3758/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.06.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3762/J-NR/2002 betreffend Kollegklasse für
Berufstätige in Ternitz, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am
18. April 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Seitens   der   HTBLuVA   Wr. Neustadt   wurde   ein   Ansuchen   um   Zurverfügungstellung   der

Werteinheiten für das genannte Kolleg gestellt.

Dieses Ansuchen wurde positiv erledigt.

Ad 2.:

Die Schule selbst ist nicht berechtigt, derartige Vereinbarungen mit der Stadt Ternitz abzuschließen
(keine eigene Rechtspersönlichkeit), denn die Angelegenheiten der Schulerhaltung sind vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem
Landesschulrat wahrzunehmen.

Ein entsprechender Vertragsentwurf ist mittlerweile vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur ausgearbeitet und dem Landesschulrat für Niederösterreich und der Stadt
Ternitz zum Abschluss übermittelt worden.

Ad 3.:

Es gibt keine Doppelzahlung, da die Stadt keine Zahlungen für den Personaleinsatz leisten wird.


Ad 4.:

Es   handelt   sich   um   ein   Ausbildungsangebot   der   Höheren   technischen   Bundeslehranstalt

Wr. Neustadt und ist somit öffentlich.

Ad 5.:

Das Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

Ad 6+ 7.:

Es handelt sich dabei um keine Umwegfinanzierung, sondern um ein Kooperationsmodell zwischen
Bund und Stadt zur Unterstützung der regionalen Bildungsentwicklung, in dem auch die Region
Verantwortung für ihre Bildungseinrichtungen übernimmt. Im gegenständlichen Fall wird die Stadt
Ternitz die Kosten für Raum, Einrichtung und Ausstattung sowie für sonstige organisatorische
Maßnahmen tragen.