3773/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.06.2002

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

           

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3806/J betreffend
Österreich Werbung - “Entpolitisierung durch die Politik?", welche die Abgeordneten
Emmerich Schwemlein, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2002 an mich richte-
ten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

“Österreich-Häuser" sind eine internationale Präsentationsplattform für die gesamte
österreichische Wirtschaft. Ziel der “Österreich-Häuser" ist, Wirtschaftsbetriebe unter
einem Dach zu vereinen. Ein Standort (Berlin) ist geplant, derzeit laufen Verhand-
lungen.

Demgegenüber sind die sogenannten “Austria Centers" Bürogemeinschaften zwi-
schen den Außenhandelsstellen der WKO und der ÖW. Im Jahr 2001 wurde die ge-
plante Zusammenlegung von 6 Standorten vollzogen, 2002 sind 4 geplant - die Um-
setzung ist derzeit in Arbeit.


Antwort zu den Punkten 2 bis 4, 7 bis 9, 16 und 17, 19 bis 23, 25 und 26 der An-
frage:

Laut Statuten der ÖW 13.2.1 hat der Geschäftsführer die Geschäftsführung des
Vereins unter eigener Verantwortung so vorzunehmen, wie es der Zweck des Ver-
eins erfordert. Auch die Aufnahme, Kündigung und Entlassung von Angestellten ob-
liegt dem Geschäftsführer.

Für die operativen Geschäfte der ÖW ist daher die Geschäftsführung allein verant-
wortlich.

Im übrigen wird auf den Geschäftsbericht der ÖW verwiesen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Berufsbezeichnung “Tourismuskoordinator" ist mir nicht bekannt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die Frage, ob überhaupt ein Dienstvertrag zwischen der ÖW und Herrn Macho ab-
geschlossen wurde, ist auch nach dem bereits abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen
Verfahren zwischen der ÖW und Herrn Macho nicht abschließend geklärt.

Die sich darauf beziehenden Fragen können nicht beantwortet werden, da davon
ausgegangen wird, dass es keinen gültig zustande gekommenen Dienstvertrag zwi-
schen der ÖW und Herrn Macho gab.

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

Die ÖW ist weder personell noch finanziell in das Projekt “Alpenglühen" involviert.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Ja.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Die Eigentümer der ÖW (WKÖ 25 %, Bund 75 %) zahlen einen jährlichen Mitglieds-
beitrag, der den in den Statuten angeführten Leistungsbereich abdeckt. Es werden
keine Rechnungen gelegt.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Es ist unbekannt, in welchem Ausmaß die LTOs über Ausgaben, Leistungen und
anderen Aktivitäten gegenüber ihren jeweiligen Eigentümern Rechenschaft ablegen.

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

Keine.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

Eine Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Nein.


b) In der Finanzierungsvereinigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit und dem Bundesministerium für Finanzen wird die Sicherstellung des
Mitgliedsbeitrages an die ÖW in bisheriger Höhe bis 2003 gewährleistet.