3721/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.06.2002

BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz
Riepl und Genossen (Nr.3783/J), wie folgt:

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen
möchte ich vorweg grundsätzlich darauf hinweisen, dass in der Beantwortung zweier fast
gleich lautender Anfragen der Abgeordneten Riepl u.a., eingebracht am 27.6.1996 (Nr.863/J)
und am 14.3.2000 (Nr.515/J), durch mein Ressort nicht nur die grundsätzlichen Zusammen-
hänge der Beitragseinhebung durch die Gebietskrankenkassen dargelegt wurden. Es wurde
darüber hinaus auch ausdrücklich über die sich daraus ergebende Tatsache informiert, dass aus
den hinterfragten Beitragsrückständen der Dienstgeber zu bestimmten Stichtagen grundsätz-
lich keine Größenordnung der an den jeweils darauf folgenden Tagen einlangenden Beitrags-
zahlungen abgeleitet werden kann. Somit können daraus weder auf die "Zahlungsmoral" der
Dienstgeber noch auf den Anteil einer allenfalls später eintretenden Uneinbringlichkeit
Schlüsse gezogen werden. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass derartige Daten
in keinem Zusammenhang zu den in der Einleitung zur neuerlichen diesbezüglichen Anfrage
nochmals aufgestellten anders lautenden Thesen stehen. Auch die bedauerliche Tatsache
illegaler Beschäftigung lässt sich durch keine der in der vorliegenden Anfrage gewünschten
Angaben erhärten oder entkräften. Ich darf darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen Aufsichtsbehörde ist und die Einhebung und Stundung
von Beiträgen Angelegenheit der Krankenversicherungsträger, also der Sozialpartner in den
Krankenversicherungsträgem ist! Die Bundesregierung hat nunmehr beschlossen, durch
gemeinsame Prüfungen der Betriebe durch die Finanz- und Krankenversicherungsprüfer eine


deutliche Verbesserung der Situation im Hinblick auf Beitragsschulden und illegale
Beschäftigung zu erreichen. Im Sinne einer verantwortungsbewussten Inanspruchnahme des in
der Geschäftsordnung des Nationalrates (§ 89 ff) vorgesehenen Anfragerechtes möchte ich
dies vorweg nochmals zur Kenntnis bringen.

Zur Frage1:

Die Beitragsrückstände der Dienstgeber bei den Gebietskrankenkassen betrugen zum Stichtag
31.12.2000: 782,1 Mio. €
31.12.2001: 835,3 Mio. €

Zur Frage 2:

Da die Beiträge zur Sozialversicherung und die sonstigen von den Gebietskrankenkassen ein-
zuhebenden Beiträge im Sinne der einschlägigen Bestimmungen aus Gründen der Ver-
waltungsökonomie in einem Betrag vorgeschrieben und eingezahlt werden, können die in den
Beitragsforderungen jeweils enthaltenen Dienstnehmeranteile, wie bereits in den obzitierten
Anfragebeantwortungen dargelegt wurde, betraglich nur schlüsselmäßig ermittelt werden. Sie
stellen sich wie folgt dar:
31.12.2000: 340.0 Mio. €
31.12.2001: 363,4 Mio. €

Zur Frage 3:

Die detaillierte Aufgliederung der Beitragsrückstände der Dienstgeber sowie der darin ent-
haltenen Anteile der Dienstnehmer im Sinne der Fragen 1 und 2 der gegenständlichen Anfrage
sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.


Zur Frage 4:

Die Anzahl der insolventen Unternehmen mit Beitragsrückständen wurde in der beiliegenden
Tabelle, gegliedert nach den einzelnen Gebietskrankenkassen, jeweils für die Jahre 2000 und
2001 dargestellt.

Zur Frage 5:

Die Anzahl der von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Zeitraum 1999 bis 2001 ge-
tätigten Anzeigen gemäß § 114 ASVG ist der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.
Hierbei ist daraufhinzuweisen, dass immer mehr Verfahren von Amts wegen eingeleitet
werden, wobei sich die Gebietskrankenkassen im Rahmen der Beantwortung der Anfragen der
Wirtschaftspolizei dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Aus diesem Grund
erübrigt sich im Regelfall die Erstattung von Anzeigen.

Zur Frage 6:

Derartige Zahlen (Schätzgrößen) liegen in meinem Ressort nicht auf.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister:


Beilage zu ZI.20.001/84-9/2002


 


Zur Frage 3


 

Beitragsrückstände der Dienstgeber - insgesamt (DG + DN)

in EURO

 

per 31. 12.2000

 

per 31. 12. 2001

 

GKK Wien
GKK NÖ

 

279.929.404,85
106.668.648,29

 

320.381.020,82
120.731.968,40

 

GKK Bgld.

 

23.542.692,82

 

21.263.529,35

 

GKK OÖ

 

131.426.448,84

 

137.662.813,81

 

GKK Stmk.

 

88.902.168,19

 

87.796.392,57

 

GKK Ktn.

 

39.300.000,00

 

37.700.000,00

 

GKK Slbg.

 

49.221.264,85

 

46.405.184,23

 

GKK Tirol

 

45.320.428,15

 

49.373.705,45

 

GKK Vlbg.

 

17.829.949,68

 

13.976.024,16

 

SUMME

 

782.141.005,66

 

835.290.638,79

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber - Anteil der
Dienstnehmer (DN)

in EURO

 

per 31. 12.2000

 

per 31. 12.2001

 

GKK Wien

 

126.528.090,99

 

144.812.221,41

 

GKK NÖ

 

44.800.832,28

 

50.707.426,73

 

GKK Bgld.
GKK OÖ

 

10.105.583,18
55.199.108,51

 

9.127.263,66
57.818.381,80

 

GKK Stmk.

 

37.338.910,64

 

36.874.484,88

 

GKK Ktn.

 

17.200.000,00

 

16.500.000,00

 

GKK Slbg.

 

22.116.259,08

 

20.839.790,45

 

GKK Tirol

 

19.034.579,82

 

20.736.956,29

 

GKK Vlbg.

 

7.666.878,34

 

6.009.690,39

 

SUMME

 

339.990.242,84

 

363.426.215,61

 


Zur Frage 5


Zur Frage 4


 

Anzeigen gemäß § 114 ASVG


Insolvenzverhangene Betriebe mit Beitragsrückstand


Anzahl

 

per 31. 12.2000

 

per 31. 12.2001

 

GKK Wien
GKK NÖ

 

1.803
1.462

 

1.750
1.547

 

GKK Bgld.

 

371

 

356

 

GKK OÖ

 

649

 

630

 

GKK Stmk.

 

955

 

968

 

GKK Ktn.

 

277

 

289

 

GKK Slbg.

 

629

 

587

 

GKK Tirol

 

342

 

418

 

GKK Vlbg.

 

47

 

41

 

SUMME

 

6.535

 

6.586

 


 

Anzahl

 

1999

 

2000

 

2001

 

GKK Wien
GKK NÖ

 

49
89

 

47
89

 

29
168

 

GKK Bgld.

 

57

 

49

 

46

 

GKK OÖ

 

5

 

10

 

13

 

GKK Stmk.

 

202

 

155

 

132

 

GKK Ktn.

 

109

 

179

 

245

 

GKK Slbg.

 

106

 

141

 

143

 

GKK Tirol

 

28

 

30

 

55

 

GKK Vlbg.

 

0

 

0

 

0

 

SUMME

 

645

 

700

 

831