3708/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Mag.
Terezija Stoisits, Kolle-
ginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“Verlegung
des Landesgerichts Wien" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Ich
gehe davon aus, dass mit “Landesgericht Wien" das Handelsgericht
Wien ge-
meint ist. In den Gerichtsgebäuden Riemergasse 7 und Riemergasse 4, in
denen
das Handelsgericht Wien, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und das
Be-
zirksgericht Innere Stadt Wien untergebracht sind, arbeiten derzeit
einschließlich
Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärtern sowie
Rechtspraktikantinnen
und Rechtspraktikanten rund 550 Bedienstete in Räumen äußerst
unterschiedlicher
Qualität. Einige Räume sind gut belichtet und an sich zu groß,
bautechnisch jedoch
nicht teilbar. Andere Räume sind hingegen schlecht belichtet und zu klein.
Der
Amtsbetrieb erfolgt in zwei getrennten Gebäuden. Vor den meisten
Verhandlungssä-
len fehlen angemessene
Wartebereiche für Parteien, Parteienvertreter, Zeugen,
Sachverständige usw. Für Parteien ist auf Grund der
Unübersichtlichkeit der Gebäu-
de die Orientierung schwierig.
Der für die drei betroffenen Dienststellen
tatsächlich bestehende Flächenbedarf kann
durch die in der Riemergasse zur Verfügung stehenden Raumflächen bei
weitem
nicht gedeckt werden. Das Justizressort ist daher seit Jahren bestrebt, die
Unter-
bringungssituation
zu verbessern.
Die Anmietung des City Tower Vienna eröffnet die
Möglichkeit, alle drei Dienststellen
in einem neuen, modernen und
den funktionalen Erfordernissen bestens entspre-
chenden, zentral gelegenen Gebäude unterzubringen. Beim Standort City
Tower
Vienna (Marxergasse - Hintere Zollamtsstraße) handelt es sich um einen
der am
besten öffentlich erschlossenen Bereiche Wiens mit ausgezeichneter
regionaler Inf-
rastruktur. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel erfolgt in erster
Linie durch
den in unmittelbarer Nähe gelegenen Verkehrsknoten Wien-Mitte mit den
Schnell-
bahnlinien S1, S2, S3, S7 und S15, den U-Bahn-Linien U3 und U4, den
Straßen-
bahnlinien N, O, 1 und 2 sowie der Autobuslinie 74A. Rasche und
zuverlässige öf-
fentliche Verkehrsverbindungen zu einem Gerichtsgebäude sind für
Parteien und de-
ren Vertreter, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher sowie auch für
die Gerichts-
bediensteten,
darunter viele "Pendler", von großer Bedeutung.
Zu 2:
Die monatlichen Nettomietkosten (Hauptmietzins) betragen
derzeit 11,05 Euro/m2
Nutzfläche für das Objekt Riemergasse 4 und 13,26 Euro/m2
Nutzfläche für das Ob-
jekt Riemergasse 7.
Zu 3:
Die im Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH
ausgewiesenen Nutz-
flächen der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und 7 betragen 16.343 m2.
Zu 4:
Das
Verhältnis der Flächen der Richterzimmer zu den von den Beamten des
allge-
meinen Verwaltungsdienstes und den Vertragsbediensteten genutzten
Büroraumflä-
chen beträgt sowohl in den bestehenden Gebäuden am Standort
Riemergasse als
auch in der neuen Unterbringung im City Tower Vienna rund 40 : 60.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in den meisten
Richterzimmern auch ein Ar-
beitsplatz für Richteramtsanwärter bzw. Rechtspraktikanten befindet.
Zu 5:
Im
City Tower Vienna - es handelt sich dabei um ein einziges Gebäude -
beträgt die
Mietfläche 26.576 m2 (davon
3.796 m2 Lagerfläche).
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.
Zu 6:
Die monatlichen Nettomietkosten (Hauptmietzins) für
den City Tower Vienna betra-
gen 12,64 Euro pro m2 Mietfläche gegenüber 11,05 bzw.
13,26 Euro pro m2 Mietflä-
che (Nutzfläche)
für die Objekte Riemergasse 4 und 7.
Im Falle der Beibehaltung des Standortes Riemergasse
wäre auf Grund der herr-
schenden Raumnot eine zumindest teilweise Umsiedelung einer der drei
betroffenen
Dienststellen in ein neu anzumietendes Gebäude erforderlich geworden.
