Hintergrund erfolgt. Problemfälle sind weiterhin mit dem
zuständigen Träger abzuklä-
ren. Zur Anfrage von Schell führt Riegler aus, dass die
Meldungen de facto am gleichen Tag
beim zuständigen Träger sind.
Zur
Frage von Lackner, wie die Datensicherung erfolgt, führt Riegler
aus, dass die Datensi-
cherung in Anbetracht der Bedeutung der zu verwaltenden Daten sehr umfangreich
ist. Es
gibt tägliche Sicherungsläufe, archivierte Ablagen und vor allem eine
Absicherung der Ver-
arbeitung. Die wesentlichsten Einrichtungen werden doppelt geführt. So
gibt es im Südge-
bäude ein kleines “Rechenzentrum", wo die sogenannten
Backup-Systeme installiert sind,
sodass Verarbeitungs- und Ausfallsicherheit gegeben ist.
Zu
einem weiteren Standardprodukt, dem “SV-Datennetz - NETZ", weist Riegler
darauf hin,
dass — entgegen aller Behauptungen von
Politikern - die Träger seit Jahren vernetzt sind,
angefangen beim Intranet über Internet bis hin zu
Datenübermittlungen. An dieses Netz sind
auch die Finanzverwaltung und das Arbeitsmarktservice angeschlossen.
Lemler ist überzeugt, dass alle Stellen vernetzt sind,
glaubt aber, dass die momentane Dis-
kussion auf die Vernetzung mit Ärzten und Spitälern abzielt, ein
Wunsch, den die Träger
wahrscheinlich gar nicht in der Lage sind, zu
erfüllen. Lemler vermisst, dass die Sozialversi-
cherungsträger nicht darauf hinweisen, dass das auch ihr Wunsch wäre,
die Umsetzung
aber nicht bei ihnen liegt.
Riegler weist darauf hin, dass im Bereich der Vertragspartner doch
Erfolge zu verzeichnen
sind und langen bereits 60 % der Daten
elektronisch in Form von Disketten ein. Das heißt,
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-4-
seitens der
Kasse wären die Voraussetzungen vorhanden und ginge es jetzt darum - wie
das auch im Bereich der Dienstgeber passiert ist - die Vertragspartner
gesetzlich zu ver-
pflichten, denn es gibt kaum welche, die EDV nicht im Einsatz haben.
Bezugnehmend
auf die Zielvereinbarungen, wo eines der Ziele der Kasse für 2001 die
mög-
lichst vollständige Erfassung aller
Colostomiepatientlnnen ist, ersucht Amerer um Informa-
tion, ob nicht ohnedies die Möglichkeit besteht, spezielle Abfragen auf
Knopfdruck abzuru-
fen. Weiters stellt sich für Amerer die Frage, ob das
Cash-Management aufgerüstet werden
muss bzw. mit welchen Kosten das verbunden
wäre, wenn die Kasse sich über Kredit finan-
zieren müsste.
Riegler führt aus, dass das
Cash-Management die Arbeitsabwicklung im Fachbereich Fi-
nanzverwaltung unterstützt und aufgrund
der notwendigen Eingaben gewisse Informationen
liefert, es besteht aber keine Verbindung zum Kreditmarkt. Zur ersten Frage
bestätigt
Riegler, dass im Vertragspartnerbereich natürlich alle Daten
aufgrund der Verarbeitung der
Abrechnungsvorgänge in irgendeiner Form gespeichert sind. Wenn eine
entsprechende
Sonderauswertung gewünscht wird, muss diese bei der Datenverarbeitung
angefordert wer-
den. Hingegen wird man mittels des FOKO-Systems jegliche Auswertung per
Knopfdruck
erhalten und entsprechend verfolgen können.
