3730/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat LACKNER, PARNIGONI und Genossinnen haben am
18. April 2002 unter der Nr 3784/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Zukunft der SEG in Vorarlberg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Sondereinsatzgruppe des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg soll zu einem
derzeit noch nicht feststehenden Zeitpunkt in die neue Struktur der Sondereinheit der
österreichischen Exekutive, dem Einsatzkommando COBRA, übergeleitet werden. Durch
diese Reform wird unter anderem ein einheitliches Ausbildungs- und Einsatzlevel, eine
geographisch ausgebildete Infrastruktur sowie ein ausgewogener Personaleinsatz erreicht.
Das Einsatzkommando COBRA wird dem Bundesministerium für Inneres unterstellt sein.
Der mögliche Standort in Vorarlberg steht derzeit noch nicht fest.

Zu Frage 2:

Ja.

Mit Stand 1. April 2002 versahen die SEG-Mitglieder auf folgenden Dienststellen Dienst:

Gendarmerieposten:               Nenzing,   Feldkirch,  Frastanz,   Lochau,  Lustenau,   Dornbirn,

Hittisau Satteins, Hörbranz, Lech / Arlberg und Höchst (je 1
Beamter) Kleinwalsertal und Hohenems (je 2 Beamte),
sowie 3 Beamte beim Landesgendarmeriekommando f Vlbg


Zu Frage 3:

Die derzeit bei der Sondereinsatzgruppe des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg
Dienst verrichtenden Beamtinnen hatten die Möglichkeit, sich für eine Verwendung beim
Einsatzkommando COBRA zu bewerben. Vermutlich im Sommer 2002 wird eine neuerliche
Ausschreibung für ein Auswahlverfahren beim EKO COBRA erfolgen. Die Beamten der SEG
Vorarlberg werden in diesem Fall die Möglichkeit haben, sich für den Stützpunkt Vorarlberg
zu bewerben. Der für das Bundesland Vorarlberg vorgesehene Personalstand wird aus dem
Personalpool des EKO COBRA gestellt werden. Des weiteren verweise ich auf die Antwort
zur Frage 1.

Zu Frage 4:

Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahrens kann dazu noch keine
Aussage getätigt werden.

Zu Frage 5:

Die SEG/V verfügt über keinen eigenen Fuhrpark.

Die Ausrüstung gliedert sich in eine “Mannausrüstung" und eine “Dienststellenausrüstung".

Die    gesamte   Ausrüstung    wird    nach    der   Umstrukturierung    in    diesem    Bereich
zweckentsprechend verwendet bzw aufgeteilt werden.

Mannausrüstung                                                           Dienststellenausrüstung

STG77

SureFire-Beleuchtung                                                  verschiedene Sonderwaffen

Einsatzgürtel                                                                Türöffnungsgeräte

MES mit Holster                                                             Nachtsichtgeräte

Schutzweste schwer                                                      Leitern

Schutzweste leicht                                                         Handfeuerlöscher

ABC-Schutzmaske                                                         versch Arbeitsgeräte

Pager                                                                            Metalldetektoren

Kletterausrüstung                                                          ballistisches Schutzschild

Peltor Gehörschutz                                                       ballistische Schutzhelme

Schulterholster                                                              Erweiterte Seiltechnikausrüstung

Schuberthhelm

Astro-Funkgerät

Astro - Head-Set

UM PR 3 Duty Holster

Leatherman

Einsatzmaske schwarz

Antiterrorgurt


Zu Frage 6:

Zum Projektergebnis darf ich auf die Ausführungen zur Frage 1 verweisen.

Es ist geplant, zusätzlich zum Hauptstandort des Einsatzkommandos in Wiener Neustadt, im
Bereich der Landeshauptstädte Graz, Linz und Innsbruck, die Standorte Süd, Mitte und
West einzurichten. In den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Vorarlberg werden
operative Einsatzeinheiten stationiert.

Da mit dem zuständigen Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport noch
Bewertungsverhandlungen zu führen sind, kann über den Zeitpunkt keine Aussage getroffen
werden.

Des weiteren verweise ich auf die Ausführungen zur Frage 4.