3727/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT

UND ARBEIT

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3766/J betreffend
Waidhofner “Schloss-Deal", welche die Abgeordneten Günter Kiermaier, Kolleginnen
und Kollegen am 18. April 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind diesbezüglich keine ÖVP-
Politiker der Stadt Waidhofen/Ybbs oder des Landes Niederösterreich herangetre-
ten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist diesbezüglich nichts bekannt.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Die Abwicklung des Verkaufes wurde vom Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im gesetzlich vorgesehenen Einvernehmen
mit dem BMF durchgeführt. Die Beantwortung dieser Frage fällt daher in die Zustän-


digkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft und des Herrn Bundesministers für Finanzen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Für die bauliche Erhaltung und Instandsetzung wurden von 1992 bis Ende 2000 vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ca. € 629.000,00 aufgewendet. Auf
Grund des Wunsches des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft wurde die gegenständliche Liegenschaft mit Wirkung
1. Dezember 2000 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Bundesmi-
nister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übergeben.
Für die Errichtung der Lehrwerkstätten wurden vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit Baukosten in der Höhe von ca. € 1.166.000,00 aufgewendet.

Antwort zu den Punkten 7. 8 und 11 der Anfrage:

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 bekundeten die Rechtsanwälte Dr. Riess und
Bernreiter namens einer nicht näher genannten Interessentengruppe Interesse am
Ankauf des Schlosses Waidhofen/Ybbs, welches jedoch in weiterer Folge nicht kon-
kretisiert wurde. Über Anfragen teilte schließlich Dr. Bernreiter am 30. August 2001
mit, dass er überhaupt keine Vollmacht irgend einer Interessentengruppe verfüge
und die Angelegenheiten daher für ihn abgeschlossen ist. Diesbezügliche schriftliche
Kaufangebote wurden nicht vorgelegt.

Eine Wertgrenze, ab welcher eine Ausschreibung erforderlich ist, besteht nach den
haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht.

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde keine Schätzung
der gegenständlichen Liegenschaft durchgeführt.


Ein vom gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobiliensachverständigen Ing.
Walter Überlacker, Steyr, erstelltes Gutachten vom 30. September 2000 ergab einen
Schätzwert von € 1.497.060,00. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Wertes liegt
nicht vor.

Eine vom Bundesministerium für Finanzen erfolgte Schätzung ergab einen Wert von
€ 1,758.683,--. Die Wertermittlung erfolgte als Mittelwert aus Sachwert und Ertrags-
wert unter Anpassung an die Marktverhältnisse. Es wurde von einer bestandsfreien
Liegenschaft ausgegangen. Einschränkungen durch die bestehende Sonder- und
Grünlandwidmung, den Denkmalschutz sowie die angestrebte Personalübernahme
waren noch nicht berücksichtigt.

Antwort zu den Punkten 12 bis 15 der Anfrage:

Fragen der Widmung einer Liegenschaft fallen in die Zuständigkeit der Gemeinde
bzw. der Raumordnungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Entscheidungen über das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen einschließ-
lich Adaptierung und Errichtung von Schulstandorten liegt im Zuständigkeitsbereich
des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft.

Die Vertretung der Eigentumsinteressen des Bundes obliegt dabei dem für die Ver-
waltung der Liegenschaft zuständigem Ressort, d. h. nach erfolgter Übertragung der
Verwaltung dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglich-
keiten sowie der künftig zu erwartenden hohen Instandsetzungskosten, scheint der
Verkauf des Schlosses Waidhofen/Ybbs an die Stadtgemeinde Waidhofen eine wirt-


schaftliche und zweckmäßige Lösung. Weiters darf darauf hingewiesen werden,
dass das Angebot der Stadtgemeinde Waidhofen/Ybbs auf € 872.074,00 lautete und
im Verhandlungsweg ein deutlich besserer Preis erzielt werden konnte.
Der vom Bundesministerium für Finanzen akzeptierte Kaufpreis beträgt nunmehr
€1.380.783,85, wobei berücksichtigt wurde, dass das Personal von der Stadtge-
meinde Waidhofen/Ybbs übernommen wird.