3698/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.06.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig,
Kolleginnen und Kollegen vom
12. April 2002, Nr. 3721/J, betreffend Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung
und
Maßnahmen gegen Versauerung und Eutrophierung, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Gemäß dem Bericht “Luftschadstoff-Trends
in Österreich 1980-2000" (UBA 2002) liegen die
Ammoniakgesamtemissionen im Jahr 2000 laut Österreichischer
Luftschadstoff-Inventur für
das Jahr 2000 (OLI 2001) bei 67.680 Tonnen.
Die Österreichische Luftschadstoff-Inventur (OLI)
ermittelt den Ausstoß von Luftschadstoffen
für jeweils ein Kalenderjahr für das österreichische
Staatsgebiet. Dabei hält sich die OLI an
die Berechnungsmethode CORINAIR (Core Inventory Air) der Europäischen
Umweltagentur.
Da der Aufwand für eine umfassende kontinuierliche Messung für die
unzähligen verschie-
denen Einzelquellen zu hoch wäre, greift die OLI meist auf
repräsentative Ergebnisse von
Einzelmessungen (Emissionsfaktoren) zurück. Mit deren Hilfe sowie mit
Rechenmodellen
und statistischen Hilfsgrößen ('Aktivitäten') wird auf
jährliche Emissionen umgerechnet.
Emissionsfaktoren sowie Aktivitäten und Rechenmodelle sind einem
ständigen Prozess der
Verbesserung und Aktualisierung unterworfen.
Aus
Gründen der Transparenz wird für die Emissionsberechnungen im Rahmen
der OLI auf
publizierte Werte von Emissionsfaktoren und Aktivitäten
zurückgegriffen. Falls solche Werte
für bestimmte Emissionsfaktoren in Österreich nicht zur
Verfügung stehen sollten, wird auf
international übliche Werte aus den Kompendien der Berechnungsvorschriften
[EMEP TASK
FORCE ON EMISSION INVENTORIES, 1999], [INTERNATIONAL PANEL ON CLIMATE
CHANGE, 1997]
zurückgegriffen.
Zu Frage 2:
Ammoniak entsteht hauptsächlich durch den Abbau von
Gülle sowie als Reaktionsprodukt
des KFZ-Katalysators. Hauptquellen sind somit die Landwirtschaft sowie der
Verkehr. Die
Ammoniakemissionen waren in den 80er Jahren relativ gleich bleibend bei rund
80.000 Ton-
nen. Sie haben seit 1990 eine sinkende Tendenz und derzeit beträgt die
Gesamtemission
ca.
68.000 Tonnen. Dieser Trendverlauf wird von der Landwirtschaft dominiert.
Die Emissionen aus der
Landwirtschaft machten im Jahr 2000 ca. 95% aller NH3-Emissionen
aus. Die Emissionen aus diesem Bereich haben sich in den letzten zwanzig Jahren
um 16%
verringert.
Zu Frage 3:
In der EG-Richtlinie 2001/81/EG über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luft-
schadstoffe (NEC-LR) ist für Ammoniak für Österreich der
Zielwert von 66.000 Tonnen für
das Jahr 2010 angeführt. Es besteht daher ein Reduktionsbedarf von ca.
2.000 Tonnen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Art des Güllemanagements in der Landwirtschaft hat
einen entscheidenden Einfluss auf
die entstehenden NH3-Emissionen. Rund 5 % der NH3-Emissionen
kommen aus dem Stall,
ca. 30 % von der Lagerung und der Rest von der Ausbringung.
Eine konkrete Festlegung auf Emissionsgrenzwerte pro
Tierplatz scheint nicht sinnvoll. Von
der ,Ad hoc Working Group on Ammonia' zum Göteborg Protokolls der
UNECE-CLRTAP1
betreffend die Verringerung der Versauerung, Eutrophierung und des
bodennahen Ozons
wurde ein beispielhafter ,good practice advisory code' zur Reduktion der
Ammoniak-
emissionen aus der Landwirtschaft erarbeitet. Österreich plant, im Zuge
der Umsetzung des
Göteborg-Protokolls einen eigenen “Ratgeber zur Begrenzung von
Ammoniakemissionen in
der Landwirtschaft" zu erstellen. Dieser wird u.a. Maßnahmen in den
Bereichen Stickstoffge-
halt im Tierfutter und
Wirtschaftsdüngerlagerung bzw. -ausbringung enthalten.
Zu Frage 7:
Die Umsetzung der NEC-RL wird in einem eigenen NEC-Gesetz
erfolgen. Derzeit wird an
der Umsetzung der NEC-RL und der Ozon-RL der EU gearbeitet, die noch heuer beschlos-
sen werden soll.
Zu Frage 8:
Die Emissionsinventur im Sinne Art 7 der NEC-RL liegt
aktuell für das Jahr 2000 vor (UBA-
Bericht s.o.). Die nächste Aktualisierung erfolgt mit Ende 2002.
Zu Frage 9:
An
der Erstellung des Programms wird derzeit gearbeitet. Die Fertigstellung soll
noch im
Jahr 2002 erfolgen. Die Veröffentlichung ist für Ende 2002 geplant.
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung, Genf 1979