3708/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Mag. Terezija Stoisits, Kolle-
ginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Verlegung
des Landesgerichts Wien" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Ich gehe davon aus, dass mit “Landesgericht Wien" das Handelsgericht Wien ge-
meint ist. In den Gerichtsgebäuden Riemergasse 7 und Riemergasse 4, in denen
das Handelsgericht Wien, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und das Be-
zirksgericht Innere Stadt Wien untergebracht sind, arbeiten derzeit einschließlich
Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärtern sowie Rechtspraktikantinnen
und Rechtspraktikanten rund 550 Bedienstete in Räumen äußerst unterschiedlicher
Qualität. Einige Räume sind gut belichtet und an sich zu groß, bautechnisch jedoch
nicht teilbar. Andere Räume sind hingegen schlecht belichtet und zu klein. Der
Amtsbetrieb erfolgt in zwei getrennten Gebäuden. Vor den meisten Verhandlungssä-
len fehlen angemessene Wartebereiche für Parteien, Parteienvertreter, Zeugen,
Sachverständige usw. Für Parteien ist auf Grund der Unübersichtlichkeit der Gebäu-
de die Orientierung schwierig.


Der für die drei betroffenen Dienststellen tatsächlich bestehende Flächenbedarf kann
durch die in der Riemergasse zur Verfügung stehenden Raumflächen bei weitem
nicht gedeckt werden. Das Justizressort ist daher seit Jahren bestrebt, die Unter-
bringungssituation zu verbessern.

Die Anmietung des City Tower Vienna eröffnet die Möglichkeit, alle drei Dienststellen
in einem neuen, modernen und den funktionalen Erfordernissen bestens entspre-
chenden, zentral gelegenen Gebäude unterzubringen. Beim Standort City Tower
Vienna (Marxergasse - Hintere Zollamtsstraße) handelt es sich um einen der am
besten öffentlich erschlossenen Bereiche Wiens mit ausgezeichneter regionaler Inf-
rastruktur. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel erfolgt in erster Linie durch
den in unmittelbarer Nähe gelegenen Verkehrsknoten Wien-Mitte mit den Schnell-
bahnlinien S1, S2, S3, S7 und S15, den U-Bahn-Linien U3 und U4, den Straßen-
bahnlinien N, O, 1 und 2 sowie der Autobuslinie 74A. Rasche und zuverlässige öf-
fentliche Verkehrsverbindungen zu einem Gerichtsgebäude sind für Parteien und de-
ren Vertreter, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher sowie auch für die Gerichts-
bediensteten, darunter viele "Pendler", von großer Bedeutung.

Zu 2:

Die monatlichen Nettomietkosten (Hauptmietzins) betragen derzeit 11,05 Euro/m2
Nutzfläche für das Objekt Riemergasse 4 und 13,26 Euro/m2 Nutzfläche für das Ob-
jekt Riemergasse 7.

Zu 3:

Die im Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH ausgewiesenen Nutz-
flächen der Gerichtsgebäude Riemergasse 4 und 7 betragen 16.343 m2.

Zu 4:

Das Verhältnis der Flächen der Richterzimmer zu den von den Beamten des allge-
meinen Verwaltungsdienstes und den Vertragsbediensteten genutzten Büroraumflä-
chen beträgt sowohl in den bestehenden Gebäuden am Standort Riemergasse als
auch in der neuen Unterbringung im City Tower Vienna rund 40 : 60.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in den meisten Richterzimmern auch ein Ar-
beitsplatz für Richteramtsanwärter bzw. Rechtspraktikanten befindet.


Zu 5:

Im City Tower Vienna - es handelt sich dabei um ein einziges Gebäude - beträgt die
Mietfläche 26.576 m2 (davon 3.796 m2 Lagerfläche).

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

Zu 6:

Die monatlichen Nettomietkosten (Hauptmietzins) für den City Tower Vienna betra-
gen 12,64 Euro pro m2 Mietfläche gegenüber 11,05 bzw. 13,26 Euro pro m2 Mietflä-
che (Nutzfläche) für die Objekte Riemergasse 4 und 7.

