3781/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.06.2002
Bundesminister für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen haben an mich eine schriftliche
Anfrage
(3810/J) betreffend “Nahrungsergänzungsmittel - Verunreinigungen
durch anabole
Steroide"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wann haben Sie - als Sportministerin - den abgeschlossenen Forschungsbericht erhalten?
Frage 2:
Werden Sie - nachdem durch BM Haupt die Öffentlichkeit
über die Ergebnisse nicht
informiert wurde - nun Sportlerinnen, Sportverbände und Sportvereine
über diese
Untersuchung informieren?
Zu den Fragen 1 und 2:
Der angesprochene Forschungsbericht wurde mir nicht übermittelt. Über die Ergebnisse des
Forschungsberichtes wurde ich im Wege der Öffentlichkeit und der Medien informiert.
Ich habe das Österreichische
Anti-Doping-Comite daher veranlasst, alle Dach- und
Fachverbände
im Weg der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und deren Zeitung
über
die
Untersuchung zu informieren. Ausserdem wurden bei den
Anti-Doping-Nachschulungen
die
Anti-Doping-Beauftragten der Sportfachverbände informiert und vor dem
Gebrauch von
Nahrungsergänzungsmitteln
gewarnt.
Frage 3:
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie gegen mit anabolen Steroiden verunreinigten
Nahrungsergänzungsmittel vorzugehen ?
Frage 4:
Welche behördlichen Maßnahmen haben Sie gegenüber Hersteller, Händler oder Importeure
dieser Produkte ergriffen, in denen anabole Steroide nachgewiesen wurden?
Frage 5:
In welchem Umfang werden Sie als
Sportministerin Untersuchungen von
Nahrungsergänzungsmittel
veranlassen, da diese vorliegende Untersuchung noch keine
umfassende
Kontrolle dieses "grauen Marktes" darstellt?
Zu den Fragen 3 bis 5:
Gemäß dem § 68a des
Arzneimittelgesetzes i.d.F. des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 2002,
BGBl. I
33/2002, sind die Organe des Bundesministeriums für öffentliche
Leistung und Sport
sowie vom Bundesminister beauftragte Sachverständige zum Zweck der
Überwachung des
Verbotes nach § 5a (Dopingmittel gemäß dem Anhang der
Anti-Doping-Konvention) befugt,
in
sämtlichen Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder
natürlichen Personen, die
der
Ausübung des Sportes oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness
gewidmet sind
oder wo
Sportveranstaltungen und Wettkämpfe stattfinden, Nachschau zu halten. Die
genannten
Organe sind befugt, von den gelagerten Arznei- und sonstigen Mitteln, bei denen
der Verdacht besteht, dass sie Stoffe im Sinn des § 5a enthalten, Proben
zu fordern oder zu
entnehmen.
Soweit Nahrungsergänzungsmittel als Verzehrprodukte
im Lebensmittelhandel angeboten
werden, sind sie wie andere Lebensmittel durch die im Lebensmittelgesetz
vorgesehenen
Organe
stichprobenartig zu überprüfen.
Zur besseren Koordinierung der
Kontrolle der teilweise im Grenzbereich zwischen
Lebensmitteln - Arzneimitteln
und Dopingmitteln befindlichen Produkte habe ich eine
Dopingkontrollkommission gemäß
§ 8 des Bundesministeriengesetzes eingerichtet, die sich
im Hinblick auf die Beteiligung mehrerer Ministerien aus Vertretern des
Bundesministeriums
für öffentliche Leistung und Sport, des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und
Generationen, des Bundesministeriums
für Inneres, des Bundesministeriums für Finanzen
sowie des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie zusammensetzt. -
Auf Grund eines konkreten Anlassfalls
läuft derzeit eine erste Untersuchung.
Mit entsprechenden Untersuchungen
werde ich nach Vorliegen eines ersten Berichtes der
Doping-Kontrollkommission
das Österreichische Anti-Doping-Comite beauftragen.
Frage 6:
Werden Sie auch Testkäufe über das “Internet" veranlassen?
Frage 7:
Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 8:
Werden Sie auch Testkäufe bei “Postfachfirmen " veranlassen?
Frage 9:
Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 10:
In welcher Form werden Sie die Öffentlichkeit (insbes. Sportlerinnen, Sportverbände und
Sportvereine) über die Ergebnisse dieser möglichen weiteren Untersuchungen informieren?
Zu den Fragen 6 bis 10:
Nach Maßgabe des Berichtes der Dopingkontrollkommission halte ich auch Testkäufe über
das Internet und bei Postfachfirmen für wahrscheinlich und zielführend.
Frage 11:
Wie bewerten Sie als zuständiger Ressortminister die Ergebnisse der chemischen Analysen
dieser Untersuchung?
Frage 12:
Wie bewerten Sie als zuständige Ressortministerin die Ergebnisse der toxikologischen
Risikountersuchung dieser Untersuchung?
Frage 13:
Gibt es aus Ihrer Sicht - aufgrund der vorliegenden Ergebnisse (chemische Analyse sowie
toxikologischen Risikobewertung) einen legistischen Handlungsbedarf?
Frage 14:
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 15:
Gibt es aus Ihrer Sicht - aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung — einen
Handlungsbedarf in der Vollziehung?
Frage 16:
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Zu den Fragen 11 bis 16:
Die Ergebnisse dieser und auch
anderer Untersuchungen, wie z.B. die von der EU geförderte
und vom Deutschen Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterstützte
Studie
“Dopingbekämpfung in kommerziell geführten Sportsrudios",
an deren Erstellung sich auch
Österreich aktiv beteiligt hat,
geben zu erheblicher Besorgnis Anlass. Die hohe
Missbrauchsbereitschaft
und der damit verbundene gesundheitliche Schaden waren Anlass,
zunächst
die Novellierung des Arzneimittel- und Rezeptpflichtgesetzes rasch umzusetzen
und
in der Folge die vorgenannte
§ 8 Kommission einzurichten. Oft lassen sich nicht nur
Leistungssportler, sondern vor allem
Fitnesssportler unter Umgehung der nationalen
Vertriebsregeln, der Grenzkontrollen
und der Arzneimittelgesetze ihre Präparate direkt ins
Haus liefern. Es ist deshalb auch
wichtig, die Ermittlungsbehörden stärker für dieses Problem
zu sensibilisieren.
Frage 17:
Unter welchen Voraussetzungen (Bedingungen) können Hersteller von
Nahrungsergänzungsmittel ihre Produkte herstellen? Welche Regelungen gibt es dafür?
Frage 18:
Können Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel auch pharmakologisch wirksame
Substanzen verwenden?
Fräse 19:
Wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen?
Zu den Fragen 17 bis 19:
Dies ist mir im Hinblick auf die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen nicht bekannt.
Frage 20:
Kennen Sie die vor kurzem veröffentlichte IOC-Untersuchung bezüglich
Nahrungsergänzungsmittel? Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Untersuchung im Detail
bekannt?
Frage 21:
Wenn ja, sind Ihnen die Namen und Bezeichnungen der Produkte mit Dopingrelevanz
bekannt?
Frage 22:
Zu welchen Schlussfolgerungen kam Ihr Ressort nach dieser
Veröffentlichung durch das
IOC? Kam es mit den zuständigen Stellen
des IOC zu einem Kontakt und
Informationsaustausch? Wenn ja, wann
und in welcher Weise? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 23:
Welche Nahrungsergänzungsmittel, die durch das IOC am deutschen Markt überprüft
wurden, waren positiv getestet worden (ersuche um namentliche Anführung von Produkte und
Hersteller)?
Frage 24:
Welche Nahrungsergänzungsmittel, die durch das IOC am holländischen Markt überprüft
wurden, waren positiv getestet worden (ersuche um namentliche Anführung von Produkte und
Hersteller)?
Zu den Fragen 20 bis 24:
Die Ergebnisse der IOC-Untersuchung
bezüglich Nahrungsergänzungsmittel sind mir
persönlich
im Detail nicht bekannt. Ich habe jedoch den österreichischen Vertreter
bei der
nach der
Anti-Doping-Konvention zuständigen Monitoring-Group des Europarates
beauftragt,
sämtliche
verfügbaren Unterlagen anzufordern und die neu geschaffene
Dopingkontrollkommission
um entsprechende Vorschläge zu ersuchen.
In diesem Zusammenhang möchte
ich auch darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist, auf der
Homepage des IMSB eine eigene Seite einzurichten, die sich ausschließlich
mit
Nahrungsergänzungsmittel,
insbesondere mit den kontaminierten Nahrungsergänzungsmitteln,
beschäftigt.
Dadurch wird eine permanente Informationsplattform zum Thema
Nahrungsergänzungsmittel
eingerichtet werden.
Frage 25:
Welche Auswirkungen müssten aus
Sicht Ihres Ressort diese Ergebnisse auf die geplante EU-
Richtlinie
“Nahrungsergänzungen " haben?
Frage 26:
Welche konkrete Haltung hat bislang Ihr Ressort zu dieser
geplanten EU-Richtlinie
eingenommen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Verankerung der
“Guten
Herstellungspraxis "?
Frage 27:
Sehen Sie auf Europäischer Ebene einen besonderen legislativen Handlungsbedarf?
Frage 28:
Wenn ja, welchen? Welche konkreten Maßnahmen bzw. Aktivitäten sind von Ihrer Seite dazu
geplant?
Frage 29:
Wenn nein, weshalb nicht? Reichen die bestehenden gültigen europäischen Bestimmungen
aus?
Zu den Fragen 25 bis 29:
Aus meiner Sicht besteht auf EU- und internationaler
Ebene ein erheblicher Handlungsbedarf
zu
verstärkter Dopingbekämpfung, schon im Hinblick auf den überaus
großen
volksgesundheitlichen
Schaden. Doping darf in den EU-Mitgliedsstaaten nicht länger als ein
von
Staat und Gesellschaft teilweise toleriertes Kavaliersdelikt gelten. Es bedarf
der besseren
internationalen Kooperation zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges, der
zu einer
langfristigen
und konsequenten Eindämmung des Dopingproblems vor allem im Fitnesssport
führen sollte.
Österreich ist in allen Arbeitsgruppen der Monitoring-Group des Europarates
aktiv vertreten. Eine Verbesserung der Situation erwarte ich mir auch durch die
verstärkte
Einbindung der staatlichen Stellen in die neu gegründete World
Anti-Doping-Agency
(WADA).