3806/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.07.2002

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Leikam, Kolleginnen und Kollegen haben       an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “den beabsichtigten Verkauf der Justiz-außenstelle Rottenstein in Kärnten" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Seit meinem Amtsantritt habe ich ein Umdenken im Strafvollzug dahingehend for-     ciert, dass die Insassen während ihrer Freiheitsstrafe möglichst zu Beschäftigungen heranzogen werden können, die ihnen nach ihrer Entlassung die Erlangung eines Arbeitsplatzes erleichtem. Insassen finden nach ihrer Entlassung im landwirtschaftli- chen Bereich de facto keine Beschäftigung mehr.

Das Betreiben von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Strafvollzuges ist   nicht mehr wirtschaftlich. Mittelfristig ist ein Ausstieg des Strafvollzuges aus den Landwirtschaften vorgesehen. Landwirtschaftliche Produkte können heute kosten-günstiger am Freien Markt erworben werden.

Zu 3:

Ja

Zu 4:

In den letzten 7 Jahren sind 128 Mio S (9,3 Mio €) an öffentlichen Geldern in Rotten-  stein investiert worden. Seit meiner Amtsübernahme sind keine neuen baulichen Maßnahmen mehr in Angriff genommen worden.


Zu 5:

Zum Zeitpunkt der Investitionen hat es noch keine Pläne für eine Schließung der

Außenstelle Rottenstein gegeben.

Zu 6 und 7:

Das Bestehen oder Nichtbestehen von Strafvollzugsanstalten in Österreich ist nicht

primär von Fragen der Wirtschaftlichkeit abhängig. Die Zwecke des Strafvollzuges      sind in § 20 des Strafvollzugsgesetzes normiert und verfolgen das Ziel, den Verur-   teilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen und sie abzuhalten, ihrer schädlichen Neigung nachzugehen. Die Einrichtungen des Strafvollzuges werden in Verfolgung dieser gesetzlichen Zielvorgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit geführt.

Zu 8:

Keine österreichische Justizanstalt erzielt Gewinne im betriebswirtschaftlichen Sinn.

Zu 9 bis 12:

Die Erzeugnisse der Außenstelle Rottenstein werden jahrlich zu den jeweiligen

Marktpreisen erfasst. Diese Erfassung hat seit dem Jahre 1995 folgende Ergebnisse erbracht:

1995             2,100.586 S        152.655 €

1996             2,341.266 S        170.146 €

1997              2,183.031 S         158.647 €

1998              2,381.152 S         173.045 €

1999              2,100.168 S         152.625 €

2000              2,434.429 S         176.916 €

2001              2,495.791 S         181.376 €

Diesen Erträgnissen standen allerdings jeweils wesentlich höhere Aufwendungen gegenüber.

Zu 13:

Das Bundesministerium für Finanzen hat im Auftrag des Bundesministeriums für

Justiz die Liegenschaft Rottenstein einer Schätzung unterzogen. Der Schätzwert be-   trägt 5,81 Mio €.


Zu 14:

Auf Grund der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Nutzung ergibt die Schätzung der

einzelnen Teilflächenliegenschaft folgendes Bild:

Bauwert:                                  3,1 Mio €

                                     Grundstücke:                          2,7 Mio €

Zu 15:

Bisher haben 2 Interessenten ihr grundsätzliches Interesse bekundet.

Zu 16:

Das Bundesministerium für Justiz hat die IMB (Immobilienverwaltungs GmbH des

Bundes) ersucht, das Ausbietungsverfahren der Liegenschaft durchzuführen. Eine schriftliche Vereinbarung mit der IMB liegt noch nicht vor.

Zu 17:

Die Schließung der Außenstelle Rottenstein wird für die erste Hälfte des Jahres

2003 in Aussicht genommen.

 

Zu 18:

Zur Zeit wird im Bundesministerium für Justiz geprüft, inwieweit den von der Schlie- ßung betroffenen 10 Justizwachebeamten ein entsprechender Arbeitsplatz in der Justizanstalt Klagenfurt angeboten werden kann.

Zu 19:

Ich bin bemüht, den gelockerten Strafvollzug möglichst so zu gestalten, dass den

Strafgefangenen eine produktive und zeitgemäße Beschäftigung zugewiesen wer-     den kann. Dies ist - wie schon eingangs erwähnt - auch ein wesentlicher Grund Rot-tenstein zu schließen.

Zu 20:

Seit dem Jahr 1995 hat es in der Justizanstalt Klagenfurt sowie in der Außenstelle

Rottenstein folgende Freigänge gegeben:

Klagenfurt              Rottenstein

1995                                      7                            1

1996                                        6                               -

1997                                        2                                -

1998                                        2                                -


1999                                      4                               -

2000                                  20                              -

2001                                      8                               2

2002 bisher                        7                             -

Zu 21:

Der Europarat verfügt über keine Unterlagen betreffend Freigang in den europäi-     schen Ländern. Der Strafvollzugssektion im Bundesministerium für Justiz ist aller-    dings die Handhabung des Freiganges in Deutschland, Schweiz und den Niederlan-   den aus eigener Wahrnehmung bekannt. Sowohl in den besuchten deutschen Bun-desländern, als auch in der Schweiz und der Niederlande liegt die Zahl der Freigän-    ger über den österreichischen Vergleichszahlen.

Zu 22:

Das Freigängerhaus der Justizanstalt Klagenfurt soll in 9020 Klagenfurt, Feldkirch-nerstraße 4, eingerichtet werden.

Die Adaptierung des Gebäudes ist der IMB übertragen worden und wird nach Fertig-stellung vom Bundesministerium für Justiz von der IMB angemietet. Bei der Kosten-schätzung geht die IMB von insgesamt ca. 350.000 € aus.

Zu 23:

Die Strafgefangenen, die im gelockerten Vollzug im Freigängerhaus der Justizanstalt

Klagenfurt angehalten werden, werden fast ausschließlich privaten Unternehmen    gegen entsprechendes Entgelt zur Verfügung stehen. Es ist daher mit mehr Ein-             nahmen für den Bund zu rechnen.