3713/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger,
Kolleginnen und Kolle-
gen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Bezirksgericht
Matrei/Osttirol"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. Mai
2002 zu GZ 0-4565-22
dem Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung
von
Bezirksgerichten und die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Tirol
(Be-
zirksgerichte-Verordnung Tirol), welche die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes
Matrei i. Osttirol mit dem Bezirksgericht Lienz sowie des Bezirksgerichtes
Hopfgar-
ten mit dem Bezirksgericht Kitzbühel mit 1. Juli 2002 vorsieht, ihre
Zustimmung er-
teilt. Die Bundesregierung hat diese Verordnung in ihrer Sitzung vom 4. Juni
2002
beschlossen. Der Einigung mit der Tiroler Landesregierung gingen umfangreiche
Gespräche und Kontakte mit Tiroler Landes- und Kommunalpolitikern voran.
Das
Bezirksgericht Matrei i. Osttirol zählt zu den kleinsten Bezirksgerichten
Öster-
reichs. Der Anfall dieses Gerichtes lastet nach der
Personalanforderungsrechnung
2000, einem von einem unabhängigen Beratungsunternehmen entwickelten
Instru-
ment zur empirischen Messung richterlicher Arbeitsauslastung, nur 0,67 Richter
aus.
Im Sprengel dieses Bezirksgerichtes wohnen derzeit rund 11.600 Einwohner. Das
Gericht ist mit insgesamt 7 Bediensteten (6,5
Vollbeschäftigtenäquivalenten) so
klein, dass ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten effizientes
Arbeiten
strukturell bedingt erheblich erschwert ist. Der Einsatz bloß eines
einzigen Richters
bei einem Bezirksgericht verhindert eine - angesichts der
Komplexität der von den
Bezirksgerichten wahrzunehmenden Agenden notwendige - Spezialisierung.
Durch
die Zusammenlegungen der beiden Bezirksgerichte in Tirol verlängern sich
die Anfahrtswege der betroffenen Bevölkerung im Durchschnitt um lediglich
14,3 Mi-
nuten.