3756/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3729/J der Abgeordneten Silhavy und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 4 und 10:

Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 wurden die Agenden mehrerer
Ressorts in meinem Ministerium zusammengefasst. Dies bedingte umfangreiche
Reorganisationsmaßnahmen, um das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb im Sinne der Sparsamkeit,
Effizienz und Bürgernähe zu machen.

Im Zuge der Verwaltungsreformmaßnahmen der Bundesregierung und der damit
einhergehenden Beauftragung externer Beratungsunternehmen mit der Untersu-
chung einzelner Verwaltungsorganisationen wurden im Bundesministerium für sozia-
le Sicherheit und Generationen detaillierte Analysen, insbesondere zur Organisati-
onsdichte, zur Leitungsspanne und der Geschäftsfallbearbeitung, durchgeführt. Zur
ressortinternen Umsetzung der aus den Ergebnissen dieser Analysen abgeleiteten
Vorgaben im Wege einer entsprechenden Änderung der Geschäftseinteilung wurde
von mir eine Projektgruppe eingerichtet, mit deren Leitung der Leiter der Sektion
VII betraut war.


Frage 5:

Ja.


 

 

Frage 6:

SC Dr. Werner Bauer

SC Mag. Ronald Rosenmayr

GL Dr. Alexander Jentzsch

AL Dr. Helmut Siedl

AL Dr. Brigitte Arndorfer

AL Paul-Michael Holub

AL Dr. Brigitte Svoboda

AL Dr. Johann-Friedrich Kurz

AL Dr. Helga Halbich-Zankl

AL Dr. Rainer Scheffenegger

RL Christian Amon

RL Mag. Renate Dorfmeister

ADir. Reg. Rat Franz Ehrschwendner

RL Rudolf Eichinger


Leiter der Präsidialsektion
Leiter der Sektion V
Leiter der Gruppe VIII/C
Leiter der Abteilung ll/B/4
Leiterin der Abteilung IV/A/4
Leiter der Abteilung VlI/A/1
Leiterin der Abteilung
VIII/A/20
Leiter der Abteilung VIII/B/11
Leiterin der Abteilung VIII/D/2
Leiter der Abteilung IX/14
Leiter des Referates Präs./A/1b
Leiterin des Referates V/7a
Stv. Leiter der Abteilung VII/7
Leiter des Referates Vl/3a

Frage 7:

Nein.

Fragen 8 und 20 bis 22:

Die Vorruhestandskosten betragen derzeit durchschnittlich € 63.121,43 pro Person.
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Bediensteten können aus Datenschutzgrün-
den nicht gemacht werden.

Frage 9:

Da die Organisationsreform im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Gene-
rationen noch nicht abgeschlossen ist, wird es zu weiteren Vorruhestandsangeboten
seitens des Dienstgebers kommen.

Frage 11:

Nein. Wie dem Vergleich der alten Geschäftseinteilung meines Ministeriums
(Österreichischer Amtskalender 2001/2002) mit der seit 1.3.2002 geltenden Ge-
schäftseinteilung (siehe die Homepage meines Ressorts) zu entnehmen ist, nimmt
die Stabsstelle Supportfunktionen ein anderes Aufgabengebiet wahr.


Frage 12:

Die Personalkosten für die Stabsstelle Supportfunktionen sind niedriger als für die
ursprüngliche Präsidialsektion. Die Sachkosten haben sich nicht verändert.

Frage 13:

Es werden die Sach- und Personalkosten herangezogen.

Frage 14:

Ja. Ministerialrat Dr. Helmut Günther ist, so wie - quer durch alle politischen Parteien
- andere Bedienstete meines Ressorts auch, Mandatsträger einer politischen Partei.
Daneben ist er seit 1981 Beamter, zuerst im Unterrichtsressort und seit dem Jahr
1984 im Wirtschaftsressort. Seit 1986 bekleidete er dort die Funktion eines Abtei-
lungsleiters.

Frage 15:

Das Kriterium für die erfolgte sinnvolle Zusammenlegung ist ausschließlich der inhalt-
liche Aspekt; Größe hat in diesem Zusammenhang untergeordnete Relevanz.

Frage 16 und 17:

Ja, da die Auflösung der Referate eine Verflachung der hierarchischen Struktur des
Ministeriums, eine Erhöhung der Leitungsspanne, eine straffere Organisation und
somit eine Optimierung der Verwaltungsabläufe im Sinne eines Dienstleistungsbe-
triebes am Bürger zur Folge hat.

