3758/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.06.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3762/J-NR/2002 betreffend Kollegklasse für
Berufstätige in Ternitz,
die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am
18. April 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.:
Seitens der HTBLuVA Wr. Neustadt wurde ein Ansuchen um Zurverfügungstellung der
Werteinheiten für das genannte Kolleg gestellt.
Dieses Ansuchen wurde positiv erledigt.
Ad 2.:
Die Schule selbst ist nicht
berechtigt, derartige Vereinbarungen mit der Stadt Ternitz abzuschließen
(keine
eigene Rechtspersönlichkeit), denn die Angelegenheiten der Schulerhaltung
sind vom
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem
Landesschulrat wahrzunehmen.
Ein entsprechender Vertragsentwurf ist
mittlerweile vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur ausgearbeitet und dem Landesschulrat für Niederösterreich
und der Stadt
Ternitz
zum Abschluss übermittelt worden.
Ad 3.:
Es gibt keine Doppelzahlung, da die Stadt keine Zahlungen für den Personaleinsatz leisten wird.
Ad 4.:
Es handelt sich um ein Ausbildungsangebot der Höheren technischen Bundeslehranstalt
Wr. Neustadt und ist somit öffentlich.
Ad 5.:
Das Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
Ad 6+ 7.:
Es handelt sich dabei um keine Umwegfinanzierung, sondern
um ein Kooperationsmodell zwischen
Bund und Stadt zur
Unterstützung der regionalen Bildungsentwicklung, in dem auch die Region
Verantwortung für ihre
Bildungseinrichtungen übernimmt. Im gegenständlichen Fall wird die
Stadt
Ternitz die Kosten für Raum, Einrichtung und Ausstattung sowie
für sonstige organisatorische
Maßnahmen tragen.