37/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé, Dolinschek und Kollegen

haben am 16. November 1999 unter der Nr. 19/J - NR/1999 an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Aus -

stattung von Dienststellen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Zum Stichtag 01. Jänner 1999 betrug die Anzahl der im Bereich des Bundesministeriums

für auswärtige Angelegenheiten beschäftigten begünstigten Behinderten 34. Damit waren

im Außenministerium 13 Behinderten - Pflichtstellen nach dem Bundesgesetz über die Ein -

stellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl.

Nr. 72/1970) offen. Per Stichtag 01. November 1999 waren 31 begünstigte Behinderte im

auswärtigen Dienst beschäftigt. Die Zahl der offenen Pflichtstellen gemäß dem Behinder -

teneinstellungsgesetz belief sich zum genannten Zeitpunkt auf 17. Der Rückgang derAn -

zahl behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten im Verlaufe des Jahres 1999 ist auf den Übertritt von behinderten Be -

diensteten in den Ruhestand zurückzuführen.

 

Die Personalverwaltung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist an -

gewiesen, Bewerbungen von Behinderten mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, sie zur Ab -

solvierung der für die Aufnahme in den auswärtigen Dienst für alle Verwendungsgruppen

gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahren zu ermutigen und nach Möglichkeit Ein -

stellungen vorzunehmen, um den Stand an behinderten Beschäftigten im auswärtigen

Dienst zu erhöhen.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist derzeit in folgenden Amtsge -

bäuden untergebracht:

 

- 1014 Wien, Ballhausplatz 1 (bundeseigen),

 

- 1014 Wien, Ballhausplatz 2 (bundeseigen),

 

- 1014 Wien, Minoritenplatz 3 (bundeseigen),

 

- 1014 Wien, Minoritenplatz 9 (bundeseigen),

 

- 1014 Wien, Bankgasse 9 (angemietet),

 

- 1011 Wien, Schenkenstraße 8 - 10 (angemietet) und

 

- 1220 Wien, Donau - City - Straße 6, Andromeda - Tower (angemietet).

 

Die bundeseigenen Gebäude sind hinsichtlich Begehbarkeit (wenn auch zum Teil mit

Umwegen) grundsätzlich als behindertengerecht zu bezeichnen. Behindertengerechte

Toilettenanlagen sind jedoch nicht überall vorhanden. Das Gebäude Bankgasse 9 ist in

beiden Belangen nicht behindertengerecht. Das Gebäude Schenkenstraße 8 - 10 ist vom

Eingang her nicht behindertengerecht (Zutrittsmöglichkeiten für Behinderte bestehen al -

lerdings über Garage und Lastenaufzug). Eine entsprechende Toilettenanlage ist im ge -

nannten Gebäude vorhanden. Die im Andromeda - Tower untergebrachte Österreichische

Vertretung bei den Vereinten Nationen (Wien), IAEO, UNIDO und CTBTO ist behinder -

tengerecht ausgestattet.

 

Die 120 österreichischen Auslandsvertretungen sind zumeist in älteren Bauobjekten un -

tergebracht, welche vielfach als nicht behindertengerecht zu erachten sind.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Viele Dienststellen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind in alten,

denkmalgeschützten und/oder angemieteten Objekten untergebracht sind, an denen bau -

liche Veränderungen für eine behindertengerechte Ausstattung nach den jeweils relevan -

ten - zumeist ausländischen - Gesetzes - bzw. Vertragsbestimmungen nur eingeschränkt

zulässig bzw. überhaupt nicht erlaubt sind. Hinsichtlich der für den Parteienverkehr be -

stimmten Räume von Vertretungsbehörden gelten aus Sicherheitsgründen Zutrittsschutz -

bestimmungen, die deren behindertengerechte Ausstattung sehr oft beträchtlich erschwe -

ren. Dennoch wird seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei

Neu- und Umbauten von Dienststellen deren behindertengerechter Ausstattung bzw.

Adaptierung größte Beachtung geschenkt. Im Fall der Errichtung bzw. der Umgestaltung

von außerhalb des Bundesgebietes liegenden Dienststellen sind gemäß Völkerrecht je -

weils die lokalen Bauvorschriften zu beachten. Wenn diese den einschlägigen österreichi -

schen Vorschriften nicht entsprechen, werden vom Bundesministerium für auswärtige An -

gelegenheiten - soweit dies mit den lokalen Gesetzesbestimmungen vereinbar ist -

ÖNORM - adäquate Ausführungen der Neu - bzw. Umbauten veranlaßt.

 

So wurde bei der Sanierung der Österreichischen Botschaft London ein Behindertenauf -

zug mit Plattform eingebaut sowie eine behindertengerechte Toiletteanlage eingerichtet.

Bei der Neuausstattung der Österreichischen Botschaft Beirut, welche sich im 8. Stock

eines Hochhauses befindet, wurde ein behindertengerechter Aufzug eingebaut und ein

behindertengerechter Zugang zu den Parteienwarteräumen geschaffen. An der Österrei -

chischen Botschaft Peking wurde die Konsularabteilung so behindertengerecht ausge -

baut, dass der Zutritt zu den Parteienräumen ohne fremde Hilfe (auf Gehsteigniveau)

möglich ist. Am Österreichischen Kulturinstitut Prag wurden ein Behindertenhebebehelf

und eine behindertengerechte Toiletteanlage eingerichtet.

 

Hinsichtlich der in Wien gelegenen Amtsgebäude sind keine baulichen Maßnahmen ge -

plant, da das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten derzeit Verhandlungen

über eine Verlegung seiner dislozierten Amtsräume in die ehemaligen Räumlichkeiten der

niederösterreichischen Landesregierung in 1014 Wien, Herrengasse, führt. Sollte es zu

einem Umzug kommen, wären die Räumlichkeiten in der Herrengasse für die Zwecke des

Außenministeriums zu adaptieren. Im Zuge solcher Umbauarbeiten würde das Bundesmi -

nisterium für auswärtige Angelegenheiten auf eine behindertengerechte Ausstattung der

neuen Amtsräume achten.

 

Soweit dies die lokalen Bauvorschriften und die Zutrittsschutzregeln zulassen, sind derzeit

an folgenden Dienststellen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im

Ausland die nachstehend angeführten Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstat -

tung vorgesehen:

 

Die in Bau befindlichen neuen Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft Berlin sowie

des Österreichischen Kulturinstituts New York werden behindertengerecht ausgeführt

werden. Im Zuge der in Aussicht genommenen Adaptierung der Außenstelle der Österrei -

chischen Botschaft Berlin in Bonn ist die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs

vorgesehen. Hinsichtlich der Österreichischen Botschaft Prag wird zur Zeit die Möglichkeit

der Einrichtung eines rollstuhlgerechten Zugangs geprüft.

Bei baulichen Maßnahmen im Ausland ist das Außenministerium soweit als möglich be -

strebt, auch österreichische Baufirmen zum Einsatz kommen zu lassen.

 

Zu Frage 5:

 

Eine konkrete Herauslösung der Kosten für die Schaffung einer behindertengerechten

Ausstattung aus den Gesamtkosten für bauliche Maßnahmen ist schwierig. Nach den

langjährigen Erfahrungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten be -

trägt der Anteil der Kosten für die behinderten gerechte Ausstattung im Fall von Neubau -

ten oder von Generalsanierungen ca. 3% der jeweiligen Gesamtbaukosten. Für die jüngst

fertiggestellten Vorhaben 1999 belaufen sich die Kosten für eine spezifisch behinderten -

gerechte Ausstattung auf ca. öS 4 Mio., bei den laufenden Neubauten in Berlin und New

York werden in diesem Zusammenhang voraussichtlich ca. öS 9 Mio. aufgewendet wer -

den.