3748/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3758/J-NR/2002 betreffend Vereinbarung mit dem Land
Kärnten über die Bereitstellung von 31 Mio. Euro aus Bundesmitteln, die die Abgeordneten Lapp und
GenossInnen am 17. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Kennen Sie den vollen Wortlaut der oben erwähnten Vereinbarung?

Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser Vereinbarung im allgemeinen und zu den einzelnen Punkten im
speziellen?

Antwort:

Der Text der Vereinbarung vom 11. Juni 2001 zwischen dem Bundesminister für Finanzen und
dem Landeshauptmann von Kämten ist mir bekannt.

Wie aus dem Text der Vereinbarung hervorgeht, ist dieser in den das bmvit betreffenden Punkten
mit meiner Amtsvorgängerin Frau Bundesminister Dipl.-lng. Dr. Monika Forstinger abgestimmt
worden.

Ich halte die darin vorgesehene Verstärkung und Schwerpunktsetzung der Regionalförderung des
Bundes auf Innovation, Forschung und Technologieinfrastruktur für die einzig sinnvolle
Förderungsstrategie, um die wirtschaftliche Zukunft der Region nachhaltig zu sichern.

Ich habe auch die Absicht, gemeinsam mit den Landesregierungen die Forschungs- und
Technologiekooperation zwischen Bund und Bundesländern zu bündeln und dafür die
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Frage 3:

Wie hoch sind die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der früheren Gesellschaft des Bundes für
industriepolitische Maßnahmen (GBI)?


Antwort:

Die Erlöse aus den Verkäufen der industriellen Beteiligungen der GBI belaufen sich auf rund 28
Mio Euro. Der genaue Betrag wird spätestens mit Oktober des Jahres feststehen, wenn der Erlös
aus dem Verkauf ERGEE rechtsgültig ermittelt sein wird, der allenfalls durch ein Schiedsverfahren
bestimmt werden muss.

Fragen 4, 5, 6 und 7:

Stimmt es, dass der Herr Finanzminister es nicht zulassen will, dass diese Erlöse der Be-
teiligungsverkäufe der GBI künftig ausschließlich für technologiepolitische Zwecke gewidmet
werden sollen?

Stimmt es, dass der Herr Finanzminister auf einen Zugriff auf diese Gelder pocht, um damit seine
Verpflichtungen aus obiger Vereinbarung gegenüber dem Kärntner Landeshauptmann erfüllen zu
können?

Wie bzw. wofür wollen Sie die Erlöse der Beteiligungsverkäufe der GBI verwenden und wieviel
dieser Erlöse sollen nach Kämten fließen?

Haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin die Zustimmung für die Mittelverwendung im Sinne dieser obigen
Vereinbarung bereits tatsächlich erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht bzw. bis wann
rechnen Sie mit der Zustimmung?

Antwort:

Ich kann die von meiner Amtsvorgängerin angekündigte Absicht bestätigen, dass die Erlöse aus
den Beteiligungsverkäufen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zur Gänze für
technologiepolitische Vorhaben verwendet werden.

Es wurde zwischen dem Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser, und mir ver-
einbart, die GBI-Mittel dem allgemeinen Budget zuzuführen. Aus dem allgemeinen Haushalt
werden dann wiederum, wie bereits angekündigt, Mittel für Forschungs-, Technologie und
Entwicklungsvorhaben bereit gestellt.

Im Zuge meiner Bemühungen um die Neustrukturierung des Bereiches Forschung, Technologie
und Innovation im bmvit (vgl. den beiliegenden Ministerratsvortrag vom 10. Mai 2002 betreffend die
Gesellschaft des Bundes für Innovation - Forschung Austria GesmbH) wurde mir die grund-
sätzliche Bereitschaft für eine bedarfsorientierte Mittelzuführung zugesichert.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3759/J durch
den Herrn Bundesminister für Finanzen.


Fragen 8 und 9:

Gibt es solche Vereinbarungen auch mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit welchen und wie
ist der jeweilige Inhalt dieser Vereinbarungen? Wenn nein, warum nur mit dem Land Kärnten?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch für die 80-Jahr-Feier des Wiener Landtages Gelder
aus Bundesmitteln zugeschossen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder soll hier Kärnten eine
Sonderstellung genießen? Wenn ja, warum?

Antwort

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3759/J

Beilage:

Ministerratsvortrag vom 10. Mai 2002 betreffend Gesellschaft des Bundes für Innovation -

Forschung Austria Ges.m.b.H.


