3818/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3852/J betreffend
Förderungen an Burschenschaften, Corps, Landsmannschaften, Sängerschaften,
Verbindungen und Vereine, die im Wiener Korporations-Ring vereint sind, welche die
Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2002 an
mich richteten, stelle ich einleitend fest:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beurteilt Förderansuchen nach
sachlichen Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit und nicht
nach Zugehörigkeit als Mitglied etwa von Burschenschaften, Corps, Landsmann-
schaften, Sängerschaften, Verbindungen und Vereine, die im Wiener Korporations-
Ring vereint sind.


Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erfolgten in dem genann-
ten Zeitraum keinerlei Förderungen der genannten Vereine.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern stellt eine wesentli-
che Zielsetzung der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung dar, wie sie im Nati-
onalen Aktionsplan festgeschrieben ist. Diesem Ziel wird durch eine zweifache Stra-
tegie Rechnung getragen: zum Einen durch die Politik des Gender Mainstreaming,
die bedeutet, dass bei der Organisation, Konzeption, Umsetzung sowie bei der Eva-
luierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen und Be-
dürfnisse von Frauen und Männern systematisch berücksichtigt werden. Zum Ande-
ren werden Frauen gezielt gefördert, um der geschlechtsspezifischen Segregation
am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Ich bin der Ansicht, dass die Bundesregierung damit nicht nur ein klares Bekenntnis
zu einer Politik der Chancengleichheit abgegeben hat, sondern auch die entspre-
chenden Maßnahmen setzt.