3781/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.06.2002

Bundesminister für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche
Anfrage (3810/J) betreffend “Nahrungsergänzungsmittel - Verunreinigungen durch anabole
Steroide" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wann haben Sie - als Sportministerin - den abgeschlossenen Forschungsbericht erhalten?

Frage 2:

Werden Sie - nachdem durch BM Haupt die Öffentlichkeit über die Ergebnisse nicht
informiert wurde - nun Sportlerinnen, Sportverbände und Sportvereine über diese
Untersuchung informieren?

Zu den Fragen 1 und 2:

Der angesprochene Forschungsbericht wurde mir nicht übermittelt. Über die Ergebnisse des

Forschungsberichtes wurde ich im Wege der Öffentlichkeit und der Medien informiert.


Ich habe das Österreichische Anti-Doping-Comite daher veranlasst, alle Dach- und
Fachverbände im Weg der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und deren Zeitung über
die Untersuchung zu informieren. Ausserdem wurden bei den Anti-Doping-Nachschulungen
die Anti-Doping-Beauftragten der Sportfachverbände informiert und vor dem Gebrauch von
Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt.

Frage 3:

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie gegen mit anabolen Steroiden verunreinigten

Nahrungsergänzungsmittel vorzugehen ?

Frage 4:

Welche behördlichen Maßnahmen haben Sie gegenüber Hersteller, Händler oder Importeure

dieser Produkte ergriffen, in denen anabole Steroide nachgewiesen wurden?

Frage 5:

In welchem Umfang werden Sie als Sportministerin Untersuchungen von
Nahrungsergänzungsmittel veranlassen, da diese vorliegende Untersuchung noch keine
umfassende Kontrolle dieses "grauen Marktes" darstellt?

Zu den Fragen 3 bis 5:

Gemäß dem § 68a des Arzneimittelgesetzes i.d.F. des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 2002,
BGBl. I 33/2002, sind die Organe des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
sowie vom Bundesminister beauftragte Sachverständige zum Zweck der Überwachung des
Verbotes nach § 5a (Dopingmittel gemäß dem Anhang der Anti-Doping-Konvention) befugt,
in sämtlichen Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die
der Ausübung des Sportes oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind
oder wo Sportveranstaltungen und Wettkämpfe stattfinden, Nachschau zu halten. Die
genannten Organe sind befugt, von den gelagerten Arznei- und sonstigen Mitteln, bei denen
der Verdacht besteht, dass sie Stoffe im Sinn des § 5a enthalten, Proben zu fordern oder zu
entnehmen.


Soweit Nahrungsergänzungsmittel als Verzehrprodukte im Lebensmittelhandel angeboten
werden, sind sie wie andere Lebensmittel durch die im Lebensmittelgesetz vorgesehenen
Organe stichprobenartig zu überprüfen.

Zur besseren Koordinierung der Kontrolle der teilweise im Grenzbereich zwischen
Lebensmitteln - Arzneimitteln und Dopingmitteln befindlichen Produkte habe ich eine
Dopingkontrollkommission gemäß § 8 des Bundesministeriengesetzes eingerichtet, die sich
im Hinblick auf die Beteiligung mehrerer Ministerien aus Vertretern des Bundesministeriums
für öffentliche Leistung und Sport, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Finanzen
sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zusammensetzt. -
Auf Grund eines konkreten Anlassfalls läuft derzeit eine erste Untersuchung.

Mit entsprechenden Untersuchungen werde ich nach Vorliegen eines ersten Berichtes der
Doping-Kontrollkommission das Österreichische Anti-Doping-Comite beauftragen.

Frage 6:

Werden Sie auch Testkäufe über das “Internet" veranlassen?

Frage 7:

Wenn nein, weshalb nicht?

Frage 8:

Werden Sie auch Testkäufe bei “Postfachfirmen " veranlassen?

Frage 9:

Wenn nein, weshalb nicht?

Frage 10:

In welcher Form werden Sie die Öffentlichkeit (insbes. Sportlerinnen, Sportverbände und

Sportvereine) über die Ergebnisse dieser möglichen weiteren Untersuchungen informieren?


Zu den Fragen 6 bis 10:

Nach Maßgabe des Berichtes der Dopingkontrollkommission halte ich auch Testkäufe über

das Internet und bei Postfachfirmen für wahrscheinlich und zielführend.

Frage 11:

Wie bewerten Sie als zuständiger Ressortminister die Ergebnisse der chemischen Analysen

dieser Untersuchung?

Frage 12:

Wie  bewerten  Sie als zuständige Ressortministerin  die Ergebnisse  der toxikologischen

Risikountersuchung dieser Untersuchung?

Frage 13:

Gibt es aus Ihrer Sicht - aufgrund der vorliegenden Ergebnisse (chemische Analyse sowie

toxikologischen Risikobewertung) einen legistischen Handlungsbedarf?

Frage 14:

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Frage 15:

Gibt es aus Ihrer Sicht - aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung — einen

Handlungsbedarf in der Vollziehung?

Frage 16:

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Zu den Fragen 11 bis 16:

Die Ergebnisse dieser und auch anderer Untersuchungen, wie z.B. die von der EU geförderte
und vom Deutschen Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterstützte Studie
“Dopingbekämpfung in kommerziell geführten Sportsrudios", an deren Erstellung sich auch


Österreich aktiv beteiligt hat, geben zu erheblicher Besorgnis Anlass. Die hohe
Missbrauchsbereitschaft und der damit verbundene gesundheitliche Schaden waren Anlass,
zunächst die Novellierung des Arzneimittel- und Rezeptpflichtgesetzes rasch umzusetzen und
in der Folge die vorgenannte § 8 Kommission einzurichten. Oft lassen sich nicht nur
Leistungssportler, sondern vor allem Fitnesssportler unter Umgehung der nationalen
Vertriebsregeln, der Grenzkontrollen und der Arzneimittelgesetze ihre Präparate direkt ins
Haus liefern. Es ist deshalb auch wichtig, die Ermittlungsbehörden stärker für dieses Problem
zu sensibilisieren.

Frage 17:

Unter       welchen       Voraussetzungen       (Bedingungen)       können       Hersteller       von

Nahrungsergänzungsmittel ihre Produkte herstellen? Welche Regelungen gibt es dafür?

Frage 18:

Können    Hersteller   von   Nahrungsergänzungsmittel   auch   pharmakologisch    wirksame

Substanzen verwenden?

Fräse 19:

Wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen?

Zu den Fragen 17 bis 19:

Dies ist mir im Hinblick auf die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für soziale

Sicherheit und Generationen nicht bekannt.

Frage 20:

Kennen      Sie      die      vor     kurzem      veröffentlichte      IOC-Untersuchung      bezüglich

Nahrungsergänzungsmittel?  Sind Ihnen  die  Ergebnisse  dieser   Untersuchung   im  Detail

bekannt?

Frage 21:

Wenn ja,  sind Ihnen die Namen und Bezeichnungen der Produkte mit Dopingrelevanz

bekannt?


Frage 22:

Zu welchen Schlussfolgerungen kam Ihr Ressort nach dieser Veröffentlichung durch das
IOC? Kam es mit den zuständigen Stellen des IOC zu einem Kontakt und
Informationsaustausch? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, weshalb nicht?

Frage 23:

Welche Nahrungsergänzungsmittel,  die durch  das IOC am  deutschen  Markt überprüft

wurden, waren positiv getestet worden (ersuche um namentliche Anführung von Produkte und

Hersteller)?

Frage 24:

Welche Nahrungsergänzungsmittel, die durch das IOC am holländischen Markt überprüft

wurden, waren positiv getestet worden (ersuche um namentliche Anführung von Produkte und

Hersteller)?

Zu den Fragen 20 bis 24:

Die Ergebnisse der IOC-Untersuchung bezüglich Nahrungsergänzungsmittel sind mir
persönlich im Detail nicht bekannt. Ich habe jedoch den österreichischen Vertreter bei der
nach der Anti-Doping-Konvention zuständigen Monitoring-Group des Europarates beauftragt,
sämtliche verfügbaren Unterlagen anzufordern und die neu geschaffene
Dopingkontrollkommission um entsprechende Vorschläge zu ersuchen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist, auf der
Homepage des IMSB eine eigene Seite einzurichten, die sich ausschließlich mit
Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere mit den kontaminierten Nahrungsergänzungsmitteln,
beschäftigt. Dadurch wird eine permanente Informationsplattform zum Thema
Nahrungsergänzungsmittel eingerichtet werden.

Frage 25:

Welche Auswirkungen müssten aus Sicht Ihres Ressort diese Ergebnisse auf die geplante EU-
Richtlinie “Nahrungsergänzungen " haben?


Frage 26:

Welche konkrete Haltung hat bislang Ihr Ressort zu dieser geplanten EU-Richtlinie
eingenommen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Verankerung der “Guten
Herstellungspraxis "?

Frage 27:

Sehen Sie auf Europäischer Ebene einen besonderen legislativen Handlungsbedarf?

Frage 28:

Wenn ja, welchen? Welche konkreten Maßnahmen bzw. Aktivitäten sind von Ihrer Seite dazu

geplant?

Frage 29:

Wenn nein, weshalb nicht? Reichen die bestehenden gültigen europäischen Bestimmungen

aus?

Zu den Fragen 25 bis 29:

Aus meiner Sicht besteht auf EU- und internationaler Ebene ein erheblicher Handlungsbedarf
zu verstärkter Dopingbekämpfung, schon im Hinblick auf den überaus großen
volksgesundheitlichen Schaden. Doping darf in den EU-Mitgliedsstaaten nicht länger als ein
von Staat und Gesellschaft teilweise toleriertes Kavaliersdelikt gelten. Es bedarf der besseren
internationalen Kooperation zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges, der zu einer
langfristigen und konsequenten Eindämmung des Dopingproblems vor allem im Fitnesssport
führen sollte. Österreich ist in allen Arbeitsgruppen der Monitoring-Group des Europarates
aktiv vertreten. Eine Verbesserung der Situation erwarte ich mir auch durch die verstärkte
Einbindung der staatlichen Stellen in die neu gegründete World Anti-Doping-Agency
(WADA).