3747/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3752/J-NR/2002 betreffend Feuerwehren und
Tunnelsicherheit, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 17. April 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Wie sieht der Zeitplan für die weitere Inbetriebnahme der viergleisigen Westbahnstrecke zwischen St.
Valentin und St. Peter, inklusive Siebergtunnel, aus (Personenverkehr, Güterverkehr, Nahverkehr)?
Welche Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministeriums getroffen worden, damit die Probleme bei der
Betriebsbewilligung für den Siebergtunnel beseitigt werden konnten?

Antwort:

Die Inbetriebnahme des Tunnels konnte durch die österreichischen Bundesbahnen nicht wie vorge-
sehen erfolgen, weil die im Antrag vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen, die dem Bauge-
nehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheid zugrunde lagen (Übereinkommen mit den Feuerweh-
ren), nicht zeitgerecht umgesetzt und somit die Bedingungen für die rechtskräftig erteilte Betriebsbe-
willigung nicht erfüllt werden konnten. Es waren umfangreiche Verhandlungen mit den Niederöster-
reichischen Feuerwehren notwendig, die kurz vor dem Abschluss stehen. Hinsichtlich der baulichen
Ausgestaltung des Tunnels bestanden im Hinblick auf den bestehenden Sicherheitsstandard bei Eisen-
bahnneubautunnel keine Probleme.

In weiterer Folge wurde nach Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens für den Sonderfall
der Betriebsführung eines reinen Güterverkehrs ein geändertes Betriebsprogramm eingeschränkt auf
den nicht personenbefördernden Verkehr genehmigt. Der Siebergtunnel wurde daraufhin im
November 2001 vorerst beschränkt auf den Güterverkehr in Betrieb genommen.

Die Ausdehnung des Betriebes auf den Reiseverkehr wurde zwischenzeitig seitens der österreichischen
Bundesbahnen beantragt und wird derzeit ein Ermittlungsverfahren unter Einbindung der betroffenen
Gebietskörperschaften sowie der Feuerwehren durchgeführt. Die österreichischen Bundesbahnen
sehen hiebei die Einrichtung einer Brandschutztruppe vor, die Betriebsaufnahme ist für den
Sonntag, 16. Juni 2002 vorgesehen.

Fragen 3 und 4:

Welche weiteren Konsequenzen haben Sie aus der verzögerten Inbetriebnahme des Siebergtunnels

gezogen?

Was werden Sie bei ähnlichen Projekten unternehmen, so dass es in Zukunft zu keinen weiteren

Verzögerungen wie beim Siebergtunnel kommen kann?


Antwort:

Das Verfahren wurde zum Anlass genommen, die Eisenbahnunternehmen abermals anzuweisen, die für
die Rettung von Personen zuständigen Feuerpolizeibehörden bzw. Feuerwehren möglichst frühzeitig in
den Planungsprozess einzubinden und die Genehmigungsunterlagen mit den betroffenen Gebiets-
körperschaften so abzustimmen, dass das Bau- und Betriebsprogramm in der vom Eisenbahnunter-
nehmen im Rahmen des Antrags festgelegten Form auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Fragen S bis 7:

Angelegenheiten der Feuerwehr sind in Österreich Landessache. Worin sehen Sie die Sinnhaftigkeit,
dass in Österreich neun verschiedene Feuerwehrgesetze gelten?

Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Regelungen für Feuerwehren in Öster-
reich - und damit auch einheitliche Sicherheitsstandards für die österreichischen Tunnels - herbeigeführt
werden können?

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, damit die Feuerwehren in Österreich bei ihrer wichtigen Arbeit
in Sachen Tunnelsicherheit unterstützt werden?

Antwort

Im Sinne der Einheitlichkeit der Sicherheitsanforderungen wäre eine Vereinheitlichung der Landes-
feuerwehrgesetze durchaus überlegenswert, diese Frage liegt aber im Verantwortungsbereich der
Länder.

Grundsätzlich sind die Sicherheitsausrüstungen und -anforderungen für die Straßentunnel in den
Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) geregelt. Bei der Ausarbeitung dieser Richt-
linien wurde und wird immer eine Abstimmung mit Vertretern der Feuerwehren angestrebt. Vom
Standpunkt der Tunnelsicherheit ist eine einheitliche Ausführung insbesondere hinsichtlich der
Benützung für den Autofahrer eine ganz wesentliche Voraussetzung. Dementsprechend wird
derzeit sogar von Seiten der EU in verschiedenen Bereichen der Tunnelsicherheit eine
Harmonisierung angestrebt. So soll nunmehr der Bericht der UN-ECE Expertengruppe Tunnel-
Sicherheit, der für den Bereich Straße im Dez. 2001 verabschiedet wurde auch für den Bereich
Eisenbahntunnel in Angriff genommen werden.

In letzter Zeit trat nun die Feuerwehr verstärkt mit zusätzlichen Forderungen für spezielle Sicher-
heitseinrichtungen, vor allem aber mit zusätzlichen finanziellen Forderungen an die Öffentlichkeit.
Der Österr. Bundesfeuerwehrverband begründet seine Forderungen damit, dass die Mittel aus
dem Katastrophenfonds - die im Laufe der Jahre bereits wesentlich erhöht wurden - dafür nicht
ausreichend seien. Dementsprechend finden derzeit Verhandlungen zwischen ASFINAG und dem
ÖBFV unter Beiziehung von Vertretern des BMVIT und des BMF statt, mit dem Ziel, eine einver-
nehmliche Lösung und damit eine weitere Unterstützung der Feuerwehren herbeizuführen.