3787/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.06.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3820/J betreffend
innerösterreichische Vorbereitung auf die Erweiterung der EU, welche die
Abge-
ordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und
Kollegen am 30. April 2002 an mich
richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In
den Verhandlungen mit den zehn Mitteleuropäischen Beitrittskandidaten
(ohne
Malta und Zypern) ist es auf eine gemeinsame Initiative Österreichs und
Deutschlands hin gelungen, ein Modell für eine insgesamt bis zu
siebenjährige Über-
gangsfrist im Bereich der
Personenfreizügigkeit zu erarbeiten, um Störungen der
Arbeitsmärkte unmittelbar nach der Erweiterung zu vermeiden. Auf Grund der
geo-
graphischen Nähe und gleichzeitiger beträchtlicher
Einkommensunterschiede hätten
Pendlerströme zu Problemen am heimischen Arbeitsmarkt führen
können.
Im Rahmen eines
“Review-Prozesses" wurde neben regelmäßigen
Überprüfungen
dieses Mechanismus auch die Möglichkeit eingeräumt, flexibel auf
allfällige ver-
änderte Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Störungen
des Marktes könne
so durch einen bis zu sieben Jahre andauernden flexiblen
Übergangsmechanismus
vermieden werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Aufhebung der Pendlerquote ist Voraussetzung für
das geplante Netz an bila-
teralen Beschäftigungsabkommen mit den Beitrittskandidatenländern,
auf deren
Grundlage während des Übergangregimes im Rahmen
zahlenmäßig begrenzter
Kontingente Wochenpendler und Schlüsselkräfte zu einer
Beschäftigung zugelassen
werden sollen. Die Festlegung von bilateralen Kontingenten wäre jedoch
wenig sinn-
voll, würde die Beschäftigung zusätzlich auch durch eine
Höchstzahl in der Nieder-
lassungsverordnung begrenzt
werden.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Bisher
wurden lediglich mit Ungarn und Tschechien sowohl Grenzgänger- als auch
Praktikantenabkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit Tschechien müssen
noch vom Parlament genehmigt werden. Abkommen, die die grenzüberschreitende
Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, wurden bisher noch nicht
abgeschlossen.
Die österreichischen Erfahrungen mit dem
Grenzgänger- und dem Praktikantenab-
kommen mit Ungarn, die seit 1998 in Geltung stehen, sind äußerst
positiv. Beim Ab-
schluss künftiger Vereinbarungen wird man auf diese Erfahrungen
zurückgreifen, um
negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hintanhalten zu können.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Rahmen einer Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
und zum Fremden-
gesetz 1997 soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Wege von
Regierungsüber-
einkommen bilaterale Vereinbarungen abzuschließen, die einer
jährlich festzulegen-
den Anzahl von Staatsangehörigen aus Nachbarstaaten die Aufnahme einer Be-
schäftigung in Österreich gestatten. Neben Schlüsselkräften
sollen auch Pendler im
Rahmen jährlicher Kontingente zu einer Beschäftigung in
Österreich zugelassen
werden, sofern die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies zulässt.
Es besteht auch die Absicht, mit den Beitrittskandidaten
Werkvertragsabkommen ab-
zuschließen. Erste bilaterale Gespräche haben bereits stattgefunden.
Mit konkreten
Verhandlungen wird allerdings erst nach der parlamentarischen Beschlussfassung
über die oa. Novelle zu rechnen sein. Da mehrere Kandidatenländer
bereits großes
Interesse am Abschluss solcher Abkommen bekundet haben, werden die notwen-
digen Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die
mit den Beitrittskandidatenländern abzuschließenden bilateralen
Beschäftigungs-
und Werkvertragsabkommen werden es ermöglichen, sie schrittweise an die
volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit heranzuführen. Bei der jährlichen
Festlegung der Kontin-
gente wird aber selbstverständlich auf allfällige negative
Entwicklungen in Teilar-
beitsmärkten Bedacht zu nehmen sein.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG des
Europäischen Parlaments
und des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der
Erbringung
von Dienstleistungen vom 16. Dezember 1996 wurden auch Kontroll- und Sanktions-
maßnahmen im
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vorgesehen, die
die Einhaltung österreichischer arbeitsrechtlicher
Normen durch Dienstleistungser-
bringer aus anderen Mitgliedsstaaten der EU sicherstellen sollen.
Nach §7b Abs. 3 AVRAG idFd BGBI. l Nr. 68/2002 haben ab 1. Juli
2002 aus-
ländische Arbeitgeber
aus EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich spätestens eine Woche
vor Arbeitsaufnahme in Österreich die Entsendung von Arbeitnehmern nach
Öster-
reich der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen
Beschäfti-gung
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem
Arbeitsvertragsrechts-An-
passungsgesetz des Bundesministeriums für Finanzen zu melden (vor 1. Juli
2002
ist bzw. war diese Meldung gegenüber dem Zentral-Arbeitsinspektorat beim
Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit abzugeben). Des weiteren besteht die
Ver-
pflichtung, während der Dauer der Beschäftigung in Österreich
entsprechende
Sozialversicherungsdokumente für die entsandten Arbeitnehmer sowie die
Meldung
bereit
zu halten.
Gemäß § 7b Abs. 9 AVRAG können bei
Verstößen gegen diese Verpflichtungen
Verwaltungsstrafen
verhängt werden.
Gerade mit dieser Meldeverpflichtung soll die Zentrale
Koordinationsstelle in die
Lage versetzt werden, im Voraus von der Tätigkeit ausländischer
Arbeitgeber in
Österreich Kenntnis
nehmen zu können, um rasch und effizient entsprechende Kon-
trollen durchführen zu können. Aufgrund des
Territorialitätsprinzips sind Arbeit-
nehmerschutzbestimmungen als sogenannte Eingriffsnormen jedenfalls auf aus-
ländische Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Tätigkeit in Österreich
anzuwenden.
Für Entgeltansprüche von aus Mitgliedstaaten der
EU durch Subunternehmer ent-
sandte Arbeitnehmer (im Baubereich) wurde eine Haftung des Generalunter-
nehmers (als
Ausfallsbürge) geschaffen.
Weiters wurde im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz für
aus dem Ausland entsandte
Arbeitnehmer ein Wahlgerichtsstand geschaffen, der entsandte Arbeitnehmer in
die
Lage versetzen soll, auch in Österreich ihre arbeitsrechtlichen
Ansprüche einklagen
zu
können.
Neben den Klagsmöglichkeiten des Arbeitnehmers besteht
nach dem österreich-
ischen Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Vorliegen der
übrigen Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, bei
Verstößen gegen gesetz-
liehe oder kollektivvertragliche arbeitsrechtliche Normen
gegen den Arbeitgeber vor-
zugehen.
Gestützt
auf § 1 DWG kann in diesen Fällen der Arbeitgeber sowohl auf Unter-
lassung als auch auf Schadenersatz entsprechend der bisherigen Judikatur
geklagt
werden. Diese Judikatur spiegelt neben dem Wettbewerbsaspekt eine starke
arbeit-
nehmerschutzrechtliche Komponente hinsichtlich Sozialdumping wieder.
Im Bereich der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der
Sicherheit und der
Gesundheit am Arbeitsplatz ist auch nach der Erweiterung der EU zwischen
folgenden Sachverhalten zu
unterscheiden:
1. Beschäftigung von Arbeitnehmern
oder Arbeitnehmerinnen mit der Staatsange-
hörigkeit der neu
beigetretenen Länder durch ein Unternehmen mit Sitz in Öster-
reich;
2. Tätigkeit eines Unternehmens in
Österreich unter Einsatz von Arbeitnehmern
oder Arbeitnehmerinnen, wobei das Unternehmen in einem der neu beige-
tretenen Länder, nicht jedoch in Österreich einen Sitz hat
(Entsendefälle).
Zunächst
gilt sowohl im Fall 1. als auch im Fall 2. das Territorialitätsprinzip:
Die öster-
reichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften sind - als
öffentlich-rechtliche Vor-
schriften - von allen in Österreich tätigen Unternehmen einzuhalten,
und die Kon-
trollen der Arbeitsinspektion beziehen sich auch auf alle in Österreich
tätigen Unter-
nehmen. Daran ändert sich selbstverständlich durch die EU-Erweiterung
nichts.
In der Fallkonstellation 1. kann schon jetzt gesagt werden,
dass Unternehmen, die
Arbeitnehmerinnen oder
Arbeitnehmer aus den Nachbarländern beschäftigen, voll-
ständig der Kontrolle durch die Arbeitsinspektion unterliegen und
festgestellte Ver-
stöße geahndet werden. Die Durchsetzung von
Arbeitnehmerschutzvorschriften, die
Durchführbarkeit und der Abschluss von Verwaltungs(straf)verfahren
gegenüber
diesen Unternehmen ist kein
Problem, das sich speziell durch die EU-Erweiterung
verstärkt stellen
würde.
Um die Verletzungen von Schutzbestimmungen durch
Unternehmen besser ver-folg-
bar zu machen, die in einem Nachbarland, nicht aber in Österreich einen
Sitz haben
(im Rahmen von Arbeitnehmerentsendungen; Fall 2.) wurden mit dem zu Jahres-
beginn in Kraft getretenen
Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANS-RG), BGBI. l Nr.
159/2001, entscheidende Voraussetzungen
geschaffen.
Bis zum Inkrafttreten des ANS-RG war nach der Judikatur des
Verwaltungs-gerichts-
hofes der Tatort bei der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
stets der
Ort, an dem das Unternehmen (der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin) seinen/ ihren
Sitz
hat. Wenn ein Unternehmen
seinen Sitz also nur in einem Nachbarstaat hatte, war
bisher davon auszugehen, dass der Tatort im Nachbarstaat lag. Da zufolge des
§ 2
Abs. 1 VStG nur die im Inland begangenen Verwaltungsüber-tretungen
strafbar sind,
bestand bisher in solchen Fällen keine Strafbarkeit.
Mit
der Neuregelung des ANS-RG ist bei Übertretungen durch Unternehmen mit
Sitz
im Ausland nun jener Ort als Tatort anzusehen, an dem die Übertretung
festgestellt
wurde - also die
Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtige Arbeitsstelle, in bzw. auf
der das Arbeitsinspektorat die Übertretung festgestellt hat (s. § 130
Abs. 7 Arbeit-
nehmerlnnenschutzgesetz, §24 Abs. 4 Arbeitsinspektionsgesetz
und §10 Abs. 2
Bauarbeitenkoordinationsgesetz i.d.F. des ANS-RG). Damit gilt die Tat als im
Inland
begangen und ist zufolge
§ 2 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz grundsätzlich strafbar.
Örtlich zuständig ist die Verwaltungsstrafbehörde, in deren
Sprengel dieser Tatort
liegt.
Diese
Änderung schafft zumindest auch die innerösterreichischen
Voraussetzungen,
die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften auch durch solche
ungarischen,
slowenischen, tschechischen, slowakischen u.a. Unternehmen zu ahnden, die
"ihre"
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, ohne selbst einen
Sitz in Österreich zu begründen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Österreichische Regelungen allein bitten rechtlich
noch keine Handhabe, um nach
Einleitung eines Strafverfahrens in Österreich allenfalls nötige
Erhebungen im Aus-
land durchzuführen, behördliche Schriftstücke im Ausland
zuzustellen oder einen
einmal verhängten Verwaltungsstrafbescheid im Ausland auch zu
vollstrecken. Die
rechtlichen Vorkehrungen dafür müssen durch internationale Abkommen
und - ins-
besondere im Fall der neu beitretenden Staaten - durch Rechtsakte auf EU-Ebene
getroffen werden. Seit Jahrzehnten sind internationale Regelungen zur gegen-
seitigen Amtshilfe, Anerkennung und Vollstreckung von Strafentscheidungen Ge-
genstand von Verhandlungen im Europarat, aber auch in der EU.
Längerfristig ist ein entscheidender Schritt in
Richtung einer innerhalb der EU grenz-
überschreitenden Verfolgbarkeit von Verwaltungsübertretungen und
somit auch von
Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen von der Annahme des Ent-
wurfs eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der
gegen-
seitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zu erwarten, über
den derzeit
auf EU-Ebene verhandelt wird.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die
Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice können von der
Gestaltung
der Instrumente her flexibel für alle Anforderungen eingesetzt werden.
Betriebliche
Umstrukturierungen im Zuge des Beitritts können etwa durch entsprechende
Quali-
fizierungsmaßnahmen
für Beschäftigte unterstützt werden. Arbeitsmarktpolitische
Förderungen können und werden damit wirtschafts- und
strukturpolitische Maß-
nahmen gezielt unterstützen. Um dieses Zusammenwirken zu erweitern, wurden
Territoriale
Beschäftigungspakte implementiert, die gerade für Problemregionen
neue
Ansätze bieten.
Im Rahmen der betrieblichen Arbeitsmarktförderung ist
ebenfalls der Einsatz der
unterschiedlichen Auffangmaßnahmen (Kurzarbeitsbeihilfe etc.)
möglich. Zur Opti-
mierung der betrieblichen Förderung des Bundes soll die
Austria-Wirtschaftsförde-
rungs-Ges.m.b.H.
errichtet werden.
Auf folgende allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen darf verwiesen werden:
Neben
den Bestrebungen, die erfolgreiche Anhebung des Qualifikationsniveaus der
Erwerbsbevölkerung auf dem Wege der Erstausbildung weiter zu verfolgen und
aus-
zubauen, tragen im Rahmen der
Politik des lebenslangen Lernens insbesondere die
Maßnahmen im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung zur Steigerung
bzw.
zum Erhalt der Erwerbsquoten bei. Als eines der wichtigen Instrumente zur Ver-
stärkung der Anreize für entsprechende Investitionen wurde durch die
österreich-
ische Bundesregierung daher eine Erhöhung des zusätzlichen
steuerlichen Freibe-
trags für Weiterbildung von 9 % auf 20 % und darüber hinaus die
Einführung einer
alternativen Prämie von 6 % beschlossen. Auch der weitere Ausbau der
Durch-
lässigkeit der Bildungsbereiche insbesondere im Hinblick auf einen breiten
Zugang
zum tertiären Bereich stellt eine wesentliche Maßnahme zur
Steigerung der Erwerbs-
quoten in der Wissensgesellschaft dar. In diesem Zusammenhang ist insbesondere
auf die neuerlichen Zuwächse im Bereich der Berufsreifeprüfung zu
verweisen. Dar-
über hinaus konnten die einschlägigen Beratungsangebote im Bereich
der Aus- und
Weiterbildung ausgeweitet
bzw. mehr Bürger erreicht werden. Im Speziellen aber
tragen die Initiativen zu
Förderung und Ausbau der IT-Kompetenzen zur Siche-rung
und Erweiterung der Erwerbsquoten bei.
Das
Modell der Bildungskarenz, das eine vorübergehende Freistellung vom
Betrieb
für Bildungszwecke bei gleichzeitiger sozialer Absicherung erlaubt, stellt
in diesem
Zusammenhang eine nach wie vor bedeutsame Maßnahme zur Ermöglichung
lebensbegleitenden Lernens bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität der
Arbeit dar.
Die Neugestaltung des Universitätsstudiengesetz
(UniStG) mit der Einführung des
dreigliedrigen Studiensystems (Bakkalaureat, Magister, Doktorat) und die damit
ver-
bundene internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse steigert einerseits
die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems,
aber auch
die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen und Absolventinnen.
Der Abbau der stark berufs- und praxisorientierten
Fachhochschul-Studiengänge für
Berufstätige bietet für bereits im Erwerbsleben Stehende die
Möglichkeit, sich auch
ohne Studienabschluss in aktuellen Berufsfeldern weiterzuqualifizieren und den
sich
stark verändernden und rasch wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes
nachzukommen.
Ein einfaches Einrichtungsverfahren der
Universitätslehrgänge und die individuell
gestaltbaren Studienpläne ermöglichen ein rasches Reagieren auf die
Erfordernisse
der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes. Auch wurde ein generelle Ausweitung des
Angebotes universitärer Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von
Universitätslehr-
gängen und Lehrgängen universitären Charakters vorgenommen.
Um
sich mit den kommenden Anforderungen an den Arbeitsmarkt auseinander zu
setzen und neue Vorgangsweisen zu entwickeln sowie Anforderungen der Arbeit-
geber und Angebote der Arbeitnehmer zur Deckung zu bringen, dient etwa das Mo-
dell “Prospect Unternehmensberatung" des Arbeitsmarktservice (AMS)
einer dialog-
orientierten Marktforschung für die Arbeitswelt und der Entwicklung von
zukunfts-
orientierten
Arbeitskräftevermittlungs-, Arbeitskräfterekrutierungs- und Quali-
fizierungsmodellen im regionalen Kontext. Im Land Oberösterreich stellt
das AMS
eine “Implacementstiftung" zur Verfügung, die ein
Fachkräftepotenzial durch eine
nachfrageorientierte und arbeitsplatzgenaue Ausbildung schaffen und die
Integration
von arbeitslosen Menschen erreichen will.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Ja. Vom Arbeitsmarktservice
werden laufend die Qualifikationsentwicklung und der
Qualifikationsbedarf der Wirtschaft ermittelt und analysiert.
Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:
Ja. Ein wichtiges Programm des Arbeitsmarktservice ist die
Förderung der Quali-fi-
zierung Beschäftigter im Rahmen des ESF zur Anpassung der Qualifikationen
von
Arbeitnehmer an den geänderten Qualifikationsbedarf. Dieses Programm
konzen-
triert sich auf Frauen und ältere Menschen, 2000 und 2001 gab es insgesamt
51.052
Förderfälle.
Darüber
hinaus existiert zur Unterstützung des oben genannten Programms die
Qualifizierungsberatung von Betrieben mit dem Schwerpunkt auf Klein- und
Mittel-
betrieben durch das AMS.
Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:
Ja. Bereits in der abgelaufenen Strukturfondsperiode wurde im Rahmen von Ziel 3
der Strukturfonds die Qualifizierung von Beschäftigten gefördert. Die Erfahrungen
diese Programms sowie der diesbezüglichen Evaluierungen flössen in der jetzigen
Strukturfondsperiode 2000 - 2006 in das neugestaltete Ziel-3-Programm ein, wo ein
eigener Schwerpunkt “Flexibilität am Arbeitsmarkt" festgeschrieben wurde.
Ziel ist
* die Schaffung eines Anreizsystems zur strukturellen Veränderung sowohl des
Weiterbildungsverhaltens von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen als auch
der Bildungsplanung in Betrieben;
* die Weiterentwicklung der
präventiven und frühzeitigen Arbeitsmarktpolitik und
* die Auseinandersetzung mit Konzepten moderner
Arbeitsorganisation, welche
positive Beschäftigungseffekte erwarten lassen.
Jährlich
sollen etwa 30.000 Personen im Rahmen dieses Programms qualifiziert
werden.
Ich bin daher der Ansicht, dass durch diese
Schwerpunktsetzung ein wesentlicher
Beitrag zur Qualifizierung von Beschäftigten geleistet wird, wie sie in
den nächsten
Jahren etwa durch Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung
erforderlich sein werden.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Die ESF-Mittel sind im Rahmen der mit der Europäischen
Kommission vereinbarten
Einheitlichen Programmplanungsdokumente nach Maßnahmenschwerpunkten fest-
gelegt.
Der weitaus überwiegende Teil der Ziel 3 Mittel,
konkret € 372 Mio. bzw. 68 % kommt
dabei unmittelbar der Integration von Arbeitslosen zu Gute. Nicht unmittelbar
auf
Arbeitslose ausgerichtet ist jener Programmteil zur Qualifizierung von
Beschäf-tigten,
sowie teilweise der Bereich des Lebensbegleitenden Lernens. Dieser fällt
in den Zu-
ständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft
und Kultur.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Zur
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen trägt insbesondere die Einführung
des Kinderbetreuungsgeldes
(1. Jänner 2002) bei, wodurch die Zuverdienstgrenze
während der Bezugszeit
von Kinderbetreuungsgeld auf € 14.600 jährlich angehoben
wurde. Diese Maßnahme wird einem allfälligen, gänzlichen
Rückzug von Müttern aus
dem Erwerbsleben auf Grund von Kinderbetreuungspflichten und dem damit ver-
bundene Qualifikationsverlust entgegenwirken und gleichermaßen den
Wiederein-
stieg von Frauen in das Erwerbsleben fördern. Ferner wird die
Ermöglichung einer
partnerschaftlichen Inanspruchnahme der Elternkarenz jungen Müttern
nunmehr er-
lauben, ihren Beruf auszuüben und einer besser bezahlten
Vollzeitbeschäftigung
nachzugehen.
Durch eine Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Zusammenhang
mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde ein weiterer Schritt
zur Unter-
stützung von Wiedereinsteigerinnen gesetzt. Die regionale
Geschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice hat ab 1.1.2002 dafür zu sorgen, dass Personen, deren
Ein-
gliederung in den Arbeitsmarkt erschwert ist - also insbesondere Wiederein-
steigerinnen - binnen vier Wochen eine zumutbare Beschäftigung angeboten
oder,
falls dies nicht möglich ist, die Teilnahme an einer Ausbildungs- oder
Wieder-
eingliederungsmaßnahme ermöglicht wird.
Darüber hinaus habe ich dem AMS, im Rahmen meiner
Zielvorgaben, auch quantita-
tiv vorgegeben, dass Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu 50 % bei den
Budgetaufwendungen zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2001 kamen sohin mehr
als
54% aller Qualifizierungsmaßnahmen Frauen zu Gute.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
In meinen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben ist die
Bekämpfung der Langzeitar-
beitslosigkeit ein Schwerpunkt. Innerhalb der europäischen Union ist
Österreich nicht
nur in diesen Teilbereich der Arbeitsmarktpolitik im Spitzenfeld zu finden. Im
Rahmen
der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung wurde
dies ebenfalls
festgestellt.
Die
Strategie war dabei sowohl präventiv (Ziel: Verhinderung des
Übertritts in die
Langzeitarbeitslosigkeit) als auch kurativ (Ziel: Integration von
Langzeitarbeitslosen
in den Arbeitsmarkt) angelegt. Dadurch konnte der Anteil der registrierten
Langzeit-
arbeitslosen -
Arbeitslosigkeit von über einem Jahr - am Gesamtarbeitslosen-be-
stand von 15,8 % 1996 auf 5,6
% 2001 gesenkt werden.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Ausgangspunkt
für diese arbeitsmarktpolitische Aufgabe ist die eingehende Bera-
tung sowie das umfangreiche Informationsangebot des Arbeitsmarktservice in den
Berufsinformationszentren. Die Förderung benachteiligter Jugendlicher
fokussiert
sich auf Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Durch Maßnahmen und Instrumente des AMS im Bereich
der Arbeitslosenver-
sicherung werden wesentliche Beiträge zur Beschäftigungssicherung
sowie zur be-
ruflichen Wiedereingliederung
älterer Menschen geleistet. Die Arbeitsmarktent-
Wicklung weist einen positiven Trend im Hinblick auf die
Personengruppe der Älteren
auf. Im Jahr 2001 konnten rund 87.000 Personen über 45 Jahre (wieder) eine
Be-
schäftigung aufnehmen. Gleichzeitig ist im Jahr 2001 der Bestand an den
über 50-
jährigen vorgemerkten Arbeitslosen - entgegen dem Anstieg der
Gesamtarbeits-
losigkeit um 4,9 % - um 1,7 %
zurückgegangen.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den
Arbeitsmarkt ist ein traditio-
neller Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik, bei dem eine breite Palette
spezieller Re-
habilitationsmaßnahmen zum Einsatz kommt und es eine enge Kooperation des
Arbeitsmarktservice mit den Sozialversicherungsträgern und den
Bundessozial-
ämtern
gibt.
Im
Jahr 2001 betrugen die Gesamtausgaben des Arbeitsmarktservice für
Behinderte
rund € 102,27 Mio., in diesem Jahr entfielen 71.606 oder 17 % aller
arbeitsmarkt-
politischen Förderungen des Arbeitsmarktservice auf Behinderte.
Das Fördervolumen des Arbeitsmarkservice zur
Unterstützung behinderter
Menschen erreichte im Jahr 2001 die Rekordhöhe von 102 Mio. €, das
entspricht
einer Steigerung
gegenüber dem jähr 2000 um rund 6,2 Mio. € oder um rund 6,5%.
Der Anteil am gesamten
Förderbudget stieg damit von 16,4% im Jahr 2000 auf
17,1% im Jahr 2001 an. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2001 rund 89.200
Förderfälle
finanziert (gegenüber 75.400 Förderfälle im Jahr 2000).
Antwort zu den Punkten 26 und 27 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:
Ziel der Bundesregierung war und ist auch
die Stärkung des Unternehmergeistes in
Österreich. Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zielen gerade
auch darauf
ab, den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und
damit die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu fördern. Es herrscht Einigkeit über die
Wichtigkeit von Maßnahmen
zur Stärkung von KMU auch im Hinblick auf internationale Ent-wicklungen.
Die Österreichische Bundesregierung hat in diesem Bereich deutliche
Akzente ge-
setzt. Sowohl durch ein besseres Verwaltungsservice, das durch die Verwaltungs-
reform geschaffen wurde
(E-Government, One-stop-shop-Prinzip, etc.) als auch
durch gezielte
Förderungen im Bereich Bildung und Forschung/Entwicklung hat
Österreichs Regierung zu einem Paradigmenwechsel bezüglich
unternehmer-ischer
Rahmenbedingungen
beigetragen.
Ein neues Technologietransfer-Förderungsprogramm soll
im Jahr 2002 gestartet
werden. Dieses Programm hat
die Förderung radikaler Innovationen und die Stär-
kung der innovativen Kapazitäten von KMU zum Ziel, indem die Interaktion
der maß-
geblichen Akteure im Innovationssystem forciert wird. Nach Maßgabe der
Freigabe
der erforderlichen Mittel durch den Rat für Forschung und Technologie
sollen im
September 2002 die ersten Ausschreibungen erfolgen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit die Studie
“Chancen der Internationalisierung für die Lebensmittel-Wirtschaft
durch die EU-Er-
weiterung in Slowenien,
Tschechien und Ungarn" mit-finanziert.
Diese
Studie wurde für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet, die
auf
den Märkten in
Slowenien, Tschechien und Ungarn ihre Geschäftstätigkeit auf-
nehmen oder ausweiten wollen. Als Handbuch aufbereitet konnte sie von den Be-
trieben und systematisch genutzt werden. Sie bietet eine gute Grundlage bei der
Vorbereitung von Exportaktivitäten oder Direktinvestitionen und
unterstützt die
Unternehmen ua. auch mit Vertriebskontakten, Marktdaten, Hinweisen auf
Förder-
programme und qualitativen Markteinschätzungen. Weiters bietet sie die
Möglichkeit,
etwa über die makroökonomischen Daten, den Ländervergleich, die
Konsum- und
Einkaufsgewohnheiten bis hin zu der Branche, in welcher das interessierte
Unter-
nehmen tätig ist, erste Rückschlüsse für die künftigen
Geschäftsaktivitäten in den
jeweiligen
Zielländern zu ziehen.
Bei grenzüberschreitenden Projekten
österreichischer KMU (zB. Kooperationen) sind
auf Basis der BÜRGES-Richtlinien lediglich die Investitionen der
österreichischen
Unternehmen förderbar. Für die Gewährung einer Prämie im
Rahmen des KMU-
Innovationsprogrammes muss einer der Förderungsschwerpunkte erfüllt
sein: Erzeu-
gung/Erbringung neuer,
innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte/Dienst-
leistungen; Anwendung/Einsatz neuer Technologien (insbesondere Informations-
und
Kommunikationstechnologien); Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netz-werk-
bildungen; Erhaltung/Stärkung der Nahversorgung unter besonderer
Berück-
sichtigung innovativer Konzepte.
Antwort zu den Punkten 29 bis 32 der Anfrage:
Die zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
ressortierende Austria Busi-
ness Agency unterstützt seit Jahren als Partner die internationalen
Vermarktungs-
aktivitäten der Vienna Region, in der die Betriebsansiedlungsagenturen der
Bundes-
länder Wien, Niederösterreich und Burgenland zusammengefasst sind. Im
Zuge
dieser Zusammenarbeit werden gemeinsam Investorenveranstaltungen im Ausland
organisiert, Informationsmaterial erstellt und gemeinsame Aktivitäten
gegenüber der
internationalen Presse durchgeführt.
Weiters
hat die Austria Business Agency gemeinsam mit der Vienna Region ein
grenzüberschreitendes Projekt initiiert und ist in dieses auch als Partner
einge-
bunden, in dem die österreichische Seite mit Partnern in Tschechien, der
Slowakei
und Ungarn eine gemeinsame Vermarktungsstrategie für den
Investitionsstandort
Mitteleuropa erarbeitet und auch operativ umsetzen wird. Dieses Projekt DIANE
ist
INTERRREG- bzw. PHARE-CBC-kofinanziert. DIANE hat nach mehr als
einjährigen
Vorbereitungsarbeiten in diesem Frühjahr begonnen und ist auf eine
Laufzeit von
drei Jahren ausgelegt. Die Austrian Business Agency hat dieses Projekt nicht
nur
initiiert, sondern trägt es auch durch finanziellen und personellen
Ressourceneinsatz
direkt
mit.
Der “Bioenergie-Cluster Österreich" kann
als Umsetzungsbeispiel für die Erschlie-
ßung des Beschäftigungspotenzials im Umweltbereich angeführt
werden. Zur Zeit
umfasst der Bioenergie-Cluster etwa 25 österreichische
Unternehmen. Die Stärkung
des Bioenergiebereichs erfolgt durch die Unterstützung der
Mitgliedsunternehmen
bei ihrer Tätigkeit im Inland, der Marktaufbereitung vielversprechender
Exportmärkte
sowie der wirtschaftlichen Stärkung ländlicher Regionen. Der Cluster
zeichnet sich
durch gute Kooperationen mit dem Ausland sowie als kompetenter Ansprechpartner
für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen im Inland aus.
Im Rahmen der “Lokalen Agenda 21" sind lokale
und regionale Initiativen hervorzu-
heben, die durch Maßnahmen der Weiterentwicklung des ländlichen
Raumes posi-
tive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen. Hier spielen Investitionen in
eine inno-
vative Energienutzung wie die Forcierung der Energiegewinnung aus erneuerbaren
Energieträgern eine zentrale Rolle. Informationen zum Thema regionale
Initiativen
zur nachhaltigen Entwicklung
sind unter www.municipia.at/taten abrufbar.
Seit
1997 wurden in Österreich Territoriale Beschäftigungspakte (TEP)
aufgebaut. Im
Jahr 2001 wurden im Rahmen
der TEP rund € 300 Mio. für arbeitsmarkt- und be-
schäftigungspolitische Maßnahmen umgesetzt. Ende 2001 bestanden
erstmals in
allen österreichischen
Bundesländern TEP. Um Synergien nutzen zu können betei-
ligen sich die TEP aktiv an der Umsetzung von Programmen, wie der Gemein-
schaftsinitiative EQUAL bzw. weiterer nationaler Programme, wie der Behinder-
tenmilliarde.
Im Rahmen der Tätigkeit der Koordinierungsstelle konnte
2001 erstmalig “Exchange
Mart Österreich", dh. ein Projektinformationsaustausch
durchgeführt werden. Dieser
bilaterale Austausch erfolgte nach dem Vorbild der Exchange Marts der Euro-
päischen Kommission und soll den Projekttransfer innerhalb Österreichs
fördern.
Für die Umsetzung des LEADER+ Programms
Österreich wurde eine nationale
Netzwerk-Servicestelle
eingerichtet. Zu ihren Aufgaben zählt insbesondere der In-
formations- und Erfahrungsaustausch mit anderen nationalen Netzwerken unter
Ein-
beziehung und zum Nutzen für die lokalen Aktionsgruppen und Initiativen,
wie zB.
auch der TEP zur Nutzung von
Synergien im ländlichen Raum.
Im Rahmen des ERP-Internationalisierungsprogramms werden
Direktinvestitionen in
den europäischen Reformstaaten (ds. insbesondere Ungarn, Slowakei,
Tschechien,
Polen,
Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen, Estland, Slowenien, Kroatien,
Bosnien-Herzegowina)
unterstützt, wenn sich dadurch die strategische Position des
antragstellenden Unternehmens verbessert.
Das ERP-Internationalisierungsprogramm soll vor allem dazu
dienen, die erhöhten
Risiken und Unsicherheiten,
welche sich aus den teils instabilen Rahmenbe-
dingungen ergeben, zu reduzieren. Gleichzeitig kann durch die
Unterstützung der-
artiger Projekte auch ein wichtiger Beitrag zur Umstrukturierung und Belebung
der
Wirtschaft in den Reformstaaten selbst sowie in den grenznahen Gebieten
Öster-
reichs geleistet werden; dies insbesondere auch im Hinblick auf die geplante
EU-Er-
weiterung.
Im
Rahmen dieses Programms können aus EU-wettbewerbsrechtlicher Sicht nur
Projekte unterstützt werden, die der EU-VO Nr. 69/2001 der Kommission vom
12 Jänner 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag
auf “De-
minimis-Beihilfen" oder der EU-VO Nr. 70/2001 der Kommission vom 12.
Jänner
2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche
Beihilfen
an kleine und mittlere Unternehmen entsprechen; größere Projekte
müssen, falls sie
unterstützt werden sollen, vorab bei der EU-Wettbewerbsbehörde
notifiziert und von
dieser
genehmigt werden.
Förderbare Internationalisierungsprojekte:
- Errichtung von Produktionsniederlassungen bzw. -tochterfirmen
- Errichtung von Produktions-Joint-Ventures
- Übernahme einer qualifizierten Beteiligung (mindestens 25 %)
- Errichtung, dauerhafte und
qualifizierte Beteiligung sowie Betreibung (auf eigene
Rechnung) von kommerziell orientierten Umweltprojekten zur Verbesserung des
ökologischen Standards und Vermeidung grenzüberschreitender negativer
Ein-
flüsse (zB. Recyclinganlagen, Abwasserreinigungsprojekte für den
kommu-nalen
Bedarf).
Solche Projekte können
nur in den an Österreich grenzenden Reformstaaten unter-
stützt
werden.
Antwort zu Punkt 33 der Anfrage:
Auf den EFRE abgestimmte Maßnahmen des ESF zur
Unterstützung insbesondere
von Klein- und Mittelbetrieben zur Bewältigung des Strukturwandels und zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen finden in den
regionalen Zielge-
bieten statt (Ziel 1 Burgenland, Ziel 2 Kärnten, Steiermark und Wien).
Konkret sind
folgende ESF-Maßnahmen
vorgesehen:
Ziel-1-Burgenland: Die Qualifizierung für
Beschäftigte und die diesbezügliche Quali-
fizierungsberatung entspricht jener von Ziel 3. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit zur
Qualifizierung von Schlüsselkräften. Seitens der Landesregierung
werden zusätzlich
Maßnahmen zur Förderung der strategischen Unternehmensplanung, der
Unter-
nehmer- und
Unternehmerinnenqualifikation sowie der Schulung der mittleren und
höheren Managementebene
angeboten.
Ziel-2-Kärnten: In Kärnten werden die Erstellung von betrieblichen und
zwischen-be-
trieblichen Weiterbildungskonzepten sowie ebenfalls die Qualifizierungsberatung
und
konkrete Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Dazu kommen
Vernetzungs-
maßnahmen zur besseren
Abstimmung der Betriebe mit den öffentlichen und halb-
öffentlichen Institutionen in der Region.
Ziel-2-Steiermark: In der Steiermark sind die
ESF-Maßnahmen zum Einen auf die
generelle Unterstützung der Qualifizierung für Beschäftigte
ausgerichtet, wobei zum
Unterschied von Ziel 3 ein Bezug zu einer EFRE-Förderung bzw. der Region
herge-
stellt wird. Zum Anderen wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf innovative
Qualifi-
zierungsmaßnahmen gelegt, um Qualifikationsengpässe und Mängel
im Weiter-
bildungsangebot zu beheben.
Ziel-2-Wien: Auch in Wien werden Maßnahmen zur
Aus- und Weiterbildung von Be-
schäftigten angeboten, die mit EFRE-geförderten unternehmensbezogenen
Dienst-
leistungen abgestimmt werden.
Antwort zu Punkt 34 der Anfrage:
Der Soziale Dialog gilt als wesentlicher Bestandteil in der
Politik der Europäischen
Union, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies zeigt sich vor allem im
Bereich
des sektoralen Dialogs und bei der Ausverhandlung von Rahmenabkommen durch
die Sozialpartner auf EU-Ebene im arbeitsrechtlichen Bereich.
Im Rahmen der EU-Erweiterung wird im Verhandlungskapitel 13
“Sozialpolitik und
Beschäftigung" der Soziale Dialog als eigenständiger Punkt
behandelt. Das BMWA
hat sich stets für eine
Stärkung sowohl des horizontalen als auch des sektoralen
Dialogs in den jeweiligen
EU-Beitrittskandidatenländern in seinen Stellungnahmen an
die Europäische Kommission eingesetzt. Dabei wird nicht nur auf eine
formale,
sondern auch auf eine faktische Stärkung des Sozialen Dialogs Wert gelegt.
Die
faktische Stärkung des Sozialen Dialogs in den
Beitrittskandidatenländern wird
durch Twinningprojekte, die gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt
werden, unterstützt. Österreich hat sich in Form von Anboten
ebenfalls daran be-
teiligt.