3757/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.06.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3761/J-NR/2002 betreffend Integration von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am 18. April 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Durch die Überführung der Schulversuche zur Integration an Polytechnischen Schulen wird der
gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern bis zum Ende der
Schulpflicht ermöglicht. Eine Novelle zum SchOG und Schulpflichtgesetz wird am 18. Juni im
Ministerrat beraten und noch im Sommer im Nationalrat eingebracht.

Ad 2.-4.:

Für körperlich und sinnesbehinderte Jugendliche ist eine Integration und besondere Förderung an
mittleren und höheren Schulen seit langem gewährleistet. Für Jugendliche mit geistigen
Behinderungen sind die im SchOG vorgegebenen Bildungsziele nicht erreichbar und eine
individuelle und spezifische Förderung ist kaum leistbar.

Am Ende der Schulpflicht werden daher vielfältige Maßnahmen in Kooperation mit
außerschulischen Institutionen und helfenden Vereinen gesetzt, um diese Jugendlichen “ins
Leben hineinzubegleiten" und ihnen eine möglichst selbstständige und annähernd unabhängige
Lebensführung und Lebensbewältigung zu ermöglichen.


Seitens der anerkannten österreichischen Familienverbände oder z. B. der Lebenshilfe Österreich
liegen differenzierte Stellungnahmen vor.

Die Wünsche der Eltern richten sich vor allem auf ausreichende Angebote der Berufs-
vorbereitung und Berufszuführung, die auch im Bereich der Behindertenhilfe von vielen
öffentlichen und privaten Trägern angeboten werden.

Der Besuch von Berufsschulen ist an das Vorhandensein eines Lehrvertrages gekoppelt; wenn
Unternehmen Behinderte einstellen, so werden diese automatisch berufsschulpflichtig.

Ad 5. u. 6.:

Die Änderung der Bezeichnung Sonderschulen in Förderschulen ist im Regierungsüberein-
kommen enthalten und wird ebensfalls in der nächsten SchOG-Novelle enthalten sein.

In pädagogischer Hinsicht ist festzustellen, dass das oberste Ziel sonderpädagogischer
Bemühungen in einer bestmöglichen Förderung beeinträchtigter Schüler und Schülerinnen
besteht. Daraus leitet sich ab, dass der Förderungsgedanke und der Förderungsauftrag im
Mittelpunkt stehen, sodass die Bezeichnung Förderschule das pädagogische Anliegen gut
ausdrückt.

Mit dem in Österreich gut ausgebauten Sonderschulsystem, das auf die unterschiedlichen
Behinderungsarten der Kinder besondere Rücksicht nimmt, mit dem seit dem Schuljahr 2001/02
eingeführten Berufsvorbereitungsjahr und den Integrationsmöglichkeiten an den allgemein
bildenden Pflichtschulen wird den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine breite
Palette an Fördermöglichkeiten angeboten. Alle Förderprogramme werden durch die
Lehrerfortbildung unterstützt.

Ad 7.:

Die Maßnahmen anlässlich des Behindertenjahres 2003 orientieren sich an den Vorgaben der
Europäischen Union. Unter dem Thema “Hineinbegleitung ins Leben" erfolgen derzeit intensive
Planungen für Veranstaltungen und Maßnahmen insbesondere zum Übergang Schule/Beruf.