3727/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT
UND ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3766/J betreffend
Waidhofner “Schloss-Deal", welche die Abgeordneten Günter
Kiermaier, Kolleginnen
und Kollegen am 18. April
2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
sind diesbezüglich keine ÖVP-
Politiker der Stadt Waidhofen/Ybbs oder des Landes Niederösterreich
herangetre-
ten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist diesbezüglich nichts bekannt.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die
Abwicklung des Verkaufes wurde vom Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im gesetzlich vorgesehenen Einvernehmen
mit dem BMF durchgeführt. Die Beantwortung dieser Frage fällt daher
in die Zustän-
digkeit des Herrn
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft und des Herrn Bundesministers für Finanzen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Für die bauliche Erhaltung und Instandsetzung wurden
von 1992 bis Ende 2000 vom
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit ca. € 629.000,00 aufgewendet. Auf
Grund des Wunsches des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft wurde die gegenständliche Liegenschaft mit Wirkung
1. Dezember 2000 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem
Bundesmi-
nister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
übergeben.
Für die Errichtung der Lehrwerkstätten wurden vom Bundesministerium
für Wirt-
schaft und Arbeit Baukosten in der Höhe von ca. € 1.166.000,00
aufgewendet.
Antwort zu den Punkten 7. 8 und 11 der Anfrage:
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 bekundeten die
Rechtsanwälte Dr. Riess und
Bernreiter namens einer nicht näher genannten Interessentengruppe
Interesse am
Ankauf des Schlosses Waidhofen/Ybbs, welches jedoch in weiterer Folge nicht
kon-
kretisiert wurde. Über Anfragen teilte schließlich Dr. Bernreiter am
30. August 2001
mit, dass er überhaupt keine Vollmacht irgend einer Interessentengruppe
verfüge
und die Angelegenheiten daher für ihn abgeschlossen ist.
Diesbezügliche schriftliche
Kaufangebote wurden nicht vorgelegt.
Eine Wertgrenze, ab welcher eine Ausschreibung erforderlich
ist, besteht nach den
haushaltsrechtlichen
Vorschriften nicht.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurde keine Schätzung
der gegenständlichen Liegenschaft durchgeführt.
Ein
vom gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobiliensachverständigen
Ing.
Walter Überlacker, Steyr, erstelltes Gutachten vom 30. September 2000
ergab einen
Schätzwert von € 1.497.060,00. Eine
detaillierte Aufschlüsselung des Wertes liegt
nicht vor.
Eine
vom Bundesministerium für Finanzen erfolgte Schätzung ergab einen
Wert von
€ 1,758.683,--. Die Wertermittlung erfolgte als Mittelwert aus Sachwert
und Ertrags-
wert unter Anpassung an die Marktverhältnisse. Es wurde von einer
bestandsfreien
Liegenschaft ausgegangen. Einschränkungen durch die bestehende Sonder- und
Grünlandwidmung, den Denkmalschutz sowie die angestrebte
Personalübernahme
waren noch nicht berücksichtigt.
Antwort zu den Punkten 12 bis 15 der Anfrage:
Fragen
der Widmung einer Liegenschaft fallen in die Zuständigkeit der Gemeinde
bzw. der Raumordnungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Entscheidungen über das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen
einschließ-
lich Adaptierung und Errichtung von Schulstandorten liegt im
Zuständigkeitsbereich
des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirt-
schaft.
Die
Vertretung der Eigentumsinteressen des Bundes obliegt dabei dem für die
Ver-
waltung der Liegenschaft zuständigem Ressort, d. h. nach erfolgter
Übertragung der
Verwaltung dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Unter
Berücksichtigung der eingeschränkten Nutzungs- und
Verwertungsmöglich-
keiten sowie der künftig zu erwartenden hohen Instandsetzungskosten,
scheint der
Verkauf des Schlosses Waidhofen/Ybbs an die
Stadtgemeinde Waidhofen eine wirt-
schaftliche
und zweckmäßige Lösung. Weiters darf darauf hingewiesen werden,
dass das Angebot der Stadtgemeinde Waidhofen/Ybbs auf € 872.074,00
lautete und
im Verhandlungsweg ein deutlich besserer Preis erzielt werden konnte.
Der vom Bundesministerium für Finanzen akzeptierte Kaufpreis beträgt
nunmehr
€1.380.783,85, wobei
berücksichtigt wurde, dass das Personal von der Stadtge-
meinde Waidhofen/Ybbs
übernommen wird.