3794/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 2. Mai 2002, Nr. 3826/J
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald
und Kollegen, betreffend
europagerechte Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf
hinweisen, dass das Thema Forschung und
Entwicklung für diese Bundesregierung höchste Priorität hat und
daher zu
jenen Bereichen gehört, bei denen
keine Einsparungsmaßnahmen gesetzt,
sondern sogar zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt
werden. Auch auf
steuerlichem Sektor hat die Bundesregierung
im Gegensatz zu den Vor-
gängerregierungen Anreize
gesetzt, die zu einer vermehrten Mittelauf-
bringung für die Forschungsförderung fuhren sollten.
Besonders
aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang die jüngste
Globalschätzung der
Statistik Austria vom April 2002, in der das
Offensivprogramm über die Jahre verteilt dargestellt wird. So ist seit
1998
ein kontinuierlicher Anstieg der Bundesausgaben zu verzeichnen und es
zeigt sich, daß für F&E noch
nie so viel ausgegeben wurde wie unter dieser
Bundesregierung. Von
2000 auf 2002 weist der Bund eine
Ausgabensteigerung
von +10,7% auf und von 2001 auf 2002 von +7,3%.
- Zieht
man zum Vergleich die Steigerungsraten der der Ausgaben für F&E der
Länder,
des Unternehmenssektors etc., heran, so betragen diese
Steigerungen
nur rund 2,5 bis 3,5%. Genauere Details können der
beiliegenden Statistik der "Statistik Austria" entnommen werden.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die
Feststellung, dass im Jahr 2003 keinerlei zusätzliche Mittel für die
Forschung
vorhanden sind, entspricht nicht den Tatsachen. Die Bundes-
regierung hat im Rahmen ihres F&E-Offensivprogramms 508 Mio. € oder
7 Mrd. ATS für die Periode 2001 bis einschließlich 2003
zusätzlich zur Ver-
fügung
gestellt. Um ein rasches Anlaufen des Offensivprogramms zu er-
möglichen,
wurden die Zusagen über Gewährung von Mitteln auf die
Jahre
2001 und 2002 konzentriert. Die tatsächliche Auszahlung der Mittel
erfolgt
entsprechend dem Umsetzungstempo schwerpunktmäßig in den
Jahren
2002 und 2003. Da sich die Auszahlungen auch noch über das
Jahr
2003 hinaus erstrecken werden, wurden die Mittel darüber hinaus voll
rücklagefähig
gemacht.
Zu 2.:
Von einer
katastrophalen Situation für die österreichische Forschung kann
keine
Rede sein. Das Thema F&E hat vielmehr für die Bundesregierung hohe
Priorität
und ist daher einer jener Bereiche, in denen nicht nur auf Ein-
sparungsmaßnahmen
verzichtet wird, sondern sogar zusätzliches Geld be-
reitgestellt
wird.
Anmerken möchte
ich, dass das Bundesministerium für Finanzen die An-
sicht
des Rates für FTE, der am 20. November 2001 empfohlen hat, ab dem
Jahr 2003 die gesamte
Bundesdotierung für FFF und FWF aus dem Normal-
budget sicherzustellen,
teilt.
Zu 3.:
Bei der Forschungsquote handelt es
sich nicht um eine "budgetäre
Forschungsquote",
sondern um die gesamtösterreichische Forschungsquote.
Sie setzt die gesamten Forschungsausgaben, die in Österreich - von wem
auch immer -
getätigt werden, in bezug zum österreichischen BIP. Nach den
von der Statistik Austria
erhobenen Daten betrug die Forschungsquote im
Jahr 2001 1,91 % des österreichischen BIP. Für 2002 prognostiziert
die
Statistik Austria eine
Forschungsquote von 1,95%. Die prognostizierten Ge-
samtausgaben iHv 4,2 Mrd.
€ werden voraussichtlich zu 42,1 % von der
öffentlichen Hand, zu 39,0% von der österreichischen Wirtschaft, zu
18,6 %
vom Ausland und zu 0,3 % vom privaten gemeinnützigen Sektor
finanziert.
Im internationalen
Vergleich ist in Österreich der Anteil des öffentlichen
Sektors an der
Finanzierung der Forschungsquote relativ hoch und die
Bundesregierung ist daher bestrebt, vornehmlich solche Maßnahmen zu
setzen, von denen eine
Hebelwirkung zur Steigerung der Forschungsaus-
gaben der Wirtschaft zu
erwarten ist.
Um entsprechende Anreize zu setzen,
hat die Bundesregierung, neben der
Bereitstellung
zusätzlicher Mittel aus dem Budget, daher auch den
Forschungsfreibetrag
erhöht.
Zu 4.:
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Jahr 1999 (das
ist das letzte Jahr für
das internationale Vergleichsdaten
vorliegen) die österreichische
Forschungsquote genau dem
Durchschnitt der EU-Länder entsprochen hat.
Dennoch ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die
österreichische
Forschungsquote zu steigern.
Die Strategie der Bundesregierung zur
Erreichung dieses Ziels stützt sich
auf 3 Säulen.
Erstens werden im Rahmen
des derzeit laufenden Offensivprogramms und in
dem bereits
angekündigten Folgeprogramm zusätzliche Budgetmittel einge-
setzt .
Zweitens setzt die
Bundesregierung steuerliche Anreize in Form einer Er-
höhung des
Forschungsfreibetrags und drittens soll die Effizienz des
Mitteleinsatzes durch
wichtige Strukturreformen, wie z.B. die Universitäts-
reform und die Reform
des Wirtschaftsfördersystems, gesteigert werden.
Zu 5. und 6.:
Es gibt sehr wohl budgetäre
Kontinuität. Die Zusatzfinanzierung für F&E ist
durch das
Nachfolgeprogramm für 6 Jahre gesichert. Die Konkurrenzfähig-
keit der
österreichischen Forschung ist allerdings nicht nur eine Frage der
eingesetzten Mittel, sondern auch eine Effizienz der Struktur. Mit der
Universitätsreform
schafft daher die Bundesregierung die Vorausetzung für
eine gesteigerte
Konkurrenzfähigkeit dieses Sektors.
Zu 7.:
Die verstärkte
Drittmitteleinwerbung zur Finanzierung der universitären
Forschung ist mir ein
besonderes Anliegen. Insbesondere müssen von allen
Beteiligten
Anstrengungen unternommen werden, um die Rückflüsse von
EU-Mitteln nach
Österreich weiter zu erhöhen. Österreich soll im Bereich
der Forschung von einem
Nettozahler zu einem Nettoempfänger werden. Die
Universitätsreform
wird die Voraussetzungen dafür schaffen. Im Bereich der
nationalen Forschungsförderung
ist eine Evaluierung aller Einrichtungen
geplant, von der ich mir
Empfehlungen für eine noch größere Wirkungs-
orientierung im Sinne einer Steigerung der EU-Rückflüsse erwarte.
Zu 8.:
Diesen Vorwurf kann ich nicht
nachvollziehen. Ich weise im übrigen darauf
hin, dass es immer wieder auch den
gegenteiligen Vorwurf gibt, nämlich,
dass die Forschungspolitik zu grundlagenlastig sei. Der Vorwurf sollte,
damit
eine sachliche Auseinandersetzung
möglich ist, begründet und mit Daten-
material unterlegt sein.
Anlage
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