Zum
Ersuchen von Lemler, anhand des Standardproduktes MVB zu erklären,
welche Aufga-
ben das Kompetenzzentrum zu übernehmen hat, erläutert Riegler,
dass Kompetenzzentrum
bedeutet, dass eine Kasse von der
Verbandskonferenz bestimmt wurde, ein Produkt zu ent-
wickeln, weiter zu betreuen, Änderungen einzuarbeiten und die Betreuung
bei den anderen
Trägern zu übernehmen. Der produktive Ablauf in den jeweiligen Kassen
ist nicht Sache des
Kompetenzzentrums. Zur momentanen politischen Diskussion, dass unbedingt ein
Rechen-
zentrum geschaffen werden soll, weist Riegler darauf hin, dass es
unbedeutend ist, wo die
Server stehen, entscheidend ist die Anwendungssoftware für das entwickelte
Standardpro-
dukt und hier kann man davon ausgehen, dass im
Jahr 2003 spätestens 2004 im Bereich
der Gebietskrankenkassen eine einheitliche
EDV-Anwendung entwickelt sein wird.
Natürlich
hätte man dann 2004 die Möglichkeit, Zentren zu schaffen, wo auch der
produktive
Teil abläuft, aber weist Riegler mit Nachdruck darauf hin, dass in
diesem Bereich nicht die
großen Ersparnisse liegen, weil die Hardware in Bezug auf die
Leistungsfähigkeit benötigt
wird. Die großen Aufwendungen liegen eindeutig bei der Entwicklung der
Software. Im Ent-
wicklungsteam des MVB-Projektes wurden und sind immerhin 40 Mitarbeiterinnen
beschäf-
tigt. Riegler erinnert, dass in der Vergangenheit jede Kasse für
sich MVB entwickelt und ein-
gesetzt hat und hat man im Jahr 1994 eine
Erhebung gemacht, dass der Aufwand für eine
Jahresänderung aufgrund von Gesetzesnovellen im Bereich der Gebietskrankenkassen
34 Mio. Schilling ausgemacht hat.
Dadurch, dass
jede Kasse für sich die Probleme gelöst hat, hat man sich
natürlich auseinan-
derentwickelt und unterschiedliche Lösungen eingeführt. Im Zuge der
Entwicklung des Stan-
dardproduktes war es notwendig, mehr als 1000 solcher Unterschiedlichkeiten im
organisa-
torischen Ablauf zu vereinheitlichen. Das ist im Rahmen der
Qualitätssicherung bei der Pro-
jektentwicklung geschehen. In diesem Zusammenhang richtet Riegler seinen
Dank an die
Mitarbeiter aus den Fachbereichen, die wirklich mit der Zielsetzung ans Werk
gegangen
sind, diese Aufgabe bestens umzusetzen und stellt AL Werner Gasser als
Gesamtprojekt-
leiter für das MVB-Projekt vor.
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-5-
Riegler berichtet über
Zielsetzung, Projektumfang, Projektablauf und Einsatz dieses ersten
Großprojektes und ergänzt zur immer wieder kritisierten langen
Entwicklungsdauer, dass es
keinerlei Voraussetzungen gegeben hat, keine Werkzeuge, keine Datenbank und
alle Betei-
ligten erst geschult werden mussten. Sonst wäre das Produkt wahrscheinlich
in der halben
Zeit fertiggestellt
gewesen.
Gasser
präsentiert anhand des Beispiels einer Versicherungsnummernvergabe die
Partner-
verwaltung durch Direkteinstieg beim Hauptverband.
Gasser verlässt die Sitzung.
AL
DI Wulz informiert über den Stand des Chipkartenprojektes und weist
darauf hin, dass er
zum Großteil Folien des Hauptverbandes, die diesem Protokoll beigelegt
werden, verwendet,
um die Darstellung nicht durch Interpretationen seinerseits zu
verfälschen. Einige Daten wur-
den aktualisiert und mussten Folien
hinsichtlich des Einsatztermines aufgrund von Informati-
onen, die in der gestrigen Sitzung des
Projektlenkungsausschusses verlautbart wurden, ab-
geändert werden.
Weiters
berichtet Wulz über den derzeitigen und künftigen Ablauf, der
versicherungstech-
nisch stattfindet, wenn Dienstnehmerinnen einen Vertragspartner aufsuchen und
informiert
über die einzelnen Systembestandteile. Näher geht Wulz auf die
Dateninhalte und die Absi-
cherung der Chipkarte ein und erläutert die Vorteile dieser Karte sowie
die Investitionskos-
ten. Weiters präsentiert Wulz Folien zu den
Umsetzungs-Meilensteinen sowie zur Zeit-
schiene. In diesem Zusammenhang führt Wulz aus, dass der
Hauptverband für das gesamte
Handling, für das Aussenden der Chipkarte, für das Aufstellen der
Chipkartenterminals, für
die Betreuung der Infrastruktur, der Geräte, des Netzes eine Chipkartengesellschaft
gegrün-
det und den Betrieb dieser Gesellschaft öffentlich ausgeschrieben hat.
