3706/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Andreas Khol, Ing.
Westenthaler und Kollegenlnnen
haben am 17. April 2002 unter der Nr. 3756/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend "Aktionen gewaltbereiter linker Chaoten bei den
Demonstrationen am 13.
April 2002" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für den 13.04.2002 wurden
folgende Versammlungen im Sinne des Versammlungs-
gesetzes bei der Bundespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde
angemeldet:
Pro Wehrmachtsausstellungen
Standkundgebung vor dem Semper Depot 1060
Wien, Leharg. 6-8 (08.00 - 20.00 Uhr
angemeldet
am: 11.03.2002
Demonstration von Westbahnhof bis Semper
Depot (12.00 - ca. 20.00 Uhr) angemeldet am:
18.03.2002
Standkundgebungen am Stephansplatz,
Schwedenplatz, Karlsplatz, Westbahnhof (10.00 -
20.00 Uhr) angemeldet am: 18.03.2002
Standkundgebung Albertgasse 1080 Wien
(11.15 -12.15 Uhr) angemeldet am: 05.04.2002
Stephansplatz bis Semper Depot (12.00 -
20.00 Uhr) angemeldet am: 18.03.2002
Karlsplatz bis U-Bahnhof Landstraße (12.30 -18.00 Uhr) angemeldet
am: 08.04.2002
Karlsplatz bis Heldenplatz (12.30 -18.00 Uhr) angemeldet am: 10.04.2002
Weiskirchnerstraße/Am Stadtpark bis Oper (13.00 -17.00 Uhr) angemeldet
am: 06.04.2002
Albertgasse bis Westbahnhof (12.15 -14.00 Uhr) angemeldet am: 09.04.2002
Contra Wehrmachtsausstellung
Bahnhof Wien Mitte bis Heldenplatz (14.00 -15.00 Uhr) angemeldet am: 03.04.2002
Stephansplatz bis Lehargasse (16.00 -19.00 Uhr) angemeldet am: 14.03.2002
Zu Frage 2:
Bei
“gegeneinander gerichteten Demonstrationen" findet deren
bescheidmäßige Unter-
sagung alleine aus der Tatsache der divergierenden politischen bzw.
weltanschaulichen
Gesinnungen keine rechtliche Deckung. Die Untersagung einer Versammlung durch
die
Behörde ist dann geboten, wenn der Zweck der Versammlung den Strafgesetzen
zuwider
läuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das
öffentliche Wohl gefährdet.
Aus den Versammlungsanzeigen hinsichtlich des Versammlungsortes
“Heldenplatz" sowie
bezüglich der übrigen Standkundgebungen waren unter Einbeziehung des
Ergebnisses des
Ermittlungsverfahrens keine Anhaltspunkte ableitbar, aus denen eine
Gefährdung des
öffentlichen Wohls oder der öffentlichen Sicherheit zu erwarten
gewesen wäre.
Zu Frage 3:
Die
Versammlungen der “Pro Wehrmachtsausstellung" mit dem
Demonstrationszügen vom
Stephansplatz zum Semperdepot sowie vom Karlsplatz zum Heldenplatz war
bescheid-
mäßig zu untersagen, da die Routenführung zu einem
Aufeinandertreffen mit
Demonstrationsteilnehmern der “Contra Wehrmachtsausstellung", deren
Demonstrationsort
bei der Behörde bereits bekannt gegeben war, geführt hätte.
Seitens der Behörde wurde
zwar versucht, einen Konsens zwischen den beiden Versammlungsanzeigern
herzustellen,
hat jedoch der Anmelder “Pro Wehrmachstausstellung" der Einladung zu
dem Gespräch
ohne Angabe von Gründen
nicht Folge geleistet.
Zu Frage 4:
Wie
bereits unter Punkt 3 ausgeführt, wurden die Versammlungen der “Pro
Wehrmachts-
ausstellung" mit der Marschroute Karlsplatz - Heldenplatz sowie
Stephansplatz-
Semperdepot behördlich
untersagt.
Zu Frage 5:
Die Entscheidungen der Behörde stützen sich im Wesentlichen auf folgende
Rechtsgrundlagen:
Das Versammlungsgesetz 1953 BGBI. Nr. 98/1953 idgF. bildet die einfach gesetzliche
Regelung zur Administration des Versammlungswesens. Das verfassungsgesetzlich
gewährleistete Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist insbesondere durch Art. 12 des
Staatsgrundgesetztes vom 21. Dezember 1867, RGBI. Nr. 142 und Art. 11 der
Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK), BGBI. 210/1958, gewährleistet und
durch das Versammlungsgesetz näher determiniert.
Zu Frage 6:
Insgesamt waren ca. 800 Beamte im Einsatz.
Zu Frage 7:
Insgesamt wurden 34 Sicherheitswachebeamte verletzt.
Zu Frage 8:
Bei den Verletzungen handelt es sich im wesentlichen um Prellungen und Abschürfungen
und sind diese grundsätzlich als leichte Verletzungen zu bezeichnen.
Zu Frage 9;
Die Verletzungen der eingesetzten Sicherheitswachebeamten wurden im Bereich
Ringstraße/Böhmtor verursacht, als die Demonstranten versuchten, das Tor gewaltsam
aufzudrücken um in den Bereich des Heldenplatzes zu gelangen. Dieses Vorhaben konnte
letztendlich durch eine Abdrängaktion unter Anwendung von Körperkraft unterbunden
werden.
Zu Frage 10:
Nach den bisherigen Ermittlungen wurden vermutlich 18 Versammlungsteilnehmer verletzt.
Zu Frage 11:
Der Behörde sind lediglich die Nationale von zwei
verletzten Personen bekannt. Weitere
verletzte Personen haben sich bei der Behörde nicht gemeldet. Es ist daher
derzeit nicht
feststellbar, bei welchen Auseinandersetzungen es zu den angeblichen
Verletzungen kam.
Zu Frage 12:
Der Demonstrationszug der “Linken" wurde von der Exekutive begleitet.
Zu Frage 13:
Der Demonstrationszug ist von der angezeigten Route abgewichen.
Zu Frage 14:
Die
gegenständliche Baustelle befindet sich auf Höhe der Bellaria und ist
sie bei den
polizeilichen Vorbereitungen
unbeachtet geblieben, da sie nicht im unmittelbaren
Aktionsradius des erwarteten Brennpunktes des Geschehens - Äußeres
Burgtor - lag. Die
Geschehnisse haben sich jedoch in der Folge zum Brennpunkt
“Böhmtor" verlagert.
Zu Frage 15:
Im Zuge der Demonstration wurden strafbare Handlungen nach
dem Strafgesetz im Sinne
von Sachbeschädigungen,
Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch und
schwere Körperverletzung, nach dem Sicherheitspolizeigesetz im Sinne des
aggressiven
Verhaltens gegenüber
Organen der öffentlichen Aufsicht sowie nach dem Pyrotechnik- und
Versammlungsgesetz begangen.
Zu Frage 16:
Im Zuge der Demonstration wurden die Abgeordneten zum Nationalrat JAROLIM
und ÖLLINGER wahrgenommen.
Zu Frage 17:
Bei den linksgerichteten Demonstrationen wurden 3 Personen festgenommen, bei der
rechtsgerichteten Demonstration erfolgte keine Festnahme.
Zu Frage 18:
Bei sämtlichen 3 Festgenommenen wurde Anzeige wegen
Verdachtes des Widerstandes
gegen die Staatsgewalt gemäß § 269 StGB, so wie in einem Falle
wegen schwerer
Körperverletzung gemäß § 84 StGB erstattet.
Zu Frage 19:
Hinsichtlich der linksgerichteten Demonstrationen wurde
gegen 17 Personen Anzeige
erstattet. Bezüglich der rechtsgerichteten Demonstration am Heldenplatz
wurde gegen
keinen der Teilnehmer eine Anzeige gelegt. Allerdings wurde nach Abschluss der
Kundgebung am Heldenplatz eine Gruppe von 28
rechtsradikalen Personen ausgeforscht
und angezeigt, da sie unter Begehung strafbarer Handlungen lautstark durch die
Kärntner
Straße
zogen.
