3818/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3852/J betreffend
Förderungen an
Burschenschaften, Corps, Landsmannschaften, Sängerschaften,
Verbindungen und Vereine, die im Wiener Korporations-Ring vereint sind, welche
die
Abgeordneten Dr. Elisabeth
Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2002 an
mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
beurteilt Förderansuchen nach
sachlichen Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit
und nicht
nach Zugehörigkeit als Mitglied etwa von Burschenschaften, Corps,
Landsmann-
schaften,
Sängerschaften, Verbindungen und Vereine, die im Wiener Korporations-
Ring vereint sind.
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erfolgten in dem genann-
ten Zeitraum keinerlei Förderungen der genannten Vereine.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern stellt eine wesentli-
che Zielsetzung der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung dar, wie sie
im Nati-
onalen Aktionsplan festgeschrieben ist. Diesem Ziel wird durch eine zweifache
Stra-
tegie Rechnung getragen: zum Einen durch die Politik des Gender Mainstreaming,
die bedeutet, dass bei der Organisation, Konzeption, Umsetzung sowie bei der
Eva-
luierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen
und Be-
dürfnisse von Frauen und Männern systematisch berücksichtigt
werden. Zum Ande-
ren werden Frauen gezielt gefördert, um der geschlechtsspezifischen
Segregation
am
Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.
Ich
bin der Ansicht, dass die Bundesregierung damit nicht nur ein klares Bekenntnis
zu einer Politik der Chancengleichheit abgegeben hat, sondern auch die entspre-
chenden Maßnahmen setzt.