Vier Firmen haben
aufgrund dieser Ausschreibung Angebote gelegt: Datakom (ein großes
Softwarehaus im Be-
sitz von Daimler-Chryssler), EDS/Orga (EDS ist ein deutsch-amerikanisches
Konsortium, ein
Softwarehaus, das sich vor allem auf die Wartung von Systemen spezialisiert hat
und Orga
ist ein deutscher Chipkartenproduzent), Debis und Siemens. Für den
Zuschlag ist die
EDS/Orga vorgesehen, allerdings haben alle drei anderen Anbieter diesen
Zuschlag
beeinsprucht.
Wulz weist darauf hin, dass laut
Vergabegesetz den Anbietern mitgeteilt werden muss, wer
den Zuschlag bekommen soll und innerhalb von
14 Tagen haben die anderen Anbieter das
Recht, Einspruch zu erheben. Von diesem Recht haben alle drei Gebrauch gemacht
und
Debis hat nicht nur bei der Schiedskommission Einspruch erhoben, sondern sofort
bei der
Bundesvergabekommission geklagt. Aufgrund
dieser Klage hat die Bundesvergabekommis-
sion eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach innerhalb der
nächsten drei Monate, also
keinesfalls vor Anfang April, ein Zuschlag erfolgen darf. Wulz bedauert
abschließend, dass
diese Verzögerungen auf die ganze Projektabwicklung großen Einfluss
haben.
Spindelberger dankt den drei
Vortragenden für die umfassende und gute Präsentation und
ersucht Dir. Riegler, den Mitarbeitern für ihren enormen Einsatz- immerhin
ist in der Sozial-
versicherung das zweitgrößte Datennetz nach dem Finanzministerium
vorhanden - und die
hervorragende Arbeit zu
danken.
Wulz verlässt die Sitzung.
Auf Antrag von Spindelberger wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-6-
Die Berichte werden zur Kenntnis genommen.
Punkt 5) Gritzner berichtet, dass
sich die Abteilungsleiterinnen und deren Stellvertrete-
rinnen im Rahmen der Klausurtagung in
Pöllauberg gemeinsam mit der Direktion mit der
Möglichkeit beschäftigt haben,
gemäß Arbeitsmarktservicegesetz Altersteilzeit unter be-
stimmten Voraussetzungen - Frauen müssen das 50. und Männer das 55.
Lebensjahr voll-
endet haben - in der Kasse anzubieten. Die drei Obmänner haben sich
ebenfalls mit diesem
Thema auseinandergesetzt und entschieden, die Inanspruchnahme von
Altersteilzeit zu er-
möglichen. Am 6.2.2001 fand eine Informationsveranstaltung des
Arbeitsmarktservices in
der Kasse statt, an der rund 100
Mitarbeiterinnen der 170 bis zum Jahr 2003 in Frage kom-
menden teilgenommen haben.
Gritzner informiert weiters, dass
mittlerweile mit 40 Personen persönliche Beratungsgesprä-
che durch die OE Personal und Recht
geführt wurden und 30 davon ernstes Interesse be-
kundet haben; Unter Berücksichtigung des betrieblichen Ablaufes wird man
sich in den
nächsten Wochen überlegen, welche
Mitarbeiterinnen für die Inanspruchnahme von Al-
tersteilzeit in Frage kommen. Im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung
erfolgt ein Bericht,
wie viele Mitarbeiterinnen tatsächlich diese Altersteilzeit in Anspruch
nehmen.
Auf Antrag von Spindelberger wird einstimmig
folgender Beschluss gefasst:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 6) Gritzner
berichtet, dass der Hauptverband gemäß § 32a ASVG in Absprache
mit der Bundesregierung am 12.12.2000 in der Verbandskonferenz einen
Zielkatalog erar-
beitet hat, der eine Koordinierung des Verwaltungshandelns der
Versicherungsträger mit
sich bringen soll. Diese Rahmenbedingungen sollen von den einzelnen
Sozialversiche-
rungsträgern konkretisiert und das Ergebnis bis 15.2.2001 dem Hauptverband
übermittelt
werden. Die Kasse hat hiezu fünf Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen
Gesundheit,
Kundenzufriedenheit, Vertragspartner, Prozess/Kooperation und finanzielle
Perspektive ge-
bildet und verweist Gritzner auf die ausführliche schriftliche
Unterlage, der die näheren De-
tails entnommen werden können. Nähere Berichte bezüglich der
Umsetzung dieser Zielver-
einbarungen werden laufend im Rahmen der Vorstandssitzungen erfolgen.
Auf Antrag von Spindelberger wird einstimmig
folgender Beschluss gefasst:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 7)
Spindelberger erinnert, dass es aufgrund
der im Dezember vom Vorstand be-
schlossenen Dienstpostenplanänderung zu Fusionierungen von Abteilungen
gekommen ist.
Im Anschluss daran hat Anfang Jänner in Pöllauberg eine Klausur der
Leiter und Stellver-
treter stattgefunden, wo man sich unter anderem Gedanken über die
Auswirkungen dieser
Zusammenlegungen gemacht hat. Daraus resultierend kommt es auf Sicht gesehen zu
einer
Reduzierung der vorhandenen Dienstposten um weitere 13 und sind einige
Mitarbeiterinnen
in andere Abteilungen zu versetzen. Weiters ersucht Spindelberger um
Korrektur eines
Druckfehlers. Auf Seite 10 steht bei Ressort 1, Ärztliche Leitung, in
Klammer “(CHD)" und ist
dieser Klammerausdruck zu streichen.
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-7-
Zur
Ausführung der nunmehr vorliegenden weiteren Vorschläge ersucht Spindelberger
den
leitenden Angestellten um Berichterstattung.
Gritzner präsentiert
einleitend einige wesentliche Grafiken zur Entwicklung des Brutto- und
des Nettoverwaltungsaufwandes und weist darauf hin, dass der
Nettoverwaltungsaufwand
des Jahres 2001 mit rund 385 Mio. Schilling
lediglich um rund 10 Mio. Schilling über dem
des Jahres 1995 liegt. Zur Anzahl der
Dienstposten hält Gritzner fest, dass diese von 847
per 1.1.1995 auf 815 per 1.4.2001 - wenn der Dienstpostenplan heute so beschlossen
wird -
gesunken sind, was in Anbetracht der zusätzlich zu erbringenden Leistungen
eine
herzeigbare Größe ist. Im Zusammenhang mit Personalabbau hält
es Gritzner auch für
wesentlich, wie sich die Überstundenentwicklung gestaltet. Im Jahr 2000
hat sich die Kasse
auf dem Niveau von 1996 eingependelt.
Zum
Verwaltungsaufwand führt Gritzner aus, dass dieser von 1992 bis
2001 um 26,7 % auf
2,72 % der Gesamtausgaben gesunken ist und die Kasse somit seit 1993 den
geringsten
Verwaltungsaufwand je Versicherten in
Österreich hat. Gritzner erinnert an die große Dis-
kussion in den Printmedien hinsichtlich außerordentlicher
Vorrückungen und Belohnungen
und dokumentiert anhand einer Tabelle die
Entwicklung in der Kasse seit dem Jahre 1995.
Abschließend
führt Gritzner aus, dass die Versicherungsleistungsaufgaben 1999
auf Basis
der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse hochgerechnet wurden. Die
Kopfquote der Ver-
sicherten und Anspruchsberechtigten der Kasse beträgt S 21.964,25 und
erläutert Gritzner
die Ausgaben der anderen Träger anhand einer Statistik, wo die
Differenzen in Prozent zur
Quote der Kasse dargestellt sind. Die Detailangaben können den Folien
entnommen wer-
den, die diesem Protokoll beigelegt werden.
