3803/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.07.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
2. Mai 2002 unter der Nr. 3824/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Beteiligung der EVN an zwei Atomkraftwerken in der Schweiz
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Beteiligungsverhältnisse privatwirtschaftlicher Unternehmen haben auf die
österreichische Anti-Atom-Politik keinen unmittelbaren Einfluß. Wir werden unsere
Politik, basierend auf den entsprechenden Entschließungen des Nationalrates, weiter
fortsetzen.
Zu Frage 4:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage des Bundesminis-
ters für Wirtschaft und Arbeit (3823/J).
Zu Frage 5:
Zum
angesprochenen Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich
darf
darauf hingewiesen werden, daß der im gegebenen Zusammenhang
maßgebliche
§ 2 - lediglich -
verbietet, “Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch
Kernspaltung dienen", in Österreich zu errichten bzw. in Betrieb zu
nehmen. Der
Initiativantrag, auf den dieses Bundesverfassungsgesetz zurückgeht,
führt zu § 2
aus, daß er “auf verfassungsgesetzlicher Ebene ein gleiches Verbot
der Energiege-
winnung durch Kernspaltung, wie es bisher auf einfach gesetzlicher Ebene das
Atomsperrgesetz, BGBI. Nr. 676/1978, vorsieht," bringe. Das
Atomsperrgesetz wie-
derum, das seinerseits ebenfalls auf einem Initiativantrag fußt, hat
ebenfalls bloß die
Errichtung und Inbetriebnahme derartiger Anlagen in Österreich untersagt;
der ent-
sprechende Ausschußbericht 1134 XIV. 3P
enthält über den Umfang des Verbots
diesbezüglich keine weiteren Ausführungen. Die in der vorliegenden
Anfrage wieder-
gegebene Passage aus Bericht und Antrag des
Verfassungsausschusses
2026 BlgNR XX. GP enthält eine Beschreibung der von
der österreichischen
Bundesregierung verfolgten Politik; diese wirke auch darauf hin, andere Staaten
zum
Verzicht der Nutzung der Atomkraft zu bewegen.
Vor diesem Hintergrund ist kein Anhaltspunkt dafür
erkennbar, daß auch eine
Beteiligung österreichischer Unternehmen an Atomkraftwerken, die im
Ausland
errichtet oder betrieben werden, durch österreichisches Verfassungsrecht
unterbunden
werden sollte.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage des Bundes-
ministers
für Wirtschaft und Arbeit (3823/J).