3736/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dr. Evelin Lichtenberger und Kollegen vom 18. April 2002, Nr. 3799/J,
betreffend neu Pläne fürs Finanzamt, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Einteilung erfolgte nach Größenkriterien
wie Anzahl der Betriebe bzw.
Akten, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer, geografischen Zusammen-
hängen, aber auch nach Erfahrungen aus bisherigen Projekten und
individuellen Gegebenheiten vor Ort, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das
Finanzamtsgebiet Lienz/Kitzbühel zu den kleinsten gehört und von den
Entfernungen mit vier weiteren Wirtschaftsräumen in Österreich
vergleich-
bar ist.
Durch die Zusammenfassung von mehreren oft
kleineren Organisations-
einheiten (bei Aufrechterhaltung aller Standorte) soll eine gewisse
Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick auf die
Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse),
die unter-
schiedlichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer-Veranlagung) und die Folgen
der weiteren Technologisierung zu ermöglichen. Außerdem ist es
dadurch
möglich Kompetenzen von den Finanzlandesdirektionen zu den Wirtschafts-
räumen zu verlagern.
Zu 2. und 3.:
Die neue Aufbau- und Ablauforganisation
liegt zwar in der Grundkonzeption
vor und wird in zwei Wirtschaftsräumen (Urfahr/Freistadt/Rohrbach und
Eisenstadt/Oberwart/Brück) pilotiert und weiterentwickelt, doch sind die
konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse noch
nicht in regionaler Detailliertheit ausgearbeitet. Ich ersuche daher um Ver-
ständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen des
Reformprozesses auf das Finanzamt Lienz gemacht werden können. Aus
heutiger Sicht kann aber davon ausgegangen werden, dass das Leistungs-
angebot an den Standorten erhalten bleibt.
Zu 4.:
Die Einsparung beim Finanzamt Lienz
betrifft - wie in der gesamten Finanz-
verwaltung - lediglich den natürlichen Abgang, da es keine Organisations-
kündigungen gibt. Damit jedoch die Standorte erhalten bleiben, wurde das
Wirtschaftsraumkonzept mit neuen Organisationsmodellen entwickelt und
wird, wie bereits angeführt, pilotiert.
Zu 5.:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen,
dass eine Auswertung der Personen-
standsentwicklung aus technischen Gründen leider nur bis zum
1. Jänner 1994 zurück möglich ist. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass
die Einschränkung auf die letzten neun Jahre zu keinen nennenswert
anderen Ergebnissen führt.
Beim Finanzamt Lienz wurden
in den letzten neun Jahren 17 Bedienstete
(31 %) eingespart. Dieser Personalrückgang entspricht der allgemeinen
Entwicklung von Finanzämtern außerhalb der wirtschaftlichen Zentral-
räume.
Zu 6.:
Im Rahmen der Reform der Finanzverwaltung,
bei der Finanzämter unter
dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst werden, sind keine
Außenstellen, sondern Standorte unter einer gemeinsamen Leitung vorge-
sehen. Da die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen
Geschäfts-
prozesse, wie bereits bei den Punkten 2 und 3 dargelegt, noch nicht in
regionaler Detailliertheit ausgearbeitet sind, ersuche ich um Verständnis,
dass ich derzeit hinsichtlich des Finanzamtes Lienz keine weitergehende
Darstellung vornehmen kann.
Zu 7.:
Derzeit laufen, wie bereits mehrfach
angeführt, die Pilotierungen, die
voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen sein
werden.
Dann folgt eine Phase der Evaluierung und die Planung des Roll-outs. Aus
heutiger Sicht wird angenommen, dass die Umsetzung der neuen Modelle
auf Finanzamtsebene im Laufe des Jahres 2003 erfolgen wird.
Zu 8. und 9.:
Im Rahmen der Reform der Finanzverwaltung
wird durch das Wirtschafts-
raumkonzept die Schließung von Finanzämtern verhindert und das
Leistungsangebot gegenüber den Bürgern aufrecht erhalten. Schon auf
Grund dieser Konzeption geht das Bundesministerium für Finanzen nicht
davon aus, dass die politischen Bezirksvertreter einzubinden sind. Grund-
sätzlich ist dabei auch festzuhalten, dass es sich um eine
Bundesverwaltung
handelt, die innere Organisationsveränderungen durchführt.
Da für das Bundesministerium für
Finanzen die Minimierung von
"negativen" Auswirkungen ein Grundprinzip der Veränderung
darstellt,
waren aber sowohl Vertreter der Landespolitik als auch Vertreter der Ebene
der Finanzlandesdirektionen und die Vorstände aller Finanzämter in
den
Diskussions- und Begutachtungsprozess eingebunden.
Zu 10. und 11.:
Im Sinne der unter den Punkten 8 und 9
erfolgten Darstellung ist generell
zusätzlich daraufhinzuweisen, dass Vorschläge nur dann umgesetzt
werden
können, wenn sie dem Gesamtkonzept entsprechen und das Reform-
vorhaben nicht aus Einzelinteressen konterkarieren. Eine weiter gehende
Präzisierung ist mir im derzeitigen Stadium des Reformprozesses leider
noch
nicht möglich, wofür ich um Verständnis ersuche.