Frage 18:

Nein. Zwei Referate der Sektion III (Frauenangelegenheiten) wurden zu Abteilungen
aufgewertet, weil die sachlichen Kompetenzen dieser Organisationseinheiten (Frau-
engesundheit, Gewalt gegen Frauen) besondere frauenpolitische Anliegen für mich
bedeuten.

Frage 19:

Nein.


Fragen 23 bis 25:

Der mit neuer Geschäftseinteilung primär angestrebte Effekt war die Beschleunigung
im Ablauf von Geschäftsfällen, die sich denklogisch aus der vorgenommenen hierar-
chischen Verflachung der Aufbauorganisation und der Zusammenführung sachlich
zusammengehöriger Agenden ergibt. Dieses Optimierungspotenzial war nicht zuletzt
auf Grund von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Organisationsänderungen in
anderen Bereichen von vornherein evident.

Fragen 26 und 27:

Folgende Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
wurden im Zuge der Organisationsänderung mit Funktionen betraut:

Mitarbeiterinnen meines Büros:

Frau Marina Hahn-Bleibtreu wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 mit
der stellvertretenden Leitung der Abt.V/5 für die Bereiche Jugend-
grundsatzabteilung und Jugendforschung betraut. Frau Hahn-Bleibtreu
bleibt weiterhin auch als Fachreferentin für die Forschungskoordination in
meinem Büro tätig.

Frau Dr. Susanne Mayer, die Leiterin meines Büros, wurde mit Wirksamkeit
vom 1. März 2002 als provisorische Fachexpertin auch dem Leiter der Sek-
tion
VII direkt unterstellt.

MitarbeiterInnen des Büros des Herrn Staatssekretärs:

Herr Mag. Erhard d'Aron wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 neben
seiner Tätigkeit im Büro des Herrn Staatssekretärs als provisorischer Fach-
experte auch der Leitung der Sektion
II direkt unterstellt.

Herr Dr. Hubert Haiti wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 zum provi-
sorischen Leiter der Abt.VI/B/10 bestellt.

Herr Peter Jatzko, wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 neben seiner
Tätigkeit im Büro des Herrn Staatssekretärs als provisorischer Fachexperte
auch dem Leiter der Sektion
IX direkt unterstellt.

Fragen 28 und 29:

Seit meinem Amtsantritt gab es folgende Neuaufnahmen in ein Dienstverhältnis zum
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen:

12 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v1 (höherer Dienst):

(davon zwei mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und ei-
ne(r) auf einer Behindertenplanstelle)

Dienstantritte - Organisationseinheit:

1.3.2001 - Abt. VIII/5, 5.3.2001 - Abt. II/7,15.6.2001 - Anwaltschaft für Gleich-
behandlungsfragen, 1.10.2001 -Abt. III/1, 20.12.2001 - Ministerbüro und
Abt. VI/3,1.1.2002 - Büro des Staatssekretärs und Vorsitz der Gleichbehand-
lungskommission für die Privatwirtschaft, 2.1.2002 (2) - Abt. V/2 bzw. Abt. IV/9,

1.3.2002 (2) - Abt. VI/14 bzw. Abt. IX/9, 2.4.2002 - Abt. IIl/3,15.4.2002 -
Abt. II/9;


10 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v2 (gehobener Dienst):

(davon drei mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und ei-
ne(r) auf einer Planstelle für ältere Arbeitslose)

Dienstantritte - Organisationseinheit:

15.11.2000 - Ministerbüro und Abt. VI/3,1.3.2001 - Abt. VIII/21, 2.4.2001 - Mi-
nisterbüro, 5.6.2001 (2) - beide Min.Buchhaltung, 3.12.2001 - Büro des Staats-
sekretärs, 2.1.2002 (2) - beide Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen,
1.3.2002 - Gruppe EUl/Abteilung 13, 8.4.2002 - Abt. VI/3;

3 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v3 (Fachdienst):

Dienstantritte - Organisationseinheit:

   15.1.2001 - Büro des Staatssekretärs, 18.3.2002 - Ministerbüro, 2.4.2002 -
Büro des Staatssekretärs;

4 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppen v4/v5 (mittlerer Dienst/Hilfsdienst):

(davon eine(r) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und
eine(r) auf einer Planstelle für ältere Arbeitslose)

Dienstantritte - Organisationseinheit:

1.8.2001 - Ministerialkanzleidirektion, 1.3.2002 - Gruppe EUl/Abteilung 13,

11.3.2002 - Abt. V/11, 2.4.2002 - Abt. VI/17).

Frage 30:

Das Bundesministerium für öffentlichen Leistung und Sport hat der mit Wirksamkeit
vom 1. März 2002 in Kraft getretenen Änderung der Geschäfteinteilung der Zentral-
stelle des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zugestimmt.