3729/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum
Nationalrat LACKNER, PARNIGONI und Genossinnen haben am
18.04.2002 unter der Nummer 3781/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Übersiedlung des Gendarmeriebezirkskommandos
Villach-Land
" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Lu Frage 1 und 2:
Am Bezirksgendarmeriekommando (BGK)
Villach-Land versehen derzeit 6 Beamte/innen
ihren Dienst.
Auf den Gendarmerieposten Velden, wo auch
der BLZ-Dienst für den Bezirk Villach-Land
verrichtet wird, versehen 18 Beamte/innen (Stichtag 1.5.2002) ihren Dienst.
Zu Frage 3:
Am Gendarmerieposten Arnoldstein versehen
8 Beamte/innen (Stichtag 1.5.2002) ihren
Dienst.
Zu Frage 4:
Es stimmt, dass das BGK von Velden nach Arnoldstein verlegt werden soll.
Es stimmt nicht, dass das LGK - das sich in Krumpendorf befindet - von Velden nach
Arnoldstein verlegt werden soll.
a)
Im Rahmen der Dienststellenstrukturanpassung werden im Bezirksgendarmerie-
kommandobereich Villach-Land die Gendarmerieposten Thörl-Maglern und
Riegersdorf mit
dem Gendarmerieposten Arnoldstein zusammengelegt. Diese Maßnahme bedingt
eine neue
Unterkunft in Arnoldstein. Das BGK und der GP
Velden sind räumlich beengt untergebracht.
Der Raum Arnoldstein stellt in Anbetracht der in den nächsten Jahren zu
erwartenden EU-
(Schengen-) Erweiterung aber auch aus verkehrsinfrastruktureller Betrachtung
den
strategisch günstigeren Standort für das Bezirksgendarmeriekommando
Villach-Land dar.
Mit einer Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos ist auch eine Verlagerung
der BLZ-
Funktion verbunden, wodurch der GP Velden um einen Personalaufwand von etwa 6
Bediensteten entlastet werden wird - dies entspricht ungefähr der aufgrund
des
Dauerdienstes gebundenen Personalkapazität. Entsprechend der derzeitigen
Belastung
würde der GP Velden nach der BGK(BLZ)-Transferierung mit 16 Planstellen
systemisiert
werden, was daher einer realen Aufstockung von 2 Planstellen gleichkomme. Die
Verlegung
wird sobald eine geeignete Unterkunft in Arnoldstein zur Verfügung steht
vollzogen werden.
b) Derzeit
werden Neuanmietungsprojekte geprüft. Mit der Realisierung einer
zukunftsorientierten und dienstbetrieblich funktionellen Unterkunft für
die Gendarmerie-
beamten kann im Sommer 2003 gerechnet werden.
c) Das von der Gemeinde Velden bereits seit
mehreren Jahren in Aussicht gestellte Projekt
“gemeinsames Sicherheitszentrum für Gendarmerie, Feuerwehr und
Rettung" entsprach
nicht dem von der Bundesgendarmerie geforderten Raum- und Funktionsprogramm.
Die Gemeinde Arnoldstein legte kein Angebot vor.
d) An der
Anzahl der Bediensteten am BGK Villach-Land wird sich durch die Verlegung
nach Arnoldstein nichts verändern, es werden nach wie vor 6 Beamte/innen
Dienst
versehen.
e) Eine Verlegung des LGK f Ktn nach Arnoldstein steht nicht zur Diskussion.
f) Wie bereits
erwähnt sind die Verhandlungen bezüglich der künftigen
Unterkunft des BGK
Villach-Land und des GP Arnoldstein noch nicht abgeschlossen, weshalb auch
hinsichtlich
der Raumgrößen, die entsprechend des bestehenden Raum- und
Funktionsprogramms
auszuführen sind, noch keine genauen Angaben gemacht werden können.
Zu Frage 5:
Durch die
Verlegung des BGK (einschließlich der BLZ) von Velden nach Arnoldstein,
kann
mit den bestehenden Räumlichkeiten am GP Velden problemlos das Auslangen
gefunden
werden.
Zu Frage 6:
Aufgrund
individueller Gegebenheiten (wenn beispielsweise alle drei Institutionen
gleichzeitig eine neue Unterkunft benötigen) ist ein derartiges
gemeinsames
Sicherheitszentrum aus wirtschaftlicher Sicht zweckmäßig. Es besteht
aber keine
grundsätzliche Notwendigkeit die erwähnten Organisationen in einem
Gebäude
unterzubringen, zumal eine im Anlassfall optimal funktionierende Kommunikation
weit
wichtiger erscheint, als die örtliche Situierung.
Österreichweit
befinden sich in einigen Fällen Gendarmerieposten und Freiwillige
Feuerwehr
in einem Gebäude. In Langenlois, BGK Krems-Land, Niederösterreich,
sind beispielsweise
in einem Gebäude die örtliche Gendarmerie, die Feuerwehr und die
Hilfsorganisation Rotes
Kreuz untergebracht.
Zu Frage 7:
Nein
Zu Frage 8:
Der
Aufgabenbereich des Bezirksgendarmeriekommandos besteht unter anderem in der
Koordination, Leitung und Führung des bezirksweiten Sicherheits-,
Kriminal- und
Verkehrsdienstes. Die BLZ bildet die gemäß Sicherheitspolizeigesetz
vorgesehene
Einsatzzentrale, die vor allem die eingeteilten Patrouillen per Funk zu den
jeweiligen
Einsatzorten beordert, sonstige Anlassfälle und diverse Informationen den
Einsatzkräften
zur Kenntnis bringt bzw. diesen weitere allfällig notwendige
Unterstützung bietet. Die
Außendienstpräsenz, die letztendlich maßgeblich für das
unmittelbare Einschreiten und
damit für die objektive Sicherheit in einem Gebiet ist, ist von diesen
überörtlichen Tätigkeiten
unabhängig.
Zu Frage 9:
In der
nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Verbrechen und Vergehen im
Gendarmeriepostenrayon Velden in den letzten 10 Jahren aufgelistet. Mit
Ausnahme des
Jahres 2001 sind die Verbrechen
stark rückläufig (- ca 50 %) und die Vergehen
grundsätzlich gleichbleibend bis leicht steigend.
Die
extreme Steigerung 2001 ist insbesondere auf die Klärung einer
Einbruchsserie im
Bereich Velden und Umgebung zurückzuführen.
|
GP Velden |
Jahr
|
Verbrechen
|
Vergehen
|
|
1992
|
104
|
430
|
|
|
1993
|
113
|
439
|
|
|
1994
|
102
|
411
|
|
|
1995
|
62
|
312
|
|
|
1996
|
52
|
313
|
|
|
1997
|
101
|
358
|
|
|
1998
|
77
|
297
|
|
|
1999
|
85
|
354
|
|
|
2000
|
50
|
368
|
|
|
2001
|
147
|
471
|