3710/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther
Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Erhebungen der
Staatsanwalt-
schaft gegen die Staatssekretärin für Tourismus und
Freizeitwirtschaft" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige gegen
Staatssekretärin Marès Ross-
mann bereits gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Grundlage der Entscheidung
der Staatsanwaltschaft Wien war unter anderem eine Stellungnahme des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 20. März 2002. Danach war
bereits seit
11. Juli 2001 beim Arbeitsinspektorat für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz
ein Über-
prüfungsverfahren bezüglich des "Glockenspielkellers"
anhängig, im Zuge dessen
am 23. August 2001 eine Kontrolle des Arbeitsinspektorates im genannten Lokal
stattfand. Das Beschwerdeschreiben von Theodor A. war daher in Ansehung der
zeitgleich mit seinem Einlangen ohnehin von der zuständigen Behörde
durchgeführ-
ten Kontrolle obsolet und eine Weiterleitung bereits aus diesem Grund nicht
mehr
geboten. Die Weiterleitung des bei Frau Staatssekretärin Marès
Rossmann am
23. August 2001 eingelangten Schreibens hätte dem zuständigen
Arbeitsinspektorat
keine neuen Informationsinhalte vermittelt. Nach dem bereits dargestellten
Gesche-
hensablauf war der gegen Staatssekretärin Marès Rossmann gerichtete
Verdacht,
die Weiterleitung des Schreibens von Theodor A. sei amtsmissbräuchlich
unterblie-
ben, ausgeräumt. Es bestand daher für die Durchführung von
Einvernahmen wegen
des bereits geklärten Sachverhaltes keine Notwendigkeit mehr.
Eine
pflichtwidrige Offenbarung eines Amtsgeheimnisses lag ebenfalls nicht vor, weil
die Schwester der Frau Staatssekretärin Marès Rossmann auf Grund
der Kontrolle
des Arbeitsinspektorates am 23. August 2001 ohnehin von dem gegen sie beste-
henden Verdacht auf das Vorliegen beschäftigungsrechtlicher
Missstände in Kennt-
nis war. Das später datierte Schreiben der Frau Staatssekretärin
konnte daher kein
Amtsgeheimnis preisgeben.