3749/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3775/J-NR/2002 betreffend Bericht über
gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post und Telekom Austria AG, die die Abgeordneten DDr.
Niederwieser und GenossInnen am 18.4.2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Fragen 1, 2 und 3:

Wurden in den Jahren 2000 und 2001 gemeinwirtschaftliche Leistungen im Sinne des

Poststrukturgesetzes erbracht?

Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe?

Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Ja. Im Jahr 2000 wurden im Bereich Telekom für die Befreiung von der Entrichtung der Fern-
sprechgrundgebühr einschließlich der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro Monat
pauschal 500 Mio. ATS, sowie ein Nachtrag für die Zeit ab 1998 von 650 Mio. ATS an
gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Sinne des Poststrukturgesetzes erbracht.

Im Jahr 2001 wurde dieser Bereich durch das Fernsprechentgeltzuschussgesetz neu geregelt und
der Bundeszuschuss wurde per Gesetz mit max. 750 Mio. ATS festgelegt.

Im Jahr 2000 wurde im Bereich Post für den Postzeitungsversand 600 Mio. ATS, sowie ein
Nachtrag für die Zeit ab 1998 von 558 Mio. ATS, und im Jahr 2001 200 Mio. ATS an gemein-
wirtschaftlichen Leistungen im Sinne des Poststrukturgesetzes erbracht.

Fragen 4 und 5:

Weshalb ist 2001 kein Bericht an den Nationalrat erstellt worden?

Wann ist mit dem nächsten “alljährlichen" Bericht zu rechnen?


Antwort:

Ein entsprechender Bericht, der wesentlich ausführlicher gestaltet ist, als in den Vorjahren,
wurde dem Parlament inzwischen zugeleitet.

Da ab 2002 vorerst keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Sinne des Poststruktur-
gesetzes vorgesehen sind, wird dies der letzte Bericht sein.