3738/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT  UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Auftrag betreffend Chipkarte
(Nr.3739/J), wie folgt:

Einleitend darf ich Ihnen einige Vorteile der Chipkarte näher bringen:
Keine Zettelwirtschaft mehr:

Die e-card bedeutet das Aus für rund 42 Millionen Krankenscheine jährlich, was nicht
nur eine Verwaltungsvereinfachung, sondern auch für Versicherte einen leichteren
Zugang zum Arzt bedeutet. Für Ärzte und Mitarbeiter ist dann endlich Schluss mit der
Zettelwirtschaft. Unternehmen, Sozialversicherung und das Arbeitsmarktservice
müssen keine Krankenscheine mehr ausstellen.

Diese Vorteile bringt die e-card jedem Einzelnen:

Musste man sich bis jetzt immer wieder einen Krankenschein besorgen, benötigt der
Versicherte in Zukunft nicht mehrere Krankenscheine pro Jahr, sondern immer nur
eine persönliche e-card. Diese gilt für jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnarzt, Facharzt
oder praktischer Arzt), und sie ist unbegrenzt gültig. Gerade weil Erkrankungen
unangekündigt auftreten, ist man mit der e-card in Zukunft besser vorbereitet. Denn
während ein Krankenschein selten sofort zur Hand war, ist die praktische kleine
Plastikkarte immer in der Brieftasche. Ganz gleich, bei welcher Krankenkasse man
versichert ist - die e-card ist in ganz Österreich bei allen bisher krankenschein-
pflichtigen Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen gültig. Damit entfällt auch für
einen Urlaub in Österreich der Krankenschein.

 


Notfallsdaten können Leben retten:

Die Aufnahme von Notfallsdaten quittierte auch die österreichische Ärztekammer
(ÖÄK) positiv. Mit diesem Vorhaben wird dem Wunsch der Ärzte Rechnung getragen,
die e-card nicht zu reinen Identifikationszwecken zu verwenden. Die Aufnahme
medizinisch relevanter Informationen kann für Patienten und Ärzte sehr wichtig sein,
sagte hiezu ÖÄK-Präsident Dr. Otto Pjeta.

Daten nur vom Arzt abrufbar:

Mit der Speicherung von Notfallsdaten auf der Chipkarte wird der Datenschutz höher,
betonte auch der Vorsitzende des Datenschutzrates, Herbert Haller. Denn, die
Notfallsdaten wären nur mehr für den Notarzt oder behandelnden Arzt abrufbar.
Heute dagegen sind beispielsweise der Blutgruppen-Ausweis oder Impfausweis für
Zeckenschutz bei einem Unfall üblicherweise in der Brieftasche des Opfers zu finden
und damit praktisch öffentlich zugänglich.

Arztbesuch ohne Wissen des Arbeitgebers:

Außerdem ist der Datenschutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein
höherer. Heute muss ein Beschäftigter bei seinem Arbeitgeber einen Krankenschein
beantragen. Künftig kann man mit der Chipkarte jederzeit zum Arzt gehen, ohne
dass der Arbeitgeber darüber Bescheid weiß.

Besserer Datenschutz:

Insgesamt ist der Datenschutz mit der Chipkarte gesichert und sogar deutlich besser
als heute. Selbst wenn man sie verliert, kann niemand Unbefugter darauf zugreifen.
Und jeder Versicherte hat außerdem die Möglichkeit, an Lesestationen bei den
Sozialversicherungen seine Daten zu kontrollieren.

Effizientere Verwaltung:

Ärzte mussten bisher oft Krankenscheine nachträglich einfordern. Mit der e-card
gehört dieses lästige Problem der Vergangenheit an. Durch die Unterstützung der
modernen Elektronik geht alles viel einfacher, direkter und schneller. Die einfachere
Verwaltung soll Kosten für die Sozialversicherung, Unternehmen und den gesamten
medizinischen Bereich sparen.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Projektes teile ich mit, dass nach
Berechnungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
bei Einführung der Sozialversicherungs-Chipkarte ein Einsparungspotential für die
Wirtschaft (Dienstgeber) in der Höhe von ca. 32,7 Mio. € und für die Vertragsärzte in
der Höhe von ca. 11,6 Mio € abgenommen werden kann.

Zu den einzelnen Fragen führe ich Folgendes aus:

Zur Frage 1:

Derzeit ist noch nicht abgeklärt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine
Erweiterung des Vergabeauftrages im Zusammenhang mit der Speicherung der


Notfallsdaten auf der Chipkarte erforderlich werden wird. Es ist daher auch noch
keine Ausschreibung erfolgt.

Zur Frage 2:

Derzeit umfasst der erwähnte Verordnungs-Rohentwurf folgende medizinische
Notfallsdaten:

1.) Blutgruppe samt Rhesusfaktor

2.) Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Hämophilie, Hepatitis B, Hepatitis C,
Herzerkrankungen (Herzklappenfehler, Herzrhythmusstörungen, Myokardinfarkt),
HIV, Maligne Hyperthermie, Paresen, Prothesen, Schrittmacher, Transplantate;

3.) Medikamente: Antiarrhythmika, Antiepileptika, Antihypertensiva, Antikoagulan-
tien, Insulin, orale Antidiabetika;

4.) Name, Adresse und Telefonnummer eines Vertrauensarztes.

Zur Frage 3:

Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
wird im Oktober 2002 im Burgenland eine Musterpraxis eingerichtet. Im Anschluss
daran wird in Abhängigkeit von diesem Test der Probebetrieb mit 22 Arztordinationen
im Burgenland aufgenommen.

Nach Freigabe des Probebetriebes durch die Österreichische Ärztekammer wird die
flächendeckende Vollausstattung vorgenommen werden (Rest-Burgenland, Steier-
mark, Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg).

Der Mindest-Beobachtungszeitraum für den Probebetrieb beträgt drei Monate. Unter
der Voraussetzung, dass die Österreichische Ärztekammer ohne Verzögerung ihre
Zustimmung gibt, kann die flächendeckende Ausstattung bis Ende 2003 abge-
schlossen werden.

Dieser Zeitplan setzt freilich voraus, dass die in Rede stehende Verordnung keine
Regeln enthält, welche dazu führen, dass die derzeit laufenden Arbeiten tief greifend
umgestaltet oder gar vorher neue, zusätzliche Vergabeverfahren abgewickelt werden
müssten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: