3739/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3742/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Einleitend möchte ich daran erinnern, mit welchen ungesicherten Datenmaterial der
ehemalige Präsident des Hauptverbandes Hans Sallmutter an die Öffentlichkeit he-
rangetreten ist: So hat der ehemalige Präsident in mehreren Erklärungen für die
Krankenversicherung für das Jahr 2000 ein Defizit in der Höhe von (über)
5 Milliarden Schilling in Aussicht gestellt; tatsächlich betrug das Defizit für das Jahr
2000 schließlich 3,2 Milliarden Schilling und war somit geringer als das Defizit des
Jahres 1999. Im Februar 2001 prognostizierte Hans Sallmutter für das Jahr 2001 ein
Minus von 5,8 Milliarden Schilling und änderte bereits im Mai 2001 seine Voraussage
auf einen Abgang von 3,7 Milliarden Schilling (vorläufiges Gebarungsergebnis der
Krankenversicherung für das Jahr 2001: -2 Milliarden Schilling).

Das auf Grund der nunmehr geprüften Abrechnungen, Erfolgsrechnungen usw. in
weiterer Folge vorhandene Datenmaterial ist gesichert, es beruht im Wesentlichen
auf den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erstellten
Weisungen für Statistik bzw. Rechnungslegung.

Prognosen auf der Basis vorläufiger Daten unterliegen sowohl den Unscharfen der
Vorläufigkeit als auch jenen der Vorhersage und können daher - wenngleich sie nach
den hiefür geltenden Regeln erstellt werden - stärkere Abweichungen zeigen.


Fragen 3 und 4:

Unterschiedliche Nennungen von Zahlen durch verschiedene Mandatsträger auf
Kommunal-, Landes- und Bundesebene, haben wohl den Sinn und Zweck Verunsi-
cherung innerhalb der Öffentlichkeit zu erzeugen. Zahlen aus meinem Ressort gelten
als gesichert.

Frage 5:

Zahlen aus den beschlossenen Rechnungsabschlüssen, Erfolgsrechnungen und
anderen Unterlagen (die den Rechnungsvorschriften entsprechen) sind gesichert.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erhält Rechnungs-
abschlüsse und andere Unterlagen der Sozialversicherungsträger ebenso wie der
Hauptverband, sodass eine einheitliche gesicherte Datenbasis vorhanden ist.

Frage 6:

Im Bereich “Soziales" wurden durch das seinerzeitige Statistische Zentralamt Daten
für das Sozialministerium nur auf ausdrücklichen Auftrag erfasst, etwa spezielle Er-
fassungen im Rahmen des “besonderen Teils" der Mikrozensusuntersuchungen.
Darüber hinaus hat das Sozialministerium gelegentlich auf andere vom Statistischen
Zentralamt - nicht primär für das Sozialministerium - erfasste Daten zurückgegriffen.

Seit dem Jahr 2000 wurden und werden von der Statistik Österreich bei Bedarf des
Sozialministeriums auf dessen Auftrag auf Basis (entgeltlicher) Verträge auch wei-
terhin Daten erfasst.

Im Bereich Gesundheitswesen hat das ehemalige Statistische Zentralamt im Auftrag
des damaligen Gesundheitsministeriums im Zusammenhang mit den Diagnosen-
und Leistungsberichten für den stationären Bereich der Krankenanstalten auf Basis
eines Ressortübereinkommens lediglich datenmanipulative bzw. -verarbeitende
Leistungen übernommen.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswe-
sen, BGBI. Nr. 745/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. l Nr. 5/2001,
am 1. Jänner 1997 werden die Daten der Diagnosen- und Leistungsdokumentation
für den Bereich der Fonds-Krankenanstalten ausnahmslos vom Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen (bzw. dem damaligen Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales) erhoben und verarbeitet. Die Aufgaben des
ehemaligen Statistischen Zentralamtes wurden zu diesem Zeitpunkt auf
Datenaufbereitungsarbeiten im Bereich der Nichtfonds-Krankenanstalten beschränkt.

Frage 7:

Das österreichische Sozialhilferecht liegt mangels Wahrnehmung der Grundsatzge-
setzgebungskompetenz des Bundes (Art. 12 Abs. 1 B-VG “Armenwesen") im We-
sentlichen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung im selbständigen
Wirkungsbereich der Länder. Aus diesem Grund ist auch die Statistik Ländersache.


Im Rahmen der Mitwirkung bei der Umsetzung und Neufassung des Nationalen Akti-
onsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003-2005 haben
die Länder zugesagt, die Daten über die in ihren Verantwortungsbereich fallenden
Agenden einer Überprüfung zu unterziehen. Auch die Arbeitsgruppe "Weiterentwick-
lung des Sozialhilferechts" wird sich mit dem Thema “Statistik" auseinander setzen.
Bis dahin wird das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in
einem Vertrag die Statistik Austria beauftragen, auf Basis der derzeitigen Praxis die
Sozialhilfedaten der Länder weiter zusammen zu fassen, wobei die uneinheitlichen
Datensätze - sowohl nach Ansicht der Länder als auch meines Ressorts - eine ge-
naue Interpretation des Zahlenmaterials lediglich in beschränktem Maß zulassen.

Frage 8:

Durch die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts auf Basis
gesicherter Daten werde ich der künstlich erzeugten Verunsicherung
entgegenwirken!

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: