3784/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.06.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Der Bundesminister
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3816/J-NR/2002 betreffend innerösterreichische
Vorbereitung auf die Erweiterung der Europäischen Union, die die
Abgeordneten Dr. Einem und
Genossinnen am 30. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts
ergriffen, um den zusätzlichen Anstieg des
Verkehrsaufkommens - bedingt durch die Erweiterung der Europäischen Union
- umwelt- und
anrainerschonend zu bewältigen?
Antwort:
Da Österreich aufgrund seiner
geografischen Lage im Zentrum Europa von den großen
europäischen Verkehrsströmen in besonderem Ausmaß betroffen
ist, verfolge ich - insbesondere
auch vor dem Hintergrund der geplanten EU-Erweiterung - konsequent eine
Verkehrspolitik, die
darauf abzielt, Bevölkerung und Umwelt vor den negativen Auswirkungen des
Straßengüterverkehrs, wie Schadstoffe, Lärm, Staus,
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit etc.
umfassend und nachhaltig zu schützen und
die negativen Folgen des stetig steigenden
Verkehrsaufkommens durch eine Optimierung der Nutzung der vorhandenen
Kapazitäten der
verschiedenen Verkehrsträger so gering wie möglich zu halten.
Ein wichtiges Instrument, das Österreich
zur Erreichung dieser Ziele zur Verfügung steht, ist das
gemäß Protokoll Nr. 9 des österreichischen Beitrittsvertrags
zur EU vorgesehene
Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften und umweltgerechten
Reduzierung der
durch den Lkw-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie
der Begrenzung der
Transitfahrten durch Österreich mit 108% der Zahl der Transitfahrten im
Vergleich zum Basisjahr
1991.
Über die konsequente Anwendung des
Ökopunktesystems hinaus wurden und werden von
Österreich zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die zur verbesserten
Kooperation der Verkehrsträger
untereinander, zur
Entlastung des Straßennetzes vom Güterschwerverkehr, zu geringerer
Umwelt-
und Gesundheitsbelastung und erhöhter Verkehrssicherheit führen und
dazu beitragen sollen, die
insbesondere aufgrund der fehlenden
"Kostenwahrheit" im Straßengüterverkehr nach wie vor
bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten des
Schienen- und kombinierten Verkehrs
zu beseitigen und so die effizientere Nutzung alternativer Verkehrsträger
zu fördern.
Von den zahlreichen Maßnahmen Österreichs im
Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele
möchte ich etwa hervorheben, dass Österreich im Sinne der
Förderung und des Ausbaus der
Infrastruktur alternativer Verkehrsträger Investitionen in die Infrastruktur
vom Straßen- in das
Schienennetz verlagert. Der Anteil des Schienenverkehrs an den Investitionen
hat sich daher
bereits auf 40% der Gesamtinvestitionen
erhöht und ist demnach erheblich höher als zum Beispiel
in Deutschland oder der Schweiz.
Im Hinblick auf die Attraktivierung
und effizientere Nutzung alternativer Verkehrsträger werden
weiters Investitionsbeihilfen für Anlagen
und Systeme sowie mobile Einrichtungen und
Ausrüstungen, die speziell für die Beförderung oder den Umschlag
von Gutem im kombinierten
Verkehr notwendig sind, gewährt. Auch steuerliche Maßnahmen wie etwa
die Rückvergütung der
Straßenbenützungsabgabe für
den Straßenvor- und Nachlauf im begleiteten und unbegleiteten
kombinierten Verkehr oder ordnungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel
die Befreiung von
Fahrten zu bestimmten Be- oder Entladebahnhöfen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot, dienen
der Förderung und verstärkten Nutzung des kombinierten Verkehrs.
Im Bereich der Binnenschifffahrt
wiederum möchte ich auf die Gründung einer eigenen
Gesellschaft hinweisen, die zum Ziel hat, die
Wasserstraße Donau als alternativen und
umweltfreundlichen Verkehrsträger zu etablieren, etwa durch Mitarbeit beim
Aufbau der auf EU-
Ebene in Angriff genommenen Optimierung der
logistischen Rahmenbedingungen zur Entwicklung
gemeinsamer Schiffsinformationssysteme.
In Bezug auf die Steigerung der Intermodalität, die
auch in der künftigen europäischen
Verkehrspolitik eine noch größere Rolle spielen soll, möchte
ich außerdem auf die erfolgreiche
Technologieoffensive “Logistik Austria Plus" hinweisen, die gezeigt
hat, dass durch den Einsatz
von Spitzentechnologien wie etwa Telematik Umwelt und Anforderungen der
Wirtschaft
ausgeglichen werden können.
Durch derartige
verkehrspolitische Maßnahmen können positive Lenkungseffekte in
Richtung
Verkehrsvermeidung bzw. Verlagerung erzielt
und dadurch ein günstigeres Verhältnis
Straße/Schiene/Wasserstraße erreicht werden, was sich an dem in
Österreich im Vergleich zum
Durchschnitt der EU-15 wesentlich höheren Anteil des Schienenverkehrs und
der
Binnenschifffahrt/Pipelines am
“modal-split" eindeutig zeigt.
So werden in Österreich auf der Straße 38,3% des
Güterverkehrs, auf der Schiene 36,9% und
mittels Binnenschifffahrt/Pipelines 24,8%
transportiert, während der gemeinschaftsweite
Durchschnittswert für die Straße einen Anteil von 73,7%,
für die Schiene von nur 14,1% sowie für
die Binnenschifffahrt/Pipelines von 12,2%
beträgt.
Um sicherzustellen, dass die unter
anderem durch die erwähnten Maßnahmen und Instrumente im
Rahmen der österreichischen
Verkehrspolitik erreichten Umweltverbesserungen auf einer
dauerhaften und umweltgerechten Basis gesichert werden und den
gegenwärtigen und durch die
Steigerung des Verkehrsaufkommens im Zuge
der EU-Erweiterung zu erwartenden
Problembereichen in den Verkehrssystemen nachhaltig entgegengewirkt
wird, werde ich mich
auch weiterhin mit allem Nachdruck für die Entwicklung einer
Verkehrspolitik auf europäischer
Ebene einsetzen, die stärker nach ökologischen Gesichtspunkten
ausgerichtet ist, Lösungen für
die
vom Straßengüterverkehr verursachten Umweltprobleme in
ökologisch sensiblen Zonen erlaubt
und nicht zuletzt die Internalisierung der externen Kosten zur Herstellung
eines fairen Wettbewerbs
zwischen den einzelnen Verkehrsträgem vorsieht.
Fragen 2 und 3:
Welche Maßnahmen haben Sie im
Zusammenhang mit der oben zitierten Entschließung des
Nationalrates ergriffen, um der Forderung nach
einer Infrastrukturoffensive zu entsprechen, die
dazu beiträgt, die vorhandenen und durch die Erweiterung zu erwartenden
zusätzlichen
Verkehrsströme möglichst umwelt-
und anrainerfreundlich zu bewältigen?
Wann werden Sie einen innerhalb der Bundesregierung
akkordierten und mit den Bundesländern
abgestimmten Generalverkehrsplan vorlegen, der im Hinblick auf die
EU-Erweiterung die
Ausbauprioritäten für die nächsten Jahre klarlegt, einen
Zeitplan zu deren Umsetzung vorsieht und
deren Finanzierung sicherstellt?
Antwort:
Schon vor der genannten
Entschließung wurde im ho. Ressort mit Hochdruck an der Erstellung
des Generalverkehrsplans gearbeitet, dessen Ziel es unter anderem ist, die
österreichischen
Wirtschaftsstandorte in einem gesamteuropäischen Verkehrsnetz optimal zu
positionieren und die
in der Folge von Ostöffnung und
EU-Erweiterung auftretenden Verkehrsströme umwelt- und
anrainerfreundlich zu bewältigen.
Die Europäische Union steht vor der
Herausforderung der Integration der Beitrittskandidatenländer
und damit vor der endgültigen Überwindung der fast
sechzigjährigen Teilung Europas nach dem 2.
Weitkrieg. In dem von drei Parteien
getragenen Entschließungsantrag vom 21. November 2001
wurde als Vorbereitung zur Erweiterung der EU und zur Sicherstellung
eines starken
Wirtschaftsstandortes Österreich in der erweiterten EU unter anderem eine
nachhaltige
Verkehrspolitik, eine Infrastrukturoffensive, sowie eine Offensive für die
Grenzregionen gefordert,
die den Interessen der regionalen Bevölkerung und Wirtschaft nützen
und dem Schutz der Umwelt
den gebührenden Stellenwert einräumen.
Dem Auftrag nach einem mit den Bundesländern
abgestimmten Generalverkehrsplan wurde mit
Fertigstellung des sogenannten GVP-Ö (Generalverkehrsplan Österreich)
entsprochen, in dem die
Ausbauprioritäten im Bereich der Bundesverkehrsinfrastruktur für die
nächsten Jahre festgelegt
und Zeitpläne für die Umsetzung der einzelnen Projekte erstellt
wurden, sowie eine Abschätzung
des damit verbundenen Finanzierungsbedarfes
erfolgte.
Zur Umsetzung und schrittweisen Anpassung des GVP-Ö
wurde darüber hinaus ein
Gesamtverkehrsmanagement eingerichtet, das
ein strategisches und verkehrsträger-
übergreifendes Management zur effizienten Umsetzung der
Bundesverkehrsinfrastrukturprojekte
vorsieht.
Zur Beschleunigung der Umsetzung diese Projekte und zur
verbesserten Einbindung der
Umweltbelange in die einzelnen Planungsschritte, konnten auch Adaptierungen im
Planungsablauf
erreicht werden, sodass nun optimierte
Voraussetzungen für die im Entschließungsantrag
beschlossenen Zielsetzungen erreicht wurden.
Frage 4:
Wann ist mit der Einführung des LKW-Road-Pricing in Österreich zu rechnen?
Antwort
Vorgabe in der von der ASFINAG durchgeführten
Ausschreibung ist eine Realisierungszeit für das
Mautsystem von nicht mehr als 18 Monaten. In der Erwartung, dass nach der
termingerecht
erfolgten Bestbieterermittlung für den Betreiber des Mautsystems auch die
noch notwendige
Vertragsunterzeichnung rasch erfolgen kann, ist mit einer Betriebsaufnahme bis
Ende 2003 zu
rechnen, sodass ab dem Jahr 2004 die vollen
Mauterträge zur Verfügung stehen könnten.
Frage 5:
Wie hoch wird die Kilometermaut sein?
Antwort
Die endgültige Festlegung der Tarife pro Kilometer
wird in einer Verordnung auf Basis des derzeit
in parlamentarischer Behandlung
befindlichen Bundesstraßen-Mautgesetzes erfolgen. Die
ASFINAG hat aber bereits dargestellt, dass zur Deckung der
Infrastrukturkosten für das ihr
übertragene hochrangige Straßennetz ein durchschnittlicher Mautsatz
pro Kilometer von 0,22 Euro
notwendig wäre.
Fragen 6 und 7:
Rechnen Sie damit, dass diese Höhe der Maut
Verlagerungseffekte hin zu vermehrtem
Bahntransport bzw. Vermeidungseffekte haben wird?
Wenn nein: Sind Sie bereit, sich für einen Mauttarif
einzusetzen, der entsprechende Effekte
erwarten lässt?
Antwort
Es ist damit zu rechnen, dass die vorgeschlagene
Mauthöhe, die für schwere Güterfahrzeuge 0,27
Euro pro Kilometer betragen soll, vor allem beim Langstreckenverkehr zu
Verlagerungen auch auf
alternative Routen und Verkehrsträger führen wird. Eine Erhöhung
dieser Sätze wäre derzeit
aufgrund der geltenden EU-Richtlinie nicht
zulässig.
Frage 8:
Welche Nachfolgeregelungen für die heute
noch bestehenden Kontingentierungen beim Lkw-
Transit aus den Erweiterungsländern bereiten Sie vor?
Antwort
Im Verhältnis zu den
EU-Mitgliedstaaten werden hohe Sicherheits- und Umweltstandards sowie
faire Wettbewerbsbedingungen im
Straßengüterverkehr durch die entsprechenden
verkehrsrelevanten technischen,
ökologischen, sozialen, fiskalischen, sicherheits- und
umweltbezogenen Gemeinschaftsvorschriften gewährleistet.
In diesem Zusammenhang
stellt auch das gemäß Protokoll Nr. 9 des österreichischen
Beitrittsvertrags zur EU vorgesehene
Ökopunktesystem mit seiner Zielsetzung der dauerhaften
und umweltgerechten Reduzierung der durch den
Lkw-Verkehr verursachten Lärm- und
Schadstoffemissionen sowie der Begrenzung der Transitfahrten durch
Österreich mit 108% der
Zahl der Transitfahrten im Vergleich zum Basisjahr 1991 ein wichtiges Instrument
dar.
Im Rahmen der Verhandlungen über die EU-Erweiterung
hat Österreich daher im Hinblick auf die
Sicherstellung der Einhaltung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards stets die
Position vertreten,
dass eine schrittweise Öffnung des Straßengüterverkehrsmarktes
für die Beitrittskandidaten ab
deren Beitritt nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass diese alle
verkehrsrelevanten
technischen, ökologischen, sozialen,
fiskalischen, sicherheits- und umweltbezogenen Vorschriften
übernommen und umgesetzt haben sowie tatsächlich in der Praxis
anwenden.
Im Hinblick auf die nachhaltige Sicherstellung der aus der
Anwendung des Ökopunktesystems
resultierenden Umweltverbesserungen setzt
sich Österreich - wie Sie wissen - mit allem
Nachdruck dafür ein, dass das Ökopunktesystem als
Übergangslösung bis zum Inkrafttreten neuer
Gemeinschaftsrechtsvorschriften für
die Tarifierung der Infrastruktur weitergeführt wird.
Aus österreichischer Sicht ist es in diesem Zusammenhang im
Hinblick auf die bevorstehende EU-
Erweiterung vor allem auch wichtig, dass die Beitrittskandidaten - im Sinne der
grundsätzlichen
österreichischen Position zur
Übernahme der gesamten verkehrsrelevanten Gemeinschafts-
rechtsvorschriften - diese Übergangsregelung voll inhaltlich
übernehmen.
Die absolute Notwendigkeit der Einbeziehung der
Beitrittskandidaten in eine Nachfolgeregelung für
das Ökopunktesystem wurde von Österreich schon anlässlich des im
Dezember des Vorjahres
erfolgten vorläufigen Abschlusses des
Verkehrskapitels mit Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland,
Litauen, der Slowakei und der Tschechischen Republik in einer Erklärung
ausdrücklich
festgehalten und auch von einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates
bestätigt.
Fragen 9 und 10:
Welche Ausbauprioritäten für Strasse bzw.
für Schiene und Donau in Richtung Pressburg und
Budapest, in Richtung Brunn und Kattowitz, in Richtung Laibach und
schließlich in Richtung Wien-
Ödenburg bzw. Graz-Steinamanger haben Sie
festgelegt?
Wenn Sie noch keine Prioritäten festgelegt haben: Wann
ist mit diesbezüglichen Entscheidungen
zu rechnen?
Antwort:
Im Generalverkehrsplan kommt diesen
Verbindungen hohe Bedeutung zu. Mit besonderer Priorität
sollen jene Straßenverbindungen zwischen den österreichischen
Ballungsräumen Wien und Linz
einerseits und der Slowakischen und
Tschechischen Republik anderseits gebaut werden, deren
Bedeutung in der Vergangenheit lange Zeit
verkannt wurde. Auch der geplante Umfahrungsring
von Wien ist im Zusammenhang damit zu sehen.
Für die verbesserte Anbindung der nur etwa 50km entfernt liegenden Wirtschaftsräume Bratislava
und Wien wird die A6 Nordost Autobahn gegenwärtig geplant, die eine direkte Verbindung
zwischen der A4 Ost Autobahn und dem Grenzübergang Kittsee darstellt und bis Ende 2005
fertiggestellt werden soll.
Für die straßenverkehrliche Anbindung zwischen Wien und Budapest erscheint die bestehende A4
Ost Autobahn aus gegenwärtiger Sicht hinreichend.
Zufolge der fehlenden Anbindung des Wiener Zentralraumes nach Norden (Brno, Kattovice) wird
die A5 Nord Autobahn projektiert, die in drei Etappen bis zur Grenze im Bereich Drasenhofen
errichtet werden soll. Zu deren Anbindung wird darüber hinaus ein hochrangiges
Bundesstraßennetzes um Wien konzipiert.
In einer gemeinsam mit Slowenien erstellten strategischen Untersuchung wurde für die Anbindung
Österreichs an Slowenien über die bestehenden hochrangigen Straßenverbindungen hinaus kein
weiterer Ausbaubedarf festgestellt.
Für die Anbindung des Grazer Zentralraumes an Ungarn wird in Abstimmung mit den ungarischen
Ausbauplänen eine Verbindung zwischen der A2 Süd Autobahn im Bereich Hz bis zur
österreichisch-ungarischen Grenze bei Heiligenkreuz/Szentgotthard geplant.
Darüber hinaus wird die Verlängerung der A3 Südost Autobahn hin zur österreichisch-ungarischen
Grenze bei Klingenbach (Richtung Sopron) und der S31 Burgenland Schnellstraße ebenfalls zur
österreichisch-ungarischen Grenze bei Rattersdorf betrieben.
Durch diesen konsequenten Infrastrukturausbau wird eine Verbesserung der verkehrlichen
Situation der gesamten Ostregion erreicht, der insbesondere zu einer wirtschaftlichen Stärkung der
Grenzregionen führen wird.
Auf der Schiene bestehen keine oder
geringere Kapazitäts- und Qualitätsdefizite, dennoch
verfolgen wir auch hier Ausbaumaßnahmen, soweit dies nötig und
wirtschaftlich vertretbar ist. So
wird zum Beispiel die Verbindung Wien - Eisenstadt - Sopron vorerst durch den
Bau von Schleifen
bei Ebenfurth und Müllendorf bestandsnah verbessert. Für den Ausbau
des Pyhrnkorridors
einschließlich Summerauer Bahn und der
Strecke Graz - Spielfeld-Strass bestehen konkrete
Überlegungen einer Vorziehung mittels eines PPP-Modells.
Die Prioritäten liegen im Generalverkehrsplan
grundsätzlich fest. Vorreihungen sind im
Einvernehmen aller Beteiligten möglich, wenn zugleich die
Finanzierungsfrage gelöst wird und dies
nicht zu Lasten Dritter erfolgt.
Frage 11:
In welcher Weise sind die betroffenen Nachbarländer in
diese Prioritätenentscheidungen
einbezogen?
Antwort
Meine Vorgängerin DI Dr. Monika
Forstinger hat am 7. September 2001 die Verkehrsminister
und/oder Staatssekretäre der benachbarten Reformländer nach Wien
eingeladen. Dabei wurden
deren Ausbauvorstellungen zur Kenntnis genommen und in der Folge im Rahmen der
durch
Planungs- und Genehmigungsvorläufe eingeschränkten Möglichkeiten
berücksichtigt: War zum
Beispiel ursprünglich an eine Fertigstellung der A5 Nordautobahn gegen
2020 gedacht, so ist nun
mehr eine deutlich frühere Inbetriebnahme, voraussichtlich etwa um 2011,
vorgesehen.
Mit dem Ende Jänner
2002 vorgestellten Generalverkehrsplan-Österreich (GVP-Ö) sind
Projekte
definiert und auch Ausbauprioritäten genannt worden. Die betroffenen
Nachbarländer werden
laufend im Rahmen der Eisenbahnkooperationsabkommen über die Absichten des
ho. Ressorts
informiert.
Im
Generalverkehrsplan-Österreich (GVP-Ö) sind folgende Projekte mit den
Prioritäten Paket 1 a
und 1 b sowie Paket 2 enthalten:
Nordbahn Süssenbrunn-Hohenau: HL-Ausbau Phase 1 (Paket
1 b), Phase 2 (Paket 2);
die Eisenbahnverbindungen Richtung Bratislava und Budapest sind fertig
gestellt;
(Graz-) Werndorf - Spielfeld
(-Maribor-Ljublana): zweigleisiger Ausbau (Pakete 1 b und 2);
Pottendorfer Linie (zweigleisiger Ausbau) und Schleife Ebenfurth: Paket
1 a;
Eisenbahnverbindung
Wampersdorf-Eisenstadt-Sopron (EWESO): Paket 2;
Steirische Ostbahn: Paket 1 a; Elektrifizierung und selektiver Ausbau: Paket 2.
Frage 12:
Haben Sie, da für den Zeitpunkt
des Wegfalls der Möglichkeit, den Transit durch Österreich auf der
Straße mittels Kontingentpolitik zu begrenzen, bereits die notwendigen
Einrichtungen zur
umweltfreundlichen Bewältigung des Transitverkehrs zur Verfügung
stehen sollten, diesbezüglich
Analysen in Auftrag gegeben, welche prüfen, inwieweit
österreichisches Kapital von joint ventures
in derartige Terminals in den Kandidatenländern eingebracht werden kann?
Antwort:
Im Lauf der letzten Jahre wurden vom bmvit verschiedene
Analysen mit der Zielsetzung in Auftrag
gegeben, zu prüfen, an welchen anderen Standorten in den
Reformländern — abgesehen von
Sopron - in der Nähe zur österreichischen Grenze Terminals für
den Kombinierten Verkehr
erforderlich wären, um in einer marktadäquaten Form einen Beitrag zur
Verlagerung von
Straßenverkehren auf die Schiene zu leisten.
Dabei haben sich der Raum Brünn/Breslau, der Raum
Bratislava und der Raum Marburg als
Potenziale für ein österreichisches Engagement herausgestellt. In
allen drei Bereichen zeichnen
sich konkrete Standortmöglichkeiten ab. Gespräche hinsichtlich der
Realisierung von
Kooperationen wurden bereits begonnen.
Frage 13:
Welche Initiativen zur Errichtung intermodaler Terminals in
den Kandidatenländern sind derzeit
festzustellen?
Antwort:
Es sind derzeit Initiativen zur Errichtung
bzw. zum Ausbau von intermodalen Terminals in Ungarn,
in Slowenien, in der Slowakei und in Tschechien, aber auch in Rumänien
vorhanden.
In Ungarn ist es vor allem das BILC
in Budapest sowie der Ausbau des Hafens in Györ. Beim
Projekt in Budapest sind auch österreichische Partner involviert. Der
Ausbau eines
leistungsfähigen Kombiverkehrsterminals im Hafen Györ/Gönyü
ist bisher am Fehlen des
Gleisanschlusses gescheitert. Das Projekt Györ ist auch im Lichte
österreichischer Investitionen in
Sopron zu sehen.
Der Terminal Sopron trägt
wesentlich dazu teil, dass Verkehre aus Ungarn auf der Bahn durch
Österreich abgewickelt werden. Im Jahr
2001 wurden auf der Rollenden Landstraße Wels -
Sopron in Summe rund 55.000 LKW befördert.
Im unbegleiteten Verkehr wurden im selben Jahr
rund 53.000 Container bzw. Wechselaufbauten befördert.
In Slowenien wird ein konkretes Ausbauprojekt in Marburg
gemeinsam mit den slowenischen
Stellen verfolgt.
In der Slowakei ist vor allem der Raum Bratislava
sowohl für die Rollende Landstraße als auch für
den UKV von Bedeutung. Durch die Einstellung der Wiencont-Aktivitäten im
Hafen Bratislava ist
das Vertrauen in den Kombiverkehr in diesem Raum weiter geschwunden. Allerdings
besteht nach
wie vor der Wunsch nach Wiederaufnahme eines RoLa-Betriebes in die Slowakei.
In Tschechien ist vor allem der Raum Brünn/Breslau
sowie Budweis für Österreich von Bedeutung.
Konkret besteht der Wunsch nach Aufnahme
einer RoLa-Verbindung von Budweis nach Villach.
Des
weiteren bestehen Überlegungen, im unbegleiteten Verkehr eine
Antennenverbindung vom
Raum Brünn/Breslau nach Wien mit der Zielsetzung aufzubauen, die
Ganzzüge ab Wien zu den
Nordseehäfen zu stärken.
In Rumänien besteht ein konkretes Terminalprojekt in
Arad an der ungarisch/rumänischen Grenze
zum Aufbau einer RoLa Arad - Wels.
Frage 14:
Welche dieser Initiativen wird von österreichischer Seite unterstützt?
Antwort
Abgesehen von Ungarn, wo durch Österreich bereits
Investitionen in den Terminal und Bahnhof
Sopron getätigt wurden, werden sämtliche genannten Initiativen von
österreichischer Seite
unterstützt.
Frage 15:
In welcher Form?
Antwort:
Die Unterstützung beginnt mit der Erarbeitung von
wirtschaftlich tragfähigen Konzepten, die im
Auftrag des bmvit bzw. der ÖBB erarbeitet wurden und die die Grundlage
für Gespräche mit
Partnern in den genannten Reformländern bilden. Ob und in welchem
Ausmaß auch die Vornahme
von Investitionen im Rahmen von PPP-Modellen unterstützt wird, kann im
gegenwärtigen Stadium
der Verhandlungen noch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich zeigt aber
das Beispiel Sopron,
dass die Beteiligung an den Investitionskosten im Ausland ein geeignetes
Instrument ist,
Straßenverkehre bereits im Ausland zu erfassen und auf die Schiene zu
bringen.
Frage 16:
Welche Initiativen haben Sie hinsichtlich
des Ausbaus der Donau östlich und westlich von Wien für
die ganzjährige Schiffbarkeit ergriffen
a) gegenüber Bayern?
b) gegenüber der Slowakei?
c) gegenüber Ungarn?
Antwort
Der Ausbau der Donau zu einem ganzjährig
zuverlässigen Verkehrsweg ist vor allem vor dem
Hintergrund der EU-Osterweiterung ein wichtiges Anliegen meines Ressorts, um
damit die
Verlagerung des in der Ost-West-Relation zu erwartenden gesteigerten
Transportaufkommens auf
den umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt zu
unterstützen. Die
Bundeswasserstraßenverwaltung
arbeitet bekanntlich an einem flussbaulichen Gesamtprojekt für
den Donauabschnitt unterhalb von Wien, mit dem den Erfordernissen der
Schifffahrt und des
Wasserbaues und den Interessen der
Ökologie entsprochen werden soll.
Für eine möglichst umfassende Verbesserung der
infrastrukturellen Rahmenbedingungen der
europäischen Wasserstraße Donau bedarf es selbstverständlich
gemeinsamer Anstrengungen der
Anliegerstaaten. Ihre Fragestellung zielt daher zu Recht auf die internationale
Zusammenarbeit ab,
wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass in Deutschland die
Zuständigkeit für Fragen des
Wasserstraßenausbaues nicht beim Freistaat Bayern, sondern beim Bund
liegt. Nach ersten
trilateralen Kontakten zwischen Deutschland, Ungarn und Österreich ist es
zwischenzeitlich
gelungen, die zunehmende verkehrspolitische Bedeutung der Donau auf
gesamteuropäischer
Ebene entsprechend zu verankern. Das anlässlich der Konferenz von
Rotterdam 2001 von
Vertretern aller Donauanlieger und Anfang dieses Jahres von der
Vizepräsidentin der
Europäischen Kommission, Loyola de Palacio, unterzeichnete Memorandum of
Understanding für
das Management des Paneuropäischen Verkehrskorridor VII bietet den
Verkehrsministern den
Rahmen für eine weiterreichende Kooperation, nicht nur auf dem Gebiet der
Infrastruktur sondern
auch in den Bereichen der Intermodalität, der Logistik und der Flotten.
Nicht zuletzt aufgrund der
Tatsache, dass das Korridormanagement durch Österreich im Wege des in Wien
eingerichteten
TINA-Büros, das sich im Auftrag der EU bereits mit Fragen der
Verkehrsinfrastruktur befasst hat,
übernommen werden konnte, erwarte ich mir von dieser Initiative
wesentliche Impulse für die
Ausgestaltung der Donau zu einem Transportweg, der auch den zukünftigen
Anforderungen
gerecht wird.
Fragen 17,18,19 und 20:
Welche Position haben Sie bisher im Rahmen des
EU-Verkehrsministerrates zur künftigen
Neuregelung der Wegekostenrichtlinie
eingenommen?
Treten Sie für die Internalisierung der externen Kosten im Straßengüterverkehr ein?
Wenn nein: Wie wollen Sie dann den immer weiter zunehmenden
Straßengüterverkehr zugunsten
der Erhaltung der Umwelt und zugunsten der betroffenen Anrainer eindämmen?
Was haben Sie unternommen, um sich der Solidarität
anderer Mitgliedstaaten - insbesondere jener
mit ähnlichen oder gleich gelagerten Interessen - zu versichern, wenn
Nachfolgeregelungen für
den Transitvertrag und für die derzeit geltenden Kontingentierungen im
Güterverkehr mit den
mittel- und osteuropäischen
Beitrittskandidaten zu treffen sind?
Antwort
Wie schon im Rahmen der Beantwortung von Frage 1
ausgeführt, möchte ich an dieser Stelle
erneut darauf hinweisen, dass Österreich mit Nachdruck für die
Entwicklung einer Verkehrspolitik
auf europäischer Ebene eintritt, die stärker nach ökologischen
Gesichtspunkten ausgerichtet ist,
Lösungen für die insbesondere vom Straßengüterverkehr
verursachten Umweltprobleme in
ökologisch sensiblen Zonen erlaubt und nicht zuletzt die Internalisierung
der externen Kosten zur
Herstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrsträgem
vorsieht.
Da der Straßengüterverkehr durch die
Nichtberücksichtigung der von ihm verursachten externen
Kosten nach wie vor einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber
umweltfreundlicheren
Verkehrsträgem wie Bahn, Binnenschiff oder kombinierter Verkehr
genießt, kommt aus
österreichischer Sicht im Hinblick auf die Attraktivierung dieser
alternativen Verkehrsträger
Maßnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
besondere Bedeutung zu. Es
gilt, diese Verzerrung des Wettbewerbs zu beseitigen, sodass ein ausgewogeneres
Verhältnis
zwischen den Verkehrsträgern und eine
weitere Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf
umweltfreundlichere Transportmittel
erreicht werden können.
Österreich spricht sich daher
ausdrücklich für die rasche Vorlage des im Weißbuch der
Europäischen Kommission zur europäischen Verkehrspolitik bis 2010
angekündigten Vorschlags
für eine neue EU-Wegekostenrichtlinie
aus, die insbesondere die Möglichkeit der Erfassung aller
externen Umwelt-, Unfallfolge- und Staukosten, der Querfinanzierung
alternativer
Verkehrsinfrastruktur gibt und besondere
Maßnahmen in sensiblen Gebieten ermöglicht.
Diese Position wurde ebenso wie die bei der Beantwortung
von Frage 8 dargelegte österreichische
Haltung in Bezug auf die Notwendigkeit einer Übergangsregelung im
Anschluss an das zur Zeit
geltende Ökopunktesystem stets sowohl im Rahmen der
EU-Verkehrsministerräte als auch
anlässlich mehrerer bilateraler Treffen mit anderen EU-Mitgliedstaaten auf
Ministerebene wie auch
auf Beamtenebene mit Nachdruck vertreten.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin -
wie schon bisher - mit aller Konsequenz
für die österreichischen Anliegen in diesen Fragen einsetzen werde.
Frage 21:
Welche Anstrengungen haben Sie unternommen, damit bei der
Aktualisierung der Leitlinien für das
transeuropäische Verkehrsnetz schwerpunktmäßig auf die
Beseitigung von Engpässen im
Eisenbahnsektor und den Ausbau der wichtigsten Verkehrswege Bezug genommen
wird, um den
durch die EU-Erweiterung insbesondere in den Grenzregionen zu erwartenden
Verkehrsstrom
aufzufangen und die Zugänglichkeit von Regionen in Randlage zu verbessern?
Antwort
Für Österreich von großer Bedeutung ist vor
allem die Ost-West-Schienenachse, die Deutschland
und Österreich mit den Beitrittsländern, insbesondere mit Ungarn und
der Slowakei verbindet.
Die Bedeutung und Wichtigkeit dieser Achse,
insbesondere auch im Hinblick auf die neuen
Verkehrserfordernisse und Entwicklungen in Europa, wurde wiederholt von
österreichischer Seite
gegenüber der Europäischen Kommission und den beteiligten Staaten
betont.
Wie Ihnen bekannt ist, hat die Europäische Kommission
nunmehr die außerordentliche
gesamteuropäische Bedeutung dieser Achse insofern anerkannt, als sie im
Oktober 2001 einen
Vorschlag zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über die
Leitlinien für das
transeuropäische Verkehrsnetz vorgelegt hat, der unter anderem die
Aufnahme einer neuen
Hochleistungs-Eisenbahnverbindung West-Ost in die prioritären TEN-Vorhaben
vorsieht.
Begründet hat die Europäische Kommission dies insbesondere damit,
dass mit Hilfe dieses
Vorhabens ein Teil des Straßenverkehrs auf dem in Aufschwung befindlichen
West-Ost-Korridor
auf die Schiene verlagert werden kann und dass das Vorhaben zu den Zielen des
Weißbuchs
beiträgt und den Beitritt vorbereitet.
Von österreichischer Seite wird
der Vorschlag, das Vorhaben "Hochgeschwindigkeitszug/
kombinierter Verkehr nach Osteuropa
(Stuttgart-München-Salzburg/Linz-Wien)" in die vorrangigen
TEN-Vorhaben aufzunehmen, voll und aktiv unterstützt. Demgegenüber
vertreten aber einige
Mitgliedstaaten derzeit im Rat die Auffassung, dass die 14 vorrangigen Vorhaben
von Essen und
Dublin nicht geändert werden sollen, obwohl der Europäische Rat von
Barcelona den Rat und das
Europäische Parlament aufgefördert hat, die
überarbeitete Fassung der Leitlinien für
transeuropäische Netze bis Dezember 2002 anzunehmen, und zwar
einschließlich von der
Kommission ermittelter, neuer vorrangiger
Projekte.
Frage 22:
Was haben Sie bisher unternommen, um die Nutzung von
Verkehrsmitteln mit geringerer
Umweltbelastung zu fördern?
Antwort:
Österreich hat mit nahezu allen Mittel- und
Osteuropäischen Staaten im Bereich des
Strassengüterverkehrs und im Bereich des Personengelegenheitsverkehrs mit
Omnibussen
bilaterale Abkommen geschlossen, im Rahmen derer Fördermaßnahmen zur
Nutzung von
Fahrzeugen mit hohen Verkehrssicherheits- und Emissionsstandards vereinbart
sind, so durch die
Bindung von bilateral vereinbarten Kontingenten an die Nutzung von Fahrzeugen,
die hinsichtlich
Verkehrssicherheit und Emissionen immer besseren Standards zu entsprechen
haben.
Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit
Jahren darum bemüht, den Güterverkehr weg von
der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene, Schiff
und kombinierter Verkehr zu
verlagern. Daher wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um
umweltfreundliche
Verkehrsarten wie den Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu
fördern bzw. den
Umstieg auf diese Verkehrsarten für die Frachter attraktiver zu gestalten.
Zu diesen Fördermaßnahmen für
den kombinierten Verkehr zählen verschiedene
ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der
im Straßenvor-
und -nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte erlaubt als
im Straßenverkehr
generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der Rollenden
Landstraße, genau definierte
Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie
Belohnungskontingente bzw. Belohnungsökopunkte für die Nutzer der
Rollenden Landstraße.
Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs
geboten,
insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in
den kombinierten Verkehr,
durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des
kombinierten Verkehrs
sowie durch steuerliche Erleichterungen (Kraftfahrzeugsteuer,
Straßenbenutzungsabgabe).