3756/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3729/J der Abgeordneten Silhavy und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 4 und 10:
Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle
2000 wurden die Agenden mehrerer
Ressorts in meinem Ministerium zusammengefasst. Dies bedingte umfangreiche
Reorganisationsmaßnahmen, um das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und
Generationen zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb im Sinne der Sparsamkeit,
Effizienz und Bürgernähe zu
machen.
Im Zuge der
Verwaltungsreformmaßnahmen der Bundesregierung und der damit
einhergehenden Beauftragung externer
Beratungsunternehmen mit der Untersu-
chung einzelner Verwaltungsorganisationen wurden im Bundesministerium für
sozia-
le Sicherheit und Generationen detaillierte Analysen, insbesondere zur
Organisati-
onsdichte, zur Leitungsspanne und der Geschäftsfallbearbeitung,
durchgeführt. Zur
ressortinternen Umsetzung der aus den Ergebnissen dieser Analysen abgeleiteten
Vorgaben im Wege einer entsprechenden Änderung der
Geschäftseinteilung wurde
von mir eine Projektgruppe eingerichtet, mit deren Leitung der Leiter der
Sektion VII betraut war.
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Frage 5: Ja. |
Frage 6:
SC Dr. Werner Bauer
SC Mag. Ronald Rosenmayr
GL Dr. Alexander Jentzsch
AL Dr. Helmut Siedl
AL Dr. Brigitte Arndorfer
AL Paul-Michael Holub
AL Dr. Brigitte Svoboda
AL Dr. Johann-Friedrich Kurz
AL Dr. Helga Halbich-Zankl
AL Dr. Rainer Scheffenegger
RL Christian Amon
RL Mag. Renate Dorfmeister
ADir. Reg. Rat Franz Ehrschwendner
RL Rudolf Eichinger
Leiter
der Präsidialsektion
Leiter der Sektion V
Leiter der Gruppe VIII/C
Leiter der Abteilung ll/B/4
Leiterin der Abteilung IV/A/4
Leiter der Abteilung VlI/A/1
Leiterin der Abteilung VIII/A/20
Leiter
der Abteilung VIII/B/11
Leiterin der Abteilung
VIII/D/2
Leiter der Abteilung IX/14
Leiter des Referates
Präs./A/1b
Leiterin des Referates V/7a
Stv. Leiter der Abteilung
VII/7
Leiter des Referates Vl/3a
Frage 7:
Nein.
Fragen 8 und 20 bis 22:
Die Vorruhestandskosten betragen derzeit
durchschnittlich € 63.121,43 pro Person.
Detailliertere Angaben zu den einzelnen
Bediensteten können aus Datenschutzgrün-
den nicht gemacht werden.
Frage 9:
Da die Organisationsreform im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Gene-
rationen noch nicht abgeschlossen ist, wird es zu weiteren
Vorruhestandsangeboten
seitens des Dienstgebers kommen.
Frage 11:
Nein. Wie dem Vergleich der alten
Geschäftseinteilung meines Ministeriums
(Österreichischer Amtskalender 2001/2002)
mit der seit 1.3.2002 geltenden Ge-
schäftseinteilung
(siehe die Homepage meines Ressorts) zu entnehmen ist, nimmt
die Stabsstelle Supportfunktionen ein anderes Aufgabengebiet wahr.
Frage 12:
Die Personalkosten für die
Stabsstelle Supportfunktionen sind niedriger als für die
ursprüngliche Präsidialsektion. Die Sachkosten haben sich nicht
verändert.
Frage 13:
Es werden die Sach- und Personalkosten herangezogen.
Frage 14:
Ja. Ministerialrat Dr. Helmut Günther
ist, so wie - quer durch alle politischen Parteien
- andere Bedienstete meines Ressorts auch, Mandatsträger einer politischen
Partei.
Daneben ist er seit 1981 Beamter, zuerst im Unterrichtsressort und seit dem
Jahr
1984 im Wirtschaftsressort. Seit 1986 bekleidete er dort die Funktion eines
Abtei-
lungsleiters.
Frage 15:
Das Kriterium für die erfolgte
sinnvolle Zusammenlegung ist ausschließlich der inhalt-
liche Aspekt; Größe hat in diesem Zusammenhang untergeordnete
Relevanz.
Frage 16 und 17:
Ja, da die Auflösung der Referate
eine Verflachung der hierarchischen Struktur des
Ministeriums, eine Erhöhung der Leitungsspanne, eine straffere
Organisation und
somit eine Optimierung der Verwaltungsabläufe im Sinne eines
Dienstleistungsbe-
triebes am Bürger zur Folge hat.
Frage 18:
Nein. Zwei Referate der Sektion III (Frauenangelegenheiten) wurden zu
Abteilungen
aufgewertet, weil die sachlichen Kompetenzen dieser Organisationseinheiten
(Frau-
engesundheit, Gewalt gegen Frauen) besondere frauenpolitische Anliegen für
mich
bedeuten.
Frage 19:
Nein.
Fragen 23 bis 25:
Der mit neuer Geschäftseinteilung
primär angestrebte Effekt war die Beschleunigung
im Ablauf von Geschäftsfällen,
die sich denklogisch aus der vorgenommenen hierar-
chischen Verflachung der Aufbauorganisation und der Zusammenführung
sachlich
zusammengehöriger Agenden ergibt. Dieses Optimierungspotenzial war nicht
zuletzt
auf Grund von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Organisationsänderungen
in
anderen Bereichen von vornherein evident.
Fragen 26 und 27:
Folgende Mitarbeiterinnen meines
Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
wurden im Zuge der Organisationsänderung mit Funktionen betraut:
Mitarbeiterinnen meines Büros:
Frau Marina Hahn-Bleibtreu
wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 mit
der stellvertretenden Leitung der Abt.V/5 für die Bereiche Jugend-
grundsatzabteilung und Jugendforschung betraut. Frau Hahn-Bleibtreu
bleibt weiterhin auch als Fachreferentin für die Forschungskoordination in
meinem
Büro tätig.
Frau
Dr. Susanne Mayer, die Leiterin meines Büros, wurde mit Wirksamkeit
vom 1. März 2002 als
provisorische Fachexpertin auch dem Leiter der Sek-
tion VII direkt unterstellt.
MitarbeiterInnen des Büros des Herrn Staatssekretärs:
Herr Mag. Erhard d'Aron wurde mit
Wirksamkeit vom 1. März 2002 neben
seiner Tätigkeit im Büro des Herrn Staatssekretärs als
provisorischer Fach-
experte auch der Leitung der Sektion II direkt
unterstellt.
Herr Dr. Hubert Haiti wurde
mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 zum provi-
sorischen
Leiter der Abt.VI/B/10 bestellt.
Herr Peter Jatzko, wurde mit
Wirksamkeit vom 1. März 2002 neben seiner
Tätigkeit im Büro des Herrn Staatssekretärs als provisorischer
Fachexperte
auch dem Leiter der Sektion IX direkt
unterstellt.
Fragen 28 und 29:
Seit meinem Amtsantritt gab
es folgende Neuaufnahmen in ein Dienstverhältnis zum
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen:
12 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v1 (höherer Dienst):
(davon zwei mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und ei-
ne(r) auf einer Behindertenplanstelle)
Dienstantritte - Organisationseinheit:
1.3.2001 - Abt. VIII/5, 5.3.2001 - Abt.
II/7,15.6.2001 - Anwaltschaft für Gleich-
behandlungsfragen, 1.10.2001 -Abt. III/1,
20.12.2001 - Ministerbüro und
Abt. VI/3,1.1.2002 - Büro des Staatssekretärs und Vorsitz der
Gleichbehand-
lungskommission für die Privatwirtschaft, 2.1.2002 (2) - Abt. V/2 bzw.
Abt. IV/9,
1.3.2002 (2) - Abt. VI/14
bzw. Abt. IX/9, 2.4.2002 - Abt. IIl/3,15.4.2002 -
Abt. II/9;
10 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v2 (gehobener Dienst):
(davon drei mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und ei-
ne(r) auf einer Planstelle für ältere Arbeitslose)
Dienstantritte - Organisationseinheit:
15.11.2000 - Ministerbüro und Abt.
VI/3,1.3.2001 - Abt. VIII/21, 2.4.2001 - Mi-
nisterbüro, 5.6.2001 (2) - beide
Min.Buchhaltung, 3.12.2001 - Büro des Staats-
sekretärs,
2.1.2002 (2) - beide Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen,
1.3.2002 - Gruppe EUl/Abteilung 13, 8.4.2002 - Abt. VI/3;
3 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppe v3 (Fachdienst):
Dienstantritte - Organisationseinheit:
15.1.2001 - Büro des Staatssekretärs, 18.3.2002 - Ministerbüro,
2.4.2002 -
Büro des
Staatssekretärs;
4 MitarbeiterInnen der Entlohnungsgruppen v4/v5 (mittlerer Dienst/Hilfsdienst):
(davon eine(r) mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden und
eine(r) auf einer Planstelle für ältere Arbeitslose)
Dienstantritte - Organisationseinheit:
1.8.2001 - Ministerialkanzleidirektion, 1.3.2002 - Gruppe EUl/Abteilung 13,
11.3.2002 - Abt. V/11, 2.4.2002 - Abt. VI/17).
Frage 30:
Das
Bundesministerium für öffentlichen Leistung und Sport hat der mit
Wirksamkeit
vom 1. März 2002 in Kraft getretenen Änderung der Geschäfteinteilung
der Zentral-
stelle des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
zugestimmt.