Bereits ge-
plant war die Errichtung eines aus dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien
auszuglie-
dernden Bezirksgerichts
Landstraße, für dessen Gebäude eine monatliche Nettomie-
te in der Höhe von rund 80.000 Büro zu entrichten gewesen wären,
die nun einge-
spart wird. Durch die im City Tower Vienna mögliche Unterbringung aller
Dienststel-
len in einem einzigen Gebäude ergeben sich Synergieeffekte, die zu
erheblichen
Einsparungen führen. Für das verbleibende Gerichtsgebäude in der
Riemergasse
müssten für notwendige Renovierungs- und Adaptierungsarbeiten rund 3
Mio Euro
aufgewendet werden, die nun ebenfalls eingespart werden können. Insgesamt
ergä-
ben sich bei Abschreibung dieses Betrages in 10 Jahren unter
Berücksichtigung aller
Umstände monatliche Mehrkosten von rund 40.000 Euro Hauptmietzins (netto).
Zu 7:
Die
Höhe der Übersiedlungs- und Adaptierungskosten kann erst nach den
noch
durchzuführenden Vergabeverfahren
angegeben werden.
Zu 8:
Das
Handelsgericht Wien, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und das Be-
zirksgericht Innere Stadt Wien werden am Standort City Tower Vienna - wie
bereits
zu Frage 1 ausgeführt - durch den in unmittelbarer Nähe gelegenen
Verkehrsknoten
Wien-Mitte wesentlich
besser erreichbar sein.
Durch die Unterbringung jeder der Dienststellen in
aufeinanderfolgenden Stockwer-
ken werden drei übersichtliche Einheiten geschaffen. Sämtliche
Räume sind leicht
auffindbar, gut erreichbar und ausgezeichnet belichtet.
Die Gebäudeform des City Tower Vienna ermöglicht
eine Verkürzung und Vereinfa-
chung der von Bediensteten,
Parteien, Zeugen, Sachverständigen usw. zurückzule-
genden Wege und bewirkt
insgesamt eine Erleichterung des Gerichtsbetriebes.
Durch die vertikale Erschließung des Gebäudes mit Liften werden auch
die Wege für
Aktentransporte deutlich verringert. Die Arbeitsabläufe werden aufgrund
der zweck-
mäßigen Anordnung der Richter- und Rechtspflegerzimmer sowie der
Handaktenla-
ger in unmittelbarer Nähe der Geschäftsabteilungen wesentlich
erleichtert.
Darüber hinaus sind im Vergleich zum bisherigen
Amtsbetrieb in der Riemergasse,
der in zwei getrennten Gebäuden erfolgt, Synergieeffekte im
Personalbereich zu er-
warten. Da der City Tower Vienna nur über einen einzigen Eingang betreten
werden
kann, wird die Sicherheit im Gerichtsgebäude erhöht und ist nur eine
Eingangskon-
trolle
einzurichten.
Zu 9:
Vom Justizressort wurde seit dem Jahr 1997 für
verschiedene kleinere Adaptierun-
gen der Gerichtsgebäude in der Riemergasse (wie zB Malerarbeiten) ein
Betrag von
328.045 Euro aufgewendet. Für die Einrichtung der Gebäude wurde ein
Betrag von
381.373
Euro ausgegeben.
Die Kosten der vom Hauseigentümer
durchzuführenden Baumaßnahmen wurden bis
zum Jahr 2000 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
bzw.
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit getragen. Seit 1.
Jänner 2001
kommt die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als nunmehrige Eigentümerin und
Vermieterin dafür auf. Mangels Verfügbarkeit von Unterlagen kann ich
über diese in
den letzten fünf Jahren aufgewendeten Kosten keine Auskunft geben.
Zu 10:
Dem
Bundesministerium für Justiz ist nicht bekannt, welche Nachnutzung
für die im
Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH stehenden Gerichtsgebäude
Rie-
mergasse 4 und 7, die keineswegs als modernes Justizservicezentrum bezeichnet
werden
können, geplant ist.
Zu 11:
Kommerzialrat Ernst Karl PLECH hat als Immobilientreuhänder die Anmietung des
City Tower Vienna vermittelt.
Zu 12:
Der Gerichtsbetrieb im City Tower Vienna wird am 1 .September 2003 aufgenommen
werden.
Zu 13:
Das
Bundesministerium für Justiz ist bemüht, die Phase der
Übersiedelung so kurz
wie möglich zu halten, sodass ein kontinuierlicher Betrieb des
Handelsgerichtes
Wien, des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien und des Bezirksgerichtes
Inne-
re Stadt Wien gewährleistet ist.
Zu 14:
Die Vereinigung
der österreichischen Richter ist seit Herbst 2001 im Bauausschuss
durch ein Mitglied vertreten und wird dadurch in die Projektabwicklung
ständig mit-
einbezogen. Von einer Gesprächsverweigerung kann somit nicht die Rede
sein.