3757/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.06.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3761/J-NR/2002 betreffend Integration von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Abgeordneten
Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am 18. April 2002
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Durch die Überführung der
Schulversuche zur Integration an Polytechnischen Schulen wird der
gemeinsame Unterricht von
behinderten und nicht behinderten Kindern bis zum Ende der
Schulpflicht ermöglicht. Eine Novelle zum SchOG und Schulpflichtgesetz
wird am 18. Juni im
Ministerrat beraten und noch im Sommer im
Nationalrat eingebracht.
Ad 2.-4.:
Für körperlich und sinnesbehinderte
Jugendliche ist eine Integration und besondere Förderung an
mittleren und höheren
Schulen seit langem gewährleistet. Für Jugendliche mit geistigen
Behinderungen sind die im SchOG vorgegebenen Bildungsziele nicht erreichbar und
eine
individuelle und spezifische Förderung
ist kaum leistbar.
Am Ende der Schulpflicht werden daher vielfältige
Maßnahmen in Kooperation mit
außerschulischen
Institutionen und helfenden Vereinen gesetzt, um diese Jugendlichen “ins
Leben hineinzubegleiten" und ihnen
eine möglichst selbstständige und annähernd unabhängige
Lebensführung und
Lebensbewältigung zu ermöglichen.
Seitens der anerkannten
österreichischen Familienverbände oder z. B. der Lebenshilfe
Österreich
liegen
differenzierte Stellungnahmen vor.
Die
Wünsche der Eltern richten sich vor allem auf ausreichende Angebote der
Berufs-
vorbereitung und Berufszuführung, die auch im Bereich der Behindertenhilfe
von vielen
öffentlichen und privaten Trägern
angeboten werden.
Der Besuch von Berufsschulen ist an
das Vorhandensein eines Lehrvertrages gekoppelt; wenn
Unternehmen
Behinderte einstellen, so werden diese automatisch berufsschulpflichtig.
Ad 5. u. 6.:
Die Änderung der Bezeichnung
Sonderschulen in Förderschulen ist im Regierungsüberein-
kommen
enthalten und wird ebensfalls in der nächsten SchOG-Novelle enthalten
sein.
In pädagogischer Hinsicht ist
festzustellen, dass das oberste Ziel sonderpädagogischer
Bemühungen
in einer bestmöglichen Förderung beeinträchtigter Schüler
und Schülerinnen
besteht.
Daraus leitet sich ab, dass der Förderungsgedanke und der Förderungsauftrag
im
Mittelpunkt
stehen, sodass die Bezeichnung Förderschule das pädagogische Anliegen
gut
ausdrückt.
Mit dem in Österreich gut
ausgebauten Sonderschulsystem, das auf die unterschiedlichen
Behinderungsarten
der Kinder besondere Rücksicht nimmt, mit dem seit dem Schuljahr 2001/02
eingeführten
Berufsvorbereitungsjahr und den Integrationsmöglichkeiten an den allgemein
bildenden
Pflichtschulen wird den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
eine breite
Palette an Fördermöglichkeiten angeboten. Alle Förderprogramme
werden durch die
Lehrerfortbildung
unterstützt.
Ad 7.:
Die Maßnahmen anlässlich
des Behindertenjahres 2003 orientieren sich an den Vorgaben der
Europäischen
Union. Unter dem Thema “Hineinbegleitung ins Leben" erfolgen derzeit
intensive
Planungen
für Veranstaltungen und Maßnahmen insbesondere zum Übergang
Schule/Beruf.