3803/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.07.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
2. Mai 2002 unter der Nr. 3824/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Beteiligung der EVN an zwei Atomkraftwerken in der Schweiz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die  Beteiligungsverhältnisse  privatwirtschaftlicher Unternehmen  haben   auf die

österreichische Anti-Atom-Politik keinen unmittelbaren Einfluß. Wir werden unsere

Politik, basierend auf den entsprechenden Entschließungen des Nationalrates, weiter

fortsetzen.

Zu Frage 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesminis-
ters für Wirtschaft und Arbeit (3823/J).

Zu Frage 5:

Zum angesprochenen Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich darf
darauf hingewiesen werden, daß der im gegebenen Zusammenhang maßgebliche
§ 2 - lediglich - verbietet, “Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch
Kernspaltung dienen", in Österreich zu errichten bzw. in Betrieb zu nehmen. Der
Initiativantrag, auf den dieses Bundesverfassungsgesetz zurückgeht, führt zu § 2
aus, daß er “auf verfassungsgesetzlicher Ebene ein gleiches Verbot der Energiege-
winnung durch Kernspaltung, wie es bisher auf einfach gesetzlicher Ebene das
Atomsperrgesetz, BGBI. Nr. 676/1978, vorsieht," bringe. Das Atomsperrgesetz wie-
derum, das seinerseits ebenfalls auf einem Initiativantrag fußt, hat ebenfalls bloß die
Errichtung und Inbetriebnahme derartiger Anlagen in Österreich untersagt; der ent-
sprechende Ausschußbericht 1134
XIV. 3P enthält über den Umfang des Verbots
diesbezüglich keine weiteren Ausführungen. Die in der vorliegenden Anfrage wieder-


gegebene Passage aus Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses
2026 BlgNR
XX. GP enthält eine Beschreibung der von der österreichischen
Bundesregierung verfolgten Politik; diese wirke auch darauf hin, andere Staaten zum
Verzicht der Nutzung der Atomkraft zu bewegen.

Vor diesem Hintergrund ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß auch eine
Beteiligung österreichischer Unternehmen an Atomkraftwerken, die im Ausland
errichtet oder betrieben werden, durch österreichisches Verfassungsrecht
unterbunden werden sollte.

Zu Frage 6:
Nein.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundes-
ministers für Wirtschaft und Arbeit (3823/J).