3747/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3752/J-NR/2002 betreffend Feuerwehren
und
Tunnelsicherheit, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 17. April 2002
an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wie sieht der Zeitplan für die weitere Inbetriebnahme
der viergleisigen Westbahnstrecke zwischen St.
Valentin und St. Peter, inklusive
Siebergtunnel, aus (Personenverkehr, Güterverkehr, Nahverkehr)?
Welche Maßnahmen sind von Seiten
Ihres Ministeriums getroffen worden, damit die Probleme bei der
Betriebsbewilligung für den Siebergtunnel beseitigt werden konnten?
Antwort:
Die Inbetriebnahme des Tunnels konnte
durch die österreichischen Bundesbahnen nicht wie vorge-
sehen erfolgen, weil die im Antrag vorgesehenen organisatorischen
Maßnahmen, die dem Bauge-
nehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheid zugrunde lagen (Übereinkommen
mit den Feuerweh-
ren), nicht zeitgerecht
umgesetzt und somit die Bedingungen für die rechtskräftig erteilte
Betriebsbe-
willigung nicht erfüllt
werden konnten. Es waren umfangreiche Verhandlungen mit den Niederöster-
reichischen Feuerwehren notwendig, die kurz vor dem Abschluss stehen.
Hinsichtlich der baulichen
Ausgestaltung des Tunnels bestanden im Hinblick auf den bestehenden Sicherheitsstandard
bei Eisen-
bahnneubautunnel keine
Probleme.
In weiterer Folge wurde nach
Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens für den
Sonderfall
der Betriebsführung eines reinen
Güterverkehrs ein geändertes Betriebsprogramm eingeschränkt auf
den nicht personenbefördernden Verkehr
genehmigt. Der Siebergtunnel wurde daraufhin im
November 2001 vorerst
beschränkt auf den Güterverkehr in Betrieb genommen.
Die Ausdehnung des Betriebes auf den Reiseverkehr wurde
zwischenzeitig seitens der österreichischen
Bundesbahnen beantragt und wird derzeit ein
Ermittlungsverfahren unter Einbindung der betroffenen
Gebietskörperschaften sowie der Feuerwehren durchgeführt. Die
österreichischen Bundesbahnen
sehen hiebei die Einrichtung einer
Brandschutztruppe vor, die Betriebsaufnahme ist für den
Sonntag, 16. Juni 2002 vorgesehen.
Fragen 3 und 4:
Welche weiteren Konsequenzen haben Sie aus der verzögerten Inbetriebnahme des Siebergtunnels
gezogen?
Was werden Sie bei ähnlichen Projekten unternehmen, so dass es in Zukunft zu keinen weiteren
Verzögerungen wie beim Siebergtunnel kommen kann?
Antwort:
Das Verfahren wurde
zum Anlass genommen, die Eisenbahnunternehmen abermals anzuweisen, die für
die Rettung von Personen zuständigen Feuerpolizeibehörden bzw.
Feuerwehren möglichst frühzeitig in
den Planungsprozess einzubinden und die Genehmigungsunterlagen mit den
betroffenen Gebiets-
körperschaften
so abzustimmen, dass das Bau- und Betriebsprogramm in der vom Eisenbahnunter-
nehmen
im Rahmen des Antrags festgelegten Form auch tatsächlich umgesetzt werden
kann.
Fragen S bis 7:
Angelegenheiten der Feuerwehr sind in
Österreich Landessache. Worin sehen Sie die Sinnhaftigkeit,
dass in Österreich neun verschiedene Feuerwehrgesetze gelten?
Sind Sie bereit,
sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Regelungen für
Feuerwehren in Öster-
reich - und damit auch
einheitliche Sicherheitsstandards für die österreichischen Tunnels -
herbeigeführt
werden können?
Welche
weiteren Maßnahmen planen Sie, damit die Feuerwehren in Österreich
bei ihrer wichtigen Arbeit
in Sachen Tunnelsicherheit unterstützt werden?
Antwort
Im Sinne der Einheitlichkeit der
Sicherheitsanforderungen wäre eine Vereinheitlichung der Landes-
feuerwehrgesetze durchaus überlegenswert, diese Frage liegt aber im
Verantwortungsbereich der
Länder.
Grundsätzlich
sind die Sicherheitsausrüstungen und -anforderungen für die
Straßentunnel in den
Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) geregelt. Bei
der Ausarbeitung dieser Richt-
linien wurde und wird immer eine Abstimmung mit Vertretern der Feuerwehren
angestrebt. Vom
Standpunkt der Tunnelsicherheit ist eine einheitliche Ausführung
insbesondere hinsichtlich der
Benützung für den Autofahrer eine ganz wesentliche Voraussetzung.
Dementsprechend wird
derzeit sogar von Seiten der EU in verschiedenen Bereichen der Tunnelsicherheit
eine
Harmonisierung angestrebt. So
soll nunmehr der Bericht der UN-ECE Expertengruppe Tunnel-
Sicherheit, der für den Bereich
Straße im Dez. 2001 verabschiedet wurde auch für den Bereich
Eisenbahntunnel in Angriff genommen werden.
In letzter Zeit trat
nun die Feuerwehr verstärkt mit zusätzlichen Forderungen für
spezielle Sicher-
heitseinrichtungen, vor allem aber mit zusätzlichen finanziellen
Forderungen an die Öffentlichkeit.
Der Österr. Bundesfeuerwehrverband begründet seine Forderungen damit,
dass die Mittel aus
dem Katastrophenfonds - die
im Laufe der Jahre bereits wesentlich erhöht wurden - dafür nicht
ausreichend seien. Dementsprechend finden
derzeit Verhandlungen zwischen ASFINAG und dem
ÖBFV unter
Beiziehung von Vertretern des BMVIT und des BMF statt, mit dem Ziel, eine
einver-
nehmliche Lösung und damit eine weitere Unterstützung der Feuerwehren
herbeizuführen.