3750/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3788/J-NR/2002 betreffend Ausführung Widerlager auf
der A13 im Bereich der Paschbergbrücke West vor dem Bergiseltunnel im Raum Innsbruck, die die
Abgeordneten Wurm und GenossInnen am 18. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 4:

Ist unsere Information richtig, dass diese von der Fa. Stalko gelieferte und als Subunternehmer
eingebaute Scherensteuerung seit dem Jahr 2000 von der Fa. Stalko nicht mehr in den Verkehr
gebracht und nicht mehr eingebaut wird?

Wer hat entweder in Auftrag ihres Ministeriums, des Landes Tirol oder im Auftrag der ASFINAG
diese Scherensteuerung abgenommen?

Antwort:

Die in diesem Zusammenhang genannte Firma Stalko - Metallbau vormals Industriestraße 3,
86558   Hohenwart / Oberbayern wurde von der Fa. Maurer und Söhne GesmbH & Co KG,
München übernommen; der Unternehmensbereich Fahrbahnübergänge der Fa. Stalko - Metallbau
wurde stillgelegt.

Die Konstruktion der Fa. Stalko - Metallbau wurde im Jahr 1981, nach Absolvierung eines
ministeriellen Zulassungsverfahrens und Nachweis der entsprechenden Eigen- und
Fremdüberwachung durch die Unternehmung, auf Basis der damals gültigen Richtlinie zugelassen.
Im Zuge der erwähnten Neuübemahme wurde die Zulassung gelöscht.

Frage 2:

Entspricht der von dieser Scherensteuerung ausgehende hohe Schlaggeräuschpegel der NORM,
wenn ja welcher?

Antwort:

Für die Zulassung eines Fahrbahnüberganges ist gemäß der für den Bundesstraßenbereich
verbindlich erklärten und notifizierten Richtlinie der Forschungsgesellschaft Straße und Verkehr,
RVS 15.45, keine instrumentierte Geräuschpegelmessung mit Grenzwerten vorgeschrieben. Dies
deckt sich im übrigen mit dem Stand der Technik im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
So haben lediglich die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und Großbritannien eigene
Normen für Fahrbahnübergänge, in keiner dieser Normen sind Geräuschemissionsmessungen für
Fahrbahnübergangstypen vorgesehen oder Grenzwerte festgelegt. Zur Zeit werden im Rahmen


der Erstellung der Europäisch Technischen Zulassung "Fahrbahnübergänge für Verkehrsbrücken"
gesamteuropäische Vorschriften diskutiert, ein Ergebnis ist frühestens im Jahre 2012 zu erwarten.

Frage 3:

Entspricht diese eingebaute Scherensteuerung überhaupt heutiger Technik und sind
Schlaggeräusche dieser Schallpegelstärke üblich oder lassen sie auch auf andere, z.B.
Einbaufehler schließen? Wenn ja, wurden solche bei der Abnahme überprüft?

Antwort:

Die Scherensteuerung der genannten Type war und ist Stand der Technik (Zwangssteuerung),
wobei im Zusammenhang mit dem expliziten Ansprechen der Scherensteuerung bei einem
Lamellen Übergang eine Differenzierung in "Einzelgeräusche" verursacht durch die Trägerroste,
Steuerungselemente oder weitere Bauteile der Fuge kaum möglich ist.

Bei einer Trägerrostfuge, unbeschadet ob Scheren- oder Federnsteuerung, verursacht jeder
Achsübergang einen Impuls auf den einzelnen Träger des Rostes. Dieser Impuls setzt sich
zwangsweise im Tragwerk fort. Die Geräuschabstrahlungen dieser Art werden von der Bauform
des Tragwerkes stark beeinflusst; so ergeben insbesonders Stahltragwerke und entsprechend
geformte Betontragwerke gute Resonanzkörper, welche die Intensität der Schallabstrahlung
verstärken.

Einbaufehler können in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden, da bei einer
Konstruktion mit langer Liegedauer dies erfahrungsgemäß zum Frühausfall der Konstruktion
geführt hätte.

Frage 5:

Erfolgte die Abnahme während normaler Verkehrsbelastung, wo auch viele 40 Tonnen
Schwerfahrzeuge über die Widerlager fahren?

Antwort:

Hinsichtlich der Abnahme der Fuge ist anzumerken, dass für eine Geräuschemission vor allem die
Niveauunterschiede zwischen Fahrbahnübergangskonstruktion und anschließendem Belag (z.B.
durch Spurrinnenbildung) sowie - durch Alterung bedingte - Toleranzen geräuschauslösend sind.
In diesem Sinne erfolgt eine Abnahme der Konstruktion durch die zuständige Verwaltung
hinsichtlich der eingehaltenen planlichen Darlegungen, der Anschlussdetails (Art und Niveau von
Fuge und Fahrbahndecke) sowie eingehaltener maschinenbaulicher Passungen.

Eine Probeüberrollung durch Schwerfahrzeuge ist in der Regel ungeeignet, Einbaumängel an der
Fuge zu erkennen, Emissionsmessungen sind nicht vorgesehen und auch nicht genormt.

Frage 6:

Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, damit diese Schlaggeräusche, die auch durch
nachträgliche Schalldämmversuche durch Auskleiden des begehbaren Widerlagerbereichs nicht
unter die von Ihrem Ministerium verlautbarten Grenzwerte gebracht werden konnten, reduziert
werden, um für die Anrainer in diesem Bereich der A13 das Leben noch halbwegs lebenswert zu
halten?


Antwort:

Aus vergleichbaren Autobahnabschnitten ist bekannt, dass eine Reduktion der
Überrollgeschwindigkeit durch entsprechende Gebote gemäß Straßenverkehrsordnung sowie die
Überwachung der Einhaltung dieser Gebote zu beträchtlichen Lärmreduktionen führen können.

Dennoch muss ich dazu anmerken, dass das Überrollgeräusch einem Trägerrost, egal nach
welcher der oben angeführten Bauarten auch immer, systemimmanent ist.