3720/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.06.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3732/J der Abgeordneten Silhavy und Genossinnen
wie folgt:

Frage 1:

Laut Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
bezog zum Stichtag 30. Juni 2001 folgende Anzahl von Personen eine Unfallrente:

Insgesamt                                    107.586

Männer:                                       71.888

Frauen:                                        35.698

Nach Bundesländern aufgeteilt:

Burgenland                                                     5.394

Kärnten                                                          8.924

Niederösterreich                                             21.612

Oberösterreich                                               20.387

Salzburg                                                         7.483

Steiermark                                                      17.835

Tirol                                                                9.167

Vorarlberg                                                      3.861

Wien                                                               9.795

Ausland                                                          3.128


Fragen 2 und 15:

Für das Jahr 2001 gibt es noch keine neuen statistischen Auswertungen. Man kann
jedoch davon ausgehen, dass es, wie im Jahr 2000, rund 40.000 erwerbstätige Un-
fallrentenbezieher gibt.

Frage 3:

Laut Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
betrug der Rentenaufwand im Jahr 2001 446 Millionen Euro. Der voraussichtliche
Rentenaufwand für das Jahr 2002 ist mit 454 Millionen Euro anzunehmen.

Frage 4:

Zum Stichtag 3. Mai 2002 haben 36.826 Personen ein Ansuchen auf Abgeltung der
Mehrbelastung gemäß § 33 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) eingebracht. Es
handelt sich bei den bisher Ansuchenden überwiegend um Bezieherinnen von Pen-
sionsleistungen.

Von den eingelangten Ansuchen konnten bisher 34.280 EDV-mäßig erfasst werden,
bei 18.197 wurde die voraussichtliche Mehrbelastung vorläufig berechnet. Der Grad
von Erfassung und Berechnung hängt insbesondere auch mit der Genauigkeit der
Angaben in den Ansuchen bzw. der Bereitstellung von Daten durch die gemeinsam
versteuernden Pensionsversicherungsträger zusammen.

Die in der Folge auf die Fragen 5 bis 10 gegebenen Antworten beziehen sich nur auf
die berechneten Ansuchen.

Frage 5:

7.257 Ansuchen wurden bisher abgelehnt. Dies erfolgte in ca. 55 % der Fälle aus
dem Grund, dass Ansuchen gestellt wurden, obwohl gar keine Besteuerung und so-
mit auch keine Mehrbelastung vorlag. In 45 % der Fälle wird die Einkommensgrenze
überschritten und es liegt kein Tatbestand für eine Teilabgeltung gemäß § 33 Abs. 4
oder Abs. 5 BBG vor.

Frage 6:

Von den verarbeiteten Ansuchen erfüllen 14.519 den Tatbestand des § 33 Abs. 2
BBG. In diesen Fällen wird daher eine Vollabgeltung vorgenommen werden.

Frage 6.1:

Bis auf wenige Ausnahmefälle konnten aufgrund noch nicht abgeschlossener Steu-
erverfahren noch keine Endabrechnungen durchgeführt werden. Es wurden daher
Vorschüsse ausbezahlt, die im Regelfall 70 % der zu erwartenden Mehrbelastung
betrugen. Dafür wurden bis zum Stichtag 19. April 2002 ca. 8.314.000 Euro aufge-
wendet.


Frage 7:

Von den verarbeiteten Ansuchen erfüllen 2.582 den Tatbestand des § 33 Abs. 4
BBG und erhalten daher eine Teilabgeltung im Sinne der “Einschleifregelung".

Frage 7.1:

Dafür wurden bis zum 19. April 2002 ca. 895.000 Euro aufgewendet.

Frage 8:

Von den verarbeiteten Ansuchen erfüllen 1.096 den Tatbestand der besonderen
Härte im Sinne des § 33 Abs. 5 BBG bzw. der gemäß § 34 Abs. 2 BBG ergangenen
Richtlinien und erhalten eine Teilabgeltung in diesem Sinne.

Frage 8.1:

Dafür wurden bis zum Stichtag 19. April 2002 ca. 839.000 Euro aufgewendet.

Frage 9:

Vorschüsse wurden bislang in 15.895 Fällen ausbezahlt.

Frage 10:

Die durchschnittliche Höhe der bisher ausbezahlten Vorschüsse beträgt
ca. 632 Euro.

Fragen 11,12,13,16,17,18 und 20:

Die Fragen betreffen Angelegenheiten, die nicht in den Vollzugsbereich meines Mi-
nisteriums fallen.

Frage 14:

Auch diesbezüglich gibt es für das Jahr 2001 (vgl. die Beantwortung der Fragen 2
und 15) keine neuen statistischen Auswertungen. Man kann jedoch davon ausge-
hen, dass es wie im Jahr 2000 rund 67.000 Bezieherinnen einer Unfallrente und ei-
ner Pension gibt.

Frage 19:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und die Bundesso-
zialämter haben zur Information der Betroffenen über die soziale Abfederung der
Besteuerung der Unfallrenten eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Insbeson-
dere wurden - in Zusammenarbeit mit den Trägem der gesetzlichen Unfallversiche-
rung - die Betroffenen persönlich angeschrieben, es wurde Informationsmaterial an
die Interessenvertretungen der behinderten Menschen und Pensionistinnen/ Pensio-
nisten übermittelt und es wurden entsprechende Informationen im Rahmen von vor
Ort stattfindenden Sprechtagen der Unfallversicherungsträger weitergegeben.


Informationsmaterial ist des Weiteren auch der Homepage des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen (www.bmsg.gv.at) zu entnehmen. Im Inter-
netangebot meines Ministeriums finden sich Informationen über das Leistungsrecht
der Sozialversicherung und damit auch der Unfallversicherung. Weiters finden sich
darin die Adressen der einzelnen Sozialversicherungsträger. Die Unfallversiche-
rungsträger selbst informieren im Rahmen der allgemeinen Informationstätigkeit (z.B.
Auskunfterteilung, Internet, Broschüren) über die Belange der Unfallrenten(be-

steuerung).

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: