3734/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
Bundesministerium für Finanzen
auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Mag. Christine Lapp und
Kollegen vom 17. April 2002, Nr. 3759/J, betreffend
Vereinbarung mit dem Land Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio.
€
aus Bundesmitteln, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Zur Information ist eine Ablichtung der gegenständlichen Vereinbarung vom
11. Juni 2001 angeschlossen.
Zu 2.:
Die in der Vereinbarung zwischen dem Bund
und dem Land Kärnten
enthaltenen Punkte dienen vor allem der
Umsetzung von Maßnahmen, wie sie
auch in anderen Bundesländern bereits erfolgt sind:
So ist etwa der Verkauf der Bundesanteile am
Flughafen Klagenfurt an das
Land Kärnten in analoger Weise zu den Flughäfen Salzburg und Graz an
die
Bundesländer Salzburg und Steiermark von der Zielsetzung getragen, durch
eine geänderte Eigentümerstruktur optimale Voraussetzungen für
neue
Impulse im Bereich
der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs in den
betreffenden
Bundesländern zu schaffen.
In
diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass Kärnten, Salzburg und
Steiermark den Bund gleichzeitig um finanzielle Beteiligung an verschiedenen
regional und überregional bedeutenden Projekten (z.B. Kunsthaus Graz,
Museum am Mönchsberg in Salzburg, Sanierung des Stadions in Klagenfurt)
ersucht
haben. Als Ergebnis wurde gemeinsam mit den drei Bundesländern
ein
Konzept erarbeitet, das u.a. die Abgabe von Bundesanteilen an Flug-
hafenbetriebsgesellschaften
zur Förderung der Regionalentwicklung vorsieht.
Darüberhinaus
soll mit der Vereinbarung auch eine nachhaltige Ver-
besserung
des Wirtschaftsstandortes Österreich erreicht werden. Die vor-
gesehenen Mittel werden
schwerpunktmäßig in Forschung und Entwicklung
investiert. Zum geringeren Teil
fließen Mittel auch in Projekte, die der
Tourismusförderung dienen.
Zu 3.:
Die Finanzierung der
einzelnen Maßnahmen erfolgt durch den Bund aus
Bundesmitteln bzw. durch das
Land Kärnten aus Landesmitteln. Die Details
ergeben sich aus dem konkreten Text der
Vereinbarung. Beim Gamsgruben-
weg übernimmt einen Teil der
Finanzierung die Großglockner Hochalpen-
straße AG sowie der
Alpenverein.
Zu 4.:
Aufgrund dieser Vereinbarung sollen maximal 31,25 Mio. € (430 Mio. ATS) an
Bundesmitteln nach Kärnten fließen.
Zu 5. und 9.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 3758/J durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie.
Zu 6. bis 8.:
Die Bundesregierung hat, wie noch keine
Regierung zuvor, rd. 500 Mio. € zu-
sätzlich für Forschungs- und Technologiemaßnahmen aus
Bundesmitteln zur
Verfügung gestellt, um die Forschungsquote, gemessen am BIP im Jahr 2002
auf 2% zu erhöhen.
Es wurde zwischen meinem
Regierungskollegen, dem Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie, Ing. Matthias Reichhold, und mir daher
vereinbart, dass die GBI-Mittel dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließen.
Zu 10.:
Im letzten Jahr wurden derartige
Vereinbarungen auch mit den Ländern
Salzburg (Vereinbarung vom 25. Jänner 2001) und dem Land Steiermark
(Vereinbarung vom 11. Juli 2001) abgeschlossen. Nähere Details können
den
angeschlossenen Kopien der Vereinbarungen entnommen werden.
Davor gab es z.B. die Vereinbarung
zwischen Wien und dem Bund über die
Verwirklichung besonderer Vorhaben in der Bundeshauptstadt, die unter
dem Titel "30 Mrd. S-Paket" abgeschlossen wurde bzw. gleichartige
Verein-
barungen gemäß Art. 15a B-VG, z.B. mit Niederösterreich und
Ober-
österreich.
Zu 11.:
Sofern eine positive Entscheidung
über den Austragungsort (Öster-
reich/Schweiz) der Fußball-EM 2008 erfolgt, soll ein neues Stadion in
unmittelbarer Nähe des derzeit bestehenden errichtet werden. Sollte
Öster-
reich/Schweiz nicht den Zuschlag erhalten, ist der Bau einer kleineren
Variante vorgesehen.
Dementsprechend
liegen die Kosten Schätzungen zwischen rd. 25,4 Mio. €
(kleine Variante für
etwa 15.000 Zuschauer) und 32,7 Mio. € (große Variante
für etwa 30.000 Zuschauer). Der Bund
beteiligt sich am Neubau des Fußball-
stadions analog den Stadien in Innsbruck und Salzburg auf der Grundlage
des Bundes-Sportförderungsgesetzes mit
einem Drittel der Netto-Gesamt-
kosten.
Zu 12.:
Die Länder Burgenland und
Kärnten sind die einzigen, die aus Anlass
bestimmter Jahrestage in regelmäßigen Abständen
Jubiläumsgelder in Form
von Zweckzuschüssen des Bundes
erhalten. Das Burgenland aus Anlass der
Zugehörigkeit zu Österreich seit 1921 und Kärnten aus Anlass der
Wieder-
kehr des Jahrestages der Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920.
Darüber-
hinaus sind keine finanziellen Leistungen des Bundes an die Länder aus
Anlass von Jubiläen und sohin auch nicht aus Anlass der 80-Jahr Feier des
Wiener Landtages in Aussicht genommen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|