 


                                                                   


Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie

GZ. 907.001 /1877-MB/02

VORTRAG AN DEN MINISTERRAT

Gesellschaft des Bundes für Innovation -
Forschung Austria Ges.m.b.H

Neustrukturierung des Bereiches Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Die zunehmende Bedeutung von Forschung und Technologie für
Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Fortschritt, die Herausforderung eines
rasch entstehenden Europäischen Forschungsraumes sowie die Notwendigkeit
flexibler und kundenorientierter Antworten auf ein rasch sich veränderndes Umfeld
legen eine Neustrukturierung und Neuausrichtung der auf diesem Gebiet tätigen
Einrichtungen des BMVIT nahe.

Die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik der nächsten Jahre erfordert
klare Rahmenbedingungen und Kompetenzen im nationalen wie auch im
internationalen Bereich. Mittelfristige Planungssicherheit, verstärkte
Ergebnisorientierung und die Erstellung eines langfristigen Finanzierungsplanes sind
unabdingbare Kriterien für eine zukunftsorientierte und von Nachhaltigkeit getragene
Forschungs- und Förderungspolitik der Zukunft.

Die Optimierung der Forschungs-, Technologie- und Innovationskompetenzen setzt
bei der Restrukturierung der im Zuständigkeitsbereich des BMVIT liegenden
Institutionen an, die zu einem homogenen, um Doppelgleisigkeiten und
Überlappungen bereinigten System zum Nutzen der Wirtschaft unseres Landes
führen wird. Damit werden parallel zum akkordierten Vorhaben des Bundesministers
für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Reform der
unternehmensbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung auch im
Zuständigkeitsbereich des BMVIT die erforderlichen strukturellen Maßnahmen
gesetzt, um die Hebelwirkung der Forschung zu erhöhen und die positiven
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verstärken.
Dieser Reformprozess kann darüber hinaus zusätzliche Synergien aufzeigen und zu
möglichen weiteren Optimierungsansätzen in der Wahrnehmung der Aufgaben
führen.

Ausgehend von diesen Notwendigkeiten beabsichtigt der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie die Reorganisation der in seinem
Kompetenzbereich liegenden Forschungs- und Förderungsinfrastruktur mit folgenden

zentralen


Zielsetzungen:

•    Zusammenfassung der im FTI-Bereich des Ressorts tätigen Institutionen in eine
zeitgemäße, übersichtliche und kundenorientierte sowie effiziente Struktur

•    Verbesserung der Koordination und Abstimmung zwischen nationaler

Programmförderung, allgemeiner Innovationsförderung sowie den internationalen
Technologieprogrammen, insbes. der Europäischen Union

•   Aufbau einer zentralen Strategie-, Finanz- und Steuerungskompetenz im FTI-
Bereich des Ressorts, inkl. notwendiger Programm- und Institutionenevaluierung

•    Reform und Ausbau der ausseruniversitären FTI-Infrastruktur in Richtung
Exzellenz im europäischen Forschungsraum

•    Kompetenzbereinigung von FTI-Infrastrukturbeteiligungen und neue
Schwerpunktsetzungen im Zusammenwirken mit den Bundesländern

Eckpunkte der Reform:

•   Errichtung einer Gesellschaft mbH als zentrale Finanz- und Steuerungsholding für
Forschung, Technologie und Innovation des Ressorts mit den strategischen
Geschäftsfeldern: FTI-Förderung und Management sowie FTI-Infrastruktur

•   Zuordnung der Ressortgesellschaften, Fonds und Beteiligungen zu den
Geschäftsfeldern, insbesondere:

-    Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF)

-    Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

-    Innovations- und Technologiefonds (ITF)

-    Technologieimpulse Gesellschaft mbH (TIG)

-    Austrian Research Centers (ARG)

-    Austrian Space Agency (ASA)

-    Büro für Internationale Technologiekooperation (BIT)

•    Harmonisierung der Förderungsstrukturen und Abläufe, Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten mit anderen Ressorts, Intensivierung der Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Bundesländer

•   Strategische Weiterentwicklung der außeruniversitären, wirtschaftsbezogenen
FTI-Infrastruktur


Zeitplan:

Einrichtung einer Projektgruppe, bestehend aus Ressortexperten sowie Vertretern
der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Bundesländer und insbesondere des Rates
für Forschung und Technologieentwicklung

Vorlage der strategischen Ausbauplanung der ausseruniversitären,
wirtschaftsorientierten FTI-Infrastruktur: Ende September 2002

Geplanter, operativer Start der neuen “Gesellschaft des Bundes für Innovation -
Forschung Austria": 01.01. 2003

Evaluierung des Forschungsförderungssystems inkl. der intermediären
Einrichtungen : März 2003

Ich stelle daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 10. Mai 2002

Mathias Reichhold