3793/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.07.2002
BUNDESKANZLER
Die Abgeordneten zum Nationalrat Verzetnitsch und
Genossinnen haben am 30. April
2002 unter der Nr. 3821/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betref-
fend Ankündigung des österreichischen Finanzministers, die ÖIAG
in der nächsten
Legislaturperiode
aufzulösen, gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daß nicht einsichtig
ist, warum Privatisierungen durch die
Anfragesteller grundsätzlich negativ dargestellt werden. Dies umso mehr,
als diese
Bundesregierung im Unterschied zu den sozialdemokratischen Finanzministern der
Vorgängerregierungen die Privatisierungserlöse nicht zum
"Stopfen" von Budgetlö-
chern, sondern im Sinne einer Zukunftssicherung für künftige
Generationen zur Til-
gung von Altschulden durch die
ÖIAG verwendet hat bzw. verwenden wird.
Hinzu kommt, daß sich eindeutig erwiesen hat,
daß der Staat im Vergleich zu privaten
Unternehmen der schlechtere Unternehmer ist und damit längerfristig
gesehen tat-
sächlich kein Garant für sichere Arbeitsplätze ist. Dies beruht
nicht zuletzt auch auf
dem Faktum, daß die Organe von Gesellschaften mit hoher Staatsbeteiligung
in der
Vergangenheit nicht völlig frei von politischen Einflüssen agieren
konnten.
Die Bundesregierung hat dieses Faktum unmittelbar nach ihrem
Amtsantritt zum Anlaß
genommen, in der ÖIAG einen unabhängigen Aufsichtsrat zu
installieren, der sich aus
national und international in Wirtschaftsangelegenheiten erfahrenen,
erfolgreichen
Unternehmern
zusammensetzt.
Um
jegliche politische Einflußnahmemöglichkeit von vornherein zu
vermeiden, wurden
diese Aufsichtsratsmitglieder aus einer von einem unabhängigen externen
Berater er-
stellten Vorschlagsliste ausgewählt. Weiters wurde in den Satzungen des
Aufsichtsra-
tes festgelegt, daß neue Mitglieder des Aufsichtsrates von diesem selbst
bestellt wer-
den.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Bundesregierung hat mit dem auf Grundlage des
ÖIAG-Gesetzes 2000 erteilten
umfangreichen Privatisierungsauftrag an die österreichische
Industrieholding AG
(ÖIAG) klar zum Ausdruck gebracht, daß der Rückzug des Staates
aus der Wirtschaft
das Gebot der Stunde ist. Die im Privatisierungsauftrag angeführten
Privatisierungs-
vorhaben wurden in der Zwischenzeit mit Ausnahme der noch bestehenden Beteili-
gung an der Telekom Austria AG bereits zur Gänze abgewickelt. Es obliegt
dem Bun-
desminister für Finanzen als dem Vertreter der Republik Österreich
als Alleinaktionärin
der
ÖIAG, weitere Zielvorgaben zu entwickeln.
Wie der beiliegenden
"Chronologie der Privatisierungen" zu entnehmen ist, ist der Ver-
kauf von Bundesbeteiligungen
kein Novum dieser Bundesregierung. Seit 1993 haben
Vorgängerregierungen eine Vielzahl von Bundesbeteiligungen
veräußert, teilweise mit
mäßigem Erfolg, wie dies auch der Rechnungshof beispielsweise in
seinem Prüfungs-
bericht betreffend die Veräußerung der AMAG festgestellt hat. Als
positives Beispiel
einer Privatisierung, wie sie professionell durch diese Bundesregierung
durchgeführt
wurde, sei die ATW genannt.
Zu Frage 3:
Grundlage für die Tätigkeit der ÖIAG ist das ÖIAG-Gesetz 2000 sowie der gemäß § 7
Abs. 1 dieses Gesetzes ergangene Privatisierungsauftrag der Bundesregierung.
Von der Ausarbeitung eines eigenen
"Unternehmenskonzeptes der ÖIAG" wurde im
Hinblick darauf Abstand genommen, daß die Aufgaben und Ziele der
ÖIAG durch das
Gesetz eindeutig definiert und im Privatisierungsprogramm gemäß
§ 8 Abs. 4 ÖIAG-
Gesetz ausreichend detailliert dargestellt sind. Der Aufsichtsrat der ÖIAG
hat nun den
Vorstand ersucht, ein langfristiges Untemehmenskonzept auszuarbeiten. Dieses
Kon-
zept
wird derzeit erstellt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Interesse der Optimierung der Verkaufserlöse liegt
die Entscheidung über Zeitpunkt
und Ausmaß einer Privatisierung gemäß dem ÖIAG-Gesetz
2000 im pflichtgemäßen
Ermessen der Organe der ÖIAG. Dabei sind die Interessen der jeweiligen
Beteili-
gungsgesellschaft der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im
Hin-
blick auf die Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen.
Zu Frage 6:
Die Einflußnahme der ÖIAG auf ihre
Beteiligungsgesellschaften und die Verantwort-
lichkeit der Organe richtet
sich ausschließlich nach den Bestimmungen des ÖIAG-
Gesetzes 2000 und des Aktiengesetzes.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die ÖIAG hat gemäß § 7 (3)
ÖIAG-Gesetz 2000 Im Zusammenhang mit einem etwai-
gen vollständigen Verkauf der Telekom Austria AG die Interessen der
Telekom Austrla
AG, der OIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die
Be-
dienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen und
außerdem in
Entsprechung des Privatisierungsauftrages vom 17. Mai 2000 im Interesse der
Bevöl-
kerung den bestmöglichen Erlös unter Berücksichtigung der
Interessen des Unter-
nehmens unter Wahrung österreichischer Interessen zu erzielen. Von der
Bildung
einer "Arbeitsgruppe zur Wahrung der österreichischen
Interessen" ist nichts bekannt.
Da das von der Telekom Austria AG betriebene
Staatsgrundnetz mit Jahresende 2001
im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesdienststellen aufgelassen wurde,
sind
im Zusammenhang mit einem etwaigen vollständigen Verkauf der Telekom
Austria AG
keinerlei Sicherheitsprobleme zu erwarten.
Zu den Fragen 9 und 10:
Zur Bedeutung von Pensionskassen im Zusammenhang mit
Privatisierungen ist fest-
zustellen, daß Pensionskassen gemäß § 25
Pensionskassengesetz Beschränkungen
bei der Veranlagung in Aktien unterworfen sind. Demnach dürfen maximal 5 %
des
einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens in
Vermö-
genswerten eines Ausstellers investiert bzw. Aktien von höchstens 5 % des
Grund-
kapitals einer Aktiengesellschaft erworben werden. Hinzu kommen in Zukunft
mögliche
Anlagen aus den Mitarbeitervorsorgekassen entsprechend den gesetzlichen
Veranlagungsvorschriften.
Zu Frage 11:
Sicherlich. Eine Privatisierung aller Beteiligungen der
ÖIAG kann aber natürlich nur
über einen längeren
Zeltraum vom österreichischen Kapitalmarkt aufgenommen
werden. In der Vergangenheit
hat sich gezeigt, daß eine Privatisierung im Hinblick auf
die geringe Liquidität der Wiener
Börse immer auch die Plazierung eines wesentlichen
Anteils im Ausland erforderte.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß
die Bundesregierung mit der
Einsetzung von Herrn Generaldirektor Dr.
Schenz zum Kapitalmarktbeauftragten erst-
mals eine institutionelle Basis für die unbedingt notwendige
Bündelung aller privaten
und öffentlichen Kräfte zur Stärkung des österreichischen
Kapitalmarktes geschaffen
hat. Mit diesem innovativen Ansatz, der eine konzertierte Anstrengung aller
Marktteil-
nehmer und der Politik ermöglicht,
soll die Situation des österreichischen Kapitalmark-
tes deutlich verbessert werden.
Zu Frage 12:
Ja.
Zu Frage 13:
Die
Bundesregierung hat zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
ein um-
fassendes Instrumentarium eingerichtet, das auch in der Zukunft erfolgreich
eingesetzt
und
weiterentwickelt wird.
Anlage
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