3773/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.06.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3806/J betreffend
Österreich Werbung - “Entpolitisierung durch die Politik?",
welche die Abgeordneten
Emmerich Schwemlein, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2002 an mich richte-
ten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
“Österreich-Häuser" sind eine
internationale Präsentationsplattform für die gesamte
österreichische Wirtschaft. Ziel der
“Österreich-Häuser" ist, Wirtschaftsbetriebe unter
einem Dach zu vereinen. Ein Standort (Berlin) ist geplant, derzeit laufen
Verhand-
lungen.
Demgegenüber
sind die sogenannten “Austria Centers" Bürogemeinschaften zwi-
schen den Außenhandelsstellen der WKO und der ÖW. Im Jahr 2001 wurde
die ge-
plante Zusammenlegung von 6 Standorten vollzogen, 2002 sind 4 geplant - die Um-
setzung ist derzeit in
Arbeit.
Antwort zu den
Punkten 2 bis 4, 7 bis 9, 16 und 17, 19 bis 23, 25 und 26 der An-
frage:
Laut Statuten der ÖW 13.2.1 hat der
Geschäftsführer die Geschäftsführung des
Vereins unter eigener Verantwortung so vorzunehmen, wie es der Zweck des Ver-
eins erfordert. Auch die Aufnahme, Kündigung und Entlassung von
Angestellten ob-
liegt dem Geschäftsführer.
Für die operativen Geschäfte der ÖW ist
daher die Geschäftsführung allein verant-
wortlich.
Im übrigen wird auf den Geschäftsbericht der ÖW verwiesen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Berufsbezeichnung “Tourismuskoordinator" ist mir nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Frage, ob überhaupt ein Dienstvertrag zwischen der
ÖW und Herrn Macho ab-
geschlossen wurde, ist auch
nach dem bereits abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen
Verfahren zwischen der ÖW und Herrn Macho nicht abschließend
geklärt.
Die sich darauf beziehenden Fragen können nicht
beantwortet werden, da davon
ausgegangen wird, dass es keinen gültig zustande gekommenen Dienstvertrag
zwi-
schen der ÖW und Herrn
Macho gab.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Die ÖW ist weder personell noch finanziell in das Projekt “Alpenglühen" involviert.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Eigentümer der ÖW (WKÖ 25 %, Bund 75 %)
zahlen einen jährlichen Mitglieds-
beitrag, der den in den Statuten angeführten Leistungsbereich abdeckt. Es
werden
keine Rechnungen gelegt.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Es ist unbekannt, in welchem Ausmaß
die LTOs über Ausgaben, Leistungen und
anderen Aktivitäten gegenüber ihren jeweiligen Eigentümern
Rechenschaft ablegen.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Eine Beantwortung dieser Frage fällt
nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Nein.
b) In der
Finanzierungsvereinigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit und dem Bundesministerium für Finanzen wird die Sicherstellung
des
Mitgliedsbeitrages an die ÖW in bisheriger Höhe bis 2003
gewährleistet.