Nachdem
die Quote der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter bei rund 51 %
liegt,
ersucht Amerer um Information, ob ein Zusammenhang mit Selbstbehalten
besteht, denn
Versicherte, die einen Selbstbehalt leisten, werden Druck ausüben, dass
sie mehr Versiche-
rungsleistungen
erhalten.
Gritzner gibt zu bedenken, dass die
Kopfquote sogar dann noch weit über der der Kasse
liegt, selbst wenn der Selbstbehalt abgezogen wird.
Konkret
zur Dienstpostenplanänderung führt Gritzner aus, dass - so die
vorgeschlagenen
Änderungen beschlossen werden - neun Abteilungen und ein Referat betroffen
sind, wobei
14 Dienstposten aufgelassen werden, ein Dienstposten neu geschaffen wird und
zwei
Dienstposten aufgewertet werden. Aufgrund von organisatorischen
Veränderungen, die be-
reits per 1.1.2001 beschlossen wurden - Übernahme der Wahlarzt-/Wahlzahnarztabrech-
nung durch die OE Vertragspartnerwesen, Übertragung von Aufgaben der
Leistungsbelegre-
vision von der OE Leistungswesen in die OE Revision - kommt es zur Verlagerung
einiger
Dienstposten, weitere Schritte werden erst im Rahmen von neuerlichen
Dienstpostenplan-
änderungen vollzogen werden können.
Diese
Dienstpostenplanänderung bringt monatliche Einsparungen in der Höhe
von rund
S 548.000,-- bzw. jährlich rund 6,6 Mio.
Schilling mit sich. Die Kostenberechnung erfolgte
anhand der jeweiligen Gehaltsstufen, basierend auf Dienstklasse 10 und
inkludiert auch
Dienstgeberbeiträge und anteilige Sonderzahlungen.
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
-8-
In
der momentanen Situation um das Sozialversicherungswesen ist die Kasse nach
Meinung
von Lackner vorbildlich, was die Vorgabe von Einsparungen, die selbst
reguliert werden
können, anlangt und das sollte auch in der Öffentlichkeit besser
präsentiert werden. In der
jetzigen Situation über Köpfe zu diskutieren hält Lackner
eigentlich nicht für sinnvoll, denn
primär müsste eine Systemdiskussion stattfinden. A la longue wird man
sicher nicht über
Beitragserhöhungen hinwegkommen.
Infolgedessen ist die Politik gesamt gesehen gefordert,
die gesetzliche Situation dahingehend zu ändern, dass Erträge, die
sich durch Beitragserhö-
hungen oder Einsparungen ergeben, auch bei den Trägern verbleiben, denn
sonst sind Bei-
tragserhöhungen unnötig. Abschließend hält Lackner fest,
dass er der Dienstpostenplanän-
derung zustimmt.
Amerer erinnert, dass seine
Fraktion der ersten Dienstpostenplanänderung nicht die Zu-
stimmung erteilt hat, weil unter anderem die Frage der Anzahl der Direktoren
bzw. auch die
Frage der Dienstposten “Leitender Arzt-Stellvertreter" nicht
geklärt war. Nachdem letzterem
Punkt jetzt Rechnung getragen wird, stimmt die Fraktion christlicher
Gewerkschafter der
Dienstpostenplanänderung zu.
Lemler ersucht einerseits um
Information, ob die Verlagerung des Dienstpostens Nr. 6 mit
gleichzeitiger Aufwertung von E III
auf F II in der Direktion durch
die Dienstordnung gedeckt
ist und andererseits, was Neuorganisation des Krankenbesuchsdienstes als
Begründung für
die Auflassung von zwei Dienstposten bedeutet.
Gritzner weist darauf hin, dass die
Aufwertung des Dienstpostens Nr. 6 ihren Niederschlag in
der DO.A findet und ergänzt, dass die Schaffung von Dienstposten der
Gehaltsgruppen F
und G der Zustimmung durch den Hauptverband bedarf, der bei Nichtzutreffen der
Voraus-
setzungen die Zustimmung nicht erteilen würde.
Plentner führt aus, dass
Neuorganisation des Krankenbesuchsdienstes bedeutet, dass auf-
grund eines EDV-unterstützten Vorladesystems die Krankenkontrolle
möglichst schwer-
punktmäßig und zielgenau erfolgen soll, dass also Versicherte
kontrolliert werden, wo es
aufgrund von Diagnose und Krankenstandsdauer angebracht erscheint. Weiters
heißt Neu-
organisation aber auch, dass die Krankenbesucher artfremde Tätigkeiten,
wie Unfallerhe-
bungen für die Ersatzleistung oder Inkassodienste für die
Beitragseinhebung, nicht mehr
machen sollen und dadurch ein starkes
Einsparungspotential vorhanden ist.
Lemler erinnert, dass
man sich vor einigen Jahren ebenfalls Gedanken über eine Neuorga-
nisation der Krankenkontrolle gemacht hat und er der Meinung war, dass dieser
Punkt
damals zur Zufriedenheit erledigt wurde.
Nachdem im Rahmen der Dienstpostenplanände-
rung neuerlich Änderungen vorgeschlagen werden, regt Lemler an,
nach einem Jahr eine
Follow-up-Überprüfung durchzuführen und dem Vorstand über
die Entwicklung zu berichten.
Gritzner gibt zu bedenken, dass die
angesprochenen Veränderungen schon einige Jahre
zurückliegen und eine zukünftige Krankenkontrolle wahrscheinlich auch
anders aussieht als
sie 2001 durchgeführt wird, sichert aber zu, Anfang 2002 einen ersten
Bericht zu bringen.
Der Bericht
wird zur Kenntnis genommen und auf Antrag von Spindelberger
einstimmig fol-
gender Beschluss
gefasst:
Die
Dienstpostenpläne für die Verwaltung und die eigenen Einrichtungen
werden mit Wir-
kung ab 1.4.2001 gemäß dem schriftlichen Antrag zu diesem
Tagesordnungspunkt geändert.
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
- 9 -
Lackner verlässt die Sitzung.
Punkt 8)
Auf Vorschlag von Spindelberger werden nachstehende Termine festgelegt:
08.06.2001 Vorstand
und 22.06.2001
Generalversammlung.
Der Vorsitzende dankt allen Sitzungsteilnehmern für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Der leitende Angestellte: Der
Vorsitzende:
Gen.Dir.
Gritzner
Obmann Spindelberger
Die Protokollprüfer:1. Obm.Stv. BSO KoR Lemler LAbg. Gennaro
v
Die Protokollführerin:
Bauer
Protokoll der 41. Sitzung des Vorstandes vom Donnerstag, dem 15. Februar 2001
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l.f.f
Die
Einschauorgane empfehlen die Austestung des Echt-
betriebes auf dem
Entwicklungsrechner mit anschließender
Einarbeitung der dabei
erhaltenen Erfahrungen in ein zu
erstellendes
schriftliches Notfallkonzept.
10.3. Zugriffsberechtigungen
Aus
Gründen der Datensicherheit erhält der einzelne
Mitarbeiter
ausschließlich Zugriffe auf die von ihm be-
nötigten Programme. Die Kasse
achtet jedoch zu wenig da-
rauf, nicht mehr benötigte
Zugriffsberechtigungen zurück-
zunehmen. Z.B. bestehen für Mitarbeiter der Abteilungen
Organisation und Automation
Zugriffsmöglichkeiten auf von
ihnen nicht mehr benötigte Programme.
Die
Einschauorgane empfehlen der Kasse, die vor-
handenen
Zugriffsberechtigungen hinsichtlich ihres Be-
darfes zu überprüfen und
gegebenenfalls zu sperren.
10.4. Euro- Umstellung
Bei
der Kasse war die Euro-Umstellung zum Zeitpunkt
der Einschau noch nicht bei allen Hostprojekten erfolgt.
In Arbeit
waren noch die Bereiche Leistungswesen, Heil-
mittel, KH-stationäre Aufenthalte (diese Bereiche
sind
laut Angaben der Kasse bis Ende
November 2001 umgestellt)
sowie die Euro-Konvertierung der
MVB-Dateien für die
Übergabe an das Projekt MVB (laut Angabe der Kasse umge-
stellt bis Ende Dezember 2001} .
Eine vordringliche Fertigstellung der betreffenden
Arbeiten wurde von den
Einschauorganen dringend
empfohlen.
