3739/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 3742/J der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Einleitend möchte ich daran erinnern, mit welchen
ungesicherten Datenmaterial der
ehemalige Präsident des Hauptverbandes Hans Sallmutter an die
Öffentlichkeit he-
rangetreten ist: So hat der ehemalige Präsident in mehreren
Erklärungen für die
Krankenversicherung für das Jahr 2000 ein Defizit in der Höhe von
(über)
5 Milliarden Schilling in Aussicht gestellt; tatsächlich betrug das
Defizit für das Jahr
2000 schließlich 3,2 Milliarden Schilling und war somit geringer als das
Defizit des
Jahres 1999. Im Februar 2001 prognostizierte Hans Sallmutter für das Jahr
2001 ein
Minus von 5,8 Milliarden Schilling und änderte bereits im Mai 2001 seine
Voraussage
auf einen Abgang von 3,7 Milliarden Schilling (vorläufiges
Gebarungsergebnis der
Krankenversicherung für das Jahr 2001: -2
Milliarden Schilling).
Das auf Grund der nunmehr geprüften Abrechnungen,
Erfolgsrechnungen usw. in
weiterer Folge vorhandene Datenmaterial ist gesichert, es beruht im
Wesentlichen
auf den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
erstellten
Weisungen für
Statistik bzw. Rechnungslegung.
Prognosen auf der Basis vorläufiger Daten
unterliegen sowohl den Unscharfen der
Vorläufigkeit als auch jenen der Vorhersage und können daher -
wenngleich sie nach
den hiefür geltenden Regeln erstellt werden - stärkere Abweichungen
zeigen.
Fragen 3 und 4:
Unterschiedliche Nennungen
von Zahlen durch verschiedene Mandatsträger auf
Kommunal-, Landes- und Bundesebene, haben wohl den Sinn und Zweck Verunsi-
cherung innerhalb der Öffentlichkeit zu erzeugen. Zahlen aus meinem
Ressort gelten
als
gesichert.
Frage 5:
Zahlen aus den beschlossenen
Rechnungsabschlüssen, Erfolgsrechnungen und
anderen Unterlagen (die den Rechnungsvorschriften entsprechen) sind gesichert.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erhält
Rechnungs-
abschlüsse und andere Unterlagen der Sozialversicherungsträger ebenso
wie der
Hauptverband, sodass eine einheitliche gesicherte Datenbasis vorhanden ist.
Frage 6:
Im Bereich “Soziales" wurden
durch das seinerzeitige Statistische Zentralamt Daten
für das Sozialministerium nur auf ausdrücklichen Auftrag erfasst,
etwa spezielle Er-
fassungen im Rahmen des “besonderen Teils" der
Mikrozensusuntersuchungen.
Darüber hinaus hat das Sozialministerium gelegentlich auf andere vom
Statistischen
Zentralamt - nicht primär für das Sozialministerium - erfasste Daten
zurückgegriffen.
Seit dem Jahr 2000 wurden und
werden von der Statistik Österreich bei Bedarf des
Sozialministeriums auf dessen
Auftrag auf Basis (entgeltlicher) Verträge auch wei-
terhin Daten erfasst.
Im Bereich Gesundheitswesen hat das
ehemalige Statistische Zentralamt im Auftrag
des damaligen Gesundheitsministeriums im Zusammenhang mit den Diagnosen-
und Leistungsberichten für den stationären Bereich der
Krankenanstalten auf Basis
eines Ressortübereinkommens lediglich datenmanipulative bzw.
-verarbeitende
Leistungen
übernommen.
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes
über die Dokumentation im Gesundheitswe-
sen, BGBI. Nr. 745/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. l Nr. 5/2001,
am 1. Jänner 1997 werden
die Daten der Diagnosen- und Leistungsdokumentation
für den Bereich der Fonds-Krankenanstalten ausnahmslos vom
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen (bzw. dem damaligen Bundesministerium
für
Arbeit, Gesundheit und Soziales) erhoben und verarbeitet. Die Aufgaben des
ehemaligen Statistischen Zentralamtes wurden zu diesem Zeitpunkt auf
Datenaufbereitungsarbeiten im
Bereich der Nichtfonds-Krankenanstalten beschränkt.
Frage 7:
Das
österreichische Sozialhilferecht liegt mangels Wahrnehmung der
Grundsatzge-
setzgebungskompetenz des Bundes (Art. 12 Abs. 1 B-VG “Armenwesen")
im We-
sentlichen sowohl in der
Gesetzgebung als auch in der Vollziehung im selbständigen
Wirkungsbereich der Länder. Aus diesem Grund ist auch die Statistik
Ländersache.
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Umsetzung
und Neufassung des Nationalen Akti-
onsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003-2005
haben
die Länder zugesagt, die
Daten über die in ihren Verantwortungsbereich fallenden
Agenden einer Überprüfung zu unterziehen. Auch die Arbeitsgruppe
"Weiterentwick-
lung des Sozialhilferechts" wird sich mit dem Thema “Statistik"
auseinander setzen.
Bis dahin wird das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen in
einem Vertrag die Statistik Austria beauftragen, auf Basis der derzeitigen
Praxis die
Sozialhilfedaten der Länder weiter zusammen zu fassen, wobei die
uneinheitlichen
Datensätze - sowohl nach
Ansicht der Länder als auch meines Ressorts - eine ge-
naue Interpretation des
Zahlenmaterials lediglich in beschränktem Maß zulassen.
Frage 8:
Durch die Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts auf Basis
gesicherter Daten werde ich der künstlich erzeugten Verunsicherung
entgegenwirken!
Mit
freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: