3748/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3758/J-NR/2002 betreffend
Vereinbarung mit dem Land
Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio. Euro aus Bundesmitteln,
die die Abgeordneten Lapp und
GenossInnen am 17. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Kennen Sie den vollen Wortlaut der oben erwähnten Vereinbarung?
Wenn
ja, wie stehen Sie zu dieser Vereinbarung im allgemeinen und zu den einzelnen
Punkten im
speziellen?
Antwort:
Der Text der Vereinbarung vom 11. Juni 2001 zwischen dem
Bundesminister für Finanzen und
dem Landeshauptmann von Kämten ist mir bekannt.
Wie aus dem Text der Vereinbarung hervorgeht,
ist dieser in den das bmvit betreffenden Punkten
mit meiner Amtsvorgängerin Frau Bundesminister Dipl.-lng. Dr. Monika
Forstinger abgestimmt
worden.
Ich halte die darin vorgesehene Verstärkung und
Schwerpunktsetzung der Regionalförderung des
Bundes auf Innovation, Forschung und Technologieinfrastruktur für die
einzig sinnvolle
Förderungsstrategie, um die wirtschaftliche Zukunft der Region nachhaltig
zu sichern.
Ich habe auch die Absicht, gemeinsam mit den
Landesregierungen die Forschungs- und
Technologiekooperation zwischen Bund und Bundesländern zu bündeln und
dafür die
organisatorischen
Voraussetzungen zu schaffen.
Frage 3:
Wie hoch sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe
der früheren Gesellschaft des Bundes für
industriepolitische Maßnahmen (GBI)?
Antwort:
Die Erlöse aus den Verkäufen der
industriellen Beteiligungen der GBI belaufen sich auf rund 28
Mio Euro. Der genaue Betrag wird spätestens mit Oktober des Jahres
feststehen, wenn der Erlös
aus dem Verkauf ERGEE rechtsgültig ermittelt sein wird, der allenfalls
durch ein Schiedsverfahren
bestimmt werden muss.
Fragen 4, 5, 6 und 7:
Stimmt es, dass der
Herr Finanzminister es nicht zulassen will, dass diese Erlöse der Be-
teiligungsverkäufe der
GBI künftig ausschließlich für technologiepolitische Zwecke
gewidmet
werden sollen?
Stimmt es, dass der Herr Finanzminister auf einen Zugriff
auf diese Gelder pocht, um damit seine
Verpflichtungen aus obiger Vereinbarung gegenüber dem Kärntner
Landeshauptmann erfüllen zu
können?
Wie bzw. wofür wollen Sie die
Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und wieviel
dieser Erlöse sollen nach Kämten fließen?
Haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin die
Zustimmung für die Mittelverwendung im Sinne dieser obigen
Vereinbarung bereits tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht bzw. bis wann
rechnen Sie mit der Zustimmung?
Antwort:
Ich kann die von meiner
Amtsvorgängerin angekündigte Absicht bestätigen, dass die
Erlöse aus
den Beteiligungsverkäufen in Abstimmung mit dem Bundesminister für
Finanzen zur Gänze für
technologiepolitische Vorhaben verwendet werden.
Es wurde zwischen
dem Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser, und mir ver-
einbart, die GBI-Mittel dem
allgemeinen Budget zuzuführen. Aus dem allgemeinen Haushalt
werden dann wiederum, wie bereits angekündigt, Mittel für
Forschungs-, Technologie und
Entwicklungsvorhaben bereit gestellt.
Im Zuge meiner
Bemühungen um die Neustrukturierung des Bereiches Forschung, Technologie
und Innovation im bmvit (vgl.
den beiliegenden Ministerratsvortrag vom 10. Mai 2002 betreffend die
Gesellschaft des Bundes für Innovation - Forschung Austria GesmbH) wurde
mir die grund-
sätzliche Bereitschaft für eine bedarfsorientierte
Mittelzuführung zugesichert.
Im übrigen verweise ich
auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3759/J durch
den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Fragen 8 und 9:
Gibt es solche Vereinbarungen auch mit anderen
Bundesländern? Wenn ja, mit welchen und wie
ist der jeweilige Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit dem
Land Kärnten?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch für
die 80-Jahr-Feier des Wiener Landtages Gelder
aus Bundesmitteln zugeschossen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder soll
hier Kärnten eine
Sonderstellung genießen? Wenn ja, warum?
Antwort
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3759/J
Beilage:
Ministerratsvortrag vom 10. Mai 2002 betreffend Gesellschaft des Bundes für Innovation -
Forschung Austria Ges.m.b.H.
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Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
GZ. 907.001 /1877-MB/02
VORTRAG AN DEN MINISTERRAT
Gesellschaft
des Bundes für Innovation -
Forschung
Austria Ges.m.b.H
Neustrukturierung
des Bereiches Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die zunehmende Bedeutung von Forschung und
Technologie für
Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Fortschritt, die Herausforderung
eines
rasch entstehenden Europäischen Forschungsraumes sowie die Notwendigkeit
flexibler und kundenorientierter Antworten auf ein rasch sich veränderndes
Umfeld
legen eine Neustrukturierung und Neuausrichtung der auf diesem Gebiet
tätigen
Einrichtungen des BMVIT nahe.
Die Forschungs-, Innovations- und
Technologiepolitik der nächsten Jahre erfordert
klare Rahmenbedingungen und Kompetenzen im nationalen wie auch im
internationalen Bereich. Mittelfristige Planungssicherheit, verstärkte
Ergebnisorientierung und die Erstellung eines langfristigen Finanzierungsplanes
sind
unabdingbare Kriterien für eine zukunftsorientierte und von Nachhaltigkeit
getragene
Forschungs- und Förderungspolitik der Zukunft.
Die Optimierung der Forschungs-,
Technologie- und Innovationskompetenzen setzt
bei der Restrukturierung der
im Zuständigkeitsbereich des BMVIT liegenden
Institutionen an, die zu einem homogenen, um Doppelgleisigkeiten und
Überlappungen bereinigten System zum Nutzen der Wirtschaft unseres Landes
führen wird. Damit werden parallel zum akkordierten Vorhaben des
Bundesministers
für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur
Reform der
unternehmensbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung auch im
Zuständigkeitsbereich des BMVIT die erforderlichen strukturellen
Maßnahmen
gesetzt, um die Hebelwirkung der Forschung zu erhöhen und die positiven
Auswirkungen
auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verstärken.
Dieser Reformprozess kann
darüber hinaus zusätzliche Synergien aufzeigen und zu
möglichen weiteren Optimierungsansätzen in der Wahrnehmung der
Aufgaben
führen.
Ausgehend von diesen
Notwendigkeiten beabsichtigt der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie die Reorganisation der in seinem
Kompetenzbereich liegenden Forschungs- und Förderungsinfrastruktur mit
folgenden
zentralen
Zielsetzungen:
•
Zusammenfassung der im FTI-Bereich des Ressorts tätigen Institutionen in
eine
zeitgemäße, übersichtliche und kundenorientierte sowie
effiziente Struktur
• Verbesserung der Koordination und Abstimmung zwischen nationaler
Programmförderung, allgemeiner
Innovationsförderung sowie den internationalen
Technologieprogrammen, insbes. der Europäischen Union
• Aufbau
einer zentralen Strategie-, Finanz- und Steuerungskompetenz im FTI-
Bereich des Ressorts, inkl. notwendiger Programm- und Institutionenevaluierung
•
Reform und Ausbau der ausseruniversitären FTI-Infrastruktur in Richtung
Exzellenz im europäischen Forschungsraum
•
Kompetenzbereinigung von FTI-Infrastrukturbeteiligungen und neue
Schwerpunktsetzungen im Zusammenwirken mit den Bundesländern
Eckpunkte der Reform:
•
Errichtung einer Gesellschaft mbH als zentrale Finanz- und Steuerungsholding
für
Forschung, Technologie und Innovation des Ressorts mit den strategischen
Geschäftsfeldern: FTI-Förderung und Management sowie
FTI-Infrastruktur
•
Zuordnung der Ressortgesellschaften, Fonds und Beteiligungen zu den
Geschäftsfeldern,
insbesondere:
- Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF)
- Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
- Innovations- und Technologiefonds (ITF)
- Technologieimpulse Gesellschaft mbH (TIG)
- Austrian Research Centers (ARG)
- Austrian Space Agency (ASA)
- Büro für Internationale Technologiekooperation (BIT)
•
Harmonisierung der Förderungsstrukturen und Abläufe, Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten mit anderen Ressorts,
Intensivierung der Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Bundesländer
•
Strategische Weiterentwicklung der außeruniversitären,
wirtschaftsbezogenen
FTI-Infrastruktur
Zeitplan:
Einrichtung einer Projektgruppe, bestehend aus
Ressortexperten sowie Vertretern
der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Bundesländer und insbesondere des
Rates
für Forschung und Technologieentwicklung
Vorlage der strategischen Ausbauplanung der
ausseruniversitären,
wirtschaftsorientierten FTI-Infrastruktur: Ende September 2002
Geplanter, operativer Start der neuen
“Gesellschaft des Bundes für Innovation -
Forschung Austria": 01.01. 2003
Evaluierung des
Forschungsförderungssystems inkl. der intermediären
Einrichtungen : März 2003
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 10. Mai 2002
Mathias Reichhold