3733/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

Bundesminister für Finanzen

 

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Heidrun Silhavy und Kollegen vom 17. April 2002, Nr. 3733/J, betreffend
unsoziale Besteuerung der Unfallrenten, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1. bis 10., 14. und 15.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt
primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen. Ich verweise daher auf die Ausführungen in
der Antwort auf die gleich lautend an den Herrn Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen gerichtete Anfrage Nr. 3732/J.

Zu 11. bis 13.:

Bezüglich der von diesen Fragen angesprochenen Bereiche liegen mir derzeit
noch keine statistischen Auswertungen vor, wobei ich aber auch darauf
hinweisen möchte, dass die Steuerveranlagung für das Jahr 2001 noch nicht
abgeschlossen ist. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen
derzeit nicht beantworten kann.


Zu 16.

Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Zu 17. und 18.:

Wie ich bereits bei den Punkten 11. bis 13. dargelegt habe, liegen die
tatsächlichen Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung derzeit noch
nicht vor. Vom Bundesministerium für Finanzen kann daher derzeit nur auf
die ursprünglichen diesbezüglichen Erwartungen verwiesen werden, die
auch bei der Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten
dringlichen Anfrage Nr. 1924/J-BR, vom 5. April 2002 zum Ausdruck
gebracht wurden. Demnach ist mit Einnahmen in Höhe von rund 145 Mio. €
bzw. rund 2 Mrd. ATS zu rechnen. Davon ist jener Härteausgleich (rund
44 Mio. € bzw. rund 600 Mio. ATS) abzuziehen, den Unfallrentenbezieher,
deren Rentenanspruch aus einem bis 30. Juni 2001 eingetretenen
Versicherungsfall resultiert, nach dem Bundesbehindertengesetz in
Anspruch nehmen können. Dabei wird, wenn das zu versteuernde
Einkommen den Grenzbetrag von 230.000 ATS bzw. 16.714,75 € jährlich
nicht übersteigt, die Mehrbelastung aus der Einbeziehung der Unfallrenten
in die Einkommensbesteuerung voll abgegolten, darüber hinaus teilweise.

In diesem Rahmen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass unter einer
sozialdemokratisch geführten Regierung geplant war, die Unfallrenten ab
dem Jahr 1989 voll zu besteuern. In den Jahren 1989 und 1990 erfolgte eine
teilweise Besteuerung der Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Behindertenmilliarde möchte
ich auch darauf hinweisen, dass Österreichs Unternehmen im Vorjahr 2248
Behindertenarbeitsplätze geschaffen haben, von denen der Großteil auf
Jugendliche entfällt. Das geht aus einer ersten Bilanz der
"Behindertenmilliarde" des Sozialministeriums hervor. Insgesamt wurden


8495 Behindertenarbeitsplätze gefördert, wobei heuer die Zahl um ein Viertel
steigen soll. Außerdem ersetzt der Bund seit vorigem Jahr sämtliche Lohn-
und Investitionskosten für neue Behinderten-Arbeitsplätze in Österreich.

Zu 19. und 20.:

Die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene
Informationsbroschüre "Das Steuerbuch 2002" enthält auch Informationen
über die Besteuerung von Unfallrenten. Diese Broschüre liegt bei allen
Finanzämtern sowie Magistraten, Bezirkshauptmannschaften,
Landwirtschaftskammern und auch Banken und Versicherungen auf.

Bezüglich anderer Institutionen bzw. Ministerien, die Informationen zur
Unfallrente und Unfallrentenbesteuerung zur Verfügung stellen, liegen mir
konkrete Informationen nur hinsichtlich des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen vor, das bei den Bundessozialämtern ein
entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellt.