3729/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat LACKNER, PARNIGONI und Genossinnen haben am
18.04.2002 unter der Nummer 3781/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Übersiedlung des Gendarmeriebezirkskommandos
Villach-Land " gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Lu Frage 1 und 2:

Am Bezirksgendarmeriekommando (BGK) Villach-Land versehen derzeit 6 Beamte/innen
ihren Dienst.

Auf den Gendarmerieposten Velden, wo auch der BLZ-Dienst für den Bezirk Villach-Land
verrichtet wird, versehen 18 Beamte/innen (Stichtag 1.5.2002) ihren Dienst.

Zu Frage 3:

Am Gendarmerieposten Arnoldstein versehen 8 Beamte/innen (Stichtag 1.5.2002) ihren
Dienst.


Zu Frage 4:

Es stimmt, dass das BGK von Velden nach Arnoldstein verlegt werden soll.

Es stimmt nicht, dass das LGK - das sich in Krumpendorf befindet - von Velden nach

Arnoldstein verlegt werden soll.

a) Im Rahmen der Dienststellenstrukturanpassung werden im Bezirksgendarmerie-
kommandobereich Villach-Land die Gendarmerieposten Thörl-Maglern und Riegersdorf mit
dem Gendarmerieposten Arnoldstein zusammengelegt. Diese Maßnahme bedingt eine neue
Unterkunft in Arnoldstein. Das BGK und der GP Velden sind räumlich beengt untergebracht.
Der Raum Arnoldstein stellt in Anbetracht der in den nächsten Jahren zu erwartenden EU-
(Schengen-) Erweiterung aber auch aus verkehrsinfrastruktureller Betrachtung den
strategisch günstigeren Standort für das Bezirksgendarmeriekommando Villach-Land dar.
Mit einer Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos ist auch eine Verlagerung der BLZ-
Funktion verbunden, wodurch der GP Velden um einen Personalaufwand von etwa 6
Bediensteten entlastet werden wird - dies entspricht ungefähr der aufgrund des
Dauerdienstes gebundenen Personalkapazität. Entsprechend der derzeitigen Belastung
würde der GP Velden nach der BGK(BLZ)-Transferierung mit 16 Planstellen systemisiert
werden, was daher einer realen Aufstockung von 2 Planstellen gleichkomme. Die Verlegung
wird sobald eine geeignete Unterkunft in Arnoldstein zur Verfügung steht vollzogen werden.

b) Derzeit werden Neuanmietungsprojekte geprüft. Mit der Realisierung einer
zukunftsorientierten und dienstbetrieblich funktionellen Unterkunft für die Gendarmerie-
beamten kann im Sommer 2003 gerechnet werden.

c)   Das von der Gemeinde Velden bereits seit mehreren Jahren in Aussicht gestellte Projekt
“gemeinsames Sicherheitszentrum für Gendarmerie, Feuerwehr und Rettung" entsprach
nicht dem von der Bundesgendarmerie geforderten Raum- und Funktionsprogramm.
Die Gemeinde Arnoldstein legte kein Angebot vor.

d) An der Anzahl der Bediensteten am BGK Villach-Land wird sich durch die Verlegung
nach Arnoldstein nichts verändern, es werden nach wie vor 6 Beamte/innen Dienst
versehen.

e)   Eine Verlegung des LGK f Ktn nach Arnoldstein steht nicht zur Diskussion.

f) Wie bereits erwähnt sind die Verhandlungen bezüglich der künftigen Unterkunft des BGK
Villach-Land und des GP Arnoldstein noch nicht abgeschlossen, weshalb auch hinsichtlich
der Raumgrößen, die entsprechend des bestehenden Raum- und Funktionsprogramms
auszuführen sind, noch keine genauen Angaben gemacht werden können.


Zu Frage 5:

Durch die Verlegung des BGK (einschließlich der BLZ) von Velden nach Arnoldstein, kann
mit den bestehenden Räumlichkeiten am GP Velden problemlos das Auslangen gefunden
werden.

Zu Frage 6:

Aufgrund individueller Gegebenheiten (wenn beispielsweise alle drei Institutionen
gleichzeitig eine neue Unterkunft benötigen) ist ein derartiges gemeinsames
Sicherheitszentrum aus wirtschaftlicher Sicht zweckmäßig. Es besteht aber keine
grundsätzliche Notwendigkeit die erwähnten Organisationen in einem Gebäude
unterzubringen, zumal eine im Anlassfall optimal funktionierende Kommunikation weit
wichtiger erscheint, als die örtliche Situierung.

Österreichweit befinden sich in einigen Fällen Gendarmerieposten und Freiwillige Feuerwehr
in einem Gebäude. In Langenlois, BGK Krems-Land, Niederösterreich, sind beispielsweise
in einem Gebäude die örtliche Gendarmerie, die Feuerwehr und die Hilfsorganisation Rotes
Kreuz untergebracht.

Zu Frage 7:

Nein

Zu Frage 8:

Der Aufgabenbereich des Bezirksgendarmeriekommandos besteht unter anderem in der
Koordination, Leitung und Führung des bezirksweiten Sicherheits-, Kriminal- und
Verkehrsdienstes. Die BLZ bildet die gemäß Sicherheitspolizeigesetz vorgesehene
Einsatzzentrale, die vor allem die eingeteilten Patrouillen per Funk zu den jeweiligen
Einsatzorten beordert, sonstige Anlassfälle und diverse Informationen den Einsatzkräften
zur Kenntnis bringt bzw. diesen weitere allfällig notwendige Unterstützung bietet. Die
Außendienstpräsenz, die letztendlich maßgeblich für das unmittelbare Einschreiten und
damit für die objektive Sicherheit in einem Gebiet ist, ist von diesen überörtlichen Tätigkeiten
unabhängig.

Zu Frage 9:

In der nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Verbrechen und Vergehen im
Gendarmeriepostenrayon Velden in den letzten 10 Jahren aufgelistet. Mit Ausnahme des


Jahres 2001   sind  die Verbrechen  stark rückläufig  (- ca  50 %)  und die Vergehen
grundsätzlich gleichbleibend bis leicht steigend.

Die extreme Steigerung 2001 ist insbesondere auf die Klärung einer Einbruchsserie im
Bereich Velden und Umgebung zurückzuführen.

GP Velden

Jahr

 

Verbrechen

 

Vergehen

 

1992

 

104

 

430

 

1993

 

113

 

439

 

1994

 

102

 

411

 

1995

 

62

 

312

 

1996

 

52

 

313

 

1997

 

101

 

358

 

1998

 

77

 

297

 

1999

 

85

 

354

 

2000

 

50

 

368

 

2001

 

147

 

471