Zu Frage 20:
Gegen
die an der linksgerichteten Demonstration beteiligten und ausgeforschten
Personen
liegt der Verdacht der Begehung strafbarer Handlungen nach den Bestimmungen der
§§
125, 126, 269, 274 und 84 StGB vor. Gegen die am Marsch durch die Kärntner
Straße
beteiligten Personen wird über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen
Verdachtes nach
§
3 Verbotsgesetz ermittelt.
Zu Frage 21:
Ja, es gibt eine Anzeige gegen einen an der Demonstration beteiligten Politiker.
Zu Frage 22:
Gegen den Abgeordneten zum Nationalrat, Karl ÖLLINGER wurde Anzeige wegen
Verdachtes nach § 15 und § 269 StGB bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet.
Zu Frage 23:
Durch
die Beteiligung an der rechtsgerichteten Demonstration wurde kein Schaden
verursacht. Durch die linksgerichtete Demonstration wurde Sachschaden an
abgestellten
Fahrzeugen, an Ausrüstungsgegenständen und Uniformen der Exekutive,
an
Baustellenutensilien und im Bereich der polizeilichen Absperrungen an
Eisentoren zur
Böhmstraße
verursacht.
Zu Frage 24:
Ja
Zu Frage 25:
Aufnahmen
wurden von der Dokumentationsgruppe der Bundespolizeidirektion Wien, von
Medienvertretern - insbesondere vom ORF - sowie auch durch bisher unbekannte
Privatpersonen gemacht.
Zu Frage 26:
Hinsichtlich des vom ORF ausgestrahlten Bildmaterials liegt
ein gerichtlicher
Beschlagnahmebeschluss vor. Das Bildmaterial wurde bereits durch die
Sicherheitsbehörde
eingeholt und die Ermittlungen sind noch im Gang. Weitere Videoaufzeichnungen
wurden
von den Nationalratsabgeordneten Dr. PILZ und PARNIGONI den
Sicherheitsbehörden zur
weiteren Veranlassung
übergeben.
Zu Frage 27:
Mit
der Auswertung der Aufnahmen ist die Bundespolizeidirektion Wien betraut. Bis
zum
derzeitigen Ermittlungszeitpunkt wurden 28 Personen auf dem vorliegenden
Bildmaterial
identifiziert und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien als Verdächtige
einvernommen.
Zu Frage 28:
Gegen eine der ausgeforschten Personen ist ein Gerichtsverfahren nach § 3 Verbotsgesetz
anhängig. Nähere Auskünfte sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Zu Frage 29:
An der linksgerichteten Demonstration nahm u.a. eine Reihe
von Aktivisten aus dem
linksextremistischen Lager teil. An den Ausschreitungen waren allerdings auch
Personen
beteiligt, die nicht der radikalen linken Szene angehören. Es handelt sich
dabei um
sogenannte “Freie Radikale". Dieser Personenkreis, der in erster
Linie aus Jugendlichen
besteht, die zum Teil nicht älter als 14-15
Jahre sind, dürfte nach bisherigen Erkenntnissen
politisch weder aktiv noch interessiert sein. Ermittlungen in diesem
Zusammenhang sind
noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 30:
Es wird auf die Ausführungen in den Fragen 28. (Datenschutz) und 29. (laufende
Ermittlungen) verwiesen.
Zu Frage 31:
Die Kosten des Einsatzes der Exekutive belaufen sich auf rund € 110.000,--.
Zu Frage 32:
Im Bereiche der Sicherheitswache wurde nach derzeitigen Wissenstand folgender Schaden
an Ausrüstungsgegenständen verursacht:
77 Uniformsorten
beschmutzt/beschädigt
1 Wasserwerfer leicht beschädigt
1 Videokamera eines DOKU-Teams beschädigt
1 Holster beschädigt
Eine Ziffernmäßige Bewertung des Schadens ist derzeit nicht möglich.