3808/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.07.2002
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen vom
7. Mai 2002, Nr. 3837/J,
betreffend Kontrolldefizite bei der Pestizidanwendung
im landwirtschaftlichen Bereich in den Bundesländern
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Mai 2002, Nr. 3837/J, betreffend Kontrolldefizite bei der
Pestizidanwendung im land-
wirtschaftlichen Bereich in den Bundesländern, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 16:
Gemäß dem Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ist die
Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache
in Angelegenheiten der Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit
Pflanzenschutzmitteln.
Auf Grund dieser Kompetenzbestimmung wurde das Pflanzenschutzmittelgesetz
1997, BGBI
l Nr. 60/1997, in der Fassung BGBI l Nr. 109/2001, (PMG 1997) erlassen.
Das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, geregelt im § 2 Abs. 10 PMG
1997, ist das
Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten, das Verkaufen und jedes
sonstige Überlassen
an andere - insbesondere auch die Abgabe in Genossenschaften, Vereinen oder
sonstige
Vereinigungen an deren Mitglieder - sowie die Einfuhr aus Drittländern.
Gemäß dem Art. 12 Abs. 1 Z 4 B-VG
ist Bundessache die Gesetzgebung über die Grundsät-
ze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung
in Angele-
genheit des Schutzes der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge.
Nach
dem § 3 Z 5 Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, BGBI l Nr. 140/1999, hat die
Landesge-
setzgebung die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie
die Anwen-
dung bestimmter Pflanzenschutzverfahren vorzusehen.
Demnach
regeln und kontrollieren die Bundesländer die Verwendung von
Pflanzenschutz-
mitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitz von nicht zugelassenen
Pflanzen-
schutzmitteln nicht Regelungsgegenstand des PMG 1997 ist. Der Besitz von
Pflanzen-
schutzmitteln, die nach dem PMG 1997 nicht zugelassen sind, zum
Inverkehrbringen ist im
PMG 1997 geregelt.
Die
amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt somit im
Kompetenz-
bereich der Länder. Im Zuge der
Meldepflicht nach Art. 17 der Richtlinie 91/414/EWG wer-
den die Berichte der Länder seitens des Bundesministeriums für Land
und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zusammengefasst und der EU-Kommission sowie den
ande-
ren Mitgliedstaaten weitergeleitet. In den Anlagen 1 und 2 werden die Berichte
für das Jahr
1999 und 2000 zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2001 liegt noch kein Bericht vor.
OSTERREICH
Bericht 1999
Amtliche Kontrollmaßnahmen
gemäß Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
AUSTRIA
Report 1999
Officially control measures in accordance with article 17 of
Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market
and the use of plant protection products
Zusammengestellt vom:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Referat VIB9a
Stubenring 12
1012 Wien
Tel.: +431-71100-2870 oder -2881
Fax: +431-5138722
e-mail: matthias.lentsch @bmlf.qv.at
e-mail: michael.maringer@bmlf.gv.at
ORGANISATION DER
AMTLICHEN KONTROLLTÄTIGKEITEN
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997,
BGBI. Nr. 60/1997, trat am
2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von
Pflanzenschutzmitteln.
Gemäß § 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes
1997 obliegt die Überwachung der
Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes - mit Ausnahme des § 27 Abs. 1
bis
3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10 der Amtlichen
Pflanzenschutz-
mittelkontrolle des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft.
Die Überwachung der Einfuhr von
Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundesminister
für
Finanzen.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren
Kontrolle wird nicht von Bun-
desseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geregelt, sondern liegt im
Kompetenzbereich der
Bundesländer. Die
Bundesländer haben dazu eigene Lan-
desgesetze erlassen.
Der
nachstehende Bericht teilt sich daher in zwei Abschnitte, wobei der erste Ab-
schnitt sich auf die
Kontrolle der Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt sich auf
die Kontrolle der Anwendung bezieht.
1. ABSCHNITT
Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß
Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln
Bericht der Amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle des
Bundesamtes
und Forschungszentrums für Landwirtschaft
Spargelfeldstraße 191
1220
Wien
Bericht des Bundesamtes und
Forschungszentrums für Landwirt-
schaft
über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung
von
Pflanzenschutzmitteln im Jahr 1999 gemäß Artikel 17 der
Richtlinie
91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle des Inverkehrbringens, der Kennzeichnung
und der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln liegt in Österreich gem. §
28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 beim Bundesamt und Forschungszentrum
für Landwirtschaft, einer Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft.
Im Jahr 1999 wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen Betriebskontrollen
sowohl im Großhandel als auch für den Detailvertrieb durchgeführt.
Zu Beginn des Berichtsjahres wurde ein Kontrollplan für die Stichprobenkontrolle
ausgearbeitet. Die Zielvorgabe war die Beprobung von 5 - 10 % der 723 in
Österreich zugelassen Präparate (Stand: 1.1.1999). Darüber hinaus wurden
auch Kontrollen aufgrund von Anzeigen und Hinweisen durchgeführt
(Verdachtsproben).
2. Information zur Organisation der Kontrolle
- Organisation
Die Zuständigkeit
für die Probeziehung, Kontrolle der Kennzeichnung und
Verpackung liegt beim Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
(BFL),
Abteilung
Pflanzenschutzmittelkontrolle- und Analytik
Spargelfeldstraße 191
1220
Wien
Das BFL hat sich bei der
Überwachung in den westlichen Bundesländern
fachlich befähigter Personen des Bundesamts für Agrarbiologie, Linz,
als
Aufsichtsorgane bedient.
Chemische
und physikalische Analysen, detaillierte Kennzeichnungskontrollen
und allfällige Anzeigenerstattungen liegen ebenfalls in der Kompetenz des
BFL.
- Kontaktpersonen
Dipl.-lng. Robert Womastek (Abteilungsleiter), Tel.Nr.: 732 16 - 5134
E-Mail: rwomastek@bfl.at
Dipl.-lng.
Hermine Reich (Stellvertretung), Tel.Nr.:
732 16 - 5130
E-Mail: hreich@bfl.at
Für das Berichtsjahr
1999 wurde vom BFL ein Schema für routinemäßige
Stichprobenkontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln sowohl
für den Bereich des Großhandels als auch für den Detailvertrieb
ausgearbeitet.
Die Proben wurden hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes, ausgewählter
physikalisch-chemischer Parameter bzw. hinsichtlich der Kennzeichnung und
Verpackung kontrolliert.
Jene Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des Inverkehrbringens am
Lager des kontrollierten Betriebes vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer
Kurzprüfung hinsichtlich der Kennzeichnung unterzogen.
Bei Verdachtsproben wurde der Prüfumfang im Einzelfall festgelegt.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 47 chemische Pflanzenschutzmittel gezogen.
4. Schlussfolgerung
Zusammenfassend hat die Kontrolle des
Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 §
28 ergeben,
dass die in Österreich am Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel in den
meisten Fällen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. In einigen
Fällen
gab es Grund für Beanstandungen, die sich auf das Inverkehrbringen von
nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (5 Beanstandungen), grobe
Kennzeichnungsmängel (1 Beanstandung), den Wirkstoffgehalt (2
Beanstandungen) und die Identität der Beistoffe (1 Beanstandung) beziehen.
Annex 1
Die Beanstandungen, die im Zuge der
Kontrolle des Inverkehrbringens
festgestellt wurden, betrafen folgende Produkte:
2. ABSCHNITT
Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
Bericht der Bundesländer
Wien
Niederösterreich
Steiermark
Oberösterreich
Salzburg
Tirol
Kärnten
Vorarlberg
Burgenland
sowie der
Agrarmarkt Austria
Bericht der Bundesländer Wien,
Niederösterreich, Steiermark,
Oberösterreich,
Salzburg, Tirol, Kärnten, Vorarlberg und
Burgenland
sowie der Agrarmarkt Austria über Kontrollmaßnahmen
im
Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 1999
gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln
beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der
Bundesländer.
Für die Regelung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden
entsprechende Landesgesetze
erlassen.
Im Zuge des “Österreichischen Programmes zur
Förderung einer
umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum
schützenden
Landwirtschaft" (ÖPUL) wurden hinsichtlich der
Förderungsmaßnahmen
“Integrierte Produktion Gemüse, Obst, Wein und Zierpflanzen"
sowie
“Biologischer Landbau" zusätzlich Betriebskontrollen durch die
Agrarmarkt
Austria durchgeführt, wobei auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
kontrolliert
wurde.
2. Bericht über Kontrollmaßnahmen
Kontrolle der Anwendung beim Verbraucher
ÖSTERREICH
Bericht 2000
Amtliche Kontrollmaßnahmen
gemäß Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG über die
Inverkehrbringung und Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
AUSTRIA
Report 2000
Officially control measures in accordance with article 17 of
Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market
and the use of plant protection products
Zusammengestellt vom:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Referat VI/B9a
Stubenring 12
1012 Wien
Tel.: +431-71100-2870 oder-2881
Fax: +431-5138722
e-mail: matthias.lentsch@bmlf.gv.at oder
e-mail: michael.maringer@bmlf.gv.at
ORGANISATION DER
AMTLICHEN KONTROLLTÄTIGKEITEN
Das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997, BGBI.Nr. 60/1997, trat am
2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von
Pflanzenschutzmitteln.
Gemäß
§ 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 idgF obliegt die
Überwachung
der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes - mit Ausnahme des § 27
Abs. 1
bis 3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10 der Amtlichen
Pflanzen-
schutzmittelkontrolle des Bundesamtes und Forschungszentrums für
Landwirtschaft.
Die
Überwachung der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem
Bundesminister
für Finanzen.
Die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird nicht von Bun-
desseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF geregelt, sondern liegt
im
Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesländer haben dazu
eigene Lan-
desgesetze erlassen.
Der nachstehende
Bericht teilt sich daher in zwei Abschnitte, wobei der erste Ab-
schnitt sich auf die Kontrolle der Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt
sich auf
die Kontrolle der Anwendung bezieht.
1. ABSCHNITT
Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß
Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln
Bericht der Amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle des
Bundesamtes
und Forschungszentrums für Landwirtschaft
Spargelfeldstraße 191
1220
Wien
Bericht des Bundesamtes und
Forschungszentrums für Landwirt-
schaft über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung
von
Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2000 gemäß Artikel 17 der
Richtlinie
91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle des
Inverkehrbringens, der Kennzeichnung
und der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln liegt in Österreich gem.
§
28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF beim Bundesamt und Forschungszent-
rum für Landwirtschaft, einer Dienststelle des Bundesministeriums für
Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft.
Im
Jahr 2000 wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen Betriebskontrollen
sowohl im Großhandel als auch für den Detailvertrieb
durchgeführt.
Zu Beginn des Berichtsjahres wurde ein Kontrollplan für die
Stichprobenkontrolle
ausgearbeitet. Die Zielvorgabe war die Beprobung von 5 - 10 % der 740 in
Ös-
terreich zugelassen Präparate (Stand: 1.1.2000). Darüber hinaus
wurden auch
Kontrollen aufgrund von Anzeigen und Hinweisen durchgeführt (Verdachtspro-
ben).
2. Information zur Organisation der Kontrolle
- Organisation
Die Zuständigkeit
für die Probeziehung, Kontrolle der Kennzeichnung und Ver-
packung liegt beim Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
(BFL),
Abteilung Pflanzenschutzmittelkontrolle- und Analytik
Spargelfeldstraße
191
1220
Wien
Das BFL hat sich bei der Überwachung in den westlichen
Bundesländern
fachlich befähigter
Personen des Bundesamts für Agrarbiologie, Linz, als
Aufsichtsorgane
bedient.
Chemische und physikalische
Analysen, detaillierte Kennzeichnungskontrollen
und allfällige Anzeigenerstattungen liegen ebenfalls in der Kompetenz des
BFL.
- Kontaktpersonen
Dipl.-lng. Robert Womastek (Abteilungsleiter), Tel.Nr.: 732 16 - 5134
E-Mail: rwomastek@bfl.at
Dipl.-lng. Hermine Reich
(Stellvertretung), Tel.Nr.:
732 16-5130
E-Mail: hreich@bfl.at
Für das Berichtsjahr 2000 wurde vom BFL ein Schema
für routinemäßige Stich-
probenkontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln sowohl
für
den Bereich des Großhandels als auch für den Detailvertrieb
ausgearbeitet. Die
Proben wurden hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes, ausgewählter
physikalisch-
chemischer Parameter bzw. hinsichtlich der
Kennzeichnung und Verpackung
kontrolliert.
Jene Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des
Inverkehrbringens am
Lager des kontrollierten Betriebes vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer
Kurzprüfung hinsichtlich der Kennzeichnung unterzogen.
Bei Verdachtsproben wird der Prüfumfang im Einzelfall festgelegt.
Wenn
im Zuge von Betriebskontrollen nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel
vorgefunden werden, erfolgt eine vorläufige Beschlagnahme und eine Anzeige
an die Bezirksverwaltungsbehörde ohne eine Probe des beanstandeten
Präpa-
rates zu nehmen. In diesen
Fällen liegt die weitere Veranlassung bei der Be-
zirksverwaltungsbehörde.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 32
chemische Pflanzenschutzmittel gezogen.
Bei den beprobten Pflanzenschutzmittel wurden folgende Wirkstoffe untersucht:
3. Bericht über Kontrollmaßnahmen
3.1. Kontrolle des Inverkehrbringens
4. Schlussfolgerung
Zusammenfassend
hat die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzen-
schutzmitteln gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 § 28 idgF
für das Jahr
2000 ergeben, dass die in Österreich am Markt befindlichen
Pflanzenschutzmit-
tel großteils den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die 29 Produkte,
bei
denen der Verdacht der Inverkehrsetzung ohne Zulassung auf dem Wege des
Parallelhandels bestand, wurden zur Anzeige gebracht. Bei Beanstandungen,
die die Kennzeichnung betrafen wurde der für die Endkennzeichnung Verant-
wortliche zur Richtigstellung aufgefordert, da es sich in diesen Fällen
nicht um
grobe Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften handelte.
2. ABSCHNITT
Amtliche Kontrollmaßnahmen
gemäß Artikel 17 der
Richtlinie
91/414/EWG über die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln
Bericht der Bundesländer
Wien
Niederösterreich
Steiermark
Oberösterreich
Salzburg
Tirol
Kärnten
Vorarlberg
Burgenland
sowie der
Agrarmarkt Austria
Bericht der
Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark,
Oberösterreich,
Salzburg, Tirol, Kärnten, Vorarlberg und Burgen-
land
sowie der Agrarmarkt Austria über Kontrollmaßnahmen im Be-
reich
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2000 ge-
mäß
Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln
beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der
Bundesländer.
Für die Regelung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden entspre-
chende Landesgesetze
erlassen.
Im Zuge des “Österreichischen Programmes zur
Förderung einer umweltge-
rechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirt-
schaft" (ÖPUL) wurden hinsichtlich der Förderungsmaßnahmen
“Integrierte
Produktion Gemüse, Obst, Wein und Zierpflanzen" sowie
“Biologischer Land-
bau" zusätzlich Betriebskontrollen durch die Agrarmarkt Austria durchgeführt,
wobei auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert wurde.
2. Bericht über Kontrollmaßnahmen
Kontrolle der Anwendung beim Verbraucher