3750/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3788/J-NR/2002 betreffend Ausführung Widerlager auf
der A13 im Bereich der Paschbergbrücke
West vor dem Bergiseltunnel im Raum Innsbruck, die die
Abgeordneten Wurm und GenossInnen am 18. April 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 4:
Ist unsere Information richtig, dass diese von der Fa.
Stalko gelieferte und als Subunternehmer
eingebaute Scherensteuerung seit dem Jahr 2000 von der Fa. Stalko nicht mehr in
den Verkehr
gebracht und nicht mehr eingebaut wird?
Wer
hat entweder in Auftrag ihres Ministeriums, des Landes Tirol oder im Auftrag
der ASFINAG
diese Scherensteuerung abgenommen?
Antwort:
Die in diesem Zusammenhang genannte Firma Stalko -
Metallbau vormals Industriestraße 3,
86558 Hohenwart / Oberbayern wurde von der Fa. Maurer und
Söhne GesmbH & Co KG,
München übernommen; der Unternehmensbereich
Fahrbahnübergänge der Fa. Stalko - Metallbau
wurde stillgelegt.
Die Konstruktion der Fa. Stalko - Metallbau wurde im Jahr
1981, nach Absolvierung eines
ministeriellen Zulassungsverfahrens und Nachweis der entsprechenden Eigen- und
Fremdüberwachung durch die Unternehmung, auf Basis der damals
gültigen Richtlinie zugelassen.
Im Zuge der erwähnten Neuübemahme wurde die Zulassung gelöscht.
Frage 2:
Entspricht der von dieser Scherensteuerung ausgehende hohe
Schlaggeräuschpegel der NORM,
wenn ja welcher?
Antwort:
Für die Zulassung eines Fahrbahnüberganges ist
gemäß der für den Bundesstraßenbereich
verbindlich erklärten und notifizierten Richtlinie der
Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr,
RVS 15.45, keine instrumentierte Geräuschpegelmessung mit Grenzwerten
vorgeschrieben. Dies
deckt sich im übrigen mit dem Stand der Technik im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern.
So haben lediglich die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und
Großbritannien eigene
Normen für Fahrbahnübergänge, in keiner dieser Normen sind
Geräuschemissionsmessungen für
Fahrbahnübergangstypen vorgesehen oder Grenzwerte festgelegt. Zur Zeit
werden im Rahmen
der Erstellung der Europäisch Technischen
Zulassung "Fahrbahnübergänge für Verkehrsbrücken"
gesamteuropäische Vorschriften diskutiert, ein Ergebnis ist
frühestens im Jahre 2012 zu erwarten.
Frage 3:
Entspricht diese eingebaute Scherensteuerung
überhaupt heutiger Technik und sind
Schlaggeräusche dieser Schallpegelstärke üblich oder lassen sie
auch auf andere, z.B.
Einbaufehler schließen? Wenn ja, wurden solche bei der Abnahme
überprüft?
Antwort:
Die Scherensteuerung der genannten Type war
und ist Stand der Technik (Zwangssteuerung),
wobei im Zusammenhang mit dem expliziten Ansprechen der Scherensteuerung bei
einem
Lamellen Übergang eine Differenzierung in "Einzelgeräusche"
verursacht durch die Trägerroste,
Steuerungselemente oder weitere Bauteile der Fuge kaum möglich ist.
Bei einer Trägerrostfuge, unbeschadet ob Scheren- oder
Federnsteuerung, verursacht jeder
Achsübergang einen Impuls auf den
einzelnen Träger des Rostes. Dieser Impuls setzt sich
zwangsweise im Tragwerk fort. Die Geräuschabstrahlungen dieser Art werden
von der Bauform
des Tragwerkes stark beeinflusst; so ergeben insbesonders Stahltragwerke und
entsprechend
geformte Betontragwerke gute Resonanzkörper, welche die Intensität
der Schallabstrahlung
verstärken.
Einbaufehler können in diesem Zusammenhang
ausgeschlossen werden, da bei einer
Konstruktion mit langer Liegedauer dies erfahrungsgemäß zum
Frühausfall der Konstruktion
geführt hätte.
Frage 5:
Erfolgte die Abnahme während normaler
Verkehrsbelastung, wo auch viele 40 Tonnen
Schwerfahrzeuge über die Widerlager fahren?
Antwort:
Hinsichtlich der Abnahme der Fuge ist anzumerken, dass
für eine Geräuschemission vor allem die
Niveauunterschiede zwischen Fahrbahnübergangskonstruktion und
anschließendem Belag (z.B.
durch Spurrinnenbildung) sowie - durch Alterung bedingte - Toleranzen
geräuschauslösend sind.
In diesem Sinne erfolgt eine Abnahme der Konstruktion durch die zuständige
Verwaltung
hinsichtlich der eingehaltenen planlichen Darlegungen, der Anschlussdetails
(Art und Niveau von
Fuge und Fahrbahndecke) sowie eingehaltener maschinenbaulicher Passungen.
Eine Probeüberrollung durch Schwerfahrzeuge ist in der
Regel ungeeignet, Einbaumängel an der
Fuge zu erkennen, Emissionsmessungen sind nicht vorgesehen und auch nicht
genormt.
Frage 6:
Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, damit diese
Schlaggeräusche, die auch durch
nachträgliche Schalldämmversuche durch Auskleiden des begehbaren
Widerlagerbereichs nicht
unter die von Ihrem Ministerium verlautbarten Grenzwerte gebracht werden
konnten, reduziert
werden, um für die Anrainer in diesem Bereich der A13 das Leben noch
halbwegs lebenswert zu
halten?
Antwort:
Aus vergleichbaren Autobahnabschnitten ist bekannt, dass
eine Reduktion der
Überrollgeschwindigkeit durch entsprechende Gebote gemäß
Straßenverkehrsordnung sowie die
Überwachung der Einhaltung dieser Gebote zu beträchtlichen
Lärmreduktionen führen können.
Dennoch muss ich dazu anmerken, dass das Überrollgeräusch
einem Trägerrost, egal nach
welcher der oben angeführten Bauarten auch immer, systemimmanent ist.