3720/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.06.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3732/J der Abgeordneten Silhavy und Genossinnen wie folgt:
Frage 1:
Laut Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger
bezog zum Stichtag 30. Juni 2001 folgende
Anzahl von Personen eine Unfallrente:
Insgesamt 107.586
Männer: 71.888
Frauen: 35.698
Nach Bundesländern aufgeteilt:
Burgenland 5.394
Kärnten 8.924
Niederösterreich 21.612
Oberösterreich 20.387
Salzburg 7.483
Steiermark 17.835
Tirol 9.167
Vorarlberg 3.861
Wien 9.795
Ausland 3.128
Fragen 2 und 15:
Für
das Jahr 2001 gibt es noch keine neuen statistischen Auswertungen. Man kann
jedoch
davon ausgehen, dass es, wie im Jahr 2000, rund 40.000 erwerbstätige Un-
fallrentenbezieher gibt.
Frage 3:
Laut Auskunft des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger
betrug der Rentenaufwand im Jahr 2001 446 Millionen Euro. Der voraussichtliche
Rentenaufwand für das Jahr 2002 ist mit 454 Millionen Euro anzunehmen.
Frage 4:
Zum Stichtag 3. Mai 2002 haben 36.826
Personen ein Ansuchen auf Abgeltung der
Mehrbelastung gemäß § 33 des Bundesbehindertengesetzes (BBG)
eingebracht. Es
handelt sich bei den bisher Ansuchenden überwiegend um Bezieherinnen von
Pen-
sionsleistungen.
Von den eingelangten Ansuchen konnten
bisher 34.280 EDV-mäßig erfasst werden,
bei 18.197 wurde die voraussichtliche Mehrbelastung vorläufig berechnet.
Der Grad
von Erfassung und Berechnung hängt insbesondere auch mit der Genauigkeit
der
Angaben in den Ansuchen bzw. der Bereitstellung von Daten durch die gemeinsam
versteuernden
Pensionsversicherungsträger zusammen.
Die in der Folge auf die Fragen 5 bis 10
gegebenen Antworten beziehen sich nur auf
die berechneten Ansuchen.
Frage 5:
7.257 Ansuchen wurden bisher abgelehnt.
Dies erfolgte in ca. 55 % der Fälle aus
dem Grund, dass Ansuchen gestellt wurden, obwohl gar keine Besteuerung und so-
mit auch keine Mehrbelastung vorlag. In 45 % der Fälle wird die
Einkommensgrenze
überschritten und es liegt kein Tatbestand für eine Teilabgeltung
gemäß § 33 Abs. 4
oder
Abs. 5 BBG vor.
Frage 6:
Von den verarbeiteten Ansuchen
erfüllen 14.519 den Tatbestand des § 33 Abs. 2
BBG. In diesen Fällen wird daher eine Vollabgeltung vorgenommen werden.
Frage 6.1:
Bis auf wenige Ausnahmefälle konnten
aufgrund noch nicht abgeschlossener Steu-
erverfahren noch keine Endabrechnungen durchgeführt werden. Es wurden
daher
Vorschüsse ausbezahlt, die im Regelfall 70 % der zu erwartenden
Mehrbelastung
betrugen. Dafür wurden bis zum Stichtag 19. April 2002 ca. 8.314.000 Euro
aufge-
wendet.
Frage 7:
Von den verarbeiteten Ansuchen
erfüllen 2.582 den Tatbestand des § 33 Abs. 4
BBG und erhalten daher eine Teilabgeltung im Sinne der
“Einschleifregelung".
Frage 7.1:
Dafür wurden bis zum 19. April 2002 ca. 895.000 Euro aufgewendet.
Frage 8:
Von den verarbeiteten Ansuchen
erfüllen 1.096 den Tatbestand der besonderen
Härte im Sinne des § 33 Abs. 5 BBG bzw. der gemäß §
34 Abs. 2 BBG ergangenen
Richtlinien und erhalten eine Teilabgeltung in diesem Sinne.
Frage 8.1:
Dafür wurden bis zum Stichtag 19. April 2002 ca. 839.000 Euro aufgewendet.
Frage 9:
Vorschüsse wurden bislang in 15.895 Fällen ausbezahlt.
Frage 10:
Die durchschnittliche
Höhe der bisher ausbezahlten Vorschüsse beträgt
ca. 632 Euro.
Fragen 11,12,13,16,17,18 und 20:
Die Fragen betreffen Angelegenheiten, die
nicht in den Vollzugsbereich meines Mi-
nisteriums
fallen.
Frage 14:
Auch diesbezüglich gibt es für
das Jahr 2001 (vgl. die Beantwortung der Fragen 2
und 15) keine neuen statistischen Auswertungen. Man kann jedoch davon ausge-
hen, dass es wie im Jahr 2000 rund 67.000 Bezieherinnen einer Unfallrente und
ei-
ner Pension gibt.
Frage 19:
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen und die Bundesso-
zialämter haben zur Information der Betroffenen über die soziale
Abfederung der
Besteuerung der Unfallrenten eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Insbeson-
dere wurden - in Zusammenarbeit mit den Trägem der gesetzlichen
Unfallversiche-
rung - die Betroffenen persönlich angeschrieben, es wurde
Informationsmaterial an
die Interessenvertretungen der behinderten Menschen und Pensionistinnen/
Pensio-
nisten übermittelt und es wurden entsprechende Informationen im Rahmen von
vor
Ort stattfindenden Sprechtagen der Unfallversicherungsträger
weitergegeben.
Informationsmaterial ist des Weiteren auch
der Homepage des Bundesministeriums
für
soziale Sicherheit und Generationen (www.bmsg.gv.at) zu entnehmen. Im
Inter-
netangebot meines
Ministeriums finden sich Informationen über das Leistungsrecht
der Sozialversicherung und damit auch der Unfallversicherung. Weiters finden
sich
darin die Adressen der einzelnen
Sozialversicherungsträger. Die Unfallversiche-
rungsträger selbst informieren im Rahmen der allgemeinen
Informationstätigkeit (z.B.
Auskunfterteilung, Internet, Broschüren) über die Belange der
Unfallrenten(be-
steuerung).
Mit
freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: