3787/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.06.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3820/J betreffend
innerösterreichische Vorbereitung auf die Erweiterung der EU, welche die Abge-
ordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen am 30. April 2002 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

In den Verhandlungen mit den zehn Mitteleuropäischen Beitrittskandidaten (ohne
Malta und Zypern) ist es auf eine gemeinsame Initiative Österreichs und
Deutschlands hin gelungen, ein Modell für eine insgesamt bis zu siebenjährige Über-
gangsfrist im Bereich der Personenfreizügigkeit zu erarbeiten, um Störungen der
Arbeitsmärkte unmittelbar nach der Erweiterung zu vermeiden. Auf Grund der geo-
graphischen Nähe und gleichzeitiger beträchtlicher Einkommensunterschiede hätten
Pendlerströme zu Problemen am heimischen Arbeitsmarkt führen können.

Im Rahmen eines “Review-Prozesses" wurde neben regelmäßigen Überprüfungen
dieses Mechanismus auch die Möglichkeit eingeräumt, flexibel auf allfällige ver-
änderte Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Störungen des Marktes könne
so durch einen bis zu sieben Jahre andauernden flexiblen Übergangsmechanismus
vermieden werden.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Keine.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Aufhebung der Pendlerquote ist Voraussetzung für das geplante Netz an bila-
teralen Beschäftigungsabkommen mit den Beitrittskandidatenländern, auf deren
Grundlage während des Übergangregimes im Rahmen zahlenmäßig begrenzter
Kontingente Wochenpendler und Schlüsselkräfte zu einer Beschäftigung zugelassen
werden sollen. Die Festlegung von bilateralen Kontingenten wäre jedoch wenig sinn-
voll, würde die Beschäftigung zusätzlich auch durch eine Höchstzahl in der Nieder-
lassungsverordnung begrenzt werden.

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

Bisher wurden lediglich mit Ungarn und Tschechien sowohl Grenzgänger- als auch
Praktikantenabkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit Tschechien müssen
noch vom Parlament genehmigt werden. Abkommen, die die grenzüberschreitende
Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, wurden bisher noch nicht
abgeschlossen.

Die österreichischen Erfahrungen mit dem Grenzgänger- und dem Praktikantenab-
kommen mit Ungarn, die seit 1998 in Geltung stehen, sind äußerst positiv. Beim Ab-
schluss künftiger Vereinbarungen wird man auf diese Erfahrungen zurückgreifen, um
negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hintanhalten zu können.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Im Rahmen einer Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Fremden-
gesetz 1997 soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Wege von Regierungsüber-
einkommen bilaterale Vereinbarungen abzuschließen, die einer jährlich festzulegen-
den Anzahl von Staatsangehörigen aus Nachbarstaaten die Aufnahme einer Be-
schäftigung in Österreich gestatten. Neben Schlüsselkräften sollen auch Pendler im
Rahmen jährlicher Kontingente zu einer Beschäftigung in Österreich zugelassen
werden, sofern die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies zulässt.

Es besteht auch die Absicht, mit den Beitrittskandidaten Werkvertragsabkommen ab-
zuschließen. Erste bilaterale Gespräche haben bereits stattgefunden. Mit konkreten
Verhandlungen wird allerdings erst nach der parlamentarischen Beschlussfassung
über die oa. Novelle zu rechnen sein. Da mehrere Kandidatenländer bereits großes
Interesse am Abschluss solcher Abkommen bekundet haben, werden die notwen-
digen Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die mit den Beitrittskandidatenländern abzuschließenden bilateralen Beschäftigungs-
und Werkvertragsabkommen werden es ermöglichen, sie schrittweise an die volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit heranzuführen. Bei der jährlichen Festlegung der Kontin-
gente wird aber selbstverständlich auf allfällige negative Entwicklungen in Teilar-
beitsmärkten Bedacht zu nehmen sein.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung
von Dienstleistungen vom 16. Dezember 1996 wurden auch Kontroll- und Sanktions-
maßnahmen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vorgesehen, die


die Einhaltung österreichischer arbeitsrechtlicher Normen durch Dienstleistungser-
bringer aus anderen Mitgliedsstaaten der EU sicherstellen sollen.
Nach §7b Abs. 3 AVRAG idFd BGBI. l Nr. 68/2002 haben ab 1. Juli 2002 aus-
ländische Arbeitgeber aus EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich spätestens eine Woche
vor Arbeitsaufnahme in Österreich die Entsendung von Arbeitnehmern nach Öster-
reich der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäfti-gung
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-An-
passungsgesetz des Bundesministeriums für Finanzen zu melden (vor 1. Juli 2002
ist bzw. war diese Meldung gegenüber dem Zentral-Arbeitsinspektorat beim Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit abzugeben). Des weiteren besteht die Ver-
pflichtung, während der Dauer der Beschäftigung in Österreich entsprechende
Sozialversicherungsdokumente für die entsandten Arbeitnehmer sowie die Meldung
bereit zu halten.

Gemäß § 7b Abs. 9 AVRAG können bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen
Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Gerade mit dieser Meldeverpflichtung soll die Zentrale Koordinationsstelle in die
Lage versetzt werden, im Voraus von der Tätigkeit ausländischer Arbeitgeber in
Österreich Kenntnis nehmen zu können, um rasch und effizient entsprechende Kon-
trollen durchführen zu können. Aufgrund des Territorialitätsprinzips sind Arbeit-
nehmerschutzbestimmungen als sogenannte Eingriffsnormen jedenfalls auf aus-
ländische Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Tätigkeit in Österreich anzuwenden.

Für Entgeltansprüche von aus Mitgliedstaaten der EU durch Subunternehmer ent-
sandte Arbeitnehmer (im Baubereich) wurde eine Haftung des Generalunter-
nehmers (als Ausfallsbürge) geschaffen.

Weiters wurde im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz für aus dem Ausland entsandte
Arbeitnehmer ein Wahlgerichtsstand geschaffen, der entsandte Arbeitnehmer in die
Lage versetzen soll, auch in Österreich ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche einklagen
zu können.

Neben den Klagsmöglichkeiten des Arbeitnehmers besteht nach dem österreich-
ischen Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Vorliegen der
übrigen Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, bei Verstößen gegen gesetz-


liehe oder kollektivvertragliche arbeitsrechtliche Normen gegen den Arbeitgeber vor-
zugehen.

Gestützt auf § 1 DWG kann in diesen Fällen der Arbeitgeber sowohl auf Unter-
lassung als auch auf Schadenersatz entsprechend der bisherigen Judikatur geklagt
werden. Diese Judikatur spiegelt neben dem Wettbewerbsaspekt eine starke arbeit-
nehmerschutzrechtliche Komponente hinsichtlich Sozialdumping wieder.

Im Bereich der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit und der
Gesundheit am Arbeitsplatz ist auch nach der Erweiterung der EU zwischen
folgenden Sachverhalten zu unterscheiden:

1. Beschäftigung von Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen mit der Staatsange-
hörigkeit der neu beigetretenen Länder durch ein Unternehmen mit Sitz in Öster-
reich;

2. Tätigkeit eines Unternehmens in Österreich unter Einsatz von Arbeitnehmern
oder Arbeitnehmerinnen, wobei das Unternehmen in einem der neu beige-
tretenen Länder, nicht jedoch in Österreich einen Sitz hat (Entsendefälle).

Zunächst gilt sowohl im Fall 1. als auch im Fall 2. das Territorialitätsprinzip: Die öster-
reichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften sind - als öffentlich-rechtliche Vor-
schriften - von allen in Österreich tätigen Unternehmen einzuhalten, und die Kon-
trollen der Arbeitsinspektion beziehen sich auch auf alle in Österreich tätigen Unter-
nehmen. Daran ändert sich selbstverständlich durch die EU-Erweiterung nichts.

In der Fallkonstellation 1. kann schon jetzt gesagt werden, dass Unternehmen, die
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aus den Nachbarländern beschäftigen, voll-
ständig der Kontrolle durch die Arbeitsinspektion unterliegen und festgestellte Ver-
stöße geahndet werden. Die Durchsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, die
Durchführbarkeit und der Abschluss von Verwaltungs(straf)verfahren gegenüber
diesen Unternehmen ist kein Problem, das sich speziell durch die EU-Erweiterung
verstärkt stellen würde.


Um die Verletzungen von Schutzbestimmungen durch Unternehmen besser ver-folg-
bar zu machen, die in einem Nachbarland, nicht aber in Österreich einen Sitz haben
(im Rahmen von Arbeitnehmerentsendungen; Fall 2.) wurden mit dem zu Jahres-
beginn in Kraft getretenen Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANS-RG), BGBI. l Nr.
159/2001, entscheidende Voraussetzungen geschaffen.

Bis zum Inkrafttreten des ANS-RG war nach der Judikatur des Verwaltungs-gerichts-
hofes der Tatort bei der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften stets der
Ort, an dem das Unternehmen (der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin) seinen/ ihren Sitz
hat. Wenn ein Unternehmen seinen Sitz also nur in einem Nachbarstaat hatte, war
bisher davon auszugehen, dass der Tatort im Nachbarstaat lag. Da zufolge des § 2
Abs. 1 VStG nur die im Inland begangenen Verwaltungsüber-tretungen strafbar sind,
bestand bisher in solchen Fällen keine Strafbarkeit.

Mit der Neuregelung des ANS-RG ist bei Übertretungen durch Unternehmen mit Sitz
im Ausland nun jener Ort als Tatort anzusehen, an dem die Übertretung festgestellt
wurde - also die Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtige Arbeitsstelle, in bzw. auf
der das Arbeitsinspektorat die Übertretung festgestellt hat (s. § 130 Abs. 7 Arbeit-
nehmerlnnenschutzgesetz, §24 Abs. 4 Arbeitsinspektionsgesetz und §10 Abs. 2
Bauarbeitenkoordinationsgesetz i.d.F. des ANS-RG). Damit gilt die Tat als im Inland
begangen und ist zufolge § 2 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz grundsätzlich strafbar.
Örtlich zuständig ist die Verwaltungsstrafbehörde, in deren Sprengel dieser Tatort
liegt.

Diese Änderung schafft zumindest auch die innerösterreichischen Voraussetzungen,
die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften auch durch solche ungarischen,
slowenischen, tschechischen, slowakischen u.a. Unternehmen zu ahnden, die "ihre"
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, ohne selbst einen
Sitz in Österreich zu begründen.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Österreichische Regelungen allein bitten rechtlich noch keine Handhabe, um nach
Einleitung eines Strafverfahrens in Österreich allenfalls nötige Erhebungen im Aus-
land durchzuführen, behördliche Schriftstücke im Ausland zuzustellen oder einen
einmal verhängten Verwaltungsstrafbescheid im Ausland auch zu vollstrecken. Die
rechtlichen Vorkehrungen dafür müssen durch internationale Abkommen und - ins-
besondere im Fall der neu beitretenden Staaten - durch Rechtsakte auf EU-Ebene
getroffen werden. Seit Jahrzehnten sind internationale Regelungen zur gegen-
seitigen Amtshilfe, Anerkennung und Vollstreckung von Strafentscheidungen Ge-
genstand von Verhandlungen im Europarat, aber auch in der EU.

Längerfristig ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer innerhalb der EU grenz-
überschreitenden Verfolgbarkeit von Verwaltungsübertretungen und somit auch von
Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen von der Annahme des Ent-
wurfs eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegen-
seitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zu erwarten, über den derzeit
auf EU-Ebene verhandelt wird.

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

Ja.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Die Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice können von der Gestaltung
der Instrumente her flexibel für alle Anforderungen eingesetzt werden. Betriebliche
Umstrukturierungen im Zuge des Beitritts können etwa durch entsprechende Quali-
fizierungsmaßnahmen für Beschäftigte unterstützt werden. Arbeitsmarktpolitische
Förderungen können und werden damit wirtschafts- und strukturpolitische Maß-
nahmen gezielt unterstützen. Um dieses Zusammenwirken zu erweitern, wurden


Territoriale Beschäftigungspakte implementiert, die gerade für Problemregionen neue
Ansätze bieten.

Im Rahmen der betrieblichen Arbeitsmarktförderung ist ebenfalls der Einsatz der
unterschiedlichen Auffangmaßnahmen (Kurzarbeitsbeihilfe etc.) möglich. Zur Opti-
mierung der betrieblichen Förderung des Bundes soll die Austria-Wirtschaftsförde-
rungs-Ges.m.b.H. errichtet werden.

Auf folgende allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen darf verwiesen werden:

Neben den Bestrebungen, die erfolgreiche Anhebung des Qualifikationsniveaus der
Erwerbsbevölkerung auf dem Wege der Erstausbildung weiter zu verfolgen und aus-
zubauen, tragen im Rahmen der Politik des lebenslangen Lernens insbesondere die
Maßnahmen im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung zur Steigerung bzw.
zum Erhalt der Erwerbsquoten bei. Als eines der wichtigen Instrumente zur Ver-
stärkung der Anreize für entsprechende Investitionen wurde durch die österreich-
ische Bundesregierung daher eine Erhöhung des zusätzlichen steuerlichen Freibe-
trags für Weiterbildung von 9 % auf 20 % und darüber hinaus die Einführung einer
alternativen Prämie von 6 % beschlossen. Auch der weitere Ausbau der Durch-
lässigkeit der Bildungsbereiche insbesondere im Hinblick auf einen breiten Zugang
zum tertiären Bereich stellt eine wesentliche Maßnahme zur Steigerung der Erwerbs-
quoten in der Wissensgesellschaft dar. In diesem Zusammenhang ist insbesondere
auf die neuerlichen Zuwächse im Bereich der Berufsreifeprüfung zu verweisen. Dar-
über hinaus konnten die einschlägigen Beratungsangebote im Bereich der Aus- und
Weiterbildung ausgeweitet bzw. mehr Bürger erreicht werden. Im Speziellen aber
tragen die Initiativen zu Förderung und Ausbau der IT-Kompetenzen zur Siche-rung
und Erweiterung der Erwerbsquoten bei.

Das Modell der Bildungskarenz, das eine vorübergehende Freistellung vom Betrieb
für Bildungszwecke bei gleichzeitiger sozialer Absicherung erlaubt, stellt in diesem
Zusammenhang eine nach wie vor bedeutsame Maßnahme zur Ermöglichung
lebensbegleitenden Lernens bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität der Arbeit dar.


Die Neugestaltung des Universitätsstudiengesetz (UniStG) mit der Einführung des
dreigliedrigen Studiensystems (Bakkalaureat, Magister, Doktorat) und die damit ver-
bundene internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse steigert einerseits die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems, aber auch
die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen und Absolventinnen.

Der Abbau der stark berufs- und praxisorientierten Fachhochschul-Studiengänge für
Berufstätige bietet für bereits im Erwerbsleben Stehende die Möglichkeit, sich auch
ohne Studienabschluss in aktuellen Berufsfeldern weiterzuqualifizieren und den sich
stark verändernden und rasch wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes
nachzukommen.

Ein einfaches Einrichtungsverfahren der Universitätslehrgänge und die individuell
gestaltbaren Studienpläne ermöglichen ein rasches Reagieren auf die Erfordernisse
der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes. Auch wurde ein generelle Ausweitung des
Angebotes universitärer Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Universitätslehr-
gängen und Lehrgängen universitären Charakters vorgenommen.

Um sich mit den kommenden Anforderungen an den Arbeitsmarkt auseinander zu
setzen und neue Vorgangsweisen zu entwickeln sowie Anforderungen der Arbeit-
geber und Angebote der Arbeitnehmer zur Deckung zu bringen, dient etwa das Mo-
dell “Prospect Unternehmensberatung" des Arbeitsmarktservice (AMS) einer dialog-
orientierten Marktforschung für die Arbeitswelt und der Entwicklung von zukunfts-
orientierten Arbeitskräftevermittlungs-, Arbeitskräfterekrutierungs- und Quali-
fizierungsmodellen im regionalen Kontext. Im Land Oberösterreich stellt das AMS
eine “Implacementstiftung" zur Verfügung, die ein Fachkräftepotenzial durch eine
nachfrageorientierte und arbeitsplatzgenaue Ausbildung schaffen und die Integration
von arbeitslosen Menschen erreichen will.

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

Ja. Vom Arbeitsmarktservice werden laufend die Qualifikationsentwicklung und der
Qualifikationsbedarf der Wirtschaft ermittelt und analysiert.


Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

Ja. Ein wichtiges Programm des Arbeitsmarktservice ist die Förderung der Quali-fi-
zierung Beschäftigter im Rahmen des ESF zur Anpassung der Qualifikationen von
Arbeitnehmer an den geänderten Qualifikationsbedarf. Dieses Programm konzen-
triert sich auf Frauen und ältere Menschen, 2000 und 2001 gab es insgesamt 51.052
Förderfälle.

Darüber hinaus existiert zur Unterstützung des oben genannten Programms die
Qualifizierungsberatung von Betrieben mit dem Schwerpunkt auf Klein- und Mittel-
betrieben durch das AMS.

Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:

Ja. Bereits in der abgelaufenen Strukturfondsperiode wurde im Rahmen von Ziel 3

der Strukturfonds die Qualifizierung von Beschäftigten gefördert. Die Erfahrungen

diese Programms sowie der diesbezüglichen Evaluierungen flössen in der jetzigen

Strukturfondsperiode 2000 - 2006 in das neugestaltete Ziel-3-Programm ein, wo ein

eigener Schwerpunkt “Flexibilität am Arbeitsmarkt" festgeschrieben wurde.

Ziel ist

*   die Schaffung eines Anreizsystems zur strukturellen Veränderung sowohl des

Weiterbildungsverhaltens von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen als auch

der Bildungsplanung in Betrieben;

*   die Weiterentwicklung der präventiven und frühzeitigen Arbeitsmarktpolitik und
*   die Auseinandersetzung mit Konzepten moderner Arbeitsorganisation, welche

positive Beschäftigungseffekte erwarten lassen.

Jährlich sollen etwa 30.000 Personen im Rahmen dieses Programms qualifiziert
werden.

Ich bin daher der Ansicht, dass durch diese Schwerpunktsetzung ein wesentlicher
Beitrag zur Qualifizierung von Beschäftigten geleistet wird, wie sie in den nächsten
Jahren etwa durch Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung
erforderlich sein werden.


Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Die ESF-Mittel sind im Rahmen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten
Einheitlichen Programmplanungsdokumente nach Maßnahmenschwerpunkten fest-
gelegt.

Der weitaus überwiegende Teil der Ziel 3 Mittel, konkret € 372 Mio. bzw. 68 % kommt
dabei unmittelbar der Integration von Arbeitslosen zu Gute. Nicht unmittelbar auf
Arbeitslose ausgerichtet ist jener Programmteil zur Qualifizierung von Beschäf-tigten,
sowie teilweise der Bereich des Lebensbegleitenden Lernens. Dieser fällt in den Zu-
ständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen trägt insbesondere die Einführung
des Kinderbetreuungsgeldes (1. Jänner 2002) bei, wodurch die Zuverdienstgrenze
während der Bezugszeit von Kinderbetreuungsgeld auf € 14.600 jährlich angehoben
wurde. Diese Maßnahme wird einem allfälligen, gänzlichen Rückzug von Müttern aus
dem Erwerbsleben auf Grund von Kinderbetreuungspflichten und dem damit ver-
bundene Qualifikationsverlust entgegenwirken und gleichermaßen den Wiederein-
stieg von Frauen in das Erwerbsleben fördern. Ferner wird die Ermöglichung einer
partnerschaftlichen Inanspruchnahme der Elternkarenz jungen Müttern nunmehr er-
lauben, ihren Beruf auszuüben und einer besser bezahlten Vollzeitbeschäftigung
nachzugehen.

Durch eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Zusammenhang
mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde ein weiterer Schritt zur Unter-
stützung von Wiedereinsteigerinnen gesetzt. Die regionale Geschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice hat ab 1.1.2002 dafür zu sorgen, dass Personen, deren Ein-
gliederung in den Arbeitsmarkt erschwert ist - also insbesondere Wiederein-
steigerinnen - binnen vier Wochen eine zumutbare Beschäftigung angeboten oder,
falls dies nicht möglich ist, die Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Wieder-
eingliederungsmaßnahme ermöglicht wird.


Darüber hinaus habe ich dem AMS, im Rahmen meiner Zielvorgaben, auch quantita-
tiv vorgegeben, dass Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu 50 % bei den
Budgetaufwendungen zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2001 kamen sohin mehr als
54% aller Qualifizierungsmaßnahmen Frauen zu Gute.

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

In meinen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben ist die Bekämpfung der Langzeitar-
beitslosigkeit ein Schwerpunkt. Innerhalb der europäischen Union ist Österreich nicht
nur in diesen Teilbereich der Arbeitsmarktpolitik im Spitzenfeld zu finden. Im Rahmen
der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung wurde dies ebenfalls
festgestellt.

Die Strategie war dabei sowohl präventiv (Ziel: Verhinderung des Übertritts in die
Langzeitarbeitslosigkeit) als auch kurativ (Ziel: Integration von Langzeitarbeitslosen
in den Arbeitsmarkt) angelegt. Dadurch konnte der Anteil der registrierten Langzeit-
arbeitslosen - Arbeitslosigkeit von über einem Jahr - am Gesamtarbeitslosen-be-
stand von 15,8 % 1996 auf 5,6 % 2001 gesenkt werden.

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

Ausgangspunkt für diese arbeitsmarktpolitische Aufgabe ist die eingehende Bera-
tung sowie das umfangreiche Informationsangebot des Arbeitsmarktservice in den
Berufsinformationszentren. Die Förderung benachteiligter Jugendlicher fokussiert
sich auf Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Durch Maßnahmen und Instrumente des AMS im Bereich der Arbeitslosenver-
sicherung werden wesentliche Beiträge zur Beschäftigungssicherung sowie zur be-
ruflichen Wiedereingliederung älterer Menschen geleistet. Die Arbeitsmarktent-


Wicklung weist einen positiven Trend im Hinblick auf die Personengruppe der Älteren
auf. Im Jahr 2001 konnten rund 87.000 Personen über 45 Jahre (wieder) eine Be-
schäftigung aufnehmen. Gleichzeitig ist im Jahr 2001 der Bestand an den über 50-
jährigen vorgemerkten Arbeitslosen - entgegen dem Anstieg der Gesamtarbeits-
losigkeit um 4,9 % - um 1,7 % zurückgegangen.

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist ein traditio-
neller Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik, bei dem eine breite Palette spezieller Re-
habilitationsmaßnahmen zum Einsatz kommt und es eine enge Kooperation des
Arbeitsmarktservice mit den Sozialversicherungsträgern und den Bundessozial-
ämtern gibt.

Im Jahr 2001 betrugen die Gesamtausgaben des Arbeitsmarktservice für Behinderte
rund € 102,27 Mio., in diesem Jahr entfielen 71.606 oder 17 % aller arbeitsmarkt-
politischen Förderungen des Arbeitsmarktservice auf Behinderte.

Das Fördervolumen des Arbeitsmarkservice zur Unterstützung behinderter
Menschen erreichte im Jahr 2001 die Rekordhöhe von 102 Mio. €, das entspricht
einer Steigerung gegenüber dem jähr 2000 um rund 6,2 Mio. € oder um rund 6,5%.
Der Anteil am gesamten Förderbudget stieg damit von 16,4% im Jahr 2000 auf
17,1% im Jahr 2001 an. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2001 rund 89.200
Förderfälle finanziert (gegenüber 75.400 Förderfälle im Jahr 2000).

Antwort zu den Punkten 26 und 27 der Anfrage:

Ja.

Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:

Ziel der Bundesregierung war und ist auch die Stärkung des Unternehmergeistes in
Österreich. Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zielen gerade auch darauf


ab, den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und damit die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu fördern. Es herrscht Einigkeit über die Wichtigkeit von Maßnahmen
zur Stärkung von KMU auch im Hinblick auf internationale Ent-wicklungen.
Die Österreichische Bundesregierung hat in diesem Bereich deutliche Akzente ge-
setzt. Sowohl durch ein besseres Verwaltungsservice, das durch die Verwaltungs-
reform geschaffen wurde (E-Government, One-stop-shop-Prinzip, etc.) als auch
durch gezielte Förderungen im Bereich Bildung und Forschung/Entwicklung hat
Österreichs Regierung zu einem Paradigmenwechsel bezüglich unternehmer-ischer
Rahmenbedingungen beigetragen.

Ein neues Technologietransfer-Förderungsprogramm soll im Jahr 2002 gestartet
werden. Dieses Programm hat die Förderung radikaler Innovationen und die Stär-
kung der innovativen Kapazitäten von KMU zum Ziel, indem die Interaktion der maß-
geblichen Akteure im Innovationssystem forciert wird. Nach Maßgabe der Freigabe
der erforderlichen Mittel durch den Rat für Forschung und Technologie sollen im
September 2002 die ersten Ausschreibungen erfolgen.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Studie
“Chancen der Internationalisierung für die Lebensmittel-Wirtschaft durch die EU-Er-
weiterung in Slowenien, Tschechien und Ungarn" mit-finanziert.

Diese Studie wurde für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet, die auf
den Märkten in Slowenien, Tschechien und Ungarn ihre Geschäftstätigkeit auf-
nehmen oder ausweiten wollen. Als Handbuch aufbereitet konnte sie von den Be-
trieben und systematisch genutzt werden. Sie bietet eine gute Grundlage bei der
Vorbereitung von Exportaktivitäten oder Direktinvestitionen und unterstützt die
Unternehmen ua. auch mit Vertriebskontakten, Marktdaten, Hinweisen auf Förder-
programme und qualitativen Markteinschätzungen. Weiters bietet sie die Möglichkeit,
etwa über die makroökonomischen Daten, den Ländervergleich, die Konsum- und
Einkaufsgewohnheiten bis hin zu der Branche, in welcher das interessierte Unter-
nehmen tätig ist, erste Rückschlüsse für die künftigen Geschäftsaktivitäten in den
jeweiligen Zielländern zu ziehen.


Bei grenzüberschreitenden Projekten österreichischer KMU (zB. Kooperationen) sind
auf Basis der BÜRGES-Richtlinien lediglich die Investitionen der österreichischen
Unternehmen förderbar. Für die Gewährung einer Prämie im Rahmen des KMU-
Innovationsprogrammes muss einer der Förderungsschwerpunkte erfüllt sein: Erzeu-
gung/Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte/Dienst-
leistungen; Anwendung/Einsatz neuer Technologien (insbesondere Informations- und
Kommunikationstechnologien); Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netz-werk-
bildungen; Erhaltung/Stärkung der Nahversorgung unter besonderer Berück-
sichtigung innovativer Konzepte.

Antwort zu den Punkten 29 bis 32 der Anfrage:

Die zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ressortierende Austria Busi-
ness Agency unterstützt seit Jahren als Partner die internationalen Vermarktungs-
aktivitäten der Vienna Region, in der die Betriebsansiedlungsagenturen der Bundes-
länder Wien, Niederösterreich und Burgenland zusammengefasst sind. Im Zuge
dieser Zusammenarbeit werden gemeinsam Investorenveranstaltungen im Ausland
organisiert, Informationsmaterial erstellt und gemeinsame Aktivitäten gegenüber der
internationalen Presse durchgeführt.

Weiters hat die Austria Business Agency gemeinsam mit der Vienna Region ein
grenzüberschreitendes Projekt initiiert und ist in dieses auch als Partner einge-
bunden, in dem die österreichische Seite mit Partnern in Tschechien, der Slowakei
und Ungarn eine gemeinsame Vermarktungsstrategie für den Investitionsstandort
Mitteleuropa erarbeitet und auch operativ umsetzen wird. Dieses Projekt DIANE ist
INTERRREG- bzw. PHARE-CBC-kofinanziert. DIANE hat nach mehr als einjährigen
Vorbereitungsarbeiten in diesem Frühjahr begonnen und ist auf eine Laufzeit von
drei Jahren ausgelegt. Die Austrian Business Agency hat dieses Projekt nicht nur
initiiert, sondern trägt es auch durch finanziellen und personellen Ressourceneinsatz
direkt mit.

Der “Bioenergie-Cluster Österreich" kann als Umsetzungsbeispiel für die Erschlie-
ßung des Beschäftigungspotenzials im Umweltbereich angeführt werden. Zur Zeit


umfasst der Bioenergie-Cluster etwa 25 österreichische Unternehmen. Die Stärkung
des Bioenergiebereichs erfolgt durch die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen
bei ihrer Tätigkeit im Inland, der Marktaufbereitung vielversprechender Exportmärkte
sowie der wirtschaftlichen Stärkung ländlicher Regionen. Der Cluster zeichnet sich
durch gute Kooperationen mit dem Ausland sowie als kompetenter Ansprechpartner
für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen im Inland aus.

Im Rahmen der “Lokalen Agenda 21" sind lokale und regionale Initiativen hervorzu-
heben, die durch Maßnahmen der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes posi-
tive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen. Hier spielen Investitionen in eine inno-
vative Energienutzung wie die Forcierung der Energiegewinnung aus erneuerbaren
Energieträgern eine zentrale Rolle. Informationen zum Thema regionale Initiativen
zur nachhaltigen Entwicklung sind unter www.municipia.at/taten abrufbar.

Seit 1997 wurden in Österreich Territoriale Beschäftigungspakte (TEP) aufgebaut. Im
Jahr 2001 wurden im Rahmen der TEP rund € 300 Mio. für arbeitsmarkt- und be-
schäftigungspolitische Maßnahmen umgesetzt. Ende 2001 bestanden erstmals in
allen österreichischen Bundesländern TEP. Um Synergien nutzen zu können betei-
ligen sich die TEP aktiv an der Umsetzung von Programmen, wie der Gemein-
schaftsinitiative EQUAL bzw. weiterer nationaler Programme, wie der Behinder-
tenmilliarde.

Im Rahmen der Tätigkeit der Koordinierungsstelle konnte 2001 erstmalig “Exchange
Mart Österreich", dh. ein Projektinformationsaustausch durchgeführt werden. Dieser
bilaterale Austausch erfolgte nach dem Vorbild der Exchange Marts der Euro-
päischen Kommission und soll den Projekttransfer innerhalb Österreichs fördern.

Für die Umsetzung des LEADER+ Programms Österreich wurde eine nationale
Netzwerk-Servicestelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben zählt insbesondere der In-
formations- und Erfahrungsaustausch mit anderen nationalen Netzwerken unter Ein-
beziehung und zum Nutzen für die lokalen Aktionsgruppen und Initiativen, wie zB.
auch der TEP zur Nutzung von Synergien im ländlichen Raum.


Im Rahmen des ERP-Internationalisierungsprogramms werden Direktinvestitionen in
den europäischen Reformstaaten (ds. insbesondere Ungarn, Slowakei, Tschechien,
Polen, Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen, Estland, Slowenien, Kroatien,
Bosnien-Herzegowina) unterstützt, wenn sich dadurch die strategische Position des
antragstellenden Unternehmens verbessert.

Das ERP-Internationalisierungsprogramm soll vor allem dazu dienen, die erhöhten
Risiken und Unsicherheiten, welche sich aus den teils instabilen Rahmenbe-
dingungen ergeben, zu reduzieren. Gleichzeitig kann durch die Unterstützung der-
artiger Projekte auch ein wichtiger Beitrag zur Umstrukturierung und Belebung der
Wirtschaft in den Reformstaaten selbst sowie in den grenznahen Gebieten Öster-
reichs geleistet werden; dies insbesondere auch im Hinblick auf die geplante EU-Er-
weiterung.

Im Rahmen dieses Programms können aus EU-wettbewerbsrechtlicher Sicht nur
Projekte unterstützt werden, die der EU-VO Nr. 69/2001 der Kommission vom
12 Jänner 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf “De-
minimis-Beihilfen" oder der EU-VO Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Jänner
2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen
an kleine und mittlere Unternehmen entsprechen; größere Projekte müssen, falls sie
unterstützt werden sollen, vorab bei der EU-Wettbewerbsbehörde notifiziert und von
dieser genehmigt werden.

Förderbare Internationalisierungsprojekte:

-    Errichtung von Produktionsniederlassungen bzw. -tochterfirmen

-    Errichtung von Produktions-Joint-Ventures

-    Übernahme einer qualifizierten Beteiligung (mindestens 25 %)

-  Errichtung, dauerhafte und qualifizierte Beteiligung sowie Betreibung (auf eigene
Rechnung) von kommerziell orientierten Umweltprojekten zur Verbesserung des
ökologischen Standards und Vermeidung grenzüberschreitender negativer Ein-
flüsse (zB. Recyclinganlagen, Abwasserreinigungsprojekte für den kommu-nalen
Bedarf).


Solche Projekte können nur in den an Österreich grenzenden Reformstaaten unter-
stützt werden.

Antwort zu Punkt 33 der Anfrage:

Auf den EFRE abgestimmte Maßnahmen des ESF zur Unterstützung insbesondere
von Klein- und Mittelbetrieben zur Bewältigung des Strukturwandels und zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen finden in den regionalen Zielge-
bieten statt (Ziel 1 Burgenland, Ziel 2 Kärnten, Steiermark und Wien). Konkret sind
folgende ESF-Maßnahmen vorgesehen:

Ziel-1-Burgenland: Die Qualifizierung für Beschäftigte und die diesbezügliche Quali-
fizierungsberatung entspricht jener von Ziel 3. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur
Qualifizierung von Schlüsselkräften. Seitens der Landesregierung werden zusätzlich
Maßnahmen zur Förderung der strategischen Unternehmensplanung, der Unter-
nehmer- und Unternehmerinnenqualifikation sowie der Schulung der mittleren und
höheren Managementebene angeboten.

Ziel-2-Kärnten: In Kärnten werden die Erstellung von betrieblichen und zwischen-be-
trieblichen Weiterbildungskonzepten sowie ebenfalls die Qualifizierungsberatung und
konkrete Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Dazu kommen Vernetzungs-
maßnahmen zur besseren Abstimmung der Betriebe mit den öffentlichen und halb-
öffentlichen Institutionen in der Region.

Ziel-2-Steiermark: In der Steiermark sind die ESF-Maßnahmen zum Einen auf die
generelle Unterstützung der Qualifizierung für Beschäftigte ausgerichtet, wobei zum
Unterschied von Ziel 3 ein Bezug zu einer EFRE-Förderung bzw. der Region herge-
stellt wird. Zum Anderen wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf innovative Qualifi-
zierungsmaßnahmen gelegt, um Qualifikationsengpässe und Mängel im Weiter-
bildungsangebot zu beheben.


Ziel-2-Wien: Auch in Wien werden Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Be-
schäftigten angeboten, die mit EFRE-geförderten unternehmensbezogenen Dienst-
leistungen abgestimmt werden.

Antwort zu Punkt 34 der Anfrage:

Der Soziale Dialog gilt als wesentlicher Bestandteil in der Politik der Europäischen
Union, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies zeigt sich vor allem im Bereich
des sektoralen Dialogs und bei der Ausverhandlung von Rahmenabkommen durch
die Sozialpartner auf EU-Ebene im arbeitsrechtlichen Bereich.

Im Rahmen der EU-Erweiterung wird im Verhandlungskapitel 13 “Sozialpolitik und
Beschäftigung" der Soziale Dialog als eigenständiger Punkt behandelt. Das BMWA
hat sich stets für eine Stärkung sowohl des horizontalen als auch des sektoralen
Dialogs in den jeweiligen EU-Beitrittskandidatenländern in seinen Stellungnahmen an
die Europäische Kommission eingesetzt. Dabei wird nicht nur auf eine formale,
sondern auch auf eine faktische Stärkung des Sozialen Dialogs Wert gelegt.

Die faktische Stärkung des Sozialen Dialogs in den Beitrittskandidatenländern wird
durch Twinningprojekte, die gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt
werden, unterstützt. Österreich hat sich in Form von Anboten ebenfalls daran be-
teiligt.