Im Falle der Beibehaltung des Standortes Riemergasse wäre auf Grund der herr-
schenden Raumnot eine zumindest teilweise Umsiedelung einer der drei betroffenen
Dienststellen in ein neu anzumietendes Gebäude erforderlich geworden. Bereits ge-
plant war die Errichtung eines aus dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien auszuglie-
dernden Bezirksgerichts Landstraße, für dessen Gebäude eine monatliche Nettomie-
te in der Höhe von rund 80.000 Büro zu entrichten gewesen wären, die nun einge-
spart wird. Durch die im City Tower Vienna mögliche Unterbringung aller Dienststel-
len in einem einzigen Gebäude ergeben sich Synergieeffekte, die zu erheblichen
Einsparungen führen. Für das verbleibende Gerichtsgebäude in der Riemergasse
müssten für notwendige Renovierungs- und Adaptierungsarbeiten rund 3 Mio Euro
aufgewendet werden, die nun ebenfalls eingespart werden können. Insgesamt ergä-
ben sich bei Abschreibung dieses Betrages in 10 Jahren unter Berücksichtigung aller
Umstände monatliche Mehrkosten von rund 40.000 Euro Hauptmietzins (netto).

Zu 7:

Die Höhe der Übersiedlungs- und Adaptierungskosten kann erst nach den noch
durchzuführenden Vergabeverfahren angegeben werden.

Zu 8:

Das Handelsgericht Wien, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und das Be-
zirksgericht Innere Stadt Wien werden am Standort City Tower Vienna - wie bereits
zu Frage 1 ausgeführt - durch den in unmittelbarer Nähe gelegenen Verkehrsknoten
Wien-Mitte wesentlich besser erreichbar sein.


Durch die Unterbringung jeder der Dienststellen in aufeinanderfolgenden Stockwer-
ken werden drei übersichtliche Einheiten geschaffen. Sämtliche Räume sind leicht
auffindbar, gut erreichbar und ausgezeichnet belichtet.

Die Gebäudeform des City Tower Vienna ermöglicht eine Verkürzung und Vereinfa-
chung der von Bediensteten, Parteien, Zeugen, Sachverständigen usw. zurückzule-
genden Wege und bewirkt insgesamt eine Erleichterung des Gerichtsbetriebes.
Durch die vertikale Erschließung des Gebäudes mit Liften werden auch die Wege für
Aktentransporte deutlich verringert. Die Arbeitsabläufe werden aufgrund der zweck-
mäßigen Anordnung der Richter- und Rechtspflegerzimmer sowie der Handaktenla-
ger in unmittelbarer Nähe der Geschäftsabteilungen wesentlich erleichtert.

Darüber hinaus sind im Vergleich zum bisherigen Amtsbetrieb in der Riemergasse,
der in zwei getrennten Gebäuden erfolgt, Synergieeffekte im Personalbereich zu er-
warten. Da der City Tower Vienna nur über einen einzigen Eingang betreten werden
kann, wird die Sicherheit im Gerichtsgebäude erhöht und ist nur eine Eingangskon-
trolle einzurichten.

Zu 9:

Vom Justizressort wurde seit dem Jahr 1997 für verschiedene kleinere Adaptierun-
gen der Gerichtsgebäude in der Riemergasse (wie zB Malerarbeiten) ein Betrag von
328.045 Euro aufgewendet. Für die Einrichtung der Gebäude wurde ein Betrag von
381.373 Euro ausgegeben.

Die Kosten der vom Hauseigentümer durchzuführenden Baumaßnahmen wurden bis
zum Jahr 2000 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw.
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit getragen. Seit 1. Jänner 2001
kommt die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als nunmehrige Eigentümerin und
Vermieterin dafür auf. Mangels Verfügbarkeit von Unterlagen kann ich über diese in
den letzten fünf Jahren aufgewendeten Kosten keine Auskunft geben.

Zu 10:

Dem Bundesministerium für Justiz ist nicht bekannt, welche Nachnutzung für die im
Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH stehenden Gerichtsgebäude Rie-
mergasse 4 und 7, die keineswegs als modernes Justizservicezentrum bezeichnet
werden können, geplant ist.


Zu 11:

Kommerzialrat Ernst Karl PLECH hat als Immobilientreuhänder die Anmietung des

City Tower Vienna vermittelt.

Zu 12:

Der Gerichtsbetrieb im City Tower Vienna wird am 1 .September 2003 aufgenommen

werden.

Zu 13:

Das Bundesministerium für Justiz ist bemüht, die Phase der Übersiedelung so kurz
wie möglich zu halten, sodass ein kontinuierlicher Betrieb des Handelsgerichtes
Wien, des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien und des Bezirksgerichtes Inne-
re Stadt Wien gewährleistet ist.

Zu 14:

Die Vereinigung der österreichischen Richter ist seit Herbst 2001 im Bauausschuss
durch ein Mitglied vertreten und wird dadurch in die Projektabwicklung ständig mit-
einbezogen. Von einer Gesprächsverweigerung kann somit nicht die Rede sein.