3746/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3748/J-NR/2002 betreffend den Ausbau der Westbahn
im Raum St. Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 17.
April 2002 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen:
Der Ausbau der Westbahn im Abschnitt Wien
- Linz ist eines der prioritären Vorhaben des
Generalverkehrsplans. Die Beseitigung von Engpässen setzt jedoch deren
Existenz voraus. Im
Bereich St. Pölten sind solche aber nicht gegeben; nicht umsonst hat die
Bewertung der
Güterzugumfahrung durch Basler & Partner für dieses Projekt ein
negatives Kosten-Nutzen-
Verhältnis ergeben, was bedeutet, dass daraus nicht nur keine
Einsparungen, sondern sogar
zusätzliche Kosten zu erwarten sind.
Herr Bundesminister Schmid
hat daher konsequenterweise einen Baustopp verhängt, den
entgegen Ihrer Aussage auch meine Vorgängerin nicht aufgehoben hat. Ich
habe mich dieser
Haltung angeschlossen.
Dies hat aber nichts mit dem Neubau der
Strecke Wien - St. Pölten durch das Tullnerfeld zu tun.
Dieses Projekt verkürzt die Fahrzeit Wien - St.Pölten um mehr als 10
Minuten, und das für rund
35.000 Fahrgäste pro Tag. Dieses Projekt schafft auch die nötigen
Kapazitäten für den Nahverkehr
zwischen der Niederösterreichischen Landeshauptstadt und Wien.
Im übrigen habe ich im Hinblick auf
den unzumutbaren Erhaltungszustand des bestehenden
Bahnhofes St. Pölten vorgeschlagen, unverzüglich den Umbau dieses
Bahnhofes in Angriff zu
nehmen, zumal bei der Nichtrealisierung der Güterzugumfahrung der frühere
Zeitplan (Baubeginn
für den Bahnhof erst nach Fertigstellung der GZU und damit frühestens
2007) hinfällig ist. So kann
im Interesse der Reisenden und Anrainer (Lärmschutz) der Bahnhof bereits
zu dem Zeitpunkt
fertiggestellt werden, zu dem bisher erst der Baubeginn vorgesehen war. Bei der
ÖBB laufen
hierzu bereits Vorarbeiten.
Frage 1:
Wie sicher ist es, dass die Projekte, die
im Generalverkehrsplan niedergeschrieben sind,
überhaupt umgesetzt werden? Bitte bewerten Sie grob die im
Generalverkehrsplan aufgelisteten
Projekte mit Schätzungen der Umsetzungswahrscheinlichkeit für eine
Umsetzung bis 2010, 2020
und
2030 (d.h. 3 Schätzungen je Projekt, Abstufungen "sicher",
"sehr wahrscheinlich", "möglich",
"wenig
wahrscheinlich", "keine Umsetzung").
Antwort:
Grundsätzlich ist beabsichtigt, alle
Projekte umzusetzen. Dabei ist davon auszugehen, dass die
Projekte, für die eine gesicherte Finanzierung vorliegt, das sind die
Projekte der Pakete 0 und 1
(Straße) bzw. 1a (Schiene), sicher realisiert werden. Eine Ausnahme
stellt die Güterzugumfahrung
St. Pölten dar, die aus den oben angeführten Gründen
zurückgestellt wurde. Für die Schienen-
projekte des Pakets 1b ist eine Finanzierungsmöglichkeit zumindest darstellbar.
Frage 2:
Wie verbindlich ist ein
Generalverkehrsplan, der von Tag zu Tag in wichtigen Punkten geändert
wird?
Antwort:
Abgesehen von der begründeten Verschiebung der
Güterzugumfahrung St. Pölten in einer spätere
Prioritätsstufe weist der Generalverkehrsplan eine sehr hohe
Beständigkeit auf. Vorreihungen sind
nur dann möglich, wenn für das entsprechende Projekt eine
Sonderfinanzierung gefunden wird, so
dass es keine Benachteiligung anderer Projekte gibt.
Frage 3:
Ist der Generalverkehrsplan
überhaupt fertig, wie die Ex-Infrastrukturministerin Forstinger bei
ihrem Abgang behauptet hat?
Antwort:
Der Generalverkehrsplan ist
fertig. Da sich aber Voraussetzungen und Ansprüche immer wieder
ändern können, wird dieser Plan selbstverständlich immer wieder
aktualisiert und diesen
Ansprüchen und Veränderungen angepasst.
Fragen 4 und 14:
Welche Priorität hat die
Güterzugumfahrung St. Pölten in der aktuellen Version des Generalver-
kehrsplans?
Wann wird der Bau der Güterzugumfahrung fortgesetzt?
Antwort:
Der Weiterbau wird erfolgen,
wenn sich im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der
Westbahn tatsächlich Kapazitätsengpässe im Raum St.Pölten
abzeichnen.
Zu Frage 5:
Welche Priorität hat die Sanierung
des St. Pöltner Hauptbahnhofs in der aktuellen Version des
Generalverkehrsplans?
Antwort:
Das Projekt Gleisumbau St. Pölten Hbf
war bisher für den Zeitraum 2007-2011 vorgesehen. Der in
Anbetracht des unzumutbaren Zustandes des Bahnhofes zunächst
unverständliche Zeitplan ergab
sich aus der Absicht, den Bahnhofsumbau erst nach Fertigstellung der
Güterzugumfahrung in
Angriff zu nehmen. Da nunmehr klar ist, dass letztere in der nächsten Zeit
nicht errichtet werden
soll, ergibt sich jetzt die Möglichkeit, den Bahnhof in seiner definitiven
Form sofort in Angriff zu
nehmen, wenn die Planungen abgeschlossen sind.
Fragen 6 und 7:
Gibt es für die beiden genannten Projekte eine derzeit bestehende Finanzierung?
Werden Sie für diese Projekte innerhalb der nächsten sechs Monate eine Finanzierung auf die
Beine stellen?
Antwort:
Die bei der Güterzugsumfahrung
freiwerdenden Mittel können für den vorgezogenen Umbau des
Bahnhofes St.Pölten verwendet werden.
Frage 8:
Was ist der genaue betriebs-
und volkswirtschaftliche nachvollziehbare Grund, weshalb Sie den
Bau der Güterzugumfahrung gestoppt haben?
Antwort:
Zunächst habe ich den
Bau nicht gestoppt, sondern bloß den bestehenden Baustopp nicht aufge-
hoben. Der Grund ist, dass die bestehenden Kapazitäten des Bahnhofs St.
Pölten auf absehbare
Zeit ausreichen. Die sich aus
einer Güterzugumfahrung ergebenden betrieblichen Erleichterungen
schlagen sich in weniger als 1 Mio. € pro Jahr an Einsparungen nieder,
während die zusätzlichen
Aufwendungen für Erhalt und Betrieb der streckenmäßig
längeren Umfahrung ein Mehrfaches
davon an Kosten bedingen.
Frage 9:
Wie hoch sind jeweils die
jährlichen Kapazitäten einer voll ausgebauten Westbahn-Hochleistungs-
strecke mit und ohne Güterzugumfahrung St. Pölten
(Güterbeförderung und Personenbeförderung
als Kilometerleistung sowie als Planumsatz bewertet mit den mittleren erzielten
Beförderungspreisen im Jahr 2001)?
Antwort:
Die viergleisige Westbahn ist für
eine Kapazität bis 450 Züge pro Tag ausgelegt. Der Ausbau
erfolgt in Zukunft so, dass Kapazitätserhöhungen zuerst in jenen
Abschnitten vorgenommen
werden, wo auch die Verkehrsnachfrage diese Investitionen rechtfertigt. Solange
die Abschnitte
Wien - St. Pölten und St. Valentin - Linz nicht viergleisig sind, tritt
kein Kapazitätsengpass im
Raum St. Pölten aufgrund der mehrgleisigen Einbindung der Westbahn in den
Hauptbahnhof auf.
Frage 10:
Wie hoch sind die derzeit prognostizierten
Gesamtkosten des Vollausbaues der Westbahn-
Hochleistungsstrecke mit und ohne Bau der Güterzugumfahrung St.
Pölten (inklusive der Kosten
der bereits errichteten Bauabschnitte)?
Antwort:
Die Gesamtkosten aller zur Planung und zum
Bau übertragenen Abschnitte der Westbahn im
Vollausbau einschließlich des Lainzer Tunnels und der
Güterzugumfahrung St. Pölten betragen
auf Preisbasis 2001-02-01 rund 6,4 Mrd. €. Kurzfristig können durch
die Zurückreihung der
Güterzugumfahrung
ca. 270 Mio. € eingespart werden.
Fragen 11 und 12:
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten
durch die nicht gleichzeitige Errichtung der
Lärmschutzmaßnahmen für Güterzugumfahrung und A1 im
Bereich St. Pölten, verglichen mit dem
ursprünglichen
Projekt, das gemeinsame Lärmschutzmaßnahmen für A1 und
Güterzugumfahrung
vorgesehen hat?
Welche Kosten entstehen
jährlich durch die notwendige Konservierung der bereits errichteten
Bauabschnitte bis zur Weiterführung der Errichtung der
Güterzugumfahrung?
Antwort:
Nachdem nunmehr der
dreispurige Ausbau der Westautobahn entgegen dem ursprünglichen
Konzept (gleichzeitige Errichtung mit dem Schienenprojekt GZU-St-Pölten)
vorgezogen wurde und
mittlerweile im Bau ist, werden die nordseitig der Autobahn zu errichtenden
Lärmschutzwände -
ausgelegt auf den Schutz vor der Autobahnlärmbelastung - direkt an der
Autobahn situiert.
Die Errichtung einer Lärmschutzwand
entlang der Richtungsfahrbahn Salzburg der A1 wird
voraussichtlich
937.000,- € kosten.
Diese Kosten für die jährlich notwendige
Konservierung der bereits errichteten Bauabschnitte sind
vernachlässigbar
gering.
Frage 13:
Wieviel Geld ist in Summe
für Grundablösen, Planungsarbeiten und die bisher erfolgten Bau-
arbeiten wie beispielsweise den Knoten Prinzersdorf, den Knoten Pottenbrunn,
Tiefgründungen,
Brückenbauten etc. für die Errichtung der Güterzugumfahrung St.
Pölten bis heute investiert
worden?
Antwort:
Mit Stichtag 18. April 2002 sind für
die Güterzugumfahrung inklusive der Knoten Wagram und Rohr
insgesamt 153,1 Mio. € verbucht worden. Die beiden Knotenbauwerke werden
bekanntlich im
Hinblick auf ihre Wirksamkeit auch ohne GZU fertiggestellt.
Frage 15:
Wann wird die Sanierung des Hauptbahnhofes
St. Pölten im ursprünglich geplanten Umfang
begonnen (Baubeginn)?
Antwort:
Aus meiner Sicht soll der Bahnhof sofort
nach Fertigstellung der Planung errichtet werden. Dies
wird nach Aussage der ÖBB zur einer Fertigstellung bereits vor dem Jahr
2007, also dem bislang
geplanten
Baubeginn, führen.
Fragen 16 und 17:
Haben Sie bereits mit dem NÖ
Verkehrsreferenten LH Pröll Kontakt bezüglich der genannten
Projekte gehabt?
Wenn ja, welche Aussagen hat LH Pröll
zu Ihrer Ankündigung der weiteren Verschiebung des
Projektes GZU gemacht?
Antwort:
Der
nach wie vor gültige Baustopp wurde bereits von meinem Vorvorgänger
BM Schmid verhängt
und vom Land Niederösterreich zur Kenntnis genommen. Landeshauptmann
Pröll hat sich bislang
in dieser Angelegenheit nicht an mich gewandt.
Frage 18:
Für welche Bahnausbauvorhaben in
Niederösterreich gibt es bereits verbindliche
Finanzierungszusagen bzw. fix reservierte Budgetmittel und wenn ja, wie ist
diese Verbindlichkeit
abgesichert, beispielsweise durch Verträge zwischen dem
Verkehrsministerium und dem
Bundesland?
Antwort:
Für alle Projekte, die der
Generalverkehrsplan im Paket 1a vorsieht, gibt es als Folge der
entsprechenden Aufstockung des SchlG-Rahmens eine grundsätzlich gesicherte
Finanzierung.
Verbindlichkeit im rechtlichen Sinne ergibt sich erst durch die entsprechende
Bauübertragung oder
durch vertragliche Vereinbarungen, wie für den Ausbau der S2 und die
Elektrifizierung Mistelbach
- Laa/Thaya.
Frage 19:
Werden bei Änderungen des Generalverkehrsplans die
Bundesländer eingebunden und wenn ja,
auf welche Weise bzw. müssen sie derartigen Änderungen zustimmen oder
erfolgen Änderungen
ausschließlich auf Weisung des Verkehrsministers?
Antwort:
Der Generalverkehrsplan wurde im stetigen Einvernehmen mit
den Bundesländern erstellt. Auch
die Weiterentwicklung wird daher im Dialog mit den Ländern erfolgen.