10.5. Standardprodukt MVB
Mit Beschluss der Verbandskonferenz vom 12.9.1995
wurde die Steiermärkische Gebietskrankenkasse mit der Um-
setzung
des Standardproduktes Melde-, Versicherungs- und
Beitragswesen
(MVB) beauftragt. Das Standardprodukt wird
- 63 -
von der Kasse
zusammen mit anderen Trägern (Salzburger
Gebietskrankenkasse:
Beitragseinbringung, Tiroler Ge-
bietskrankenkasse:
Beitragsprüfung) entwickelt.
Das Standardprodukt MVB soll rund 40 Prozent der EDV-
Kernanwendungen
einer Gebietskrankenkasse abdecken. Der
Fertigstellungstermin
wurde mit Anfang 1999 festgelegt.
Die Entwicklung verzögerte sich jedoch beträchtlich, so-
dass
z.B. erst mit 5.2.2001 Teile der Partnerverwaltung
und mit 5.3.2001 die Selbstversicherung nach § 16 ASVG
bei der
Kasse in Produktion genommen wurden.
Bei der Kasse ist mit einem Komplettbetrieb des
Standardproduktes
frühestens mit 1.1.2002 zu rechnen. Im
Jahresverlauf
2002 soll die Einführung des Standard-
Produktes auch bei den anderen Gebietskrankenkassen er-
folgen
.
Als Gründe für die Verzögerung sind zu nennen:
- Zum Zeitpunkt des
Projektstarts waren viele Voraus-
setzungen und Vorgaben nicht bekannt bzw. nicht vor-
handen,
was zu bemängeln ist.
- Keinerlei
Erfahrungswerte in Bezug auf die neuen Ent-
wicklungswerkzeuge,
Entwicklungsmethoden und dezentraler
Entwicklung
an mehreren Standorten (Größe des Projekts,
erstes
großes Standardprodukt mit Client/Server-Architek-
tur) .
-
Anfangsschwierigkeiten bei der Einbringung der perso-
nellen
Ressourcen (Schulung und Einarbeitungszeiten).
-
Entwicklung von in anderen Standardprodukten wiederver-
wendbaren
Modulen.
- Vermehrt mussten
gesetzliche Vorgaben eingearbeitet
werden.
Durch die 3-jährige Verzögerung erhöhte sich der Be-
darf an
Geldmitteln und
Personal beträchtlich:
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Beschluss bewilligte
Kosten Aufwand in
der Verbandskonferenz__________________ Personenmonaten
Sep.
1995
32 Mio.S 800
PM
Mrz.
1997
108 Mio.S*) 850 PM
Jun.
2000
144 Mio.S 1.393 PM
Mrz.
2001
161 Mio.S 1.528 PM
- 64 -
*)Der
für eine Programmiererstunde anzusetzende Satz
erhöhte sich von 237 S auf 620 S bzw. 730 S (laut EDV-
Handbuch des
Hauptverbandes).
Neben
den von der Verbandskonferenz bewilligten
Kosten für die
Entwicklung (161 Mio.S), entstehen zusätz-
liche Kosten für
die Betreuung und Weiterentwicklung
(22,275 Mio.S für
das Jahr 2001) sowie für die Implemen-
tierung bei den Kassen.
Bei der Steiermärkischen Gebiets-
krankenkasse belaufen
sich die Implementierungskosten im
Jahr 2000 auf 3 Mio.S
und für das Jahr 2001 auf 4 Mio.S
(Schätzung).
Die Einschauorgane
bemängeln das Fehlen einer
Isterhebung über
vorhandene EDV-Lösungen in diesem Be-
reich. Die Aufteilung der Entwicklung eines
Produktes auf
mehrere Versicherungsträger hat
sich ebenso nicht als
vorteilhaft erwiesen. Da bei der Planung dieses Standard-
produktes von idealen bzw.
unrealistischen (best-case)
Voraussetzungen (ohne
Berücksichtigung von Reserven) aus-
gegangen wurde, musste es praktisch
zu zeitlichen und
finanziellen Abweichungen kommen,
die zum Teil auch auf
die unterschiedlichen
Lösungsansätze bzw. -vorschlage der
einzelnen Kassen
sind.
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